Garantie bei Austausch-Neugeraeten

  • Hallo


    Wie ist das eigentlich mit der Garantie von Geraeten, welche im Defektfall durch ein Neugeraet ersetzt werden? Beginnt dann die Laufzeit von vorne oder gilt die GZ des Ursprungsgeraetes?

  • Gewährleistung (nicht Garantie!) durch den Verkäufer endet in D nach 2 Jahren. Egal, ob du mittlerweile ein oder mehrere Austauschgeräte bekommen hast. Es sei denn du weist dem Verkäufer (und der dann dem Hersteller) nach, dass das Produkt einen prinzipiellen Konstruktionsfehler oder sonstigen gravierenden Mangel hat, der ein dauerhaftes Funktionieren bei ordnungsgemäßem Gebrauch unmöglich macht. Und dass er dir das beim Verkauf arglistig verschwiegen hat.


    Garantie kann ein Hersteller darüber hinaus in seinen AGB versprechen; ist z. B. gängig als (zumeist kostenpflichtige) Zusatzleistung bei Kfz. Das muss man dann im Zweifel in den AGB nachlesen.


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Das ist leider nochmals komplizierter.


    Zitat

    Ob Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder -versuche des Verkäufers nach der gesetzlichen Regelung nur zu einer Hemmung (§ 203 BGB; § 639 Abs. 2 BGB a.F. analog) oder zum Neubeginn (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 208 BGB a.F.) der Verjährung der Mängelansprüche des Käufers führen, hängt davon ab, ob die betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind. Das ist [...] nur dann anzunehmen, wenn der Verkäufer aus der Sicht des Käufers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein. Erheblich sind hierbei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten (Senat, Urteil vom 8. Juli 1987 - VIII ZR 274/86, WM 1987, 1200 = NJW 1988, 254 unter II. 3. m.w.Nachw.; Urteil vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 322/98, WM 1999, 1893 = NJW 1999, 2961 unter II. 2.).


    [...] Zwar sind, [...] durchaus Fälle denkbar, in denen Nacherfüllungsmaßnahmen eines Lieferanten zur Folge haben, dass die Verjährung nach § 438 BGB - unbeschränkt - neu beginnt. Bei der Lieferung einer Ersatzsache nach § 439 BGB mag das sogar die Regel sein. Eine Nachbesserung wird dem gegenüber, sofern sie überhaupt einen Neubeginn der Verjährung zu bewirken vermag, regelmäßig nur insoweit Einfluss auf die Verjährung nach § 438 BGB haben, als es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt (näher Haas in Haas/Medicus/Rolland/Schäfer/Wendtland, Das neue Schuldrecht, 2002, Kap. 5 Rdnrn. 332, 333).


    Der BGH sagt also zusammenfassend: Bei einer Neulieferung beginnt die Verjährung nach § 438 in der Regel neu


    Das schließt übrigens in der Regel auch die Beweisumkehr ein, da eine Neulieferung wieder einen versteckten Mangel enthalten kann, der nicht sofort entdeckt werden kann. Sonst könnte sich der Verkäufer sehr leicht aus der Beweisumkehr herauswinden indem er einfach ein aus Konstruktionsmängeln (Serienfehler) begründetes weiteres kurzlebiges oder versteckt teildefektes Gerät liefern könnte und somit die Beweisumkehr aushebeln würde.

    You probably have the right hammer, you've just got to stop hitting your thumb.

  • Meine Argumentation wäre, dass sich zwar die Gewährleistung grundsätzlich nicht verlängert, aber eine Ersatzlieferung wie eine Reparatur zu sehen ist. Auch auf eine Reparatur muss es Gewährleistung geben und es wäre nicht im Sinne des Kunden, wenn ein Defekt in der Frühausfallphase unberücksichtigt bleibt, weil man aus der Gewährleistungszeit des Ursprungsprodukts heraus ist. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang wohl die Beweislastumkehr auf Grund der Frühausfallphase.


    Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Bedingungen können als von diesem definiert werden.
    Um zwei Beispiele zu nennen:
    Bei Logitech zählt das Datum des Kaufs und man bekommt ein Austauschgerät, aber keine neue Rechnung oder Garantie.
    Bei Ikea bekommt man eine Gutschrift und kann sich den Gegenstand erneut kaufen, bekommt dann auch wieder die volle Garantie auf den Gegenstand.