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Afa Tabelle für Veranstaltungstechnik ??

  • thth2000
  • 9. November 2003 um 19:19
  • AMLB
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    1.101
    • 13. November 2003 um 12:46
    • #21

    Du hast Recht!

    Mein Steuerberater stimmt Dir voll und ganz zu, obwohl er es von Grund auf anders gemacht hätte ... und auch anders gemacht hat!

    (Dafür nimmt man sich Fachleute... :oops: :oops: :oops: )

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • f8274
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    • 13. November 2003 um 12:46
    • #22

    es gibt geräte, die wartungsintensiver sind als ein beamer, bspw. ein mac 500, und die bekomme ich auch für kleines geld. warum soll es ein nachteil sein, dass ich für einen 3000ALer nun nicht mehr Tagesmieten von 750,- eur bezahlen muss? bevor die diskussion akademisch wird, sollten wir sie aber beenden, da OT :wink:

  • KREISS
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    • 13. November 2003 um 15:24
    • #23
    Zitat von "f8274"

    es gibt geräte, die wartungsintensiver sind als ein beamer, bspw. ein mac 500, und die bekomme ich auch für kleines geld. warum soll es ein nachteil sein, dass ich für einen 3000ALer nun nicht mehr Tagesmieten von 750,- eur bezahlen muss? bevor die diskussion akademisch wird, sollten wir sie aber beenden, da OT :wink:

    Nun, scheinbar mach es wirklich keinen Sinn auch nur anzufangen darüber zu sprechen.

  • Seven
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    • 13. November 2003 um 16:09
    • #24

    einfachste bwl
    es bildet sich für alles ein MARKTpreis.

    in einem monopolähnlichen zustand (nur wenige haben beamer) kann der monopolist quasi die preise setzen.

    wenn nun andere bemerken, welche preise auf diesem markt erzielbar sind und welche unkosten die beschreitung dieses marktes mit sich bringt, dann werden neue anbieter auf den markt gehen.

    wenn der preis zu niedrig ist, werden kleine anbieter vom markt verschwinden und im endeffekt wird der preis auch steigen, bis zum marktpreis.

    und 750 € für einen beamer sind nun wirklich zuviel, es sei denn er kostet wirklich seine 30000 €....

    die garagenverleiher lass ich hier mal draußen. im endeffekt setzt sich meistens die qualität durch. und gutes personal ist zum glück seltener als boxen in kleinen garagen...

  • f8274
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    • 13. November 2003 um 18:43
    • #25

    that´s it!

    ...und dass die seitherige bequeme oligopolsituation am bröckeln ist macht manchen hier offenbar zu schaffen.

  • KREISS
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    • 13. November 2003 um 19:16
    • #26
    Zitat von "f8274"

    that´s it!

    ...und dass die seitherige bequeme oligopolsituation am bröckeln ist macht manchen hier offenbar zu schaffen.

    Durchaus! Den es geht ja nicht nur um Preise sondern primär auch um die dazugehörige Dienstleistung und den Service.
    Wenn ich mich hier im Forum umsehe ( Beispiel 300€ für komplette VA im Partyboard ), dann nervt das schon.
    Ein Großteil ist scheinbar nicht mal ansatzweise in der Lage ne vernünftige Dienstleistung anzubieten geschweige den durchzuführen.

    Gutes Beispiel ist auch die Diskussion über selbstgebaute Tower. Natürlich kann man sowas selbstentwickeln - ob es aus wirtschaftlichen Gründen einen Sinn ergibt wage ich zu bezweifeln.
    Und wenn ich mir alleine die Formulierung der Frage ansehe, dann glaube ich halt eher an Gurkenkram.

    Zitat von "seven"


    und 750 € für einen beamer sind nun wirklich zuviel, es sei denn er kostet wirklich seine 30000 €....

    die garagenverleiher lass ich hier mal draußen. im endeffekt setzt sich meistens die qualität durch. und gutes personal ist zum glück seltener als boxen in kleinen garagen...

    Hochwertiges AV Material ist meines Wissens nicht wirklich Günstig und die Produktzyklen sehr kurz.
    Ein entsprechendes Gerät mit dazugehörigen Optiken ( welche auch nicht grad für`n Appel und nen Ei zu bekommen sind...) kostet schnell mehrer k€.
    Reinigung, Justierung sowie Leuchtmittel ( meistens auch sehr teuer für Projektoren ) kommen hinzu.

    Mich stört im Prinzip eigentlich nur, wenn irgendwelche Anbieter mit billigst Material und ohne Plan von der Materie ankommen und versuchen an gewisse Jobs zu kommen ( ich rede hier jetzt nicht von der Abifete in der Schulaula ).

