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Gerichtsurteil zum Thema Lärm

  • Seven
  • 8. Dezember 2004 um 10:49
  • Seven
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    • 8. Dezember 2004 um 10:49
    • #1

    Rockband Bon Jovi zu laut: Schmerzensgeld für Konzertbesucherin


    Mittwoch, 8. Dezember 2004, 10.33 Uhr
    Die Veranstalter eines Bon-Jovi-Konzertes in Nürnberg müssen wegen des Hörschadens einer Besucherin Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Ein Arzt hatte bei der Frau nach dem Open-Air-Konzert der Gruppe am 8. September 2000 ein akutes Lärmtrauma und eine Innenohrschädigung mit Tinnitus festgestellt. Nach Meinung des Gerichts haben die Beklagten die so genannte Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der Konzertbesucher vor Lärmbelästigung schuldhaft verletzt, weil sie keinen Einfluß auf die Tontechniker der Band genommen hatten, den Lärmpegel zu reduzieren. Das Gericht verurteilte den lokalen als auch den überörtlichen Veranstalter zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 4000 Euro. Außerdem müssen die entstandenen Arztkosten ersetzt werden.

  • treibsand
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    • 8. Dezember 2004 um 11:46
    • #2

    Hmm.
    Bedenklich...
    1. würd ich ja nicht auf ein BonJovi Konzert gehen (OK. Geschmackssache)
    2. versteh ich Mischer nicht, die nur so laut arbeiten können (OK RnR muss etwas lauter als klassik.)
    Aber da ist doch ein Profi-Kollege am Werk, der sein Gehör wohl auch nochmal braucht...
    und 3. ist mir dann zusätzlich noch mein Gehör viel zu schade, als daß ich es mir freiwillig ruinieren liesse. Auch wenn ich fürs Konz bezahlt hätte würd ich entweder rechtzeitig gehen oder mir wenigstens ein Taschentuch ins Ohr stopfen.
    Nachher klagen is zu spät... da helfen auch 4000,- Schmerzensgeld nix mehr...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • PA-Peter
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    • 8. Dezember 2004 um 12:01
    • #3

    Mmmmh, es ist jedoch so einfach beim Arzt zu sagen: "in meinem Kopf piepst es die ganze Zeit"...
    ...will heißen: jeder der will, wird nach einem Konzert die Schmerzensgeld-Sache durch bekommen!

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • Mister.Lange
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    • 8. Dezember 2004 um 12:14
    • #4

    Ein Bon Jovi Konzert ist bestimmt auch in einer Größenordnung, bei der man schon mal den Überblick über Pegelverhältnisse an unterschiedlichen Orten verlieren kann. Am FOH ist vielleicht alles schön. Und die gute Frau steht direkt vor einem heftigen BassStack und zusätzlich steht sie genau vor 10000 Leuten die ihr ins Ohr schreien. Wenn dort kein amtliches Messsystem (wie es hier schon oft Thema war) installiert war, dann kann man dem Tech ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten sicher nicht pauschal einen Vorwurf machen.

  • hell&dunkel
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    • 8. Dezember 2004 um 12:14
    • #5

    Außer eine DIN-gerechte, protokollierte Messung des LEQ liegt vor.
    Aber das Thema hatten wir ja schon.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Seven
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    • 8. Dezember 2004 um 12:31
    • #6

    Also ich hab BJ schon einige Male gehört und stand dabei auch schon recht weit vorne. Wenn der blonde, kleine Mann die Bühne betritt hörst du vom PA System erstmal nichts mehr. Das ist Fakt.

    Wie sieht denn eine DIN Leq Messung in einem Stadion aus? Was gibt es da für Messpunkte?

    Ich habe BJ wie gesagt schon einigemale gehört und empfand die Jungs NIE als sehr oder zu laut und kann mir dementsprechend nicht vorstellen, dass hier abnormale Pegel gefahren wurden. Da gibt es ganz andere Verdächtige die an Pegel einiges mehr fahren.

    Es MUSS für Veranstalter und Techniker und alle Beteiligten eine Möglichkeit des Haftungsausschluss geben für solche Events, denn sonst wird sich in Zukunft keiner mehr "trauen" eine Veranstaltung durchzuführen, wenn er Angst haben muss von jedem zweiten verklagt zu werden.

    my 2 cents
    Jan

  • Mister.Lange
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    • 8. Dezember 2004 um 13:50
    • #7

    Beste Möglichkeit der Absicherung ist doch eine amtliche Messung.

