Hallo,
ich habe vor vielen Jahren einige Zeit in einem Kirchenkeller die "Konfirmandendisco" gemacht. Um dem Wechselgelddurcheinander zu entgehen, haben wir den Besuchern Getränkekarten im Wert von 10 D-Mark verkauft, auf denen der verbrauchte Betrag abgestrichen wurde. Nach Vorlage des Personalausweises gab es diese Karte in den Farben rot (unter 16), gelb (über 16 unter 18) und grün (ab 18 mit Vollrauschberechtigung :wink: ). Die Karte mußte vom Besucher unterschrieben werden. Wenn dem Tresenpersonal Zweifel kamen, wurde eine Unterschriftengegenprobe verlangt. Natürlich kann auch hier seitens der jüngeren Besucher (meist mit Hilfe der älteren Besucher) getrickst werden um noch nach 0:00 Uhr weiter zu bleiben oder Getränke jenseits des Jugendschutzes zu ergattern. Aber spätestens, wenn die letzte Karte verbraucht ist und es die neue nur gegen Unterschrift und erneuter Vorlage des Personalausweises gibt wird es anstregend.
Dieses System kann man auf kommerziellen Veranstaltungen komplett vergessen. Aber für Schuldiscos sollte das mit entsprechender Vorbereitung auch am Einlass keine Probleme hinsichtlich der Organisation und Einlassgeschwindigkeit geben.
Und superbillig ist ganze auch noch!
Vielleicht hilft's...
Holger