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Unterschlagung?

  • hailo
  • 20. April 2008 um 01:09
  • hailo
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    35
    • 20. April 2008 um 01:09
    • #1

    Morgen zusammen,
    ich komme gerade von einem Kunden zwecks abrechnung einer Dauermietsache. Leider war der Kunde weder bereit mich mein zeugs abbauen zu lassen (ich wurde durch die Türsteher gebeten die Lokalität zu verlassen)noch die Fällige Miete zu zahlen. Würde jetzt morgen früh mal eben zur Polizei fahren um an mein Zeugs zu kommen!
    Weiß allerdings nicht ob die Polizei da helfen kann !
    Hat einer von euch schonmal erfahrung mit sowas gehabt, kann mir jemand sagen wie ich da genau vorgehen muss?

    Mfg
    heilo

  • skyworker
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    • 20. April 2008 um 01:28
    • #2

    N´ Abend - ich denke, das gehört so nicht hier hin. Name, Anschrift, der ganze Bla fehlt.

    Montag morgens mit sämtlichen Unterlagen zum Anwalt, Anspruch geltend machen, der Rechtsbeistand deines Vertrauens wird dir sicher kompetent weiterhelfen. Vertrödeln würd ich allerdings nix.

    Was Polizei und Amtshilfe angeht - lass dir besser mindestens eine von den Türstehern auf die Nase geben. Blut muss schon mal fließen (leidvolle Erfahrung aus Köln) bis jemand kommt, Schusswaffen oder feststehende Messer, Basies und dergleichen sind da auch gerne gesehen. Nur weil jemand dein Material nicht rausgibt, kommen die im Normalfall nicht zu branchenüblichen Zeiten rausgefahren. Bevor jemand schreit - müssen die auch nicht, die haben wirklich anderes zu tun.

    Plan B? Kennst du sicher, Stichwort "Texas"... Man darf ja nicht zu sowas raten und es ist bestimmt auch nicht nett, aber wenn du ein paar große Jungs kennst?!

    Viel Erfolg wünscht der SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • hailo
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    • 20. April 2008 um 01:31
    • #3

    Danke schonmal!
    Ich wusste nich wo ich es sonst hinschreiben soll deswegen hier!
    Ich werde mal morgen abwarten und meine Verwandschaft bei der Statsanwaltschaft befragen und dann gibs auch ne offiziele Warnung vor dem kunden!

    MfG
    heilo

  • hailo
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    • 20. April 2008 um 01:33
    • #4

    p.s. vielleicht mag unser admin das ganze ja an die richtige stelle verschieben.

  • tufkajck
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    • 20. April 2008 um 10:27
    • #5

    Vielleicht magst u ja auch erzählen, umwas für ein Geschäft es sich handelt. Dauermiete? Mietkauf? Erst neu aufgebaut? Oder schon länger? Schon mal Geld gekriegt? Schriftlicher Vertrag?
    Ist alles wichtig zu wissen, bevor man dir rät, den Laden auf den Kopf zu stellen.

  • slaytalix
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    • 20. April 2008 um 10:38
    • #6

    Eine Anzeige wegen Unterschlagung kann sicherlich nach Vertragsvorlage bei der Polizei erstattet werden.

    Wir haben diese Risiken auch versichert mit 500 € SB. Nun ist die Anlage ja immerhin noch in der Disco installiert vorhanden, eine vollständige Unterschlagung liegt hier ja noch nicht vor

    Viel Glück bei der Abwicklung.

    Kai Richter
    Reinholdstr. 15
    33649 Bielefeld

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • tufkaklto
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    • 20. April 2008 um 10:49
    • #7

    Oft ist es ja so, das am Nachmittag schon mal wer da ist, der das Lokal putzt, die Getränke liefert usw.

    Man muß ja nicht warten, bis der Türrsteher abends da ist, um an sein Eigentum zu kommen.

    Wenn da am Nachmittag, wenn offen, 4 - 5 Starke Jungs kommen ( sind ja schwer die Sachen ) um das abzubauen, dann hat ja der Eigentümer die Möglichkeit, die Polizei zu rufen !!!!!!!

    Und wenn man die Eigentumsrechte klar belegen kann, sollte das eigentlich kein Problem sein, die eigene Ware rauszukriegen.

