Nochmal zur Beweislast:
Wieso muss ich denn, wenn ich mir Titel im Radio oder im Netz mitgeschnitten habe, beweisen, dass ich sie nicht illegal beschafft hab?
Ich dachte immer, die Beweislast liegt auf der Seite des Kontrolleurs... ![]()
Nochmal zur Beweislast:
Wieso muss ich denn, wenn ich mir Titel im Radio oder im Netz mitgeschnitten habe, beweisen, dass ich sie nicht illegal beschafft hab?
Ich dachte immer, die Beweislast liegt auf der Seite des Kontrolleurs... ![]()
Vielleicht musst Du dann bei der Gema anmelden, dass Du eine Radiosendung wiedergibst.
Evtl. sprechen dann die indizien gegen dich. Du hast nen Pc, du hast ne Internetverbindung, du hast MP3s mit ungewisser Herkunft. Denke das ist noch eine Lücke.
Meiner Meinung nach ist das ne ganz gewaltige Gesetzeslücke, denn ich darf Radiosendungen mitschneiden. Ob ich das nun als MP3 abspeichere ist ja eigentlich belanglos. Dazu gab es mal nen ganz interessanten Beitrag bei Planetopia, wo Programme wie Streamripper und air2mp3 vorgestellt wurden.
Selbst wenn ich einen Titel, den ich irgendwo mitgeschnitten habe, spiele, dann ist das noch lange nicht die ganze Radiosendung. Außerdem hab ich im Radio noch nie eine Erklärung gehört, dass man deren Programm nicht mitschneiden und wiedergeben darf.
Weiterhin zahle ich ja auf so ziemlich alles GEMA-Gebühren (CD-Rohlinge, Brenner usw...).
Hallo,
eben und bei Lücken liegt die Beweislast immer erstmal beim Kläger.
Zu den Vervielfältigungsrechten: Ich lese da auch irgendwie raus, dass neben den 30% mehr zusätzlich noch die Rechte zum Kopieren erworben werden müssen. Andersrum kann ich nirgendwo lesen, dass zum erstellen "einzelner Vervielfältigungsstücke" (kann imho auch 2-3 Cd`s/Dateien sein) ein Original im Besitz sein muss.
Leute, Leute is das ne komplizierte Sch...
:mrgreen:
Matze
Tja kompliziert ist es, aber dieser Thread ist ja gar net mal so uninteressant, hmm, mal schauen wenn ich mal bissle mehr Zeit hab, frag ich mal bei der Gema oder lese mal paar Sachen. Aber jetzt.. Fussball!!....