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Praktikum während der Ausbildung !

  • lisa.
  • 5. November 2017 um 13:38
  • lisa.
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    • 5. November 2017 um 13:38
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich habe schon mal gehört, dass es in der Veranstaltungsbranche üblich ist, dass man auch mal mehre Monate bei anderen Firmen arbeiten kann (ähnlich eines Praktikums) . Da die meisten Betriebe sich ja auf einen Bereich spezialisiert haben...

    Habt ihr mit sowas schonmal Erfahrung gemacht.... wenn ja wie ist das ganze abgelaufen?

    Ich bin im Moment in der Lage, dass ich eine Ausbildung als Veranstaltungskauffrau mache, mein Betrieb aber nur Messe macht.... Ich weiß aber genau dass ich danach ehr in die Rock´n Roll Richtung gehen möchte....In meiner Freizeit bin ich auch viel als Stagehand auf solchen Produktionen unterwegs und hab auch schon Angebote für ein Praktikum bekommen... Aber macht ein Betrieb das einfach so ?? Eigentlich hat der Betrieb ja nichts davon.....

  • yamaha4711
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    • 5. November 2017 um 14:00
    • #2

    Sehe ich als kritisch bis nicht machbar an, denn als AZUBI hast du ja einen ARBEITSVERTRAG, in dem du unter anderem deinem Arbeitsgeber deine Arbeitskraft gegen Entlohnung zur Verfügung stellst. Du hast auch ein Anrecht auf bezahlten Urlaub, aber diesen solltest du zu deiner Erholung nutzen. Damit ist klar geregelt was du darfst und nicht.

    Was du allerdings ausserhalb deiner offiziellen Arbeitszeit machst, ist mehr oder minder dir überlassen, sofern dies deine Arbeitsfähigkeit deinem Arbeitgeber gegenüber nicht essentiell einschränkt, z.B. Übermüdung.

    Du hast nun folgende Optionen:

    Frage deinen Arbeitgeber, ob er einen Kollegen kennt, der in dem für dich interessanten Genre tätig ist und dich für ein paar Wochen dort hin schickt. Ich bezweifle aber, dass man dies zulässt, da ja dann an seinem Standort eine Arbeitskraft fehlt, ausser dies erfolgt in gegenseitigem Austausch. Man stellt ja nicht ohne Grund eine Person ein, sei es ausgebildete Fachkraft oder Azubi.

    Du kannst selbst bei anderen Buden anfragen und sofern die Wochenenden nicht verplant sind, was ja oftmals der Fall sein kann, oder generell in deiner Freizeit dort ein wenig mitwerkeln. Dies solltest du aber unbedingt deinem Arbeitgeber anzeigen und sofern er dem nicht zustimmt auch deine Finger davon lassen, denn dies wäre ein Kündigungsgrund.

    So weit mein Informationsstand. Genaueres erfährst du bei der IHK oder einem Arbeitsrechtler. Allerdings würde ich dir raten dies nicht auszureizen, denn man sitzt schneller wieder vor der Türe, als man es sich vorstellen kann.

    Allerdings verstehe ich dein Anliegen nicht so ganz, als angehende Kauffrau für VA Technik. Du hast ja recht wenig mit der Technik an sich zu tun, sondern sollst dich um die Kunden und deren Anliegen kümmern, das Material disponieren, Angebote und Rechnungen schreiben, die Buchhaltung schmeissen. Ein bisschen Verständnis für die Technik ja, damit du ungefährt weißt was es gibt und welche Menge man wozu braucht. Aber du hast irgendwie nicht viel mit dem iegentlichen Aufbau und der Bedienung zu tun, oder? Sicher ist es gut zu wissen was da ab geht, aber darauf liegt nicht der Schwerpunkt.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • zegi
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    • 5. November 2017 um 14:18
    • #3

    volle Zustimmung an Yamaha4711!

    Noch zwei Punkte:

    1. Viele Ausrufezeichen (oder andere Satzzeichen) machen jeden Post lächerlich und unglaubwürdig.

    2. Wieso nennen sich alle Frauen in der Branche "Lisa"?

    Der Ton macht die Musik.

  • Settembrini
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    • 5. November 2017 um 14:40
    • #4

    Hallo.

