Rockband Bon Jovi zu laut: Schmerzensgeld für Konzertbesucherin
Mittwoch, 8. Dezember 2004, 10.33 Uhr
Die Veranstalter eines Bon-Jovi-Konzertes in Nürnberg müssen wegen des Hörschadens einer Besucherin Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Ein Arzt hatte bei der Frau nach dem Open-Air-Konzert der Gruppe am 8. September 2000 ein akutes Lärmtrauma und eine Innenohrschädigung mit Tinnitus festgestellt. Nach Meinung des Gerichts haben die Beklagten die so genannte Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der Konzertbesucher vor Lärmbelästigung schuldhaft verletzt, weil sie keinen Einfluß auf die Tontechniker der Band genommen hatten, den Lärmpegel zu reduzieren. Das Gericht verurteilte den lokalen als auch den überörtlichen Veranstalter zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 4000 Euro. Außerdem müssen die entstandenen Arztkosten ersetzt werden.