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überarbeitete SLV in der Schweiz

  • databass.ch
  • 2. März 2007 um 18:47
  • databass.ch
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    • 2. März 2007 um 18:47
    • #1

    Holla die Waldfee,

    hier die Story:
    http://www.20min.ch/news/schweiz/story/22218874

    Zitat

    Es gilt ein allgemeiner Grenzwert von 93 Dezibel im Stundenmittel, doch sind Veranstaltungen auch mit Schallpegeln von 96 oder 100 Dezibel erlaubt. Solche Konzerte sind nicht mehr nur bewilligungs-, sondern neu auch meldepflichtig.

    Will heissen?

    Zitat

    Bei Veranstaltungen, die länger als drei Stunden dauern, muss der Veranstalter dem Publikum zusätzlich eine Ausgleichszone mit 85 Dezibel anbieten und die Lautstärke elektronisch aufzeichnen.

    Bei denen Pieps wohl!? Wenn's einem zu laut wird, geht man an die frische Luft, so einfach ist das. Und was nützt es die Lautstärke aufzuzeichen, wenn eh ein verplombter Limiter vor dem System hängt? Kontrollieren ob das Publikum nicht evtl. zu laut jubelt?

    Die spinnen die Politiker :evil:

    Edit: gibts den Gesetzestext schon irgendwo zum Nachlesen?

    Edit2: hier gibts was amtliches dazu: http://www.bag.admin.ch/themen/strahlu…ex.html?lang=de

  • databass.ch
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    • 3. März 2007 um 22:40
    • #2

    Da bleibt euch wohl auch die Spucke weg :shock: :lol:

    Würde ein NTI Acoustilyzer AL1 + MiniSPL Messmikro den Anforderungen für Messung und Protokollierung entsprechen?

    Im vorläufigen Gesetzestext im Anhang steht:

    Zitat

    1.2 Messverfahren
    Zur Messung des Schallpegels werden die Messgeräte mit folgenden Einstellungen betrieben:
    a. Frequenzbewertung A;
    b. Zeitbewertung Fast (F) (Zeitkonstante tein = 125 ms).

    1.3 Schallpegelaufzeichnung
    Die Schallpegelaufzeichnung gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b muss folgende Anforderungen erfüllen:
    a. Der Leq muss während der Veranstaltung mindestens alle 5 Minuten aufgezeichnet werden.
    b. Die Daten der Schallüberwachung sind in elektronischer Form aufzuzeichnen.

    Alles anzeigen

  • wikinger
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    • 4. März 2007 um 18:51
    • #3

    Nein! Der AL1 mit Mini-SPL reicht nicht für eine amtliche Messung! Ich glaube aber, dass man den AL1 mit einem anderen Neutrikmik gebrauchen kann. Das Problem, man muss selbstverständlich jedes mal kalibrieren. Der Kalibrator ist aber Sauteuer! Ich habe mir deshalb noch ein Cesva gekauft.

    Also ich bin mit der neuen SLV sehr glücklich. Man ist flexibler, und es gilt nur noch eine Meldepflicht, man muss sich 100dB nicht mehr bewilligen lassen. Zudem kann ich zum restlichen Krempel noch mein Cesva vermieten! :D:D:D

    Gruss WK

    können Sie nicht ein bisschen leiser machen...???

  • databass.ch
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    • 4. März 2007 um 19:38
    • #4
    Zitat von "Wikinger"

    Nein! Der AL1 mit Mini-SPL reicht nicht für eine amtliche Messung! Ich glaube aber, dass man den AL1 mit einem anderen Neutrikmik gebrauchen kann.


    Hab gesehen, es gibt für das AL1 ein Messmikro der Klasse 1, aber im vorläufigen Gesetzestext steht nur, dass das Messgerät der Vollzugsbehörde der Klasse 1 entsprechen muss (Anhang 2.2 c). Für das Messgerät des Veranstalters ist keine Klasse vorgeschrieben. Theoretisch kann man also auch ein x-beliebiges Made in Fernost nehmen, solange es alle 5 Minuten die Lautstärke speichern kann????

    Zitat von "Wikinger"

    Also ich bin mit der neuen SLV sehr glücklich. Man ist flexibler, und es gilt nur noch eine Meldepflicht, man muss sich 100dB nicht mehr bewilligen lassen.

