ZitatKann man bei diesem Unfall eigentlich genau sagen, wen dort die Schuld trifft?
Nun, die Betriebsgefahr ging von dem LKW aus, somit ist der Betreiber bzw. Veranstalter der diesen LKW betrieben hat haftbar, in wie weit, das ist Sache für Anwälte und Gerichte. Die LKW Versicherung wird da wohl nicht zahlen.
Mal als Beispiel, ich habe im Einkaufszentrum ein Geländer an einer Empore in ausreichender Höhe laut Vorschrift, da hüpft einer drüber und verletzt sich beim Sturz, dann geht es in Richtung selber Schuld, fällt nun jemand unbeabsichtigt herunter weil z.B. das Geländer nicht hoch genung laut Vorschrift ist oder nicht ausreichend befestigt oder gar grob fahrlässig montiert, geht es in Richtung Betreiber und der kommt dann für Behandlungskosten, Invalidität usw auf.
Und wenn der Veranstalter keine Veranstalterhaftpflicht hat und z.B. eine GbR ist, haftet er mit seinem kompletten privaten Vermögen...
Rückständig würde ich die Dörfler nicht bezeichnen, sondern ehr Leichtsinnig, wenn die Leute wüssten, dass sie teilweise mit einem Bein im Gerichtssaal stehen, würden sie anders handeln.
Feuerwehr und Polizei sind nur sekundär zuständig, Ordnungsamt ist zuständig.
Wenn die Polizei vor Ort war und den Verkehrsunfall aufgenommen hat, landet es autom. bei der Staatsanwaltschaft, auch im kleinsten Dorf, ansonsten würde ich allen Opfern raten zum Anwalt zu gehen oder Anzeige zu erstatten gegen den Beteiber, ansonsten kann es passieren, dass nacher die eigene Krankenkasse nicht bezahlen will, da diese von einem Fremdverschulden ausgeht und somit nicht zahlt, noch schlimmer, jemand hat einen Folgeschaden und kann auf Grund dessen nicht mehr richtig arbeiten...