    Ein sehr wahrscheinlich Grund warum es Rider mit no Behringer, Laubsägeboxen, T-Amp, HK oder A&H gibt, ist doch oftmals nicht weil das Equipment zu nichts zu gebrauchen ist sondern weil die "Firmen" die solches Material verwenden oftmals nicht wissen was sie dort überhaupt machen und die Qualität der Dienstleistung oftmals miserabel ist.

    Dem Satz mit dem Personal kann ich uneingeschränkt zustimmen!

  • Mechwerkandi
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    • 14. November 2003 um 10:35
    • #27
    Zitat von "Kai"

    Mich stört im Prinzip eigentlich nur, wenn irgendwelche Anbieter mit billigst Material und ohne Plan von der Materie ankommen und versuchen an gewisse Jobs zu kommen ( ich rede hier jetzt nicht von der Abifete in der Schulaula ).

    Was mir im Moment hier in HH massiv auffällt, ist der Umstand, das offensichtlich der öffentlich-rechliche Schundfunk (>> NDR...) recht heftig in den Event-Service greift.

    Ich war innert der letzten 2 Monate auf 4 Veranstaltungen, bei denen irgendwas aus deren Fundus 'rumstand. Das mag Zufall sein, kann aber genauso System dahinterstecken.

    Die haben Mat und Leute ohne Ende, und damit kann man wohl Geld verdienen...
    Nur: Früher hätten die sich um eine Kneipen-Einweihung sicherlich nicht gekümmert... :wink:

  • hasenfuß
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    • 17. Januar 2004 um 04:14
    • #28
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Verbrauchsmaterial wird, egal mit welchem Betrag, voll auf Kostenkonto gebucht. ( Konto 4980 Skr 03)
    Wenn einer Gaffa für 1.000 ? netto kauft, bleibt's trotzdem ein Betriebsbedarf.


    diesen einkauf von großen stückzahlen finde ich interessant -
    wird da nicht der einzelpreis zugrunde gelegt ??

    und, andersherum, was genau kann man alles auch bei
    einzelpreis von >410 als verbrauchsmaterial deklarieren ?

    ______________________________

    meister vt
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    dj

  • rockline
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    • 17. Januar 2004 um 12:03
    • #29

    Jedes Teil ist auch einzeln nutzbar!

    Ich unterhalte doch einen Verleihbetrieb, demnach kann ich auch einzelne Boxen (wie an anderer Stelle erwähnt) vermieten, und auch als Einzelteil kaufen und abschreiben.

    Wenn dies nicht möglich sein sollte, kaufe ich heute die erste Box, und nächste Woche die zweite - was ist nun daran verboten, jede Box unter 400.- Stück in einem Jahr abzuschreiben?

    Gleiches gilt für Mikros, kleine Geräte usw. Das mit dem Anwendungsfall als Gesamtkonstellation wäre/ist Unsinn!

    Ebenso betrachte ich Computerteile wie Mäuse, Tastatur, defektes CD Rom Laufwerk als lästige Betriebsausgaben und lasse das vom Steuerberater als Reparaturkosten abschreiben.

    Welche Alternativen hätte ich denn? Die Maus reparieren lassen, und die Servicerechnung absetzen? Lächerlich....
    Stefan

  • marcoboy
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    • 17. Januar 2004 um 20:13
    • #30

    Achtung eine wichtige änderung 2004 ! Volle AfA bei Anschaffung in erster Jahreshälfte, halbe AfA bei Anschaffung in zweiter Jahreshälfte !!!

    Also kauft jetzt :D

    Noch wichtiger ist das ein Unternehmer jetzt stets verplichtet ist eine Rechnung zu erteilen, wenn er Leistungen für andere Unternehmer erbringt.

    Die Zahlungesschonfrist ist von 5 auf 3 Tage verkürzt worden !

  • Volker
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    • 19. Januar 2004 um 22:18
    • #31

    "und noch was zu gwg: nur dann im erklärungsjahr voll abzugsfähig, wenn bis zum 30.06. (also im 1. halbjahr) angeschafft. ab dem 1.7. heisst es verteilen auf 2 jahre (50/50).

    findet man alles auch im netz.
    "

    Totaler Quark. GWGs können sofort vollständig abgeschrieben werden, egal wann man sie kauft. Das ist ja gerade der Witz.
    Die 50/50 Regel ist ne Vereinfachungsvorschrift für die Abschreiberegelungen. Details gehen hier zu weit. JEdenfalls gibt es nicht nur das EStG, sondern auch noch EStR und EStH ! Wer suchet der findet ;-). Wenn man natürlich ein GWG linear oder degressiv abschreiben will (anstatt vollständig im jahr der anschaffung), gilt wieder diese Regel.