    Hmm... ich sehe keinen Unterschied zwischen Meldepflicht und Bewilligungspflicht. Fakt ist, der Aufwand für die an Meldung steigt, vorallem durch die Planung der Ruhezone

    Zitat von "Das Bundesamt für Gesundheit"


    Art.8.2 Für Veranstaltungen gemäss Artikel 7 Absatz 2 muss zusätzlich ein Plan des Veranstaltungsortes eingereicht werden, aus dem die Lage, die Grösse und die Kennzeichnung der Ausgleichszone ersichtlich sind.

    Zitat von "Wikinger"

    Zudem kann ich zum restlichen Krempel noch mein Cesva vermieten!

    Die Mehrkosten für das Messgerät müssen dafür anderswo eingespart werden. :cry:

    Ich bin sowieso gespannt, ob das in der Praxis irgendwelche Auswirkungen zeigt. Im Moment hält sich ja auch so gut wie niemand an die 100dB leq Gernze (bei Rockkonzerten ist das auch mit noch so gutem Willen schlicht nicht möglich).

  • wikinger
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    • 4. März 2007 um 20:19
    • #5

    Im Kanton Bern wurden die 100dB Praktisch nicht bewilligt!!! Jetzt (ab Mai)kann man das ganz einfach melden und gut ist. Den Mehraufwand nehme ich gerne in kauf! Wenn ich daran denke wie viel Ärger ich mir damit ersparen kann! Viele Anlässe finden ja immer am gleichen Ort statt. Dort hat man den Aufwand nur einmal.

    Früher gabs bei einer Anzeige eine Busse und einen Strafregistereintrag. Da war so mancher Veranstalter ziemlich sauer!

    Wie das mit den Messgeräten aussieht weiss ich (noch) nicht genau! Da die Daten ja aufbewahrt werden müssen, denke ich das die Geräte schon einem gewissen Standart entsprechen müssen. Sonst sind diese Protokolle ja wertlos!

    Bei Konzerten sind die 100db auf jeden Fall besser hinzukriegen als die alten 93db!

    Ich werde auf jeden Fall eine Infoblatt für meine Kunden entwerfen.

    Gruss WK

    können Sie nicht ein bisschen leiser machen...???

  • Elias
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    • 4. März 2007 um 22:47
    • #6

    Es müssen nur die Messgeräte der Vollzugsbehörden der Klasse 1 entsprechen.

    Den AL1 gibt es auch mit einer Computerschnittstelle. Somit kann man den Pegel auch alle 5 Minuten aufzeichnen.

    Elias

  • TomyN
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    • 8. März 2007 um 08:32
    • #7

    Hi,

    es geht nicht um Pegel, es geht um LEQ.
    Und 100dB LEQ sind schon recht heftig

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • jlp
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    • 8. März 2007 um 13:04
    • #8

    Hallo zusammen (va. Schweizer... :wink: )

    Ich finde die neue SLV okay.
    Die Sache wird für uns doch praktischer und die föderalistisch gehandhabten Bewilligungsverfahren entfallen, bzw. werden durch die Meldepflicht ersetzt.
    Das die Klubbetreiber Ruhezonen einrichten müssen, finde ich auch gut, denn für sie war bis jetzt eh das ganze Lokal Tanzfläche.

    Zum Messen: AL1 genügt meines Wissens für uns. Mit dem MiniSPL hast du Klasse 2 und kannst Leq messen und aufzeichnen.

    Ich glaube Markus Zehner weiss noch mehr darüber, ev. hat er mal Zeit sich dazu zu äussern... :D

    Gruss
    Olaf

  • Volker Holtmeyer
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    • 8. März 2007 um 13:49
    • #9

    Wofür steht eigentlich genau die Abkürzung SLV?

    EDIT: Gerade gefunden: Schall- und Laser-Verordnung

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • MarkusZ
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    • 12. März 2007 um 12:21
    • #10

    AL1/MiniSPL ist für Veranstalter-/Techniker-Messungen ausreichend.
    Auf technische Vorgaben die über A-Bewertung, Fast-Konstante und ggf. LEQ-Aufzeichnung hinausgehen, wurde bewusst verzichtet. Es ist auch keine Kalibrierung vorgeschrieben. Im Vordergrund stehen Eigenverantwortung und Selbstkontrolle und nicht wissenschaftlich hieb- und stichfeste Messungen.

    Markus Zehner

    http://www.zehner.ch/

  • slv
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    • 19. März 2007 um 07:23
    • #11

    @ Markus:

    Gibt es dann auch mal (bei Dir?) Kurse für die wirklich korrekte Anwendung? Das wurde ja damals an Deinem Seminar in Luzern von den anwesenden Behördenmitgliedern für die Kontrollorgane in Aussicht gestellt... nur was ist mit der VA-Seite?

