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Gutachten über einen Versandschaden Woher??

  • atp
  • 12. Mai 2008 um 22:15
  • atp
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    121
    • 12. Mai 2008 um 22:15
    • #1

    Wo bekommt man denn ein Gutachten über einen Schaden an einer Pa Anlage die von der Ladebordwand gefallen ist her. Die Anlage wurde extra Güterklasse 2 bei iloxx versichert und jetzt verlangt es die Versicherung der Spedition.

    mfg matze

  • Christian Engel
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    • 12. Mai 2008 um 22:21
    • #2

    Bei UPS z.B. wird jemand geschickt, der sich den Schaden anschaut und diesen bewertet. Ist das bei Iloxx nicht so? Was sagen denn die Herren von der Spedition?

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • atp
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    121
    • 12. Mai 2008 um 22:32
    • #3

    die Herren von der Spedition möchten ja das Gutachten haben.
    Ich habe damals schon einen geforderten KVA über eime Rep. machen lassen und den Iloxx bzw der Sped. geschickt.

  • sk-event
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    • 13. Mai 2008 um 10:38
    • #4

    Dann sollen die den auch in Auftrag geben würde ich mal denken. Immerhin bezahlst du den Gutachter. Ob du das Geld erstattet bekommst, ist dann wieder so eine Frage.

    SK-Event
    65321 Heidenrod

  • skyworker
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    • 13. Mai 2008 um 10:49
    • #5

    Morgen - [quote]Dann sollen die den auch in Auftrag geben würde ich mal denken. Immerhin bezahlst du den Gutachter[quote]

    Moment mal - ist es nicht so, dass wer die Musik bestellt, die auch bezahlt?! Wenn Iloxx ein Gutachten möchte, dann müsste Iloxx doch auch den Gutachter bestellen - und die Kosten übernehmen? Oder hab ich da was falsch verstanden. Ein Kollege hatte mal einen Wasserschaden im Probenraum, da hat die Versicherung ebenfalls einen Gutachter angefordert und diesen auch bezahlt. Weiß ja nicht, ob das vergleichbar ist. Aber meiner Meinung nach liegt die Regulierung der Sache eh bei Iloxx - denn die haben dir einen Schaden verursacht.

    Best

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Christian Engel
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    • 13. Mai 2008 um 11:06
    • #6

    Eben das meinte ich damit. UPS hatte sich damals auch um den Gutachter gekümmert. Alles was ich machen musste war den Schaden zu melden.
    Ich würde an deiner Stelle überhaupt nicht einsehen, mich um einen Gutachter kümmern zu müssen. Was geben denn die AGBs für einen solchen Fall her?

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • slaytalix
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    • 13. Mai 2008 um 13:25
    • #7

    Wenn Du selbst PA Händler oder Vermieter bist, dann einen Kostenvoranschlag einreichen ohne Gutachter.

    Du solltest Deine Sachkunde ausreichend belegen können. Sonst auch ein befreundeter Mitbewerber.

    Sonst evtl. seitens des Versenders oder Herstellers

    Wer den Gutachter bestellt, muß erst einmal selbst zahlen

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • Kracky
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    • 13. Mai 2008 um 17:48
    • #8

