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GEMA will ab 2013 richtig abzocken.

  • Marco Maribello
  • 3. April 2012 um 16:56
  • Jonnytrance
    Gast
    • 11. Juli 2012 um 07:06
    • #101

    Tja, leider ist so. Selbst ohne Eintrittgelder wird man an Gema genung zahlen müssen.
    Mein guter Bekannter hat ein Club mit etwa 450m² als Nutzungsraum und er hat schwarz auf weiß von BOB max. Personenzahl 700.
    Sollten die von GEMA mehr berechnen wollen, geht er zur Gericht.
    Was noch blöder ist. Er hat keine 700 Besuchern pro Abend, sondern eher 300-400 durchgängig. Aber das wird die GEMA gar nicht interessieren.

    Komischerweise wollen beide schmarotzern GEMA und GEZ die Tarife zum 01.2013 ändern. Alles selbiger Mafia?

  • tufkadib
    Beiträge
    2.687
    • 11. Juli 2012 um 08:29
    • #102

    Na, dann sorgt doch dafür, daß die GEMA nichts mehr zu kassieren bekommt. Kümmert Euch um GEMA-freie Musik, fördert Künstler, die mit der GEMA auch nichts am Hut haben usw.


    MfG
    DirkB

  • Reini
    Beiträge
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    • 11. Juli 2012 um 09:23
    • #103

    egal welchen Kostenrechner ich ansetze; es kommt am Schluß immer das selbe Ergebniss raus

    die Höhe des zu zahlenden Betrages steht nicht im Verhältnis und ist generell zu hoch!
    auch jetzt schon.


    Weiters kann es nicht sein, dass ich aufgrund eines Foto's, die Anzahl der Gäste geschätzt wird und dann im nachhinein ein erhöhte Rechnung von der GEMA kommt!


    zur GEMA-Freien Musik:
    ist eigentlich egal, weil dann die Veranstaltungsfläche zu Grunde gelegt wird!


    wenn die schon der Fall ist
    von GEMA-Freien Musik
    dann noch 10% vom Eintritt!

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • sabbelbacke
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    • 11. Juli 2012 um 10:55
    • #104
    Zitat von "DirkB"

    Na, dann sorgt doch dafür, daß die GEMA nichts mehr zu kassieren bekommt. Kümmert Euch um GEMA-freie Musik, fördert Künstler, die mit der GEMA auch nichts am Hut haben usw.


    An sich ja eine gute Idee. Man müsste darüber hinaus aber auch zusehen, dass die Künstler Ihr Geld dann wo anders herbekommen und die GEMA dann nur noch Geld dafür bekommt, wenn ein Künstler, der bei Ihr unter Vertrag steht, gespielt wird...
    Bei der momentanen Abrechnungsmodalität wäre in der Realität selbst bei einem großen Anteil Künstler, die nicht bei der Gema sind, weder für den Veranstalter, den Gast noch sonst wen ein Effekt spürbar, das lässt sich kurzfristig schlecht PR technisch ausschlachten.
    Insofern müsste man das Ganze doch noch mit ein paar Zusatzgewürzen vermengen wie z.B. der Öffentlichkeitsarbeit, der werbewirksamen Abwanderung der Künstler zu anderen Verwertungsmodellen / Gesellschaften, politischer Einflussnahme zur Statusänderung der GEMA, usw....

    hornresp

  • treibsand
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    • 11. Juli 2012 um 11:18
    • #105
    Zitat von "Reini"

    egal welchen Kostenrechner ich ansetze; es kommt am Schluß immer das selbe Ergebniss raus

    Der auf der GEMA-Seite gibt aber auf, wenn du pro Gast 1ct (0,01€) AUSZAHLST. :wink:
    Ich kenne den genauen Wortlaut der Gebührenverordnung nicht, aber evtl. lassen sich damit ja nächstes Jahr bei kostenlosen VAs richtig Geld sparen lässt...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Mechwerkandi
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    • 11. Juli 2012 um 11:25
    • #106
    Zitat von "treibsand"


    Der auf der GEMA-Seite gibt aber auf, wenn du pro Gast 1ct (0,01€) AUSZAHLST. :wink:


    Angesichts der Qualität zeitgenössischer Darbietungen frage ich moch schon länger, warum man als Gast nichts dazubekommt...

