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Bastelwastel sterben nie

  • mundl_1
  • 31. Mai 2005 um 17:58
  • mundl_1
    Beiträge
    24
    • 31. Mai 2005 um 17:58
    • #1

    Es gibt sie noch ... die Bastelwastel !
    Gesehen auf der Tuning-World 2005 am Bodensee.

    Man nehme ein 3 Meter Litec QX40, schraubt oben ne Aluplatte drauf und unten 2 Aluprofile dagegen ... fertig ist der Groundsupport für arme Verleiher ..... ach..... man beachte noch den ungesicherten Posi obendrauf und den fest montierten Absperrpfosten am Ausleger .... alles in greifbarer Nähe zum Publikum .... und das auf einer Messe mit 90000 Besuchern. ------> ich möcht das Teil nicht an die Birne bekommen.

    Sami

    Kein Licht, kein Ton ... wir kommen schon !

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 31. Mai 2005 um 18:03
    • #2

    Na, die MHs gehören gesichert, auch die Aluplatten. Und sonst? Ist nix dran auszusetzen, wenn´s sicher gegen Umfallen ist. Klar, in Publikumnähe, aber ernsthaft, würde hier jemand Absperrgitter aufstellen?

  • KGB
    Profi
    Beiträge
    238
    • 31. Mai 2005 um 18:23
    • #3

    Wie wär's mit Bodenplatte und ordentlich Gewichte drauf? Das kann doch nicht euer Ernst sein, dass das erlaubt ist. Da ist doch nix zugelassen.

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 31. Mai 2005 um 18:42
    • #4

    Was ist nicht zugelassen? Wo steht das? Klar, wir machen das auch mit Stahlbodenplatten....

  • hs
    Beiträge
    683
    • 31. Mai 2005 um 21:48
    • #5

    diese ausleger gibt es sogar von manchen hersteller warum auch nicht! ok der posi muss gesichert werden und die absperstange sollte auch nicht auf den auslegern befestigt sein aber sonst sehe ich da kein problem! schöne schwärze stahl bodenplatte sieht bestimtt netter aus aber...

  • mundl_1
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    24
    • 31. Mai 2005 um 22:06
    • #6

    Im Zeitalter der BGV C1 sollten Eigenkontruktionen eigentlich der Vergangenheit angehören ..... Wenn Du die Bodenplatte oder Tubes von Litec dazu verwendest könnt man ja auch noch darüber reden ---> die sind auch geprüft und es gibt ein Baubuch darüber, wobei ich trotzdem eine einzelne Truss mit Bodenplatte nicht in Publikum stellen würde. Stell Dir mal vor so ein Hugo wirft sich bei dieser Konstruktion gegen das Absperrband ..... es können zwei Posis herabfallen und jemanden begraben, die restlichen fliegen bei der Panik dann noch über die Ausleger ---> mir ist es schleierhaft, das in einer Messehalle keiner auch annähernd nach der Sicherheit schaut oder wurde diese Person mit einer Flasche Bier bestochen ????

    Kein Licht, kein Ton ... wir kommen schon !

  • Markus Verza
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    • 31. Mai 2005 um 22:43
    • #7

    ACHTUNG:

    es geht wieder los mit der Erfindung von Vorschriften.
    Für alle die es nicht wissen, im Rigging und Stromteil darf jeder Fragen stellen alle Nachfragen aber NUR die mit wirklicher Ahnung Antworten !

    Was bitteschön ist gegen die auf dem Foto gezeigte Konstruktion einzuwenden ?

    Sicher die Kopfplatte und die Lampe müssen mit demRest verbunden (verschraubt) sein. Ob das so ist kann ich nicht erkennen. Sonst sieht das ganze schon recht ordentlich aus.

    In der BGV C1 steht zum Thema Eigenkonstruktionen NICHT aber auch gar NICHTS. Alle Teile müssen den Regeln der Technik entsprechen. Ob gekauft oder selber gebaut. Wenn ich also in der Lage bin soetwas zu bauen, warum also nicht.
    Ein Baubuch für einen 3m Tower Indoor, ich bitte euch. Da macht man einen Überschlag über die Standfestigkeit und fertig. Das geht auf einer DIN A4 Seite.

