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Skybeamer 2500

  • dthfox
  • 3. April 2006 um 19:09
  • dthfox
    Beiträge
    67
    • 3. April 2006 um 19:09
    • #1

    Hallo,
    ist das richtig, das Sybeamer für Werbezwecke (mobil) genehmigungspflichtig sind??

    Internet:

    "Skybeamer, die für Werbezwecke eingesetzt werden, sind Werbeanlagen im Sinne des § 9 BbgBO, die genehmigungspflichtig sind.

    Ob eine solche Werbeanlage genehmigt werden kann, entscheidet die zuständige untere Baubehörde im Einzelfall und nur im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens"

    Oder sollte sich das von Stadt zu Stadt ändern???

  • dasich
    Profi
    Beiträge
    960
    • 4. April 2006 um 12:15
    • #2

    wissen tue ich es nicht. Aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass so was Genehmigungspflichtig ist.
    Gründe:

    1. Genehmigungen sind eine Einnahmequelle, die sich keine Stadt entgehen lässt

    2. In Flughafen nähe, ist nach einer Genehmigung evtl. die Gefahr geringer, das ein Jumbo dein "Assifänger" (so wird er gerne hier genannt)
    mit dem Landungslichtern des Flughafen verwechselt.

    Es grüßt der Stephan

  • Insomnia
    Reaktionen
    57
    Beiträge
    460
    • 4. April 2006 um 14:29
    • #3

    Lies Dir das mal durch, müßte Deine Frage beantworten.


    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=43831&highlight=skybeamer+genehmigung

    Grüße

    Insomnia

    Einmal editiert, zuletzt von Insomnia (5. April 2006 um 07:00)

  • dthfox
    Beiträge
    67
    • 4. April 2006 um 17:54
    • #4

    Hallo! Danke für eure Antworten.
    Ich denke man geht hier auf Nummer sicher und meldet es beim Amt an.

  • billi
    Profi
    Beiträge
    14
    • 5. April 2006 um 17:28
    • #5

    Hi,

    ich hab vor ca. 4 Jahren mal eine Anfrage beim Luftfahrtbundesamt gestartet, weil ich zwei dieser Dinger aufgestellt habe. Und das auch noch auf dem alten Flughafengelände in München Riem! Die haben damals gemeint, dass sie das in keinster Weise interressiert!

    Also wenn sich da bis heute nix geändert hat......

    Ciao

    Billi

    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität währt viel länger als die kurze Freude am niedrigen Preis.

  • mringhoff
    Profi
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    6
    Beiträge
    5.262
    • 5. April 2006 um 19:20
    • #6
    Zitat von "dthfox"

    Hallo! Danke für eure Antworten.
    Ich denke man geht hier auf Nummer sicher und meldet es beim Amt an.

    Nur bei welchem "Amt" möchtest Du denn das anmelden, wenn Dein Skyflower mobil ist?

    Es gibt keine "allgemeine Betriebsgenehmigung" oder so ähnliches für die Dinger.

    Ein Skyflower fällt unter Lichtaussenwerbung und jede Kommune hat dazu eigene Regelungen. Sollte dieser irgendwo fest installiert werden, dann braucht man dazu eine entsprechende Genehmigung, für einen einmaligen Einsatz sehen sich die jeweiligen Baubehörden nicht zuständig und wenn in den kommunalen Anordnungen nicht explizit darüber etwas steht, dann steht einem (einmaligen) Einsatz nichts im Wege. Vorausgesetzt, Du störst damit niemanden (Schlafzimmerfenster anleuchten, Autoverkehr beleuchten etc.).

    Das mit dem Flugverkehr halte ich auch für ein sich hartnäckig haltendes Gerücht. Hast Du schonmal einen Skyflower vom Flugzeug aus gesehen? Sehr unscheinbar....

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • dthfox
    Beiträge
    67
    • 6. April 2006 um 11:38
    • #7

    Danke für eure Antworten.
    Unser Standort ist im Harz, also hier ist nicht mit Flugverkehr zu rechnen.

    Aber es gibt hier bei uns im Landkreis große Diskussionen über die Skybeamer.

    Wir verwenden diesen auch nur Mobil. Die Diskothek die wir in Bad Harzburg / Goslar haben musste einen Bauantrag stellen.

    Landkreis entschied: Himmelsstrahler der Diskothek Fun Factory darf bleiben.

    http://www.pipeline.de/cgi-bin/pipeline.fcg?userid=&publikation=14&template=artarchivgoslarsche&redaktion=14&artikel=107109636&archiv=1

    „Himmel-Lichterfest“ steht in der Kritik.

    http://www.pipeline.de/cgi-bin/pipeline.fcg?userid=&publikation=14&template=artarchivgoslarsche&redaktion=14&artikel=107447729&archiv=1

    Also nicht einfach das Theama Skybeamer.........

    Einmal editiert, zuletzt von dthfox (6. April 2006 um 15:02)

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 6. April 2006 um 12:27
    • #8
    Zitat von "dthfox"


    Wir verwenden diesen auch nur Mobil. Die Diskothek die wir in Bad Harzburg / Goslar haben musste einen Bauantrag stellen.


    Da gings ja um eine Festinstallation und da ist wie gesagt ja eine Baugenehmigung notwendig.

    Zitat von "dthfox"

    Landkreis entschied: Himmelsstrahler der Diskothek Fun Factory darf bleiben.
    (...)


    Schwerwiegende Auflage: "Der Skybeamer darf nur zu den Öffnungszeiten der Diskothek betrieben werden".
    Schade, dann müssen die ihn wohl tagsüber ausschalten :)

    Zitat von "dthfox"

    „Himmel-Lichterfest“ steht in der Kritik.
    (...)
    Also nicht einfach das Theam Skybeamer.........

    Ja, die Argumente Vogelschutz und Lichtverschmutzung sind mir auch bekannt.
    Aber es geht dann immer um fest installierte Skyflower/ Skybeamer bzw. um regelmässige Einsätze. Wenn also nicht extra von vornherein in irgendeinem komunalen Erlass der Einsatz solcher Dinger untersagt wurde oder als genehmigungspflichtig deklariert wurde (also vorher informieren), dann kannst Du den Skyflower aufstellen.
    Falls es am Abend dann Ärger gibt, kann man ja Verständins zeigen, den Skyflower etwas drehen oder sonst vernünftig diskutieren etc. aber ausschalten musst Du ihn nicht.
    Meist läuft es aber dann so, daß die Polizei eine Info ans Landratsamt etc. schickt oder sich aufgeregte Bürger dort beschweren und wenn es schlimm kommt, dann verbietet das Amt dann zukünftige Einsätze bei dieser Location oder gibt ein generelles Verbot heraus.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • marcoboy
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    Marktplatz Einträge
    3
    • 18. September 2006 um 20:50
    • #9

    nun war es so weit das ein Kunde zu ein Teil haben wollte. Also wie gehabt Bauantrag etc. Dann Rückruf Kunde " Sagt mir mal welche Fläche das Ding im Himmel einnimmt" Ich er macht nur einen Punkt auf dem Mond :D

    Der Typ vom Bauamt wollte das ganz große Geschäft machen mit der Werbefläche :lol:

    Ich hab den Kunden schon im Vorfeld abgeraten. Denn die teile sind überhaupt nicht genehmigungsfähig! Beschwert sich jemand hilft auch der Bauantrag wenig. Das Licht ist dann wieder aus.


    Wie die Sternkucker da gegen vorgehen ist hier zu lesen http://forum.astronomie.de/phpapps/ubbthr…/0/fpart/1/vc/1

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