  • aleister
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    • 8. Dezember 2004 um 15:13
    • #8

    meine güte- stelle man sich mal so eine klage bei einem motörhead konzert vor.
    im übrigen-ich war mal ordner bei einem bon doofi konzert und musste danach 2 stunden k....! wo ist denn jetzt meine kohle? :D

  • Campfire
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    • 8. Dezember 2004 um 16:31
    • #9

    Zum Thema Messung: Wenn aber höhere Pegel gefahren werden sollen als laut Messung erlaubt (gehört für einige Bands/Musikstile einfach dazu, auch wenn ich selbst nichts von Mörderpegeln halte und bei Konzerten mit mehreren Tontechnikern meistens der leiseste bin) oder wenn (bei kleinen VA) eine Messung mehr Kosten würde als Tontechnik und Bands zusammen würde ich eine solche Ausschlussregelung (wie z.B. bei Zigaretten, wer diesen Raum betritt muss mit folgenden Schäden rechnen.....) als dringend notwendig erachten.
    In kleinem Rahmen (von jedem Besucher eine unterschriebene Einverständniserklärung) müsste das meiner Meinung nach auch bei derzeitiger Gesetzeslage möglich sein (bin kein Jurist, ich denke nur an ähnliches wie Zigaretten , tätowierungen, Brandings, Piercings...).

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

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    • 8. Dezember 2004 um 16:44
    • #10
    Zitat von "PA-Peter"

    Mmmmh, es ist jedoch so einfach beim Arzt zu sagen: "in meinem Kopf piepst es die ganze Zeit"...
    ...will heißen: jeder der will, wird nach einem Konzert die Schmerzensgeld-Sache durch bekommen!

    Ja, das ist wohl derzeit das mißbrauchanfälligste, was "auf dem Markt" ist.

    Wobei, 4000,- Euro, das ist schon eher ein "Schnäppchen" für den Veranstalter.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 8. Dezember 2004 um 16:47
    • #11
    Zitat von "Seven"

    Wie sieht denn eine DIN Leq Messung in einem Stadion aus? Was gibt es da für Messpunkte?

    Der Beurteilungspegel ist zu bilden für den maßgeblichen Immissionsort, also den zu erwartenden lautesten Hörerplatz.

    Meßmikro dann außerhalb Reichweite des Publikums und das mit Korrekturwerten ausgleichen, so wie in der DIN beschrieben.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 8. Dezember 2004 um 16:50
    • #12
    Zitat von "Campfire"

    In kleinem Rahmen (von jedem Besucher eine unterschriebene Einverständniserklärung) müsste das meiner Meinung nach auch bei derzeitiger Gesetzeslage möglich sein (bin kein Jurist, ich denke nur an ähnliches wie Zigaretten , tätowierungen, Brandings, Piercings...).

    Eine individuell unterschriebene Einverständniserklärung und Volljährungen... okay, ich kenne noch kein Urteil dazu, aber das dürfte Schmerzensgeldzahlungen ziemlich unewahrscheinlich machen.

    Wie das mit den Behandlungskosten aussieht, sei mal dahingestellt, in diesem Fall wäre die Einverständniserklärung ja ein Vertrag zu Lasten Dritter (Krankenkasse), und so etwas ist nichtig. Ob dann der Geschädigte selbst für den Arzt zu zahlen hat, oder wie das dann gehandhabt wird, wäre eine sehr spannende Frage.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • RA-CG
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    • 8. Dezember 2004 um 16:59
    • #13

    Hi!

    Tja, zivil ist immer schwer...
    Hab mir beim Wehrdienst vor Jahren nen Tinitus geholt, Gefechtsschießen im unterirdischen Unterstand aus ner kleinen Luke, zwei Mann mit je 30 Schuß scharfer Munition. Der 0815 Billigstöpsel hatte sich gelockert und ich hab's nicht gleich gemerkt -> Tinitus.
    Direkt nach dem schießen beim Hörtest bis zu 85dB Gehörverlust bei einzelnen Frequenzen, ist mit der Zeit aber zum Glück wieder etwas besser geworden. Wehrdienstbeschädigungsantrag gestellt, kam dann irgendwann die Mitteilung das der aufgenommen wurde aber nix weiter passieren wird da die beeinträchtigten Frequenzen außerhalb des Sprachbereichs liegen würden bzw diesen Bereich nur ganz leicht streifen.

