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Wieviel Personen je Quadratmeter m²?

  • f8274
  • 11. November 2004 um 11:58
  • f8274
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    • 11. November 2004 um 11:58
    • #1

    Gibt es da einen Praxiswert, was noch gut funktioniert?

    Oder gar eine gesetzliche Höchstgrenze?

    Bsp.: Man plant eine Disco-VA mit 500 Personen. Wie groß muss der Raum sein?

    Ein VA plant 6 Pers./qm, was mir doch etwas hoch gegriffen scheint.

    Danke & Gruß,
    f8274

  • ADMIN
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    • 11. November 2004 um 12:13
    • #2

    Bei Stehplätzen geht die MVStättV von 2 Besucher je m² aus.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Kracky
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    • 11. November 2004 um 12:29
    • #3

    Faustregel die auch offiziel angewendet wird. Gestuhlt 1 Person pro qm, stehend 2 Personen pro qm.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • f8274
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    • 11. November 2004 um 12:57
    • #4

    Wenn ich das richtig verstehe, sind das lediglich Empfehlungen. Darf also ein VA bspw. 500 Personen für einen etwa 100m² großen Saal Einlass gewähren?

    Wir betreuen eine Stadthalle mit 650m², die bestuhlt bereits für 500 Personen absolut voll ist. Bei einer Disco-VA würde ich bis max. 3 Pers./qm rechnen wollen.

    Bei extremer Enge würdet Ihr sicher auch mehr Holz hinstellen als bei lockerer Personenverteilung, gelle?

  • RA-CG
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    • 11. November 2004 um 13:12
    • #5

    Hi!

    Entsprechende Räumlichkeiten sind doch in der Regel für eine bestimmte Personenanzahl abgenommen. Hat ja nicht nur mit der Enge im Raum, sonder vor allem auch mit Fluchtwegen zu tun. Mach dich doch da mal schlau für wieviel Personen die Halle eigentlich freigegeben ist.
    6 Personen pro QM ist eindeutig viel zuviel. Oder sollte das vielleicht die Anzahl Personen über den Abend verteilt sein mit kommen und gehen?

  • Joerg Roeser
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    153
    • 11. November 2004 um 13:27
    • #6

    Das sehe ich genau so, es gibt viele Punkte die dabei eine Rolle spielen.

    Wie z.B. Größe des Raums
    Anzahl der Fluchtwege
    Belüftungssystem
    etc.


    Wir haben bei uns eine Mehrzweckhalle in die Du locker 700-800 Leute rein kriegst. Laut Bau,- und Belüftungsplan ist sie jedoch nur für 500 zugelassen.
    Die Pauschalangabe 2 pro Quadratmeter stimmt schon, kann aber nit alleine als Wert genommen werden.


    Gruß

    Reason24

    Jörg Röser
    Fa. ProAudio Eventing
    Im Elsteroth 14
    53639 Königswinter
    Tel.: +49 (0)22239069808
    Mobil: +49 (0)1705830875

  • Tobias Zw.
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    • 11. November 2004 um 15:04
    • #7

    @ f8274: Au Mann. Die MVStättVO würde ich nicht als "Empfehlung" bezeichnen - jedenfalls nicht in Hessen. Läßt aber tief blicken. :shock:

    Zulässig sind stehend oder reihenbestuhlt zwei Personen pro m² (§ 1 MVStättVO). Dieser Wert kann mangels Flucht- und Rettungswegen, mangels genügend Toiletten usw. eingeschränkt werden.

    Drei Personen pro m² finde ich gut gefüllt, wenn dann aber was passiert fliegt die Sch*** in den Ventilator. Ich möchte das dann nicht verantworten.

