Holla die Waldfee,
hier die Story:
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/22218874
ZitatEs gilt ein allgemeiner Grenzwert von 93 Dezibel im Stundenmittel, doch sind Veranstaltungen auch mit Schallpegeln von 96 oder 100 Dezibel erlaubt. Solche Konzerte sind nicht mehr nur bewilligungs-, sondern neu auch meldepflichtig.
Will heissen?
ZitatBei Veranstaltungen, die länger als drei Stunden dauern, muss der Veranstalter dem Publikum zusätzlich eine Ausgleichszone mit 85 Dezibel anbieten und die Lautstärke elektronisch aufzeichnen.
Bei denen Pieps wohl!? Wenn's einem zu laut wird, geht man an die frische Luft, so einfach ist das. Und was nützt es die Lautstärke aufzuzeichen, wenn eh ein verplombter Limiter vor dem System hängt? Kontrollieren ob das Publikum nicht evtl. zu laut jubelt?
Die spinnen die Politiker ![]()
Edit: gibts den Gesetzestext schon irgendwo zum Nachlesen?
Edit2: hier gibts was amtliches dazu: http://www.bag.admin.ch/themen/strahlu…ex.html?lang=de