Holla, da haut der Huber aber in die Graupen... Wer den Text dort geschrieben hat, würfelt munter alles durcheinander. Bei der Schulung nach BGG 966 handelt es sich um die vorgeschriebene Schulung (!) für Bediener von Hubarbeitsbühnen, nicht um einen Grundsatz für eine Unterweisung. Mannmannmann...
Da außerdem sich Vorschriften immer an den "Unternehmer" richten, muss sich auch der selbstständige Einzelunternehmer nach BGG 966 oder IPAF schulen lassen. Dass der Huber die jährliche Wiederholungsunterweisung auch als wohl ganztägige Veranstaltung verkaufen möchte ist klar, aber nicht zielführend...
EDIT: Ergänzung zu preisel. Doch. Auch wenn nur "der Unternehmer" selber eine Hubarbeitsbühne bedienen möchte, braucht er die Ausbildung: "Dieser Grundsatz findet Anwendung auf die Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen."
Aber wir waren ja eigentlich bei Gabelliften, also "Winden, Hub- und Zuggeräten"