    Vier oder mehr Personen ist nicht nur verboten und sehr gefährlich, sondern zeigt eine profunde Unkenntnis der Materie und grobe Verantwortungslosigkeit.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • kaiser
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    • 11. November 2004 um 16:00
    • #8

    Wir haben hier immer bei den Abiparty's ca. 2,5Personen pro m² mehr würde ich nicht machen.(Bei der Fläche ist jetzt die Bühne und so weiter mit berechent, also wenn man es ganz genau nimmt sind es wohl eher so 2,8 bis 3 Personen/m²)

    mfg Thomas

  • ddt
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    • 11. November 2004 um 16:02
    • #9

    wie siehts denn eigentlich aus, wenn auf einer va die auflagen massiv übertreten werden (z.b. statt 250 zulässigen leuten 500 aufwärts, so daß man sich nicht mal mehr umdrehen kann, ohne mindestens drei leuten auf die füße zu treten, ist mir erst kürzlich passiert).

    normalerweise gibts dann doch tierisch einen auf den deckel, oder täusch ich mich da?

    mfg

    andreas

  • SimonFB
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    • 11. November 2004 um 16:40
    • #10

    Solange nichts passiert und das OA nicht zufällig vorbeischaut, wird es wohl keine Konsequenzen haben. "Nur" weil es zu voll ist, wird wohl kaum jemand Anzeige erstatten.

    Am Anfang war das Licht

  • aleister
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    • 11. November 2004 um 16:42
    • #11

    gibts nicht eine für öffentliche va´s "feuerpolizeiliche" zulassung?

  • novus
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    73
    • 11. November 2004 um 17:32
    • #12

    ddt

    Zitat

    wie siehts denn eigentlich aus, wenn auf einer va die auflagen massiv übertreten werden (z.b. statt 250 zulässigen leuten 500 aufwärts, so daß man sich nicht mal mehr umdrehen kann, ohne mindestens drei leuten auf die füße zu treten, ist mir erst kürzlich passiert).

    Wir hatten mal bei ner VA in ner Mehrzweckhalle ( größe 1500 qm ) die bis 950 personen zuglassen war 1700 kassierte eintritte. Beschwert hat sich zwar keiner aber die Gemeindeverwaltung war nicht sehr angetan darüber. Konsequenz: Guter Teil der Eintrittseinnahmen als Strafe + keine Partys mehr in der Halle. Zumindest eine gewisse Zeit lang und anschließend nur mit der Auflage eines externen Sicherheitsdienstes.

    gruß
    Stefan

    SELECT * FROM users WHERE clue > 0. Uh oh, zero rows were returned! Oh no!?!?

  • ThomasA
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    • 11. November 2004 um 18:38
    • #13

    In seiner PhD These zu "Crowd Dynamics" hat der Autor Keith Still mit 47 Personen pro 10 Quadratmeter fuer stehende, und 40 pro 10qm fuer eine sich bewegende Menschenmenge kalkuliert.

    Erscheint mir persoenlich auch etwas viel...

    Der Link:

    Still, K, PhD Thesis Crowd Dynamics Section 2.5.2 "Definition of crowd density",, Warwick: University of Warwick, August 2000
    http://www.crowddynamics.com/Thesis/Chapter%202.htm#Definition of crowd density
    (letzter Zugriff: 4. Sept 2004)

    Zum Link: Ich habs nicht geschafft, alles als Link zu formatieren, die letzten drei Worte gehoeren allerdings noch dazu!

    lg,

    "Klappe zu Gehirn! Sonst kriegst du eins mit dem Wattestäbchen."
    H. J. Simpson

    Thomas Albenberger
    Österreich

  • vsvo82
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    • 11. November 2004 um 19:57
    • #14

    Die Versammlungsstättenverordnung ist Länderrecht.
    Die Versammlungsstättenmusterverordnung ist DEFINITIV NIRGENDWO gültig.
    Inwiefern die Verordnung eines einzelnen Bundeslandes mit ner MusterVO übereinstimmt, ist Zufall.
    Die Verordnungen sollte jeder, der Veranstaltungen betreut, kennen, da sie ihn unmittelbar betreffen. Meist leicht als Download zu finden.
    Gruß
    Jörg

    Stage-Aid Newsletter hier:http://www.kirsch-veranstaltungstechnik.de/index_newsletter.php... Wer hat Lust, als Autor mitzumachen?