    Ich muss meinem Vorredner in wenigstens einem Punkt deutlich widersprechen:

    Als Azubi hat man eben KEINEN Arbeitsvertrag. Als Azubi hast du einen Ausbildungsvertrag. Dabei liegt der Unterschied hier nicht nur im Bestimmungswort, vielmehr ändert dies die Rechtsgrundlage. Genau hier liegt doch das Problem (nicht nur in unserer Branche), wenn Auszubildende als "billige Arbeitskräfte" angesehen werden.

    Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. Dies wird deutlich bei Kündigungsschutz, Überstunden, Vergütung, Freistellungen, etc. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die in der Ausbildungsordnung (und das ist nicht der Rahmenlehrplan!) festgeschriebenen Inhalte zu vermitteln. In einigen Bereichen gibt es dazu Lernortkooperationen, wenn z. B. ein kleinerer Betrieb nicht alle Inhalte der Ausbildungsordnung abdeckt. So kann dieser trotzdem als Ausbildungsbetrieb fungieren, der Lehrling lernt gewisse Inhalte dann eben bei einem andern Betrieb der Branche. Dies ist nicht unüblich. Die klassischen Handwerksberufe basieren historisch auf ebendiesem Prinzip.

    Die Anfrage aus dem ersten post kann ich dennoch nur mit einem Hinweis auf deinen Ausbilder beantworten. Wenn dein Betrieb dir die für die Ausbildung relevanten Inhalte vermittelt, besteht meines Wissens kein Anspruch darauf, Ausbilungszeit in einem anderen Betrieb wahrzunehmen. Frag doch einfach bei deinem Ausbilder nach. Ich habe während meiner eigenen Berufsausbildung einige Wochen in einem anderen Betrieb gelernt und dies als sehr bereichernd erlebt. Mein damaliger Ausbildungsbetrieb hatte mich dabei unterstützt.

  • treibsand
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    • 5. November 2017 um 16:23
    • #5

    Hi Lisa.

    Lass dich von den unterschwelligen Mißtönen nicht beirren.

    Auch viele Satzzeichen gehen...

    ...manchmal!!! ;)

    Leider stimmt das Fachinhaltliche der Vorposter allerdings; dein Arbeitgeber ist Dreh- & Angelpunkt deines Vorhabens. Ich kenne jetzt sein Verhältnis zu Dir nicht, aber wenn ihr offen reden könn, würde ich das auch machen. Vor allem im Hinblick darauf, dass in einigen Fällen gerade auch die/der Kaufmännische Azubi in einigen Firmen als 'noch billigere' Arbeitskraft genutzt wird und während der VA auch mal mitanpacken muss.

    Falls du (eventuell) übernommen wirst, ist das sogar noch interessanter für deinen AG, wenn du ArbeitsweIsen aus unterschiedlichen Bereichen kennst und miteinander verbinden kannst. Und als Kauffrau ist es eigentlich auch wichtig, die unterschiedlichen Strukturen verschiedener Firmen (Die du ja miteinander Verknüpfen sollst) zu kennen. Von daher ist das eigentlich ein win/win für Azubi/AG - wenn denn der Rahmen passt. Vielleicht gibt es bei euch im Unternehmen ja auch eine 'Saure Gurken Zeit" wo dein Chef dich entbehren kann.

    Auf jeden Fall hat er da ein Vetorecht! Es geht ja auch um mögliche Mitbewerber, wo dein Chef ein vitales Interesse hat, dass das Firmenknowhow nicht abwandert!!! Auch nicht versehentlich...

    (Mist, da waren sie wieder, die fielen Satzzeichen... O.o)

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • lisa.
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    • 5. November 2017 um 20:23
    • #6
    Zitat von yamaha4711

    Sehe ich als kritisch bis nicht machbar an, denn als AZUBI hast du ja einen ARBEITSVERTRAG, in dem du unter anderem deinem Arbeitsgeber deine Arbeitskraft gegen Entlohnung zur Verfügung stellst. Du hast auch ein Anrecht auf bezahlten Urlaub, aber diesen solltest du zu deiner Erholung nutzen. Damit ist klar geregelt was du darfst und nicht.