    "Darf man als Kleinunternehmer nach USTG die eingekauften Gegenstände abschreiben, wann man möchte oder muss man sie exakt zum Kaufdatum abschreiben!?"

    Das UStG hat keinen Einfluß auf die Abschreiberegelungen des EStG.
    Du kannst immer zeitlich genau abschreiben. Die o.g. Vereinfachungsregel mußt du ja nicht anwenden.

    Lest Euch einfach den §6 Abs.2 des Einkommensteuergesetzes durch (EStG). Da steht "können".
    Diese Regelung nutz nur jeder gerne. sehr beliebt ist es zum beispiel ende des jahres mal eben einen größeren Schwung kannen zu kaufen um den gewinn zu drücken...


    Viele Grüße,
    Volker

  • f8274
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    • 23. Januar 2004 um 14:40
    • #32
    Zitat

    Totaler Quark. GWGs können sofort vollständig abgeschrieben werden, egal wann man sie kauft.

    hallo volker!

    bereits am 12.11.2003 hatte ich gepostet:

    " Toni: du hast recht, hatte ich falsch in erinnerung, danke für die berichtigung. übrigens: man muss gwgs nicht im anschaffungsjahr abschreiben, was auch nicht jeder weiss- und da kann es u.u. sinn (jahr mit wenig umsatz) machen, ein gwg bspw. auf 3 oder mehr jahre abzuschreiben. die 410,- eur gelten für netto.

    abweichungen von den afa-tabellen kann man mit begründung auch mit seinem FA-Beamten vereinbaren oder erstmal mit dem STB bereden."


    ------------------------------
    Alles Müller, oder was?
    Tschüß!
    Oliver

  • peckatler
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    174
    • 24. Mai 2004 um 19:10
    • #33

    mal ganz kompakt und richtig!!! einiges ist ja grausig was man liest

    1. marcoboy: schreibt: wichtig: ab 2004 Änderung: zweite jahreshälfte nur die Hälfte. QUATSCH!!! ab 2004 gilt folgendes
    es wird generell Monatsgenau abgeschrieben! Sprich genauso wie schon immer bei Immobillien!!! Januar => 1/12 und März nur noch 3/12 von p.a.!!!

    ahhhh... das tat mir echt weh! sorry! musste raus!


    2. GWG GESCHICHTE

    Anschaffungskosten bis einschließlich 60Eur netto sind keine GWG im eigentlichen Sinne, sondern gelten als Aufwand (ändert nix daran, wird effektiv wie ein GWG voll abgeschrieben) Buchung erfolgt jedoch über ein AUFWANDSKONTO (Bsp. Büroaufwand)

    mit Anschaffungskosten von 60Eur bis
    einschließlich 410EUR netto sind die eigentlichen GWG!!!

    => zum Jahresende: Abschreibungen an GWG ...
    Abschreibungen schließt man über GuV ab ... die wiederum ins EK... veringern somit unser EK....

    Thomas Möller
    Force-Audio

    ~Mecklenburg/Vorpommern~
    0172/3660450
    Thomas Möller


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    Wer aufhört sich zu verbessern, hat aufgehört gut zu sein!

  • Johnny
    Verifiziert
    Beiträge
    474
    • 24. Mai 2004 um 22:28
    • #34
    Zitat von "peckatler"

    mal ganz kompakt und richtig!!! einiges ist ja grausig was man liest

    1. marcoboy: schreibt: wichtig: ab 2004 Änderung: zweite jahreshälfte nur die Hälfte. QUATSCH!!! ab 2004 gilt folgendes
    es wird generell Monatsgenau abgeschrieben! Sprich genauso wie schon immer bei Immobillien!!! Januar => 1/12 und März nur noch 3/12 von p.a.!!!

    ähm... Du meinst doch sicher: Anschaffung im Januar => 12/12, Anschaffung im März => 10/12 des p.a.-Betrages?

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    Handyfragen? - Hier gibt's die Antworten

  • Volker
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    • 25. Mai 2004 um 14:02
    • #35

    @peckaler:

    EK (Eigenkapital?) ? nicht schlecht. Es sind bilanzierende Unternehmen unter uns ;)

    Zu der von Dir beschriebenen zwingend monatlichen Abschreibung kann ich mich nicht äußern. Mein Steuerrechtstudium habe ich 997 beendet und seit 1998 mit dem EStG nix mehr an der Mütze. Könnte also gut sein, dass es (mal wieder) ne Änderung gegeben hat.

