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Veranstaltungen am Naturschutzgebiet

  • Oliver
  • 9. Mai 2005 um 15:31
  • Oliver
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    2.639
    • 9. Mai 2005 um 15:31
    • #1

    Hallo,

    wir haben demnächst eine Veranstaltung in der Nähe eines Naturschutzgebietes. Nun stellt sich die Frage ob dort besondere Regeln im Bezug auf den Lärm der durch die Veranstaltung entsteht gelten. Die TA Lärm wird berücksichtigt wobei dort nichts über das Thema zu finden ist. Wart ihr auch schonmal mit dieser Situation konfrontiert und wenn ja, wie habt ihr gehandelt?

    Gruß

    Oliver


    Ausgebildete Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus der Nähe von Braunschweig.

  • Matthias
    Verifiziert
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    • 9. Mai 2005 um 15:55
    • #2

    Zwar jetzt nicht direkt wie du konfrontiert bist, aber frag einfach beim zuständigen Naturschutzamt. Sind i.d.R. ganz nette Leute... :wink:

    Gruß Matthias

    P.S: Hatten dann für 25 Euro + Porto eine Ausnahmegenehmigung erwirkt.

  • guma
    Moderator
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    • 9. Mai 2005 um 20:52
    • #3

    Du muscht nur aufpaschen, dasch Du die Häschen beim Scheksch nicht erschrekscht, gell ! :roll:

    ( Ich nehme heute meinen sarkastischen Abend :D )

  • Oliver
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    • 9. Mai 2005 um 21:31
    • #4

    ...

    Gibts da denn was schriftliches, handfestes zu dem Thema?


    Ausgebildete Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus der Nähe von Braunschweig.

  • lamer
    Beiträge
    344
    • 9. Mai 2005 um 22:50
    • #5

    Wenns ein Naturschutzgebiet ist, dann auf der zuständigen Kreisverwaltung nachfragen. Kleineres, Landschaftsschutz zb, kümmert sich die Gemeinde meistens drum.
    Naturschutzamt? Oje gibts sowas für jeden Kreis?

    Viel Glück :)


    PS: Nähe ist was relatives... Wens ein Open Air auf ner angrenzenden Wiese ist, wirds sicher nicht so einfach...
    Habe noch nichts dazu gelesen, was zutrifft "neben" Naturschutzgebieten, nur "auf"... (Verbot der Nutzung von Schallereigniserzeugern, Aufstellpflicht für Dixi-Klos, etc etc).

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 9. Mai 2005 um 23:16
    • #6

    also in der nähe eines naturschutzgebietes bzw. drumherum liegt meist ein landschaftsschutzgebiet in welchem auch nicht so ohne weiteres Va's möglich sind - zumindest kenne ich das aus bayern so.

    zuständig für (ausnahme)genehmigungen etc. ist in bayern die untere naturschutzbehörde.

    allerdings reagieren die ordnungshüter und behörden bei festivitäten im LSG oder NSG ziemlich empfindlich...

  • Oliver
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    • 12. Mai 2005 um 11:12
    • #7

    Wie weit gehen denn diese Ausnahmegenehmigungen? Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich oder kann man generell sagen das wenn man eine hat, "machen kann was man will" (gebunden an geltende Gesetze)?


    Ausgebildete Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus der Nähe von Braunschweig.

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 12. Mai 2005 um 12:29
    • #8

    üblicherweise wird die ausnahmegenehmigung exakt für deinen fall erstellt - das heisst dass du genau angibst was du machen willst und du bekommst wenn eine erlaubnis erteilt wird auch genau das genehmigt.

  • Oliver
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    2.639
    • 12. Mai 2005 um 13:32
    • #9

    Ah, ok. Danke, damit kann ich was anfangen.


    Ausgebildete Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus der Nähe von Braunschweig.

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