    Auf gut deutsch: nix gab's! :?

    Naja, ok, ich war ab da Lärmbefreit (alles über 85dB), durfte nimmer mit auf den Schießplatz und musste keine Wache schieben (weil man dabei ja unter Umständen hätte schießen müssen, aber beim Bund musste ich bleiben. Wie logisch... :roll: )

    Einmal editiert, zuletzt von RA-CG (8. Dezember 2004 um 17:01)

  • vsvo82
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    • 8. Dezember 2004 um 16:59
    • #14

    Es gibt ja auch Bands ( selber kenne ich nur eine), die vor dem Konzert ansagen, daß es laut wird.....wer innerhalb von 15 min. nach Veranstaltungsbeginn rausgeht, bekommt sein Geld zurück.
    Wie sähe denn da die rechtliche Situation bei einer Klage aus ??

    Außerdem sollte man ja als mündiger Konzertbesucher seinen Gehörschutz mitnehmen, respektive am Eingang der Halle kaufen. Bei den meisten größeren VAs geht das doch.
    Jörg

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  • treibsand
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    • 8. Dezember 2004 um 18:48
    • #15

    Was mir persönlich immer wieder auffällt:
    Ich bin auf einem Konzert, was eh schon ziemlich laut ist, und dann kommt irgendein Bekannter, der mir unbedingt was mitteilen will und brüllt mir aus maximal 10 cm ins Ohr.... :evil::evil::evil: (sonst würd ich das ja auch bei der ganzen lauten Mucke garnicht hören...)

    ...und dafür kann ich dann jetzt 4000,-€ vom VA kassieren ???

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • vsvo82
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    • 8. Dezember 2004 um 19:13
    • #16

    etwas OT:
    Wenn einem jemand in lauter Umgebung ins Ohr brüllt: Mit den Fingern zuhalten.....auf einmal versteht man viel besser (nicht unbedingt den Gesprächspartner....aber das, was er sagt 8) )
    Jörg

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  • test
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    • 8. Dezember 2004 um 19:52
    • #17

    sehen wir es doch mal positiv: das passiert noch 10 mal. dann wird man unsere branche auch mal ernst nehmen. im moment haben wir ja ein schmuddel image, weil es doch ziemlich viele hks gibt. sicher sind ein paar gute dabei, aber die deppen sind doch eher in der mehrzahl. denen wird das leben dann von va seite schwer gemacht. sie können halt bestimmte standarts nicht mehr liefern. das könnte einen reinigenden effekt haben. es darf ja schließlich auch nicht jeder elektriker werden. und auch die hks sind ja teilweise schon mit 20 kw gesamtanschluß unterwegs. da kann man dann ne menge mist mit machen 8)
    man darf gespannt sein.

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
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  • vsvo82
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    • 8. Dezember 2004 um 21:40
    • #18

    Naja...ich hab mich gestern noch mit einem Tourmanager über die Frage "Wer ist Profi" unterhalten.
    Profi ist der, der sein Geld mit der von ihm ausgeführten Tätigkeit verdient.
    Das heißt nicht unbedingt, daß der Fachmann mit adäquaten Gagen den Job kriegt......
    Sondern oft der billigste, der den Job einigermaßen über die Bühne bringt....Hauptsache erst mal billig genug.
    Da ist doch die Frage, wie lang noch kann es sich der Fachmann leisten, Profi zu sein( Ohne Jobs kein Geld=> kein Lebensunterhalt => ??? Profi?? :? )
    War das zu sehr OT ?
    Jörg

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  • Hitower
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    • 8. Dezember 2004 um 23:09
    • #19

    Hi
    Laut nachrichten war die Geschädigte in der Hallenmitte und dort 4m von den Lautsprechern entfernt!

    Wie das? Warum ist nur sie betroffen?

    Gruß
    Daniel

    Fachkraft in Hamburg...

  • Mister.Lange
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    • 8. Dezember 2004 um 23:24
    • #20

    Gemeint mittig vor der Bühne? Basscluster vor oder unter selbiger? Vieleicht??

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