    Wer jetzt noch gute Argumente hat warum das alles Scheiße ist her damit. Wer etwas nicht versteht der Frage, aber hört mit dem Gelaber auf.

    Mir geht das echt auf dem Keks, entweder wird auf Teufel komm raus gemurkst oder es ist alles Verboten.

  • mundl_1
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    • 1. Juni 2005 um 00:18
    • #8

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil ......... ich hab ja auch geschrieben "Im Zeitalter von BGV C1" und nicht das da was über Bastelwastel drinsteht ........... aber ok ...... scheiß auf Tüv und Partner ... wir holen unser Schweißgerät raus und brutzeln uns eine Proformakontruktion ..... wenn die dann jemand an den Kopf bekommt zucken wir im Takt mit den Achseln ....... aber kuck Dir das Bild genau an ...... wenn Du das für ok empfindest solltest Du hier nicht unbedingt im Forum Ratschläge verteilen.

    Kein Licht, kein Ton ... wir kommen schon !

  • marcoboy
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    • 1. Juni 2005 um 06:42
    • #9

    ich kann darann auch nichts aussetzten ? Die Outrigger sind lang genug das es vom Augenschein her kein Problem gibt ! Der Bereich ist abgeschperrt, ob die platte oben fest ist kann man nicht beurteilen etc.

    Also für mich ok, sieht zwar komisch aus aber ist ok .

    Im übrigen gibt es sau schwere bodenplatten 1mx1m fürsowas ! sieht bestimmt besser aus :D

  • Sven M
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    • 1. Juni 2005 um 08:53
    • #10

    HEy Mundl, wenn das einer an den Kopf bekommt was du "zusammengebrutzelt" hast hat auch einer ein Problem, nämlich du, sofern man dir nachweisen kann das du einen Fehler gemacht hast. Sei es in Planung oder ausführung.
    Hast du was selbstgebaut und kannst nachweisen das es dem Stand der Technik entspricht war vielleicht mutwilligkeit im Spiel.

    Ja Markus, du hast recht, hier plustern sich manche auf, nur weil sie wissen wie man BGV C1 schreibt..

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • Tobias Zw.
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    • 1. Juni 2005 um 09:08
    • #11

    Höhö, ja. :D

    "Aufgabe 14: Buchstabieren Sie BGV C1."

    Mit den Auslegern, die ich da auf dem Bild sehe, habe ich doch gewiß eine deutlich höhere Kippsicherheit als mit den gerne verwendeten Holzplatten 1m x 1m. Bei der Höhe sowieso - solange der Scheinwerfer gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert ist. (Ja, das steht echt in der BGV C1 :D )

    Und mit der Haftung isses doch ganz einfach: Kaufe ich eine Traverse, die auf Grund von Fertigungsmängeln bricht, haftet der Hersteller. Schweiße ich die Traverse selber, hafte ich selber. Und?

    Was würde Carsten Gierß wohl zu dem Thema sagen?... :D

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Akustikfuzzi
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    • 1. Juni 2005 um 12:41
    • #12

    Sach ma,

    weisst du was mit §8 in der BGV C1 gemeint ist. Das betrifft ober- und Untermaschinerie. Da ist nix mit Scheinwerfer.

    Oder hast du eine andere Stelle gemeint?

  • ljkiki
    Gast
    • 1. Juni 2005 um 13:08
    • #13

    offtopic:

    viel schlimmer find ich eigentlich die Autos die da drin stehen...


    @topic:

    Mit was für einer Lastannahme muss ich denn bei ner stehenden Traverse rechen, für den Lastfall, das da wer dagegen rennt?

    Wenn niemand dagegen rennt, bleibt das Ding ja theoretisch sogar ohne Bodenkonstruktion stehen...

  • Tobias Zw.
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    • 1. Juni 2005 um 17:16
    • #14

    @ Fuzzi:

    Dann' nimm § 7 und sichere gegen Herabfallen...

