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Exklusiv-Verträge in Hotels

  • mringhoff
  • 8. Mai 2017 um 11:34
  • mringhoff
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    • 8. Mai 2017 um 11:34
    • #1

    Es ist in vielen Hotels gang und gäbe, daß dort VT-Firmen vom Hotel selbst mit der technischen Ausstattung der dortigen Events betraut werden und hierfür auch mittels Exklusivvertrag entsprechend gebunden sind. Der gegenseitige Nutzen liegt ja auf der Hand und meist sind diese Angebote für den Kunden auch relativ hochpreisig.

    So kommt es natürlich vor, daß der Kunde auf dem freien Markt einen anderen VT-Dienstleister sucht und damit günstiger fährt.

    Neu ist mir hingegen jetzt eine Praxis, die hier dem Kunden noch eine "Ausfallentschädigung" in Rechnung stellt, wenn er in dem Hotel nicht die vom Haus angebotene Technikfirma, sondern eine andere wählt. Natürlich wird hier keinerlei Equipment der Hausfirma verwendet. Allein die Tatsache, daß eine fremde VT-Firma die Kundenveranstaltung im Hotel ausstattet, begründet eine Entschädigung.

    Hat hier schon jemand mal Erfahrungen gemacht?

    Ich kenne jetzt den Vertrag des Kunden zwischen ihm und das Hotel nicht näher, aber ist so eine Passage im überhaupt rechtens bzw. nicht von vornherein nichtig?
    Kann man sich auf das Hausrecht berufen? Oder widerspricht es dem europäischem Recht der freien Wahl des Dienstleister?

    Kann man überhaupt eine Ausfallentschädigung verlangen, wenn es doch gar keinen konkreten Ausfall gibt?

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  • zegi
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    • 8. Mai 2017 um 11:46
    • #2

    Ein interessantes Thema. Ich kann mir schon vorstellen, dass sowas rechtlich in Ordnung ist. Die freie Wahl des Dienstleisters ist ja gegeben - man MUSS ja nicht in DER Location seinen Anlass machen. Auch wenn ich meinen eigenen Wein mitbringe, bezahle ich ein (nicht unerhebliches) Zapfengeld. Auch das Personal des Hauses kann ich mir nicht aussuchen, etc..

    Deshalb sagt mir mein Gefühl, dass der Betreiber des Lokals im Recht ist, auch wenn das für den Kunden unangenehm ist.

    Der Ton macht die Musik.

  • der_frank_m
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    • 8. Mai 2017 um 12:55
    • #3

    Alleine schon wegen der Betreiberhaftung ist das schon rechtlich einwandfrei wenn die Location Jemand beauftragt der weiss was zu tun ist und damit auch den vorgeschriebenen Meister vorhält.

    :thumbup:

    Keine Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von der_frank_m (8. Mai 2017 um 15:28)

  • guessi
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    • 8. Mai 2017 um 21:32
    • #4

    Ist ja u.U. auch nur eine Auslegungs- / Formulierungssache: Für das Abbauen (und hinterher wieder Aufbauen) des fest installierten Systems wird Summe X in Rechnung gestellt. Diese Summe ist dann mglw. schon höher als das Angebot der Fremdfirma.

  • Chroma Concept
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    • 9. Mai 2017 um 07:56
    • #5

    Der Kunde kann natürlich den Dienstleistern wählen den er will, vielleicht aber auch eine Vertragssache, rechtlich weis ich nicht wie so etwas aussieht. Meist geht es ja um den Preis.

    Ich kenne es aus der Praxis so, dass der Kunde die Techniker mitbringt - beim Auf- und Abbau aber ein Techniker vom Haus mit vor Ort ist und auf die Einhaltung der Richtlinien und Gesetze achtet (Bei größeren Hotels mit angeschlossener Veranstaltungsfläche). Dort geht das Problem schon los, bei einer Kraut und Rüben Firma kommen dann ganz schnell Verstöße dabei raus und dann? Ich bin der Meinung, bei groben Sachen - Aufbau abbrechen mit dem Kunden Rücksprache halten und schauen was passiert.

  • mringhoff
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    • 9. Mai 2017 um 19:48
    • #6
    Zitat von guessi

    Ist ja u.U. auch nur eine Auslegungs- / Formulierungssache: Für das Abbauen (und hinterher wieder Aufbauen) des fest installierten Systems wird Summe X in Rechnung gestellt. Diese Summe ist dann mglw. schon höher als das Angebot der Fremdfirma.

    Es wird natürlich nichts vom Hotel-Dienstleister gemacht. Fest installierte Dinge bleiben hängen (werden selbstverständlich auch nicht benutzt) und mobiles Equipment wird nicht aufgebaut. Also der Hotel-Dienstleister hat keinerlei Aufwand.
    Natürlich ist die "Ausfallentschädigung" entsprechend hoch, damit eben alternative Angebote weniger Chancen haben.

    Zitat von der_frank_m

    Alleine schon wegen der Betreiberhaftung ist das schon rechtlich einwandfrei wenn die Location Jemand beauftragt der weiss was zu tun ist und damit auch den vorgeschriebenen Meister vorhält.