    Würde es gut finden sowas machen zu können, damit ich auch genau weiss wie die Sache anzugehen ist - ansonsten endet es wieder wie früher auf Behördenseite, wo jeder eine andere Auslegungsart der Gesetzte hat.

    Gruss
    slv/Marco

  • MarkusZ
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    • 20. März 2007 um 13:21
    • #12

    slv (welch passender Name für diese Diskussion :-D)

    Zitat von "slv"

    Gibt es dann auch mal (bei Dir?) Kurse für die wirklich korrekte Anwendung?


    Die Idee selber was auf die Beine zu stellen, habe ich dieses Wochenende (vorerst) auf Eis gelegt. Es liegen aber verschiedene Anfragen für Referate und Workshops auf meinem Schreibtisch. Falls was daraus wird und auch externe Teilnehmer zugelassen sind, lasse ich es dich gerne wissen. Falls Mitleser ebenfalls interessiert sein sollten: hier E-Mail-Adresse eintragen http://www.zehner.ch/seminar/index.htm#newsletter und unter Bemerkungen SLV angeben.

    Markus Zehner

    http://www.zehner.ch/

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    • 20. März 2007 um 19:44
    • #13

    Markus: danke für die Bestätigung

    Zitat von "zegi in seinem Thread im Offenen Brett"

    Ich habe gehört, dass mit der neuen Verordnung jetzt in der Mitte der Tanzfläche, bzw. in der Mitte des Publikums gemessen werden muss. Ist das so? Wie würde man das machen wollen (gerade bei Konzerten)?

    Diebezüglich ändert sich nichts. Die Lautstärkemessung darf an jedem beliebigen Punkt im beschallten Bereich erfolgen, jedoch muss die Differenz zum lautesten Punkt im Raum dem Messergebniss addiert werden. War meines Wissens bisher auch schon so, nur wissen das die meisten Mischer nicht (oder wollen es nicht wissen :wink: )

    Zitat von "TomyN"

    es geht nicht um Pegel, es geht um LEQ.
    Und 100dB LEQ sind schon recht heftig

    Stimmt, ich hab teilweise mangels Messgerät mit LEq Messfunktion VA's mit 100dBA (verm. Max) gefahren (allerdings auch am FOH gemessen :wink: ), und das war jedesmal der Horror, wenn die Backline schon mehr gebracht hat. Trotzdem bleibt bei 100dB LEQ direkt vor den Boxen in der mitte bis hinten im Raum nicht mehr viel überig. Und Boxen fliegen oder gar Linearrays sind leider meistens nicht machbar.

    Ich bin überigens überhaupt kein Lautstärke Junkie, aber gerade an Konzerten braucht man einfach eine gewisse Lautstärke um einen einigermassen ausgewogenen Sound hinzukriegen. Ich mache immer so laut wie nötig und so leise wie möglich. Ein dB-Meter habe ich bisher meistens nur als "Schätzeisen" benutzt. Es gab allerdings auch Veranstalter die sehr penibel auf die Anzeige geachtet haben.

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    • 3. April 2007 um 20:34
    • #14

    Habe gerade eine Anfrage eines Clubs. Sie suchen eine grosse dB-Anzeige für die DJ's. Gibts das was günstiges?
    Habe ihnen momentan mal Cesva RS-90 oder LRF-05 mit DL-100 empfohlen, wäre sicher eine schöne all-in-one lösung (Messung, Protokollierung, Anzeige und Begrenzung) aber nicht gerade günstig. Gibts Alternativen? Evtl. auch nur als Ampel (grün/gelb/rot)

  • slv
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    • 4. April 2007 um 08:11
    • #15

    Habe neulich einen Newsletter von ZAPaudio erhalten, in denen sie die von Ihnen vertriebenen AMIX bewarben – kenne ich nicht, anschauen kannst Du es ja aber mal:

    http://www.zapaudio.com/de/vertrieb/amix_de/amix_de.htm


    Gruss
    slv

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    • 4. April 2007 um 16:17
    • #16

    Stimmt - den hatte ich auch erhalten. Da aber alle infos nur in französisch sind, versteh' ich nur bahnhof :?
    Ausserdem finde ich, die gleichzeitige Anzeige von 3 verscheidenen dB-Werten etwas verwirrend (und unnötig) für den durchschnittlichen DJ.

    Grüsse

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    • 4. April 2007 um 22:58
    • #17

    Das Levelmax-System wird's demnächst mit einer Software für die neue SLV geben. (Ob als eigenständige Software oder ob die vorhandene Software entsprechend erweitert wird, steht noch nicht fest).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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