  • Bernd Masu
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    • 12. Juli 2012 um 00:00
    • #107
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Angesichts der Qualität zeitgenössischer Darbietungen frage ich moch schon länger, warum man als Gast nichts dazubekommt...

    Eigentlich eine gute Idee ? Die Geldgier treibt die Leute in die VA. Dazu die ungewöhnliche Werbung für die VA.
    Sind sie schon mal da, kann man mit Getränke etc. Umsatz machen, und die auftretenden Künstler vielleicht sogar ihre CDs verkaufen = bekannter werden.
    z.B. 500 Gäste = 5,- Euro = "Kleingeld". Dazu Jeder z.B. einen Stempel auf die Hand, damit er nicht mehrmals ansteht, um einen Cent zu kassieren ?

    In Basel (CH) machten sie das mal mit einer Kunstausstellung, eine Woche lang. (Im Kunstmuseum Basel)
    Jeder Besucher mußte keinen Eintritt bezahlen, sondern bekam 2,- sFr. dafür ausgezahlt.
    Durch die Vielzahl der Besucher, und der ungewöhnlichen Publicity, wurden die bis dahin neuen und unbekannten Kunstobjekte plötzlich gefragt, und was wert.
    z.B. ein Felsbrocken aus den Schweizer Alpen, war nach der Woche als Kunstwerk 5.000 sFr. wert.
    Quelle: Basler Zeitung.

    Bleibt die Kernfrage: Wie rechnet dann die GEMA, bei "negativen" Eintrittspreisen ? Ich vermute: Das Gleiche, wie wenn kein Eintritt verlangt würde.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • dymit
    Beiträge
    65
    • 27. Februar 2013 um 17:24
    • #108

    http://de-bug.de/medien/archive…ema-zahlen.html

    Und wieder ein Aprilscherz?
    Ich ueberlege ja ernsthaft, ob solche Ankuendigungen rechtlich angefochten werden koennen,
    wenn sie zum 01. April eintreten und man aufgrund des Datums verbunden mit der Absurditaet
    starke Zweifel an der Ernsthaftigkeit glaubhaft machen kann.

  • zegi
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    • 28. Februar 2013 um 08:33
    • #109

    Ha, wie geil ist das denn? Wenn ich eine Musikdatei ersetzen muss/will (Backup) muss ich nochmals zahlen?!

    Wieso können die das nicht einfach logisch regeln? Jetzt mixt sich jeder DJ zu Hause einen fünf-stunden-track, den er jeweils spielt = nur einmal GEMA bezahlen :grin:

    Das Regelwirrwar und die unlogische Argumentation mit Spitzfindigkeiten, die bis zur Beschlagnahmung von Rechnern führen kann ist doch nicht im Sinne der Urheber. Was passiert eigentlich, wenn jemand im öffentlichen Raum ein Lied pfeifft? Beschlagnahmung der Zunge?


    Sehe ich das richtig, dass die Regelungen nicht für geschlossene Gesellschaften gelten?

    Der Ton macht die Musik.

  • Bastidrager
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    97
    • 28. Februar 2013 um 09:10
    • #110

    Ich habe mich dort gestern ein wenig rein gelesen - Die GEMA beschreibt das mal wieder komplizierter als nötig.

    Wenn man einen Song kauft und diesen nur auf den 1 Computer/die HDD lädt muss man nichts extra bezahlen wenn man diesen dann gewerblich nutzt.

    Zahlen muss man, wenn man ein Backup von diesen Dateien erstellt (Und diese dann bei der Veranstaltung dabei hat).

    Wenn man also einen zweiten Computer oder eine zweite Festplatte sicherheitshalber dabei hat um einen Ausfall eines Gerätes abzufangen, muss man für jeden Song auf diesen Sicherungen 0,13 € bezahlen.
    Dies gilt selbstverständlich auch, wenn man auf sein Handy/iPad/MP3-Player/USB Stick diese Dateien zieht.

    Interessant wird es, wenn die Musik Datenbank in einer Cloud liegt - wie zum Beispiel iTunes Match oder das Pendant von Google beziehungsweise Amazon.

