Hallo,
weiß jemand, wie das aussieht, wenn ich ein kleine Fontäne elektrisch zünde. Brauch ich da eine behördliche Genehmigung?
Daten dazu:
Fontäne ist ein Traumfontäne von Comet, Klasse I. -Effekt (BAM-PI-...), also Kleinstfeuerwerk. Mein BG-Heft sagt zu Klasse I. :
keine Erlaubnis, keine Befähigung, keine Beschränkung (auf Datum wie bei Klasse II). Das ganze sind kleine Fontänen, die man so in eine Torte steckt und die nicht sonderlich hoch und lang brennen.
Die sollte ich bei einer grösseren Gartenfeier (ca. 40 Personen) ja eigentlich abbrennen dürfen.
Nun hab ich allerdings auf dem Buffet 12 von den Dingern drin und die kann ich bei der kurzen Brennzeit und der Einbaulage nicht mehr von Hand zünden bleibt also nur elektrisch. Wir hatten das auch mal getestet, das klappt ganz gut.
Jetzt ist die Frage, wenn ich das mit einem Satzauslöser versehe, darf ich das noch ohne Genehmigung oder brauch ich da den behördlichen Segen?
Leider kam die Anfrage etwas sehr kurzfristig und wenn ich da den Beamten zu befragen muss hätte ich ja 14 Tage vorher anfragen müssen und würde das dann lieber lassen bevor ich mir da noch Probleme einhandel.
Sicherheitsprobleme seh ich eigentlich keine, da meine Pyros sicher befestigt, keine brennbaren Materialien verwendet werden und keine Personen im direkten Umkreis zum Abbrennzeitraum sind. Feuerlöscher steht wegen den Kerzen ja eh hinter dem Buffett.
Vielleicht weiß da ein Scheinträger was genaueres. Meinen bekomm ich leider erst gegen Jahresende, wenn mein Chef wieder genug Geld verdient hat.
Dank und Gruß
Stefan