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Laser für den Mobilen Betrieb

  • prosoundhb
  • 10. April 2006 um 11:54
  • prosoundhb
    Beiträge
    3
    • 10. April 2006 um 11:54
    • #1

    Hallo Foren Gemeinde

    Hoffe auf euren fachlichen Rat ... wir überlegen uns momentan einen Laser für größere Veranstaltungen als besonderen hingucker zuzulegen. Der Laser den wir ins Auge gefasst haben hat die Schutzklasse 3R. Leider blicke ich im Paragraphenjungel nicht so ganz durch.
    Die Frage ist nun inwiefern da immer wieder ein Gutachten von einem Laserschutzbeauftragten einzuholen ist, wenn man das Gerät im "mobilen" Betrieb an immer wieder neuen Locations betreibt, oder ob man eine Betriebserlaubnis für den generellen Betrieb braucht. Wäre super wenn ich da mal Antworten von Leuten bekommen könnte die ähnliche Geräte im Betrieb haben.

    Danke Jens

  • databass.ch
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    Beiträge
    1.197
    • 10. April 2006 um 13:05
    • #2

    Ein Laserschutzbeauftragter muss die ganze Zeit anwesend sein! Dieser kann jedoch kein Gutachten ausstellen. Dies kann nur der TÜV o.ä. und soweit ich weiss kostet eine Generalabnahme einen 5-stelligen Betrag, wenn man sie überhaupt bekommt.

  • thomasmethner
    Beiträge
    56
    • 10. April 2006 um 13:09
    • #3

    Die Vorschriften hierzu findest du in der BGV B2
    http://www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/show/1200645/b2.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von thomasmethner (10. April 2006 um 13:09)

  • zeroblaster
    Beiträge
    28
    • 10. April 2006 um 13:09
    • #4

    Hi!

    Eine generelle "Betriebserlaubnis" ist nicht möglicht, ausser bei Laserschutzklasse 2M. Oder eben unter 5mW. Bei 3R geht es nur über eine Abnahme. Diese muss vor JEDER Veranstaltung stattfinden.
    Gerade im mobilen Bereich rein kostentechnisch schon fast nicht machbar weil Du selten einen Veranstalter finden wirst der Dir die enormen TÜV-Gebühren bezahlt.
    Ok, Du schreibst von "grösseren Veranstaltungen" - da bekommst Du vielleicht Dein Geld - ich kann jetzt nur von mir selber sprechen und das sind eher kleinere Geschichten mit max. 2000 - 3000 Personen.

    Ich würde Dir empfehlen Dich erst mal auf folgender Seite zu dem Thema einzulesen:

    http://www.lasersafe.de/

    Damit dürften die meisten Fragen beantwortet sein :wink:

    Rein interessehalber:
    Welchen Laser hast Du Dir denn ins Auge gefasst?

  • slaytalix
    Verifiziert
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    1
    • 10. April 2006 um 13:17
    • #5

    Media Las hat bei einigen Spooky Modellen eine Allgemeinzulassung mit Tüv erteilt, so daß eine Vorführung nicht mehr bei jeder Veranstaltung nötig ist. Aber auch nur bis 150 mW

    http://www.medialas.de

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • databass.ch
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    • 10. April 2006 um 13:19
    • #6
    Zitat von "ZeroBlaster"

    Eine generelle "Betriebserlaubnis" ist nicht möglicht, ausser bei Laserschutzklasse 2M. Oder eben unter 5mW.

    Und was ist mit dem Medialas Spooky Blue? Der hat eine Generalgutachten...

  • zeroblaster
    Beiträge
    28
    • 10. April 2006 um 14:12
    • #7

    Ja der Spooky stellt da eine Ausnahme dar - aber das "Ding" gehört wohl mehr in den Partykeller als auf eine grosse Veranstaltung wie von prosoundhb gewünscht. Grafikfähig ist der mit 10k Scangeschwindigkeit auch nur bedingt und dann nur das Zeugs das schon drauf ist.
    ILDA gibts bei dem Ding ned...

    Ich glaub der muss auch mindestens 20m Entfernung haben, erst dann dürfen Strahlen in den Zuschauerbereich.