    Also ich hatte erst gerade selbst einen Fall wo mir Iloxx, bzw. deren Spedition ein komplettes Dimmercase das mit Klasse 2 versichert runtergeschmissen hat. Case beschädigt, dimmer im Case alle nach unten verbogen und zwar mal richtig trotz 3mm Frontplatte. Der Kunde hat das Case angenommen, das zusätzlich noch einmal mit ein paar Lagen Noppenfolie sowie richtig viel Strechfolie verpackt war. Im ersten Moment war dem ganzen nichts an zu sehen, erst nach dem entfernen der Folie wurde ein eingeschlagenes Eck sowie die verbogenen Dimmer bemerkt. Und wißr ihr was, vergesst es. Dierer Versicherte Versand ist so eine Windnummer. Zuerst wurde uns mal prforma Versicherungsbetrug unterstellt, hiergegen habe ich hieb und stichfeste Beweise, dann wurde von der Spedition aus abgewiesen weil der Fahrer ja keine Schadensmeldung entgegengenommen hat und der kunde ja mit seiner Unterschrift den korekten Zustand der Ware bekundet hat, ich kennt das ja, der Kurierfahrer der dir eben mal ein Packet an die Tür stellt, seine Unterschrift im vorbei gehen abgreift und schon nach 30 sec. wieder im Fahrzeug sitzt um Gas zu geben. Und wenn mir das als Begründung noch nicht reicht dann die Transportklausel das alles was man versendet entsprechend verpackt sein muß das es auch einen Sturz aus einem Meter Höhe aushält, was wohl ehr Utopie ist. Ich habe jedenfalls keinen Pfennig bekommen und mein Kunde sitzt mit verbogenen Geräten und nem kaputten Case da, mich kotzt das an, dann brauch ich mein Packet erst gernicht versichern wenn ich eh weiß ich spiel Lotto und wenn ich gewinnen sollte bekomme ich ganz sicher keinen Preis. Aber in meinem Schreiben Stand, der Gutachter von iloxx kommt bei durchsicht aller Fakten zu diesem Ergebniss.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • ljbigfish
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    • 13. Mai 2008 um 18:31
    • #9

    Tach,

    was für eine Fallhöhe braucht es denn, damit ein solcher Schaden entsteht?
    Ich kann mir vorstellen, dass robuste Technik das aushalten sollte, zumal das Case schon den Großteil der Energie für das zerlegen der Ecke gebraucht hat.
    Bei meinem Vater hatten sie zur Armeezeit vorgeführt, dass ein Röhrenfunkgerät den Surz vom Tisch überlebt.

    Es kommt natürrlich auf das Gewicht und die Tiefe der Dimmer an. Könnte mir aber vorstellen, dass das Case mehr als 1m geflogen ist.


    Aber jedes Packet auszupacken und zu testen bevor man unterschreibt, ist den Packetboten ja auch nicht recht.


    Gruß Simon

  • test
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    • 13. Mai 2008 um 18:57
    • #10

    das militär hatte schon immer besondere anforderungen an ihr material. das wäre in unserer branche das ende der chinesen.
    ich drücke dir die daumen das da was draus wird, glaube aber nicht so recht daran. letztlich hängt es von deiner hartnäkigkeit ab 8)

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • marcoboy
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    • 13. Mai 2008 um 19:06
    • #11

    Du hast die Dimmer nicht mit der hinteren Rackschiene verbunden. Das Sag ich immer wieder Geräte wie Endstufen müssen vorne und hinten festgeschraubt werden.

    Es reicht in der Regel aus wenn das Case nur umfällt um Frontplatten zu verbiegen. Also Case kaufen mit Rackschiene vorne und hinten.

    Normaler weise Zahlen die Speditionen schnell wenn der Schaden zweifelsfrei ist. Z.Bsp Stapler fährt mit der Gabel in die Ware.

  • atp
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    • 13. Mai 2008 um 21:15
    • #12

    Um es nochmals zu erwähnen ein Kostenvoranschlag von einer Fremdfirma wurde bereits eingereicht. Sogar Fotos des Unfallortes mit einem kreidebleichen LKW Fahrer sowie Adressen von Augen-Zeugen wurden der Spedition zugeschickt. Die Palette mit Anlage wurde vor dem verschicken wegen der Verpackungsqualität sogar fotografiert.
    Sie ist kompl. mit Pallette aus ca 120cm höhe auf Beton aufgeschlagen. Wenn man nur mal als Beispiel den 2" HT nimmt, das der sich hier wenn er ungestüzt ist vom Horn verabschiedet dürfte klar sein. Selbst Amps die mit der hinteren Rackschiene verschraubt sind wie eben angedeutet würden so etwas nicht aushalten weil ganz einfach imm inneren dann schwere Bauteile abreißen .(zb trafo). Bin für gegebene und weitere Tips oder Ratschläge sehr dankbar.

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