Hallo Foren Gemeinde
Hoffe auf euren fachlichen Rat ... wir überlegen uns momentan einen Laser für größere Veranstaltungen als besonderen hingucker zuzulegen. Der Laser den wir ins Auge gefasst haben hat die Schutzklasse 3R. Leider blicke ich im Paragraphenjungel nicht so ganz durch.
Die Frage ist nun inwiefern da immer wieder ein Gutachten von einem Laserschutzbeauftragten einzuholen ist, wenn man das Gerät im "mobilen" Betrieb an immer wieder neuen Locations betreibt, oder ob man eine Betriebserlaubnis für den generellen Betrieb braucht. Wäre super wenn ich da mal Antworten von Leuten bekommen könnte die ähnliche Geräte im Betrieb haben.
Danke Jens