    Aber wie gesagt der Spooky ist meiner Meinung nach mehr "Spielzeug" :wink:

    Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:
    Angemeldet muss auch der Spooky werden - das Gutachen hilft einen höchstens um um das Sachverständigengutachten herumzukommen.

  • databass.ch
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    Beiträge
    1.197
    • 10. April 2006 um 15:27
    • #8
    Zitat von "ZeroBlaster"

    Aber wie gesagt der Spooky ist meiner Meinung nach mehr "Spielzeug" :wink:

    Ich dachte, diesen Irrtum hätte ich ausgeräumt :roll: Ein Spielzeug ist er definitiv nicht. Es ist ein absolut geiler Effekt, der sein Geld mehr als wert ist!
    Grafikfähig ist er nat. nicht. Ist aber auch egal. Die Beamshows sind einfach hammer und lassen kein Auge trocken :shock:

    http://www.databass.ch/temp/forum/spookyzertifikat.pdf

    Zitat

    Angemeldet muss auch der Spooky werden - das Gutachen hilft einen höchstens um um das Sachverständigengutachten herumzukommen.

    Exakt. Aber auch beim Spooky braucht man einen anwesenden Laserschutzbeauftragten.

    Edit: hast du den Spooky V3 überhaupt mal gesehen? Oder nur die V1 (die wirklich eher eine Lachnummer war...)

  • forall
    Beiträge
    57
    • 10. April 2006 um 16:24
    • #9

    also vom Spooky (auch der mit 150mW) bin ich eigentlich relativ enttäuscht.

    Wenn man das Ding dann auch noch 20 Meter vom Publilum weg installieren mus um Tüv konform zu werden, wird selbst der 150iger uninteressant.

    Aber zurück zum alten Thema.

  • ljbigfish
    Beiträge
    1.080
    • 10. April 2006 um 17:01
    • #10
    Zitat

    Wenn man das Ding dann auch noch 20 Meter vom Publilum weg installieren mus um Tüv konform zu werden, wird selbst der 150iger uninteressant.

    Mann muss ja nicht immer das Publikum als Projektionsleinwand benutzen.
    Zum einen hat mal jemand die Nebelmaschiene erfunden und zum anderen gibts die weiße Wand.
    Und dann gäbe es da noch das Gaze.


    Musst den Laser mit mindestens 2,70m höhe (über jeder begehbaten Fläche installieren und Blenden anbauen, damit der Strahl auch nicht unter diese Grenze gelangen kann.

  • zeroblaster
    Beiträge
    28
    • 10. April 2006 um 18:13
    • #11

    databass.ch

    Wenn man Apollo Eyemagic Scanning Systeme oder ähnliches gewöhnt ist, dann ist der Spooky schon "Spielzeug" :wink:
    Bin halt ein Grafikfan :D
    Zum Thema "Spielzeug" ist noch zu sagen, das ich hiermit keinenfalls die Laserleistung meine! Die ist mit 150 mW schon recht hoch und kann böse ins Auge gehen wenn man nicht aufpasst!

    Nein, aber Du hast schon recht:
    Für das Geld ist das Ding schon recht gut. Hab mir V3 inzwischen auch angesehen auf der PSL, allerdings hatten die nur die 100 mW Version da.
    Ich hab mir selber schon überlegt 2 Spooky zu meinem Lasersystem hinzu zukaufen, da der Preis schon eine recht deutliche Sprache spricht.

    Ich hab nur gemeint wenn prosoundhb für grössere Veranstaltungen was braucht, dann finde ich ist er eher nicht geeignet. Bei grösseren Sachen ist zudem oft eine Werbeprojektion gewünscht und spätestens dort ist es dank fehlendem ILDA-Support vorbei.

    ljbigfish
    Hast Du schon mal 150 mW "über den Köpfen" gesehen?
    Wenn da noch ein Hauch von normalen Licht dabei ist, dann siehst Du schon fast gar nix mehr.

    Ich selber fahre Shows die nicht ins Publikum gehen, sondern über den Köpfen stattfinden, erst ab 400 mW, da sonst der Effekt einfach nicht da ist.