    Was du allerdings ausserhalb deiner offiziellen Arbeitszeit machst, ist mehr oder minder dir überlassen, sofern dies deine Arbeitsfähigkeit deinem Arbeitgeber gegenüber nicht essentiell einschränkt, z.B. Übermüdung.

    Du hast nun folgende Optionen:

    Frage deinen Arbeitgeber, ob er einen Kollegen kennt, der in dem für dich interessanten Genre tätig ist und dich für ein paar Wochen dort hin schickt. Ich bezweifle aber, dass man dies zulässt, da ja dann an seinem Standort eine Arbeitskraft fehlt, ausser dies erfolgt in gegenseitigem Austausch. Man stellt ja nicht ohne Grund eine Person ein, sei es ausgebildete Fachkraft oder Azubi.

    Du kannst selbst bei anderen Buden anfragen und sofern die Wochenenden nicht verplant sind, was ja oftmals der Fall sein kann, oder generell in deiner Freizeit dort ein wenig mitwerkeln. Dies solltest du aber unbedingt deinem Arbeitgeber anzeigen und sofern er dem nicht zustimmt auch deine Finger davon lassen, denn dies wäre ein Kündigungsgrund.

    So weit mein Informationsstand. Genaueres erfährst du bei der IHK oder einem Arbeitsrechtler. Allerdings würde ich dir raten dies nicht auszureizen, denn man sitzt schneller wieder vor der Türe, als man es sich vorstellen kann.

    Allerdings verstehe ich dein Anliegen nicht so ganz, als angehende Kauffrau für VA Technik. Du hast ja recht wenig mit der Technik an sich zu tun, sondern sollst dich um die Kunden und deren Anliegen kümmern, das Material disponieren, Angebote und Rechnungen schreiben, die Buchhaltung schmeissen. Ein bisschen Verständnis für die Technik ja, damit du ungefährt weißt was es gibt und welche Menge man wozu braucht. Aber du hast irgendwie nicht viel mit dem iegentlichen Aufbau und der Bedienung zu tun, oder? Sicher ist es gut zu wissen was da ab geht, aber darauf liegt nicht der Schwerpunkt.

    Alles anzeigen

    Danke für deine Ausführliche Antwort. Das eigentliche Problem ist bei meinem Betrieb dass ich nichts mache was eine Veranstaltungskauffrau machen sollte... ich habe fast nichts mit einer Veranstaltung zutun.Das einzigste was ich machen darf ist ein Angebot zu erstellen... ich habe weder mit Planung noch mit der Personalplanung zutun. Da ich eben sehe was für Aufgaben meine Mitschüler haben, denke ich mir immer, dass wenn ich mal wo anders hingehe, dass ich dort garkeine Chance habe, weil ich das alles noch nie gemacht habe.

    Naja das Angebot für das Praktikum hat sich nicht auf den Auf und Abbau sondern auf die Planung bezogen. Da wir eigentlich nur Messen machen, habe ich garkeine Berührpunkte mit Locations und die Planung usw... Ich hoff du verstehst was ich meine

  • zegi
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    • 5. November 2017 um 20:35
    • #7

    Das führt aber trotzdem wieder zu dem Punkt, dass du mit dem Arbeitgeber den Dialog suchen musst.

    Ein Stück weit ist es halt auch Realität, dass nicht jeder Arbeitgeber jedes Gebiet abdeckt. Und manchmal muss man nach vielen Jahren in einer Branche doch wieder fast bei 0 anfangen, weil sich bei einem neuen Arbeitgeber so gar nichts deckt mit dem, was man bisher so kannte.

    Der Ton macht die Musik.

  • yamaha4711
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    • 5. November 2017 um 21:28
    • #8

    In welchem Lehrjahr bist du denn?

    Wie zegi schon schrieb musst du in jedem Fall den Dialog mit deinem Ausbilder suchen. Auch beim Messebau kann/darf/muss man auch vor Ort sein, um eben mit dem Kunden den Aufbau zu prüfen/abzunehmen.

    Ortstermine wahrnehmen, zum Besprechen was wo gebraucht und gestellt wird. Allerdings ist das eben nur ein Bestandteil des Ganzen. Buchhaltung, Betriebswirtschaft usw. gehört auch dazu. Wirst du darin auch unterwiesen?

