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Einpegeln und gesetzliche Kontrolle

  • mike j.
  • 7. September 2006 um 15:33
  • HippeliPA
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    • 1. November 2006 um 11:25
    • #21

    Frage: Gibt es tatsächlich irgendwo kompetente Leute die diese verplombungen durchführen?

    Meine Erfahrung ist, das weder der Typ von der Stadt noch der sog. Dip. Ing. einen Dunst davon haben wie eine PA funktioniert. Eine Manipulation ist nicht nötig, da es vollkommen reicht einen Gain zurückzunehmen. Von rosa rauschen haben die auch noch nichts gehört, sondern benutzen eine "Referenz-CD" die vom Betreiber gestellt wird uns für spätere Kontrollen zur Verfügung stehen muss. Der Limitier, oder Controller wurde bei uns verplompt ohne das ein einziges mal das Gerät wirklich ins Limit kam.

    Ich weis jetzt nicht ob das nur ein regionales Phenomen ist, doch meiner Meinung nach sind die Behörden mit der Durchführung von irgendwelchen Limitierungen total überfordert. Im Prinzip liegt die Auslegung der DIN bei uns Technikern und unserem Gewissen. Den mehr als Plomben setzten können die Behörden noch nicht. Im genannten Fall hätte mir der Beamte auch einen Lichtdimmer verplombt, wenn ich das gewollt hätte und das ist jetzt kein Witz.

    no virtual - no line - no EQs

  • ADMIN
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    • 1. November 2006 um 12:38
    • #22
    Zitat von "HippeliPA"

    Frage: Gibt es tatsächlich irgendwo kompetente Leute die diese verplombungen durchführen?

    beispielsweise http://www.dbmess.de

    Zitat

    Im genannten Fall hätte mir der Beamte auch einen Lichtdimmer verplombt, wenn ich das gewollt hätte und das ist jetzt kein Witz.

    Hätte ich auch getan (zusätzlich), der Kunde ist König... :D

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • HippeliPA
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    • 1. November 2006 um 12:59
    • #23
    Zitat von "ADMIN"

    beispielsweise http://www.dbmess.de

    In den genannten Fall ist es leider so, dass der Beamte sich den Mann seines Vertrauens aussucht, der für Ihn die Messung vornimmt. Ich weis allerdings nicht in wieweit der Betreiber darauf Einfluss nehmen kann.

    no virtual - no line - no EQs

  • Jonnytrance
    Gast
    • 27. Juni 2012 um 06:24
    • #24

    Hallo zusammen,

    eine Gebäude im Gewerbegebiet soll zu Disse umgebaut werden. Nun um Konzession zu bekommen liegen folgende Auflagen vor:

    "Gemäß & 5 Abs. 1 Gaststättengesetz werden folgende Auflagen erteilt:
    Die vom Betrieb der Gaststätte ausgehenden Geräusche dürfen tagsüber 65db(A) und nachts 50db(A), gemessen 0,5 vor dem geöffneten Fenster des nächstbenachbarten Wohnhauses, nicht übersteigen.

    Die Musikübertragungsanlage ist mit einer Ausgangs-Leistung begrenzenden und plombierbaren Vorrichtung zu vesehen, die ein Überschreiten des der Arbeitsstättenverordnung maximal zulässigen Beurteilungspegel von 85db(A) selbstständig verhindert (z.B. Einbau eines Lautstärkebegrenzers).

    Vom Antragsteller ist ein messtechnischer Nachweis in Verbindung mit der Einpegelung und der Plombierung der zulässigen Lautstärke der Musikanlage zu führen."

    Nächstbenachbarter Wohnhaus liegt etwa 40-45m entfernt.

    Ist der Wert von 85db(A) für ne Disse realistisch?
    Welche Geräte sind dazu nötig (so was in Richtung dateq SPL ?)?

    Wer sowas im Raum Frankfurt Hahn realisieren kann bitte ein PN an mich, ich gebe dann die Kontaktdaten des Betreibers.

  • Reini
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    • 27. Juni 2012 um 09:32
    • #25
    Zitat von "marcoboy"

    Ich jetzt mal erstHaft eine Frage wenn 1000 man in einen Raum sind und sich unterhalten ist das mit Glück nicht lauter als 85db(A) geht diese Regelung nicht etwas an der Praxis vorbei? Da könnte man sich fast jede Bestallung schenken?