    Nun, der Kunder darf ja seinen eigenen Dienstleister mitbringen, es ist ja nur eine Frage des Entschädigungszahlung. Eine ernsthafte Betreiberhaftung sieht anders aus.

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  • FF
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    • 9. Mai 2017 um 21:19
    • #7

    Ich bin mir da nicht so sicher, ob das rechtlich in Ordnung ist:

    • das Hotel hat einen Vertrag mit der VT-Firma, nicht der Kunde, der das Hotel bucht
    • wenn der Kunde eine eigene Tontechnik mitbringt, hat der Vertrags-VTler einen Ausfallsanspruch gegen das Hotel, aber nicht gegen den Hotelkunden; es besteht ja kein Vertrag zwischen beiden
    • erinnert mich ein wenig an die Wohnungsvermietung und die Situation, dass man als Mieter die Wohnung nur zugeschlagen bekommt, wenn man dem Vormieter die Küche abkauft; das ist z.B. definitv unzulässig.

    Ich sehe das Problem eher beim Hotel als beim Kunden, denn es macht deren Angebot schlicht unattraktiver, wenn auf ein gutes Hotelangebot ein überteuertes Technikpaket draufgeschlagen wird. Warum soll der Kunde sich überhaupt mit der VT-Firma auseinandersetzen? Er kann den Preisaufschlag gegenüber selbst angemieteter Technik ja mit dem Hotel wieder runterverhandeln. Dann wird sich das Hotel irgendwann überlegen müssen, ob der Exklusivvertrag taugt, wenn er zu Preisverlusten im eigenen Geschäft führt.

  • simonstpauli
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    • 9. Mai 2017 um 21:59
    • #8

    Normales Korkgeld würde ich sagen. Daran ist im Sinne der Vertragsfreiheit auch nichts auszusetzen. Warum soll man mit der technischen Ausstattung anders verfahren als mit dem Buffet oder dem Wein?

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • FF
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    • 9. Mai 2017 um 22:32
    • #9

    Ich sehe da schon einen Unterschied. Vergleiche mal folgende 2 Situationen:

    1. Witwe Bolte feiert ihren 100. Geburtstag. Es kommen 100 Gäste, im Hotel wird dafür der große Saal gebucht und es gibt Essen, Kaffee und Sahnetorte. VT wird keine benötigt, weil sowieso alle zu alt zum Tanzen sind. Der Sall wird ohne VT gemietet.
    2. Eine Woche später heiratet Enkel Bolte, wieder mit 100 Leuten, und er läst es richtig krachen, Musik, DJ, das volle Programm, mit eigener Anlage, daher wird der Sall wieder ohne VT gemietet.

    In beiden Fällen hat der Kunde denselben Bedarf, Saal ohne VT. Warum sollte er im 2. Fall einen Nutzungsausfall zahlen? Er bezahlt ja auch nicht die Suppe, die er nicht bestellt hat.

  • zegi
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    • 9. Mai 2017 um 23:05
    • #10

    FF: der Vergleich hinkt. Wenn Oma Bolte keinen Wein konsumiert, sondern nur Kaffee trinkt, bezahlt sie keinen Wein. Wenn Enkel Bolte den Wein selber mitbringt, bezahlt er trotzdem Korkengeld, auch wenn beide male kein Wein des Hotels konsumiert wird.

    Der Ton macht die Musik.

  • FF
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    • 10. Mai 2017 um 09:06
    • #11

    Ich hatte den Startbeitrag vermutlisch falsch ausgelegt in der Form, dass die Entschädigung an den Haus-VT bereits teurer ist als ein vergleichbares Fremdangebot; mein Fehler. Das hätte dann mit dem Korkengeld nichts zu tun, das irgendwo bei bei 25-50% des Weinpreises liegt und bei dem der Gastwirt ja auch eine Leistung erbringen muss: entkorken und ausschenken.

    Wenn der Haus-VT eine Anlage fest installiert hat und diese ab-/aufbauen muss für Fremdton, kann ich die Kosten nachvollziehen.

    Wenn er aber keinen Aufwand hat und die "Entschädigung" höher sein soll als sein reiner Gewinn nach Abzug aller Kosten wäre, ist es mMn nicht in Ordnung.

  • audiobo
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    • 10. Mai 2017 um 09:23
    • #12

    Verköstigung fliesst doch in Hotels seit jeher in die Kalkulation mit ein - so manchen Ballsaal bekommt man sogar umsonst, wenn bei der Veranstaltung ein Mindestumsatz garantiert wird.

    In wie weit das auf die Medientechnik übertragbar ist bleibt dem Hotel überlassen. Ich kenne es sogar eher so, dass zumindest ein Grundstock an Technik (Projektion, einfache fest Installierte Beschallung - Hausmeister-/Gastrokompatibel) im Preis mit inkludiert ist.

    Eine "Ausfallentschädigung" finde ich vom Begriff her Unsinn. Es sei denn, man sagt im Vorfeld eine Nutzung der Haustechnik zu und rudert kurz vorher zurück. Sonst müsste eine "Ausfallentschädigung" ja auch den Leuten in Rechnung gestellt werden, die gar keine Technik benötigen.