  • prosoundhb
    Beiträge
    3
    • 12. April 2006 um 12:14
    • #12

    Vielen Dank für die starke Resonanz,

    Da meine Veranstaltungen nur mit max. 1500 - 2500 Leuten gefüllt sind würde wahrscheinlich ein Spooky mit schönen Nebel volkommen ausreichen. Ist bestimmt ein schöner Effekt, wenn man den über das Publikum wirft.. Hatte sogar einen anderen Laser im Auge, der mit 35mW deutlich schwächer ist, allerdingsauch deutlich günstiger (499 €) habe aber immernoch keine angaben vom Hersteller zu der Sicherheit und Scangeschwindigkeit.
    Daher werde ich von dem dann wohl Abstand nehmen und lieber was vernünftiges kaufen, außerdem werd ich mich in das Thema nochmal nen bißchen mehr einlesen. Und die Angebote vergleichen ... Aber wie das hier klingt scheint der Spooky durchaus "vernünftig" zu sein.

    Vielen Dank nochmal
    Jens

  • lahnskipper
    Beiträge
    10
    • 13. April 2006 um 13:27
    • #13

    Hallo!

    Also grundsätzlich muß ein Laser > Klasse 2 bei mobilem Einsatz vor JEDER VA beim Ordnungsamt angemeldet werden!
    Auch der Spooky!
    Hier findest Du aber dazu kompetente Aussagen: http://www.laserfreak.net
    Anmeldefrei sind nur Laser der Klasse 2. Hier kann ich Dir für kleinere VA den American-DJ empfehlen (http://www.americandjeurope.com/product_info.php?cPath=46_84&products_id=497). Der sein Geld wirklich wert und kann auch auf öffentlichen VAs problemlos eigesetzt werden. - Trotzdem solltest Du aber immer die Laser-Bestimmungen einhalten. Die Dinger sind kein Spielzeug!!!

    Gruß
    Tammo

  • zeroblaster
    Beiträge
    28
    • 14. April 2006 um 11:24
    • #14

    lahnskipper

    1500 - 2000 Mann mit 4,9 mW :?:
    Du meintest wohl 15 - 20 Leute, oder? :wink:

    4,9 mW ist wirklich nur für den privaten Partykeller zu gebrauchen und auch nur bei absoluter Dunkelheit da sonst sogut wie nix zu sehen ist... Ist so.

    prosoundhb
    Da Du offensichtlich kein ILDA benötigst und "nur" DMX-Beamschows fahren willst kannst Dir den Spooky ruhig kaufen, am besten Neuware. Damit hast Du Garantie auf das Gerät.
    Kauf Dir blos nicht ein Chinagerät bei Ebay, dort kostet im Garantiefall der Versand soviel Geld, dasst Du Dir schon fast einen neuen kaufen kannst.
    Am besten siehst Du Dir den Spooky (oder halt das Gerät das in Frage kommt) vorher mal in einer Live Vorführung an.
    Die Pro Sound & Light die ja gerade erst war wäre dafür ideal gewesen.

  • databass.ch
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    1.197
    • 14. April 2006 um 17:06
    • #15

    Zum Thema Spooky, schau mal hier:
    http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?p=392644#392644

    überigens würd' ich es mit Leistung nicht übertreiben, hab die 10mW Version, und die ist schön sichtbar (speziell, wenn man es etwas koordiniert, mit dem restlichen Licht), und selbst nach rund 20m noch sehr unangenehm, wenn man direkt in den Strahl schaut! Ich bin froh, dass ich nicht die 30mW Version gekauft habe.

    Edit: die V3 wirkt überigens bei gleicher Leistung massiv stärker als die V1!

  • lahnskipper
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    • 18. April 2006 um 15:55
    • #16

    zeroblaster:
    Hier ist doch ein Laser für den MOBILEN Einsatz gefragt! -
    Es ist nun einmal so, daß Laser, die mehr als 4,9 mW haben bei jeder VA als "neu installiert" angesehen werden und daher auch jedesmal neu gemeldet werden müssen! - Dat is teuer! :D
    Der American DJ ist nun einmal ein Laser den man jederzeit und überall sofort und ohne Genehmigung einsetzten darf!
    Entgegen der anscheinend hier vorherrschenden Meinung ist der Spooky durch das beiliegende Gutachten NICHT automatisch zugelassen. - Es mag nur ggf. das Anmelde-Verfahren ein wenig vereinfachen...