    Endlich erkennt es einer wo die Reise hingehen soll!!!!!! aber die GEMA-Gebühren bleiben aufrecht erhalten gelle
    SORRY, ich konnte es mir nicht verkneifen

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

    Einmal editiert, zuletzt von Reini (27. Juni 2012 um 09:54)

  • oton
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    • 27. Juni 2012 um 09:46
    • #26

    was hat das jetzt mit der GEMA zu tun ???

    oTon Music - Marcus Thiel - Hilsbrunnenstrasse 8 - 76530 Baden-Baden

    http://www.popakademie.de
    http://www.otonmusic.de
    http://www.event-akademie.de

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    verstärkerberserker
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    • 27. Juni 2012 um 10:30
    • #27
    Zitat von "Jonnytrance"

    Die vom Betrieb der Gaststätte ausgehenden Geräusche dürfen tagsüber 65db(A) und nachts 50db(A), gemessen 0,5 vor dem geöffneten Fenster des nächstbenachbarten Wohnhauses, nicht übersteigen.


    Beschreibt die Grenzwerte und das Messverfahren der TA-Lärm. Gilt so, auch wenn es nicht in den Auflagen steht für jeden.

    Zitat von "Jonnytrance"

    Die Musikübertragungsanlage ist mit einer Ausgangs-Leistung begrenzenden und plombierbaren Vorrichtung zu vesehen, die ein Überschreiten des der Arbeitsstättenverordnung maximal zulässigen Beurteilungspegel von 85db(A) selbstständig verhindert (z.B. Einbau eines Lautstärkebegrenzers).

    Bezieht sich auf die BGV B3 bzw. Arbeitsstättenverodnung $15 Schutz gegen Lärm.

    Die 85dB sind für die Tanzfläche unrealistisch. Für Arbeitsplätze wie Thekenpersonal, ist das je nach Räumlichkeit schon einhaltbar.
    Das Thema BGV B3 ist allerdings wesentlich komplexer als in den zwei Zeilen deiner Auflage beschrieben.

    Realisieren kann man eine solche Limitierung auf verschiedenen Wegen und mit dementsprechend verschiedenen Ergebnissen.
    Mit einem der Dateq Geräte geht das definitiv auch.

    Realisiert hat das wahrscheinlich schon jede Firma, die mehr als einmal Discobeschallung installiert hat.
    Ein solches Projekt beratend zu begleiten, was Behörden- und BG-Auflagen angeht, kann allerdings sehr langwierig und Zeitintensiv werden. Man kann da aber, wenn es um den "Höchstpegel-Tanzfläche" geht, u.U. einiges für den Kunden rausholen.

    ...Holz ist braun!

  • sören stanchera
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    • 27. Juni 2012 um 11:01
    • #28
    Zitat von "HippeliPA"

    Frage: Gibt es tatsächlich irgendwo kompetente Leute die diese verplombungen durchführen?


    In und um Berlin: http://www.luetronic.de

    Mit der Firma hatte ich einige Male zu tun und habe einige Klebereste auf XLR-Steckern. :wink:
    Kompetente und sehr nette Leute mit eigenen technischen Lösungen für die Lautstärkebegrenzung
    Von der Familie Lühmann lasse ich mich gern limitieren. :D

  • ADMIN
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    • 27. Juni 2012 um 22:52
    • #29
    Zitat von "verstärkerberserker"

    Bezieht sich auf die BGV B3

    Die ist seit ein paar Jahren zurückgezogen. Inzwischen haben wir die LärmVibrationsArbSchV.

    Werbung:
    http://laermvibrationsarbschv.de/index.php/allg…chutzverordnung

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • mringhoff
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    • 16. Juli 2012 um 18:41
    • #30

    Sehr interessant in diesem Zusammenhang ist, daß die Behörden inzwischen gelernt haben.

    Der Beitrag aus 2006

    Zitat von "mike j."

    Viele Anlagen sind nach der Staatlichen Messung wieder offen....


    zeigt noch, daß man damals seitens der Behörden noch glaubte, durch eine einmalige Messung und anschliessender Verplombung das Problem gelöst zu haben. Wird es wieder zu laut, muss der Staat das erstmal rausbekommen und nachweisen, daß dem so war.

    Inzwischen macht man es viel einfacher. Man gibt Lautstärke-Werte vor, die einzuhalten sind. Wie das passiert, ist den Behörden mehr oder weniger egal. Der Diskothekenbetreiber ist selbst verantwortlich, die Nachweispflicht liegt auf seiner Seite. Die Beweislast ist quasi umgekehrt. Der Betreiber muss nachweisen, daß er nicht zu laut ist. Die Plombierung dient eher als Schutz des Betreibers vor den Händen des DJs.

    Zitat von "Jonnytrance"

    (...)
    "Gemäß & 5 Abs. 1 Gaststättengesetz werden folgende Auflagen erteilt:
    (...)
    Vom Antragsteller ist ein messtechnischer Nachweis in Verbindung mit der Einpegelung und der Plombierung der zulässigen Lautstärke der Musikanlage zu führen."