    Angebote schreiben ist ja OK, allerdings ist das eben nicht das einzige. Wenn es ein Ausbildungsbetrieb ist, dann sollte oder gar muss der Betrieb auch die essentiellen Dinge, welche im Ausbildungsplan festgeschrieben sind, auch erfüllen. In letzter Instanz solltest du dich eben an deine IHK oder die Handwerkskammer wenden, damit die eingreifen, denn sonst läufst du auch Gefahr die Abschlussprüfung nicht zu bestehen oder zumindest dort dann aufgrund mangelnder Praxis schlechter da stehst.

    Wie groß ist denn der Betrieb und wie lange bildet dieser schon aus?

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • treibsand
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    • 6. November 2017 um 10:11
    • #9
    Zitat von lisa.

    Danke für deine Ausführliche Antwort. Das eigentliche Problem ist bei meinem Betrieb dass ich nichts mache was eine Veranstaltungskauffrau machen sollte... ich habe fast nichts mit einer Veranstaltung zutun.Das einzigste was ich machen darf ist ein Angebot zu erstellen...

    Bei mir keimt die Frage, ob du

    1. dich vor der Ausbildung genug mit deren Inhalten befasst hast.

    2. dir den richtigen Ausbildungsbetrieb gesucht hast

    3. von den Erwartungen her nicht zu sehr auf Veranstaltungstechnik ausgerichtet bist.

    Bist du (noch) sicher, dass du die richtige Ausbildung im richtigen Betrieb machst?

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • sebastian
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    • 6. November 2017 um 17:59
    • #10
    Zitat von treibsand

    Bist du (noch) sicher, dass du die richtige Ausbildung im richtigen Betrieb machst?

    Das ist aber schon ein bisschen böse, die Frage so und vor allem so hier zu stellen.

  • Settembrini
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    • 6. November 2017 um 18:05
    • #11
    Zitat von lisa.

    Das eigentliche Problem ist bei meinem Betrieb dass ich nichts mache was eine Veranstaltungskauffrau machen sollte...

    Wenn du eine Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau absolvierst, sind deine berufspraktischen Inhalte klar definiert. Ich habe bereits weiter oben auf die Ausbildungsordnung hingewiesen. Dort kannst du im Zweifel immer nachlesen.

    Daneben möchte ich an dieser Stelle auf die Ausbildungsinitiative der Veranstaltungswirtschaft hinweisen. Diese wurde 2016 ins Leben gerufen und wendet sich an Auszubildende Veranstaltungskaufleute und Veranstaltungstechniker. Dort sind auch Leitlinien der Berufsausbildung zur Veranstaltungskauffrau definiert, welche sich eng an die Ausbildungsordnung anlehnen. (http://www.100pro.org/kodex-checkliste-und-leitlinien/). Evtl. kannst du dort prüfen, ob du tatsächlich "nichts mach[st], was eine Veranstaltungskauffrau machen sollte ..."

  • treibsand
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    • 6. November 2017 um 21:12
    • #12
    Zitat von sebastian

    Das ist aber schon ein bisschen böse, die Frage so und vor allem so hier zu stellen.

    Hmm, eine böse Intention liegt mir fern. Ich will da auch niemand aus Bein pinkeln.

    Wenn man sich aber alle Posts von Lisa durchliest, stellt sich -zumindest mir- die Frage, warum sie nicht FaVT lernt, sondern den kaufmännischen Weg geht!

    Gerade jemand, der sich für Technik & R'n'R interessiert, ist IMHO nicht unbedingt als Kaufmann richtig beraten.

    Wen dann noch der Ausbildungsbetrieb die Wünsche oder Interessen des Azubis nicht erfüllen kann (was man nicht unbedingt in der kurzen Probezeit merkt), dann könnte ein Wechsel des Betriebes oder des Berufes sinnvoll sein. Die richtige Berufswahl darf lange dauern und Irrwege beinhalten.

    Gerade in dieser Branche sind die meisten älteren Semester auf Umwegen als Ziel gekommen.