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ( hier aber bitte noch in die schonmal genannten EStR und EStH - und vor allem in die aktuellen !!!) ;)

    Viele Grüße,
    Volker

  • peckatler
    Beiträge
    174
    • 26. Mai 2004 um 21:38
    • #36

    @ johnny...

    klar... sollte so sein!

    könnte mich drum herum reden und sagen, meinte natürlich damit, das die genannten monate nicht mehr abgeschrieben... was solls!

    nein, ganz klar

    Januar: 12/12
    März: 10/12


    Volker...
    EK= Ja, entspricht Eigenkapital!

    Thomas Möller
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  • thth2000
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    62
    • 15. Juni 2004 um 15:25
    • #37

    Sind folgende Artikel GwGs und lassen sich in einem Rutsch abschreiben?

    z.B. ein Verstärker/Endstufe für unter 410€
    - er/sie ist ja nicht unbedingt alleine nutzbar -
    oder z.B. ein Werbedruck für ein Auto/Hänger etc. für unter 410€
    - welcher ja eigentlich alleine nutzbar ist, aber dennoch auf das Auto/Hänger angewiesen ist. :)
    - Par 64er Spots für unter 410€

    oder kann man generell alles, welches günstiger als 410€ ist in einem Rutsch als GWG abschreiben?

    Theimer und Mager GbR - Veranstaltungstechnik
    Libellenweg 81
    60529 Frankfurt

  • Volker
    Profi
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    Beiträge
    2.052
    • 21. Juni 2004 um 19:54
    • #38

    ... kommt drauf an wie es der Betriebsprüfer sieht.

    Generell ist ne Kanne ein GWG, und wenn Du auch 5000 davon kaufst.

    Allerdings gilt z.B. ein Baugerüst auch nicht als GWG, auch wenn jedes Teil für sich gesehen günstig ist. Wenn nun also der Prüfer auf die Idee kommt deine 5000 Kannen als "Lichtanlage" einzustufen gehen die Verhandlungen los.

    Fazit: nicht übertreiben.
    Wer zum beispiel ein Haus baut und jeden Stein als GWG abschreibt wird auch ausgelacht, da ein neues Werk geschaffen wird un der einzelne Stein untergeht.

    Bei ne Endstufe habe ich aber keine Bedenken, vor allem nicht, wenn noch andere da sind.

    Viele Grüße,
    Volker

  • Dr_Goldzahn
    Beiträge
    350
    • 21. Juni 2004 um 20:53
    • #39
    Zitat von "thth2000"

    Sind folgende Artikel GwGs und lassen sich in einem Rutsch abschreiben?

    z.B. ein Verstärker/Endstufe für unter 410€
    - er/sie ist ja nicht unbedingt alleine nutzbar -
    oder z.B. ein Werbedruck für ein Auto/Hänger etc. für unter 410€
    - welcher ja eigentlich alleine nutzbar ist, aber dennoch auf das Auto/Hänger angewiesen ist. :)
    - Par 64er Spots für unter 410€

    oder kann man generell alles, welches günstiger als 410€ ist in einem Rutsch als GWG abschreiben?

    Ein Verstärker unter 410 Euro dürfte kein GwG sein, wenn nicht die gesamte Anlage unter 410 Euro kostet, denn ein Verstärker allein nützt Dir genauso wenig wie z.B. ein Drucker allein. Deshalb sind Drucker unter 410 Euro kein GwG, sondern müssen mit dem Computer abgesetzt werden, an dem sie betrieben werden. Und ich würde sagen, dass es bei Verstärkern usw. genau so sein müsste. Im Zweifelsfall hilft aber ein Anruf oder Besuch beim Finanzamt. Nach meiner Erfahrung sind die Angestellten da unheimlich nett und hilfsbereit.

    Bei einer Kanne könnte es anders aussehen, denn wenn die einen Stecker dran hat, kann man sie ja auch allein einsetzen. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sind die aber auch keine GwGs, wenn Sie unter 60 Euro kosten. War mir auch neu.

  • test
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    • 21. Juni 2004 um 21:06
    • #40

    wer macht sich denn mal hier gedanken über den veräußerungsgewinn?
    im grunde ist meine qsc pl4.0 nicht abschreibbar, da sie fast immer so um die 1600 euro kostet. also vorsicht beim abschreiben. sonst muß man hinterher noch dick nachversteuern !!

    http://www.crystal-hannover.de
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