    Sicher sind 4,9 mW nicht der Reißer, aber es kommt halt auch immer darauf an, unter welchen Bedingungen man ihn einsetzen möchte.
    Hierbei geht's auch nicht nach Pax, sondern nach qm, sonstige Lichtanlage, die evt. gleichzeitig betrieben werden soll und Nebel-Sättigung im Raum.
    Bei leichtem Nebel und möglichst dunkler Umgebung (ein bißchen weiteres Licht geht schon) läßt sich mit einem (oder besser mehreren) Emerald-Scannern eine nette Beam-Show veranstalten.
    Wenn man sich etwas Mühe gibt, läßt sich also auch mit einem Klasse 2 Laser was auf die Beine stellen. - Und das ohne weitere Kosten!

    Tammo

  • zeroblaster
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    28
    • 19. April 2006 um 13:19
    • #17

    Das ist schon klar dass die abgenommen werden müssen, das brauchst Du mir nicht zu erklären... :wink:
    Das ist ja auch das Problem - die Kosten, die nur wenige Veranstalter bezahlen wollen. :o

    ICH PERSÖNLICH finde 4,9mW halt wirklich lächerlich auf einer Veranstaltung. Ich weiss ja nicht was Du unter einer Veranstaltung verstehst, aber 4,9mW ist wirklich nur für eine Geburtstagsfete im Partykeller zu gebrauchen.

    Aber ich sehe schon dass wir beide andere Vorstellungen haben.
    Ist ja jetzt auch egal...

    prosoundhb
    Am besten siehst du Dir mal so einen 4,9mW Laser an und urteilst dann selber. Wenn Dir so ein Gerät reicht, dann ist's ja wunderbar, Du sparst Dir eine Menge Kohle in der Anschaffung & brauchst keine Anmeldung.

  • databass.ch
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    • 20. April 2006 um 18:04
    • #18
    Zitat von "LahnSkipper"

    zeroblaster:
    Hier ist doch ein Laser für den MOBILEN Einsatz gefragt! -
    Es ist nun einmal so, daß Laser, die mehr als 4,9 mW haben bei jeder VA als "neu installiert" angesehen werden und daher auch jedesmal neu gemeldet werden müssen! - Dat is teuer! :D

    Also ich weiss ja nicht, wie das in Deutschland ist, aber in der Schweiz ist die Anmeldung im Prinzip kostenlos (abgesehen von der eigenen Arbeitszeit die man braucht um die Anmeldung zu schreiben und zeichnen. die muss man auch rechnen. Aber nach dem ersten mal hat man ja eine Vorlage, dann gehts schnell ;) ). Nur das evtl. benötigte Gutachten ist teuer. Aber mit dem Spooky hatte ich bisher keine Probleme.

  • zeroblaster
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    28
    • 20. April 2006 um 22:14
    • #19

    Also die Anmeldung selber ist kostenlos, es kann nur sein dass die Behörden ein Sachverständigen Gutachten haben wollen.
    In Deutschland kostest dies leider je nach TÜV zwischen 600 - 1000 Euro. Wenn man einen Laser öfters anmeldet und bei den Behörden schon bekannt ist, dann wollen die nicht jedes mal ein Gutachten sehen.
    Aber die ersten paar mal wirds ziemlich sicher verlangt.

  • lahnskipper
    Beiträge
    10
    • 21. April 2006 um 10:12
    • #20

    Das Schlagwort ist MOBILER Einsatz.
    Bei einer Festinstallation wird ein Laser nur einmal vom TÜV abgenommen und gut is...
    Bei mobilem Betrieb gilt aber jeder Aufbau als Neuinstallation und muß (eigentlich) jedesmal neu vom TÜV abgenommen werden (Einhaltung der MZB, Ausweisung des Laserbereichs, u.s.w.).
    Mag sein, daß er entsprechende TÜV nach ein paar Mal den VT kennt und die Abnahme so durchgehen läßt, aber das muß eben nicht so sein...

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