    Für einen Spagat "Berufung R'n'R" als Hobby und Veranstaltungskauffrau als Erwerbsjob liegen die Bereiche aber zu dicht beisammen. Da wird die Motivation schnell leiden.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • julian-k
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    • 6. November 2017 um 22:25
    • #13

    Sehe da sehr sehr gute Chancen sogar. Viele Betriebe bestehen sogar darauf.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • sebastian
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    • 7. November 2017 um 16:20
    • #14
    Zitat von treibsand

    Hmm, eine böse Intention liegt mir fern.

    Das habe ich mir schon gedacht. Trotzdem halte ich solche Fragen - bei denen man ungeschickterweise auf öffentlichen Plattformen aus Versehen über seinen Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb ablästern könnte - für einen "Bärendienst."

    Einmal editiert, zuletzt von sebastian (7. November 2017 um 17:59)

  • DJ-JAJA
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    • 8. November 2017 um 15:55
    • #15

    Sorry dass ich nicht alles durchgelesen habe, aber alleine im Yamaha4711 Post ist so vieles unkorrekt, dass ich darauf nicht eingehen will.

    1. Frage, wie alt bist Du?

    2. Was steht in Deinem Ausbildungsvertrag zu Nebenbeschäftigungen?

    3. Wie sehen Deine Noten aus?

    1-3 ist vor 4. zu beachten!

    4. Wenn im Vertrag nichts dazu steht, sprich mit Deinem Ausbilder und erkläre Deine Ziele.

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

    Einmal editiert, zuletzt von DJ-JAJA (8. November 2017 um 16:32) aus folgendem Grund: Komma gesetzt

  • yamaha4711
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    • 8. November 2017 um 17:11
    • #16

    Oh, was ist denn alles unkorrekt. Klär mich bitte auf.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • tobias kammerer
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    • 8. November 2017 um 19:14
    • #17

    Habe ich das jetzt übersehen oder wurde es schon genannt:

    Man kann die Ausbildung in Teilen auch einem anderen Betrieb absolvieren, wenn der eigene Betrieb hier nicht den Ausbildungsinhalten gerecht werden kann. Das müsste aber eigentlich schon im Zuge der Ausbildungsbewilligung mit der zuständigen Behörde abgesprochen sein (in der Regel IHK). Man kann das aber auch nachholen. Wenn also der andere Betrieb ebenfalls ausbildungsberechtigt ist und die Chance auf eine bessere Ausbildung besteht, ist das machbar und wird auch gern gesehen. Man muss halt mit allen reden, sprich:

    - Mit dem eigenen Betrieb, ob das gewünscht ist.

    - Dann mit der IHK, ob das genehmigt wird.

    Geben tut es das immer wieder, da nicht jeder Betrieb alle Ausbildungsinhalte im eigenen Haus vermitteln kann.

    Viele Grüße

    Tobias

  • lisa.
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    • 9. November 2017 um 20:39
    • #18
    Zitat von yamaha4711

    In welchem Lehrjahr bist du denn?

    Wie zegi schon schrieb musst du in jedem Fall den Dialog mit deinem Ausbilder suchen. Auch beim Messebau kann/darf/muss man auch vor Ort sein, um eben mit dem Kunden den Aufbau zu prüfen/abzunehmen.

    Ortstermine wahrnehmen, zum Besprechen was wo gebraucht und gestellt wird. Allerdings ist das eben nur ein Bestandteil des Ganzen. Buchhaltung, Betriebswirtschaft usw. gehört auch dazu. Wirst du darin auch unterwiesen?

    Angebote schreiben ist ja OK, allerdings ist das eben nicht das einzige. Wenn es ein Ausbildungsbetrieb ist, dann sollte oder gar muss der Betrieb auch die essentiellen Dinge, welche im Ausbildungsplan festgeschrieben sind, auch erfüllen. In letzter Instanz solltest du dich eben an deine IHK oder die Handwerkskammer wenden, damit die eingreifen, denn sonst läufst du auch Gefahr die Abschlussprüfung nicht zu bestehen oder zumindest dort dann aufgrund mangelnder Praxis schlechter da stehst.

    Wie groß ist denn der Betrieb und wie lange bildet dieser schon aus?