    Die damalige Verplombung war ja auch nur ein Witz. Je nach Intelligenz und Engagement des Behördenmannes wurden zwar Endstufen und Controller verplombt, aber ein zwischengeschalteter EQ, der nicht mehr über den Endstufen eingebaut war, sondern eine Ecke weiter, wurde schon nicht mehr beachtet. Ebenso der Gain oder die EQ-Sektion des Mischers (was ja auch vollkommen zu weit geführt hätte). Da musste man nichts tricksen, wer wollte, drehte einfach den Gain lauter oder den EQ.
    Und diese dämlichen staatlichen Verplombungs-Sigel bekam man nach der Veranstaltung nur noch mit viel Mühe herunter...
    Gut, daß diese Zeiten vorbei sind.

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  • tufkaklto
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    • 16. Juli 2012 um 19:05
    • #31

    Ist in Österreich, wo der Treadstarter herkommt etwas anders.

    Es wird verplombt um Ruhe zu gewährleisten.
    Gibt es wieder Ärger mit Nachbarn denen das zu laut ist, dann kommt mal wer vorbei und misst mal unauffällig ausserhalb, dann Innen und dann ist Ärger angesagt.

    je nach Vehemenz der Behörden wird dann entweder noch mehr limitiert, oder die Bestriebsstättengenehmigung entzogen oder die Anlage beschlagnahmt.

    Oder sie kommen einfach täglich vorbei und kontrollieren Ausweise, machen Alkotests in der Strasse und Ähnliches, bis sich der Betreiber überlegt ob er das auf Dauer will.

    Nebenbei kommt dann noch das Ganze Behördenzeugs und kontrolliert einfach mal alles quer durch.

    So bekommt man Störenfriede bald mal zur Ruhe

    Deswegen, einfach nicht übertreiben.

    Und so ganz nebenbei, wenn der Treadstarter auf der ersten Seite eine renommierte Firma der illegalen Handlung beschuldigt kann das ganz böse nach hinten losgehen !!!!!

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    verstärkerberserker
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    • 16. Juli 2012 um 19:32
    • #32
    Zitat von "mringhoff"

    Inzwischen macht man es viel einfacher. Man gibt Lautstärke-Werte vor, die einzuhalten sind. Wie das passiert, ist den Behörden mehr oder weniger egal. Der Diskothekenbetreiber ist selbst verantwortlich, die Nachweispflicht liegt auf seiner Seite. Die Beweislast ist quasi umgekehrt. Der Betreiber muss nachweisen, daß er nicht zu laut ist. Die Plombierung dient eher als Schutz des Betreibers vor den Händen des DJs.

    Jonnytrance hat geschrieben:
    (...)
    "Gemäß & 5 Abs. 1 Gaststättengesetz werden folgende Auflagen erteilt:
    (...)
    Vom Antragsteller ist ein messtechnischer Nachweis in Verbindung mit der Einpegelung und der Plombierung der zulässigen Lautstärke der Musikanlage zu führen."


    Das war auch vor 15Jahren teilweise schon so. Ich würde nur nicht sagen, dass die Beweislast umgekehrt wurde. In der Regel reicht es aus, wenn eine Fachfirma, die die Anlage installiert, eine dementsprechende Bestätigung ausstellt und die geforderten Messprotokolle beilegt.

    Grundsätzlich behaupte ich mal, kann man jede Anlage manipulieren, da helfen auch noch so viele Klebesiegel nicht.
    Ich weis nur von den Anlagen, die ich in Österreich, die ich dort installiert habe, dass eine Veränderung (Blockschaltbild wurde mit abgegeben) oder sonstige Manipulation, einen Straftatbestand darstellt - frag mich nicht welchen.
    Ich gehe davon aus, dass man auch in Deutschland ein Vergehen begeht, wenn man so eine Anlage verändert, manipuliert oder sonstiges tut, damit die vorgegebenen Werte nicht eingehalten werden.

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  • mringhoff
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    • 16. Juli 2012 um 19:50
    • #33
    Zitat von "verstärkerberserker"


    Ich weis nur von den Anlagen, die ich in Österreich, die ich dort installiert habe (...)

    vermutlich liegt hier auch der Unterschied. Ich kenne nur die Praxis aus Deutschland und dann auch eher die für Veranstaltungen.
    Früher kam immer noch so ein Behördenfuzzi vorbei, hat gemessen und verplombt, dann fand die Veranstaltung statt.
    Heute bekommt der Veranstalter nur noch eine Liste mit Auflagen, unter anderem die mit der Lautstärkenbegrenzungen und während der Veranstaltung kommt gelegentlich eine Kontrolle vorbei.

    Vielleicht ist das auch nur mein subjektiver Eindruck, aber die Zeiten, als wir die alten Sigel wieder von unseren Geräten kratzen mussten, sind schon lange her...

    Möglicherweise liegt diese Vorgehensweise auch an der immer dünner werdenden Personaldecke in den Behörden. :)

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  • tufkaklto
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    • 16. Juli 2012 um 20:05
    • #34

    Ist wohl ein Unterschied zwischen Fixinstallation und Vorübergehender Veranstaltungsstätte ( Konzert )

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