    Ob sie das dürfen? Ganz bestimmt. Ob es Sinn macht? Das bleibt jedem selbst überlassen.

    Es zeigt nur einmal mehr, dass man heutzutage mittlerweile bei allem was man tut am besten eine juristische Fachkraft neben sich herlaufen hat, die alles gründlich prüft was man so unterschreibt.

  • Seven
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    • 10. Mai 2017 um 09:49
    • #13

    Ich denke es ist eine Frage, wie man es letzten Endes formuliert: "Ausfallentschädigung" oder doch eher "Kosten für die technische Umrüstung". Letzten Endes schadet sich das Hotel unter Umständen selbst.

    Auf der anderen Seite kann das Hotel mit dem Durchdrücken des eigenen (guten) Dienstleisters auch einen Qualitätsstandard setzen und sicherstellen, dass die Veranstaltungen technisch möglichst immer möglichst gut laufen. Und wenn ein Kunde gerne seinen eigenen Dienstleister mitbringen möchte, dann muss er dafür eben den entsprechenden (Auf)Preis zahlen.

    Könnte aber durchaus sein, dass man mit der falschen Formulierung ein rechtliches Problem bekommt. Stichwort AGG...

  • rubicon
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    • 10. Mai 2017 um 12:49
    • #14

    Hallo,

    ich kenne das bei der Gastro.

    In "unserm" Saal wollen manche Veranstalter die Gastro selber machen.

    Das geht manchmal, kostet aber ein paar tausend Euro.

    Im besagten Hotel könnte der örtl. Dienstleister einen Vertrag haben, wo er eine bestimmte Summe jährlich an den Hotelbetreiber zahlt. Damit werden ihm alle Veranstaltungen zugesichert. (eine Art von Pacht)

    Oder das Hotel bekommt vom örtl. Dienstleister eine Provision pro Veranstaltung....oder....?

  • simonstpauli
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    • 10. Mai 2017 um 14:01
    • #15

    Wie bereits geschrieben, Vertragsfreiheit.

    Niemand wird gezwungen, in einer Location einen Saal zu mieten und wenn jemand das tut, können durchaus solche Klauseln im Vertrag enthalten sein.

    Genausogut könnte die Saalmiete höher sein und die Preise der Haus-VT-Firma niedriger.

    Mit Korkgeld ist es intern wahrscheinlich besser abzurechnen.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
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  • slaytalix
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    • 21. Mai 2017 um 09:12
    • #16

    ich liefere z. B. für Hochzeiten in Hotelsäle dann die Anlage, die Bands oder DJs bestellen.

    Leute geben zig Tausende für Hochzeiten aus, für Technik bleibt nicht mehr viel übrig.

    Nebst regionalen Hotels sind das Hotelketten.

    Ich höre dann bei Tanz - Deelen (Bauernhof-Scheunen), daß man Anlagen mitmieten muß sowie Catering oder Zapfanlagen

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • zegi
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    • 21. Mai 2017 um 22:27
    • #17
    Zitat von slaytalix

    Leute geben zig Tausende für Hochzeiten aus, für Technik bleibt nicht mehr viel übrig.

    ...wenn man umgekehrt argumentiert, kann man damit gutes Geld verdienen.

    Der Ton macht die Musik.

  • madmax
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    • 21. Mai 2017 um 22:35
    • #18

    Ich kenn' das sogar soweit; das der Kunde den DJ mitmieten muss...

    Ob der Kunde das Ganze mitmacht oder sich eine andere Location sucht; ist ihm ja nun selbst überlassen.

    Normalerweise finde ich so'ne Geschäftspolitik aber schon seltsam. Man sollte sich doch mit seinen Kunden einigen können.

    Offensichtlich haben das manche Häuser aber nicht nötig.

    Aufgrund einer gewissen (Mengen) Rabattierung infolge der regelmäßigen sicheren Jobs, Minderaufwand wegen fester Installation oder Einlagerung vor Ort etc. sollte allerdings andererseits der Preis im Rahmen bleiben. Es sei denn, der Gastronom "bedient" sich auch noch...

    Never stop a running System

  • zegi
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    • 21. Mai 2017 um 22:39
    • #19
    Zitat von madmax

    Es sei denn, der Gastronom "bedient" sich auch noch...

    Das wird er mit Sicherheit tun. Der Gastronom macht das ja nicht aus Nächstenliebe. Er hat mit seinen Lieferanten Verträge und schlägt überall eine Marge drauf. So haben die Lieferanten einen Gewinn und der Gastronom auch. Finde ich übrigens auch legitim.

    Der Ton macht die Musik.

  • simonstpauli
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    • 22. Mai 2017 um 15:08
    • #20
    Zitat von zegi

    Das wird er mit Sicherheit tun. Der Gastronom macht das ja nicht aus Nächstenliebe. Er hat mit seinen Lieferanten Verträge und schlägt überall eine Marge drauf. So haben die Lieferanten einen Gewinn und der Gastronom auch. Finde ich übrigens auch legitim.

    Ja, das ist völlig normal, finde ich.

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