    Dann muss man für jeden Song die 13ct bezahlen. Um gleich mal Zahlen zu nennen: Bei 25.000 Songs in der Cloud wären das bis zu 3250€. So etwas könnte den Club- DJ Markt eventuell etwas regulieren ;)
    Diese Regelung wurde geschaffen, um die 30 % Laptopaufschlag, welcher nun wegfällt, aufzufangen und die Clubbetreiber zu besänftigen.

    Ich bin mir zwar sicher, dass die Club Betreiber die 30 %, die jetzt die DJs zahlen müssen, nicht an den Musiker weitergeben werden, aber ansonsten wird das DJing wahrscheinlich nicht mehr tragbar in Clubs. Oder andersherum: man muss sich eventuell noch mehr spezialisieren, so dass man nur noch etwa 1000 Songs im Portfolio hat.

    Dies zu überwachen und judikativ durchzusetzen, gestaltet sich jedoch extrem schwierig, weil die Kontrolleure keine Rechte besitzen auf Festplatten/Rechner zu schauen.

    Wo es allerdings ebenfalls zum tragen kommen könnte:
    Wenn man bei Veranstaltungen Hintergrundmusik von einem MP3 Player abspielt, Muss man alle diese Songs bei der GEMA lizensieren, da man dann als DJ Auftritt.

    HochzeitsDJ-Kiel.de
    PartyDJ-Kiel.de

    Ehem. Bassfaceb

  • deep-house
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    • 28. Februar 2013 um 10:19
    • #111
    Zitat von "zegi"

    Was passiert eigentlich, wenn jemand im öffentlichen Raum ein Lied pfeifft? Beschlagnahmung der Zunge?

    ich möchte als Musiker (Kunstfurzer) eine ausgiebige Probe meines Repertoires bei der Gema einreichen um von dort auch Tantiemen für Aufführungen der geschützten Melodeien, die ja so oft und ohne Schlechtes Gewissen öffentlich ausgeführt werden, zu erhalten.

    Würdet Ihr es für besser halten dort selbst vorzusprechen? An wen muß ich mich wenden?

    Gruß UweS.

  • treibsand
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    • 28. Februar 2013 um 14:03
    • #112

    Wenn du ernährungstipps für bestimmte Geruchsrichtungen brauchst, assistiere ich dir gerne.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • kai.mueller
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    • 28. Februar 2013 um 17:24
    • #113

    Also das Interview mit der Gema und vor allem das darunterliegende Diagramm mit den Pfeilen erinnert mich ein wenig an das Stoiber-Interview mit dem Transrapid (siehe Youtube). Sehr interessant, aber verwirrend

    Fa. Müller Fernsehtechnik
    Waberner Straße 39
    34560 Fritzlar
    http://www.mueller-fritzlar.de
    http://www.domstadt-sound.de

  • deltamax
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    • 1. März 2013 um 11:46
    • #114

    Ich versuche es, aber, ich kann diesen verein unmöglich ernst nehmen...

  • FF
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    • 1. März 2013 um 12:10
    • #115

    Die Aktion von Johannes Kreidler kennt ihr?
    http://www.kreidler-net.de/productplacements.html

    Gruß FF

  • Nordemil
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    • 5. März 2013 um 07:46
    • #116
    Zitat

    Der auf der GEMA-Seite gibt aber auf, wenn du pro Gast 1ct (0,01€) AUSZAHLST

    Wie kann ich hier die Gema berechnen? Geht auf der Internetseite leider nicht!
    Hat hier jemand Erfahrung?
    Wir müssten z.B. bei einem Dorffest nach Tarifrechner der Gema ohne Eintritt 484,81€ bezahlen!
    15-04Uhr, ca. 2000m², kein Eintritt, Live Musik und Musik von CD für Einspielungen

    Wie würde sich das verhalten wenn wir jedem Gast 1ct auszahlen.

    Danke
    Arne

  • DaWo
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    588
    • 18. März 2013 um 16:44
    • #117

    Nochmal zurück zum Thema.

    Man stelle sich den ganz normalen Hochzeits DJ vor, der ca. 20 000 Lieder (braucht man einfach bei "Wunschkonzert") dabei hat. Fein säuberlich von CD gerippt. Dann teilweise noch Aufnahmen von 2001-2003 von den Radiosendern RadioMP3 und Megaradio MP3 (damals bezahlt und im Tag ist der Name des Senders hinterlegt). Des weiteren neuere Sachen von Amazon gekauft. Keine Downloads von Napster oder Ähnlichem.

