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GEMA Prüfer *edit des Titels*

  • tontechniker
  • 9. November 2005 um 13:54
  • tontechniker
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    1.579
    • 9. November 2005 um 13:54
    • #1

    Hallo zusammen!

    Bei einem Bekannten von mir kamen vor 2 Wochen mal die Jungs von der GEMA bei einer Schulveranstalltung vorbei und wollten die GEMA-Bescheinigung sehen...da lag das Problem. Die Schule hatte (wie sogut jede Schule) keine GEMA gezahlt ---> Folgen: 5200 € Strafe!

    Also Jungs...immer schon die GEMA bezahlen :roll:


    LG

    Souveränes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit!

    Einmal editiert, zuletzt von tontechniker (9. November 2005 um 20:39)

  • FF
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    1.868
    • 9. November 2005 um 14:20
    • #2

    Bist du sicher, dass das echt so war? Normalerweise reicht der Veranstalter NACH dem Gig eine Liste der gespielten Songs ein, denn er weiss ja vorher nicht, was genau gespielt wird. Dann ermittelt die GEMA, was an Gebühren anfällt. Meines Wissens gibt es keine solche "Bescheinigung"...?

    Gruß FF

  • Seven
    Profi
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    • 9. November 2005 um 14:50
    • #3

    Es gibt zur Zeit recht viele Schauermärchen zum Thema GEMA im Netz, ich glaube da mittlerweiler nur noch was ich selbst erlebt habe.
    NORMAL sollte die Veranstaltung vorher angemeldet werden, geht aber auch wenn du kurz danach einreichst.
    Bei unangemeldeten Veranstaltungen hab ich erlebt, dass die GEMA den doppelten Satz verlangt hat.
    Ein Verfahrung ist momentan in der Schwebe, wo ein Veranstalter eine deutlich geringere Raumgröße angegeben hat als am Ende vorhanden war und die GEMA dann vorstellig wurde.

    gruß
    Jan

  • Fischback
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    • 9. November 2005 um 16:37
    • #4

    also diese strafe apsst wohl garnich.

    Gema verlangt bei unangemeldeten VAs
    100 % aufschlag auf den Preis der sich
    durch raumgröße und Eintrittskosten ergibt.
    Zusätzlich kommen dann da noch ein KK Aufschlag von
    30 € oder so als Strafe.

    Schreibfehler sind absicht und dienen der allgemeinen Brettunterhaltung

    mfg maTze

  • tontechniker
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    • 9. November 2005 um 17:36
    • #5

    mach den spass mal in einer 3-fach-turnhalle mit 5 € Eintritt und MP3s als Musik-Medien...da kommst du seeehr schnell auf seeehr viel Geld :roll:

    Souveränes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit!

  • Fischback
    Beiträge
    1.387
    • 9. November 2005 um 17:38
    • #6

    sorry aber wer das nich anmeldet is selber schuld....

    Schreibfehler sind absicht und dienen der allgemeinen Brettunterhaltung

    mfg maTze

  • tontechniker
    Beiträge
    1.579
    • 9. November 2005 um 17:39
    • #7

    jap weiß ich... ich hab ich meinem Bekannten auch gesagt :)

    Souveränes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit!

  • slaytalix
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    1
    • 9. November 2005 um 17:44
    • #8

    Wir sind nicht Veranstalter, sondern stellen nur die Technik. Wir machen die Kunden, auch in unserer AGB darauf aufmerksam, daß wir Gema-Meldepostkarten vorrätig halten.

    Für Bands zusätzlich Titelabfolgen

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • ADMIN
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    • 9. November 2005 um 19:00
    • #9

    Zum Titel: Die Mitarbeiter der Gema sind (genauso wie die der GEZ) keine Beamte und haben keinerlei hoheitlichen Befugnisse.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • F.A.Bi.A.N.
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    • 9. November 2005 um 19:32
    • #10

    ah micha hat´s schon gesagt - die GEMA gehört NICHT dem öffentlichen dienst an (wie in art. 33 GG beschrieben).