    Einmal editiert, zuletzt von vsvo82 (12. November 2004 um 05:24)

  • Tobias Zw.
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    • 11. November 2004 um 20:26
    • #15

    Die MVStättVO wurde so in Hessen als ergänzende Richtlinie zur HBO eingeführt und ist damit für uns verbindlich.
    Im Übrigen ist die Diskussion sinnlos: Wenn was passiert, und es wurde gegen die VStättVO bzw. die anerkannten Regeln der Technik verstoßen, ist man dran.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • wora
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    • 12. November 2004 um 02:13
    • #16
    Zitat von "Tobias Zw."

    ...Vier oder mehr Personen ... zeigt eine profunde Unkenntnis der Materie und grobe Verantwortungslosigkeit...

    verordnungen und bestimmungen hin oder her...
    über diesen satz von tobias sollten gewisse veranstalter mal nachdenken!

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Tobias Zw.
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    • 12. November 2004 um 07:50
    • #17

    Über diesen Satz denkt der Tobias auch gerne immer wieder selber nach, wenn er in kleinen Clubs mischt, in denen sich auf 90m² knappe 400 Personen aufhalten... Es ist einfach Wahnsinn. Da muß nur irgend jemand im Spaß "Feuer!" rufen, und in der entstehenden Panik wird man froh sein können, wenn die kleineren, leichteren Leute nur mit einem gebrochenen Arm oder so aus dem Gebäude kommen. Wie schon weiter oben geschrieben: Ich will so etwas nie in meinem Leben verantworten müssen. Und wenn ich dann diesen Schwachsinn zu hören bekomme, daß ja schon nix passieren wird und alles sicher sei... :shock:

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • bueni
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    • 12. November 2004 um 10:04
    • #18

    Also laut meiner letzten Information rechnet diese, immer Geld wollende Gesellschaft, namens GEMA 1,25 Personen pro Quadratmeter um auf ihre Gebühren zu kommen.

    Vielleicht hilfts ja was,
    Ansonsten kann ich mir nur den oberen Beiträgen anschließen, auch wenn eine Halle weit mehr Platz gewährt ist jede Halle von der Gemeinde oder Stadt zwecks Toiletten, Statik, und Fluchtwege, für eine bestimmte Personenzahl zugelassen.

    Natürlich kann man vom Pletz gesehen mehr rein lassen, und solang nicht passiert, ok , aber wenn was passiert und ihr habt euch nicht an die Vorschriften gehalten, ist das nicht unbedingt förderlich.
    Wenn die Stadt wiederum mehr Personen als Ausnahme genehmigt, mit entsprechenden Auflagen, ist das wieder halb so wild...

    Schöne Grüße Bueni

    http://www.truephase.de

  • f8274
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    • 12. November 2004 um 11:28
    • #19

    VOrt ist in Privatbesitz. Wie gesagt: Der VA plant mit diesem Verhältnis, nicht wir (das wurde hier z.T. wohl verwechselt), insofern muss auch dieser die Einhaltung der gesetzlichen Bestimungen sicherstellen. Wir treten nicht selbst als VA auf, und haben auch keinen Einfluss auf die Anzahl der Personen, die eingelassen werden. Frage ist für mich daher rein informativ.

    Es kommt dabei natürlich darauf an, ob durch stetiges Kommen & Gehen der Maximalwert deutlich geringer ausfällt, oder ob alle Gäste auf einmal kommen und erst am VA-Ende geschlossen wieder gehen. Den Durchlauf steuern oft die Türsteher.

  • Seven
    Profi
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    • 12. November 2004 um 11:52
    • #20

    Wie ist denn das in der Praxis mit dem Durchgangsverkehr. Nehmen wir mal meinen Lieblingsmittwochsladen. Ein Kellergewölbe in das vielleicht 300 Leute reinpassen. Drin sind dann eher 500 bis 600. Aber das ist n anderes Blatt.
    Nun holen sich einige Leute um 2100 Uhr ihren Stempel und kommen erst gegen 2330 wieder. Muss ja irgendwie auch kalkuliert werden. Oder darf ich an einem Abend einfach nur fix 300 Karten verkaufen? Wenn um 1 jemand den Laden verlässt, weiss ich ja nicht ob der nochmal kommt. Darf ich für den gegangenen Gast dann einen neuen einlassen?

    Fragen über Fragen. Aber wie sieht das rechtlich aus?

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