Hallo
mich würde Eure Meinung zu folgender Situation interessieren?
Amateur Band schließt mit Veranstalter (Verein) einen Gastspielvertrag. Der Veranstalter kommt irgendwann mal zu nem Auftritt der Band um sie sich mal anzuhören. (Hinweis: Vertrag war zu diesem Zeitpunkt bereits von beiden Seiten unterschrieben) Ein paar Tage drauf flattert der Band ein Brief ins Haus in dem sinngemäß folgendes drinsteht.
Sehr geehrte Band ... auf Grund einer Sitzung unserer Vorstandschaft möchten wir den mit Ihnen bereits geschlossenen Gastspielvertrag auflösen.
Als Begründung wird angeführt, dass an dem Auftritt an dem der Veranstalter sich die Band angehört hat "das Gesamtpaket" nicht gestimmt hat.
So jetzt meine Frage was kann die Band tun?
Also meine Gedanken gehen in folgende Richtung:
- Vertrag ist wirksam zustande gekommen und kann zwar aufgelöst werden jedoch nur mit dem Einverständnis der Band.
- Anfechtung und Rücktritt gemäß BGB kommen aus meiner Sicht nicht in Betracht. Bei der Anfechtung fehlt es am Anfechtungsgrund. Und der Rücktritt wurde weder vertraglich vereinbart noch steht dem Veranstalter ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu.
- Die Band gibt ihr Einverständnis zur Auflösung des Gastspielvertrages jedoch unter der Bedingung, dass z.B. 20% der vereinbarten Gage zu bezahlen sind.
Ansonsten fällt mir nur der privatrechtl. Grundsatz ein: pacta sunt servanda (für Nicht-Lateiner: Verträge sind zu halten)
Danke für Eure Meinungen.
Grüße
Sebastian