  • Kracky
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    • 9. November 2005 um 22:35
    • #11

    Ausserdem sehe ich das ganze als anfechtbar an, wenn es sich wirklich um eine Schulische und oder auch nicht öffentliche Veranstaltung gehandelt hat ist überhaupt nicht klar ob die GEMA hier berechtigt handelt. Die Herrschaften sind immer gerne schnell beim kassieren, auch stellenweise unberechtigt. Diese würde ich auf jedenfall hier prüfen lassen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • 00Schneider
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    • 9. November 2005 um 22:52
    • #12
    Zitat von "Kracky"

    Ausserdem sehe ich das ganze als anfechtbar an, wenn es sich wirklich um eine Schulische und oder auch nicht öffentliche Veranstaltung gehandelt hat ist überhaupt nicht klar ob die GEMA hier berechtigt handelt.


    Kommt auf die Veranstaltung an, Schulkonzerte sind z.B. befreit, aber für Musikeinspielungen bei einem Theaterstück muss gezahlt werden. So wie ich das sehe geht es hier um eine Party (Eintritt, MP3s...), da wird GEMA fällig (wenn öffentlich).

    Lautsprecher verstärken die Stimme, aber nicht die Argumente.

  • tontechniker
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    1.579
    • 10. November 2005 um 13:45
    • #13
    Zitat von "00Schneider"


    Kommt auf die Veranstaltung an, Schulkonzerte sind z.B. befreit, aber für Musikeinspielungen bei einem Theaterstück muss gezahlt werden. So wie ich das sehe geht es hier um eine Party (Eintritt, MP3s...), da wird GEMA fällig (wenn öffentlich).


    War Halböffentlich...eigentlich nur für Schüler der Schule, aber die haben ihre Freunde mitgebracht :roll:

    Souveränes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit!

  • sebastian
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    • 10. November 2005 um 17:48
    • #14

    @ Tontechniker

    Das klingt wirklich nach einem weiteren Schauermärchen.
    Wenn Du allerdings "MP3s" mit anführst könnte der Batzen
    Geld ja auch noch durch einen anderen Tatbestand begründet
    sein.
    Wenn's zu den MP 3's auf der FP keine Kaufbelege oder Original-CDs
    gibt, wurden sie vermutlich durch Zufall auf der Straße gefunden,
    oder so ähnlich.
    Das geht natürlich auch nicht. Aber ohne Polizei und Verdacht können
    die ja auch nicht so einfach den Computer mitnehmen.

    Aber so richtig kenne ich mich auch nicht aus. Da es allerdings hier
    expliziet erwähnt wird:
    Muss man für MP3s andere Gebühren entrichten, als für CDs ?

    Ciao
    Sebastian

    Einmal editiert, zuletzt von sebastian (11. November 2005 um 12:16)

  • buzz
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    1.248
    • 10. November 2005 um 18:29
    • #15

    Ja, man muss deutlich mehr zahlen, wenn man MP3s verwendet.

    Warum ist mir zwar schleierhaft, aber es war zumindestens bei mir so...

    Und dabei handelte es sich ausschliesslich um legal erworbene MP3s!

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • Boinix
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    68
    • 10. November 2005 um 18:54
    • #16

    mal ne frage am rande, wie sind eigentlich z.Z die sätze also vom preis her.

    da gibbet doch 2 verschiedene arten, einmal pauschal und einmal nach gespielten liedern....

    Nimm ein Beil um die Fliege von der Stirn deines Freundes zu entfernen.

  • aleister
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    1.657
    • 10. November 2005 um 19:00
    • #17
    Zitat

    Warum ist mir zwar schleierhaft, aber es war zumindestens bei mir so...

    http://www.gema.de/kunden/aussendienst/diskotheken.shtml
    und da die

    Zitat

    GEMA-Informationen für Disc-Jockeys


    lesen-da ists erklärt.

  • Fischback
    Beiträge
    1.387
    • 10. November 2005 um 19:21
    • #18

    du kannst auch nachträglich noch sagen da waren nur 50 oder 100 leute
    das geht auch, haben wir mal gemacht ging ohne probleme

    Schreibfehler sind absicht und dienen der allgemeinen Brettunterhaltung

    mfg maTze

  • buzz
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    Beiträge
    1.248
    • 10. November 2005 um 19:32
    • #19

    Nur noch mal zur Präzisierung:

    ich weiss durchaus, auf welcher "rechtlichen Basis" die GEMA bei MP3s kräftiger zulangt, aber mit welcher stichhaltigen Begründung..? Zumal ich die MP3s ja nicht illegal erworben habe. Auf diese BEgründung bezog sich mein "schleierhaft".

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzzboy

    Hier geht's weiter...

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