    Es gibt ja anscheinend eine Pauschale für 125 Euro oder verstehe ich da etwas Falsch?

    Man will ja legal sein, aber irgendwie blicke ich da nicht so ganz durch für was man zahlen muss und was nicht.

    Ein Club DJ mit festem Set hat es ja relativ einfach, aber was macht der Mixed Music dj der auf alles vorbereitet sein muss und keine Lust hat ab sofort wieder kofferweise Cds zu schleppen, nur weil die Gema jetzt 3000 Euro von ihm will...

  • waldschrad99
    Verifiziert
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    2.401
    • 18. März 2013 um 16:59
    • #118
    Zitat von "DaWo"

    Nochmal zurück zum Thema.
    Man stelle sich den ganz normalen Hochzeits DJ vor, der ca. 20 000 Lieder (braucht man einfach bei "Wunschkonzert") dabei hat. Fein säuberlich von CD gerippt. Dann teilweise noch Aufnahmen von 2001-2003 von den Radiosendern RadioMP3 und Megaradio MP3 (damals bezahlt und im Tag ist der Name des Senders hinterlegt). Des weiteren neuere Sachen von Amazon gekauft. Keine Downloads von Napster oder Ähnlichem.

    Es gibt ja anscheinend eine Pauschale für 125 Euro oder verstehe ich da etwas Falsch?

    Man will ja legal sein, aber irgendwie blicke ich da nicht so ganz durch für was man zahlen muss und was nicht.

    Ein Club DJ mit festem Set hat es ja relativ einfach, aber was macht der Mixed Music dj der auf alles vorbereitet sein muss und keine Lust hat ab sofort wieder kofferweise Cds zu schleppen, nur weil die Gema jetzt 3000 Euro von ihm will...

    Von was reden wir hier eigendlich? Von Leistungserschleichung durch gesetzeswidrige unentgeldliche Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und dadurch enorme Schädigung und Benachteiligung von Staatsbetrieben ? Hoch lebe das Angstmonopol :idea:
    Möchtest Du der Erste sein und einen Präzidenzfall erschaffen, der bei einer privaten geschlossenen Veranstaltung diese Gebühren abführt?
    Denn wenn diese Bande erst nen Fuß in Privat-Türen schiebt, wird Gewohnheit irgendwann zur Regel. :roll:
    Für die Anmeldung bei wirklich öffentlichen Veranstaltungen ist nicht der DJ zuständig, sondern [meines Wissens] der Clubinhaber.
    Oder wird seit Neustem jetzt doppelt abkassiert? (von den DJs UND vom Clubbetreiber)

  • DaWo
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    588
    • 18. März 2013 um 17:15
    • #119

    Aber gerade das soll sich ja ändern, dass die Club besitzer nichtmehr die 30% Aufschlag zahlen sondern dies der DJ tun soll mit 13 Cent pro Lied.

  • Bastidrager
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    97
    • 18. März 2013 um 17:19
    • #120

    Bei Privatfeiern kann die Gema dich mal!

    Es geht NUR um öffentliche Veranstaltungen. Wenn du hier Kopien* dabei hast und diese nutzt, muss jede Kopie* lizensiert sein.

    Für alle bis April kopierten* Songs kann man mit einer Pauschale in Höhe von 125€ alles lizensieren.
    Jeder danach kopierte(und auf öffentlicher VA eingesetzter Song) muss mit 13ct einzeln lizensiert werden.
    Beim lizensieren gehst du dann einen Vertrag mit der Gema ein...

    Mutmaßung: in diesem Vertrag räumst du wahrscheinlich das Recht ein, dass die Gema deine Musiksammlung kontrollieren darf- nochmals: letzter Satz:Mutmaßung!


    *Was genau eine Kopie ist ist ziemlich komplex - das werde ich nicht erläutern.


    Zusammenfassend: Als DJ muss man sich spezialisieren. Entweder Privatfeiern oder öffentlich. Beides geht nicht mehr!

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    Ehem. Bassfaceb

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