    MfG Tzw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • ADMIN
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    • 1. Juni 2005 um 21:01
    • #15

    Litec äußert sich nicht so genau bezüglich bestimmungsgemäßer Verwendung, und es werden nur Belastungsdaten für die Benutzung als Träger herausgegeben. Die Belastungsdaten für die Verwendung als Stütze muss man selbst rechnen.

    <Werbeblock>

    Oder man hat die geeignete Software: http://www.prorigg.de

    </Werbeblock>

    Wenn ich das mal anwerfe, dann stelle ich fest, dass man da ein Auto rauf stellen kann. Wenn man es richtig zentriert, kann man auch ein richtiges Auto (7,5 to) draufstellen - und hat immer noch den 50%-Abschlag nach SP 25.trallala

    Wäre zu klären, wie stabil die Ausleger angebracht sind. Bei der hier gezeigten Verwendung vermute ich hier eher kein Problem.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • marcoboy
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    • 1. Juni 2005 um 23:12
    • #16
    Zitat von &quot;Tobias Zw.&quot;

    deutlich höhere Kippsicherheit als mit den gerne verwendeten Holzplatten 1m x 1m.
    .

    nix Holzplatten , PAM hatt mal sowas das war nicht aus als die Teile waren sau schwer

  • Tobias Zw.
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    • 2. Juni 2005 um 07:54
    • #17
    Zitat von &quot;marcoboy&quot;

    nix Holzplatten , PAM hatt mal sowas das war nicht aus als die Teile waren sau schwer

    Pardon, also das habe ich jetzt wirklich nicht verstanden. PAM sagt mir noch was, aber der Rest?

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

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  • cdt
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    • 2. Juni 2005 um 09:17
    • #18

    Servus,

    will auch noch meinen Senf zu der Sache abgeben...

    Vorschriften mal hin und her, die Konstruktion mag ja stabil aussehen, aber ich kann auf dem Foto keine Sicherungen an den Ausleger erkennen....mag da mal an das FlyingRig von neulich erinnern (das ich ganz und gar nicht lustig find)....

    Grüße
    cdt

  • uifei
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    • 2. Juni 2005 um 09:22
    • #19

    @ markus verza: joop, da hast Du wirklich RECHT!

    @all: JA, und nochmals JA, es ist erlaubt sowas aufzustellen!
    Auch Eigenbau, wenn dieser den Vorschriften und Gesetzen entspricht!

    Was kann man sehen?

    Trussstempel ist zerlegbar
    a) Truss
    b) Kopfplatte
    c) Base mit steckbaren Füssen sogar mit Niveauregelung
    d) Die Last des Stempels auf den Niveauschrauben steht => d.h. man muss die gesteckten Füssen nicht unbedingt zusätzlich befestigen z.B. bei dieser Ausführungsform!

    Was kann man nicht sehen:

    1. Wie der Movinghead auf der Kopfplatte befestigt ist
    2. Wie die Kopfplatte wirklich auf der Truss befestigt ist
    3. Wie die Truss auf der Base befestigt ist
    4. Wie die Füsse wirklich gesteckt sind und befestigt sind

    Was kann man erahnen?

    1. Dass nur gegenüberliegend Trusspine verwendet wurden also 2 Stk
    => Das reicht auch bei dieser Verwendung!
    2. Der Scheinwerfer in der Truss auf die Base geschraubt ist!
    3. Die Füsse des Stempels definitiv NICHT im Publikumsverkehr sich befinden! (was ja bei manchen VAs zu Unfällen führen kann)
    4. Die Base definitiv verschweißt sein muss, da keine Höhenunterschiede gegenüber der Truss auffallen und eine Schweißnat erkennbar ist!

    Sodala, jetzt lass ich mich nur noch mit Beweisfotos von Details verbessern!
    Ich bin net allwissend, aber a bissal sehen und erkennen kann man was, wenn man die Augen aufmacht! :oops:

    Schaut Euch doch mal alle folgendes Bild an:

    http://www.buetec.de => Neuigkeiten Beleuchtungstraversentürme!

    __________________________________________________________________

    D-Typ BoXo , PowerCon , Powercon True1 und Zubehör

    http://www.uifei.de

    BoXo Gehäuse

    Bezugsmöglichkeit des BoXo siehe: http://www.happareute.de

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