Fiskalische Mehrbelastung

  • Heute im Eisenhandel Alupipe gekauft. Später dann gesehen,dass auf der Rechnung ein Posten : fiskalische Mehrbelastung steht (mit ca. 15% vom Nettobetrag) auf den dann auch noch 19% MwSt. Berechnet werden. Goggeln nach "fiskalische Mehrbelastung auf Rechnungen" brachte nix.


    Weis von euch jemand was das soll, ist das rechtens?

  • Fiskalische Kosten ist der Oberbegriff für alle steuerlichen Maßnahmen des Staates, die darauf abzielen, dem Staat Einnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu verschaffen. Früher vorwiegender Zweck der Besteuerung, heute mehr und mehr von nicht fiskalischen Zielsetzungen überlagert.


    im Gegensatz dazu sind nicht fiskalische Kosten die Gesamtheit aller steuerlichen Maßnahmen des Staates, die neben der Einnahmeerzielung primär andere wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, z.B. zur Lenkung von Produktionsfaktoren (Allokation), zur Diskriminierung oder Förderung bestimmter Produkte, zur Einkommensumverteilung (Distribution) oder zur Stabilisierung der Wirtschaft (Konjunktur-, Wachstums- und Strukturpolitik). Die unter die nicht fiskalische Besteuerung fallenden Steuern werden Zwecksteuern genannt.


    Quelle: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon.


    Nun gut - ich würde zumindest mal bei dem Händler Nachfragen was es damit genau auf sich hat, denn hier liegt ja dann augenscheinlich zumindest mal eine Doppelbesteuerung vor


    Gruß


    toadie

    Physik kann man nicht überlisten

  • Jaja, mein Metallgrossist hat auch so fiese, kleine Ergänzungen in den Rechnungen. Die nennen es T&L (Transport & Logistik). Dabei ist es egal, ob du den Kram selbst abholst oder dir liefern lässt. Das sind aber nur 1,7% - nicht 15 :shock: :shock:
    Teuerungs- (TZ) und Legierungszuschläge (LZ) sollten eigentlich anders aufgefürt sein, trotzdem werden sie meisstens nicht erwähnt, wenn du nach Preisen fragst - das böse Erwachen kommt dann später.


    Bei dir hilft nur der kurze Weg übers Telefon, um rauszukriegen, was der Händler von dir will (also ausser mehr Geld :twisted: )

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Zitat

    Legierungszuschläge (LZ)


    gerne auch in Form von Kupferzuschlägen (CU-DEL) für Kabel im Elektrogrosshandel. Kann auch ein böses Erwachen geben. Aber die Zuschläge orientieren sich am Weltmarktpreis für Cu.
    Für Alu ist mir das neu ...

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  • Die durch den Transport
    zu uns bzw. durch die Abholung in den Herstellerwerken
    branchenüblich anfallenden fiskalischen Mehrbelastungen
    wie z. B. Mautkosten ect. werden entsprechend anteilig
    (bei Sammelsendung) bzw. vollständig (bei
    Einzelsendung) ohne weitere Zuschläge dem Kunden als
    einzeln ausgewiesener Posten weiter berechnet. Die
    genannten Beträge, Pauschalen, Kosten verstehen sich
    zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt (z. Zt. 19%).


    Gezogen aus den AGBs der Firma BODENRÖDER Metalle-Kunststoffe e.K.


    http://www.bodenroeder.com/downloads/agbs.pdf


    Ich denke das erklärt es doch recht eindeutig.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Aha, und ab Morgen seht dann auf der Lebensmittelrechnung vom Supermarkt ne Position mit anteiliger Autobahngebühr wegen Abholung ????


    Also kann ich, wenn ich das in meinen AGBs aufnehme, dem Kunden ohne Bescheid zu sagen nochmal 200 € für fiskalische Mehrbelastung zusätzlich auf die Rechnung setzen. Ich denke da so an städtische Aufträge.... Was denkst du Spauli ?

  • Zitat von "e-on"

    Aha, und ab Morgen seht dann auf der Lebensmittelrechnung vom Supermarkt ne Position mit anteiliger Autobahngebühr wegen Abholung ????


    Also kann ich, wenn ich das in meinen AGBs aufnehme, dem Kunden ohne Bescheid zu sagen nochmal 200 € für fiskalische Mehrbelastung zusätzlich auf die Rechnung setzen. Ich denke da so an städtische Aufträge.... Was denkst du Spauli ?


    Wenn die AGB akzeptiert werden, ein gangbarer Weg, denke ich. Und so logisch. ;)


    Ich erinnere mich an einen Deal mit einem Paketdienst, der aufgrund undurchsichtiger Dieselzuschläge nicht zustande genommen ist. Der Verkäufer (der sehr gebuhlt hat) konnte nicht ansatzweise erklären, wie hoch der Zuschlag und damit der Endpreis real bei einem Dieselpreis XY sein würde. Trotz höherem Grundpreis ist es am Ende DHL geworden, weil der Endpreis transparenter war.
    Witzigerweise war es mein Bruder, der das denen damals empfohlen hatte, wie ich herausfand, als ich ihm den Fall schilderte...

  • Wenn das nur einer macht, steht der bestimmt schnell im Abseits, wenn das eine ganze Brache als Brachen üblich so durchzieht, hast du ja keine Wahl. Hier wäre wieder die Frage ist das dann nicht eine unerlaubte Preisabsprache wenn eine ganze Brache das so geschlossen einführt?

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


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    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Zitat von "Kracky"

    Wenn das nur einer macht, steht der bestimmt schnell im Abseits, wenn das eine ganze Brache als Brachen üblich so durchzieht, hast du ja keine Wahl. Hier wäre wieder die Frage ist das dann nicht eine unerlaubte Preisabsprache wenn eine ganze Brache das so geschlossen einführt?


    Interessante Frage.


    Bei Flugbuchungen muß ja z.B. der Endpreis angegeben werden und mindestens eine kostenlose Bezahlart. Preistranzparenz wäre schon schön, im B2B gibt es aber nicht die strengen Gesetze wie für Verbraucher.