Hallo,
ist das richtig, das Sybeamer für Werbezwecke (mobil) genehmigungspflichtig sind??
Internet:
"Skybeamer, die für Werbezwecke eingesetzt werden, sind Werbeanlagen im Sinne des § 9 BbgBO, die genehmigungspflichtig sind.
Ob eine solche Werbeanlage genehmigt werden kann, entscheidet die zuständige untere Baubehörde im Einzelfall und nur im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens"
Oder sollte sich das von Stadt zu Stadt ändern???