    Für das von mir geschilderte gibt es sogar einen echten Vorfall, wo die Polizei bei Ihrem Polizeijuristen nachgefragt hat, und der das OK gegeben hat.
    Man konnte unter Polizeibewachung abbauen.

    Den wenn der Lokalbesitzer anruft, dann kommen sie, könnte ja Diebstahl sein.

    Aber Eines muß immer klar sein:
    Wenn Ihr die Eigentumsverhältnisse und das Abbauen aus dem Lokal nicht klar belegen könnt, dann habt IHR den vollen Stress mit den Behörden.
    Denn dann seit Ihr die Bösen :D

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • tufkajck
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    • 20. April 2008 um 11:49
    • #8
    Zitat von "klauston"

    Oft ist es ja so, das am Nachmittag schon mal wer da ist, der das Lokal putzt, die Getränke liefert usw.....

    :D Mussten wir auch schon. Abbau von Movingheads kann unter besonderen Umständen viel schneller gehen als deren Montage...

    Aber wie Klauston schreibt, vorher gut überlegen.
    Falls ein Verkauf vorliegt, begeht man in diesem Moment nach dem Gesetz Diebstahl, auch wenn die Sachen vom Kunden nicht bezahlt worden sind.


    Edith reicht Adresse nach, auch wenn wir gleich verschoen weden:

    PSS Veranstaltunstechnik
    Oltnerstrasse 64
    CH-5012 Schönenwerd

  • ADMIN
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    • 20. April 2008 um 13:31
    • #9

    Frage Nummer eins: Ist denn rechtswirksam ein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart? Wenn nicht, dann sollte man das lieber sein lassen mit dem Zurückholen der Ware.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • freeze
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    • 20. April 2008 um 20:29
    • #10

    Vorsichtig sein auch mit dem widerrechtlichen Betreten von Grundstücken sowie dem Engagieren von "schweren Jungs" - das kann schnell nach hinten losgehen.

  • hailo
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    • 20. April 2008 um 21:50
    • #11

    So ersteinaml vielen dank an euch alle!

    War heute mit einer Statsanwältin beim Kunden. 5Minuten später haben meine Jungs mit abbau angefangen *g*. Im Anschluss hat die nette Dame der Statsanwaltschaft noch fix eine Zalungsvertrag für die ausstehende Miete erarbeitet und von uns unterschreiben lassen wodraufhin auch die erste Rate sofort in Bar gezahlt wurde.

    Noch zur Info:
    Es hat sich bei der ganzen sache um eine Dauervermietungs gehandelt.


    MfG und vielen dank nochmal
    heilo


    P.S
    Wäre trotzdem sehr interessant mal zu wissen ob jemand schonmal so eine fall hatte und wie er das geregelt hat.

  • tufkajck
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    • 20. April 2008 um 22:14
    • #12

    Na dann.
    Gehn nicht immer so schön aus, so Sachen.
    kann man deine Staatsanwältin auch mieten?

  • derautor
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    • 20. April 2008 um 22:17
    • #13
    Zitat

    kann man deine Staatsanwältin auch mieten?

    Vor allem sonntags, bei so schönem Wetter ?:-D


    es grüßt

    derautor

    Immer schön vorm Soundcheck herverkabeln.....

  • tufkajck
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    • 20. April 2008 um 22:19
    • #14

    Mit Schreibzeug und Verträgen..

  • test
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    • 21. April 2008 um 12:21
    • #15

    wenn sie nett aussieht wäre im sommer auch im bikini ok :oops:
    ansonsten hast du glück gehabt das das so glimpflich abgegangen ist!!
    das mit dem klagen kann auch locker 1 jahr dauern und kostet geld

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • tufkajck
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    • 21. April 2008 um 12:24
    • #16
    Zitat von "test"

    wenn sie nett aussieht wäre im sommer auch im bikini ok :oops:

    Ich würd hier aufpassen mit sexistischen Sprüchen, sowas kann Folgen haben :wink:

  • schallereignissortierer
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    • 21. April 2008 um 12:56
    • #17

    Ohne Frage:

    http://s5.directupload.net/images/080421/y5gzyxjo.jpg

    http://www.comicguide.de/php/detail.php?id=2754&file=r&display=short

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • djobi
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    • 21. April 2008 um 13:13
    • #18

    du hast merkwürdige (literarische) Vorlieben ... :D

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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