    Ich bin im 2 Lehrjahr. Den Dialog habe ich schon gesucht, leider erfolglos. Ja in Buchhaltung usw. werde ich natürlich auch unterwiesen. Doch der eigentliche Bestandteil wie Planung usw geht bei uns leider völlig verloren.

    Es Arbeiten ca 160 Leute im Betrieb auf mehrere Standorte verteilt. Veranstaltungskauffrau bin ich die einzige und es ist den meisten Leuten garnicht bewusst welchen Beruf ich erlene. Die meisten denken ich mache Bürokauffrau oder so.

    Da Probelm ist eigentlivh ehr, dass es ein technischer Dienstleister ist. Dass heißt wir bekommen schon die fertigen Konzepte und die planen die Technik. Da ist es natürlich klar dass ich da nicht mithelfen darf, da ich ja nicht Techniker lerne.

    Ich habe mir natürlich auch schon überlegt zur IHK zu gehen, ich hab aber Respekt vor der Reaktion meines Betriebs.

  • lisa.
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    • 9. November 2017 um 20:43
    • #19
    Zitat von treibsand

    Bei mir keimt die Frage, ob du

    1. dich vor der Ausbildung genug mit deren Inhalten befasst hast.

    2. dir den richtigen Ausbildungsbetrieb gesucht hast

    3. von den Erwartungen her nicht zu sehr auf Veranstaltungstechnik ausgerichtet bist.

    Bist du (noch) sicher, dass du die richtige Ausbildung im richtigen Betrieb machst?

    Ja ich habe mich sehr Intensiv mit dem Berufsbild und deren Inhalten beschäftigt.

    Ich habe mir eigentlich sehr bewusst einen Technischen Dienstleister ausgesucht, nur leider war dies warscheinlich eine falsche Entscheidung. Da wir schon die fertigen Konzepte von Agenturen bekommen und wir die Technik planen. Und wie soll ich dem Kunden etwas verkaufen, wenn ich keine Ahnung habe von was ich gerade genau spreche. Ich werde natürlich nicht in die Planungen mitreingenommen, da ich eben kein Techniker werde ( Das ist mir eigentlich auch bewusst) aber andere Planungen gibt es bei uns im Betrieb eben nicht.

  • lisa.
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    • 9. November 2017 um 20:51
    • #20
    Zitat von treibsand

    Hmm, eine böse Intention liegt mir fern. Ich will da auch niemand aus Bein pinkeln.

    Wenn man sich aber alle Posts von Lisa durchliest, stellt sich -zumindest mir- die Frage, warum sie nicht FaVT lernt, sondern den kaufmännischen Weg geht!

    Gerade jemand, der sich für Technik & R'n'R interessiert, ist IMHO nicht unbedingt als Kaufmann richtig beraten.

    Wen dann noch der Ausbildungsbetrieb die Wünsche oder Interessen des Azubis nicht erfüllen kann (was man nicht unbedingt in der kurzen Probezeit merkt), dann könnte ein Wechsel des Betriebes oder des Berufes sinnvoll sein. Die richtige Berufswahl darf lange dauern und Irrwege beinhalten.

    Gerade in dieser Branche sind die meisten älteren Semester auf Umwegen als Ziel gekommen.

    Für einen Spagat "Berufung R'n'R" als Hobby und Veranstaltungskauffrau als Erwerbsjob liegen die Bereiche aber zu dicht beisammen. Da wird die Motivation schnell leiden.

    Alles anzeigen

    Ich will meinem Betrieb sicher nichts böses ! Natürlich habe ich schon offen mit Ihnen darüber gesprochen, aber wenn es eben keine anderen Aufgaben gibt, können sie eben auch nichts ändern.

    Ich habe tatsächlich schon sehr oft darüber nachgedacht Techniker zu machen. Ich habe es aber nicht gemacht, da ich die ganzen technischen komplexen Dinge niemals verstehen würde. Außerdem habe ich garkeine Lust mich jeden Tag aufs neue Beweisen zu müssen, da immer alle denken dass man das eh nicht kann. Ich bin lieber ein guter Helfer wie ein schlechter Techniker.Es gibt denke ich schon genug Leute die es vielleicht nicht so mega drauf haben.

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