Hi,
ich habe vor, mich bei einer Event-Agentur als Stagehand "engagieren" zu lassen. Laut deren Auskunft machen die alles über Selbstständige (d.h. Dienstverträge). Ich wollte nun fragen, wie der aktuelle Gesetzesstand in Sachen Scheinselbstständigkeit ist.
Ich vermute mal, dass 90% der "selbstständigen" Stagehands, aus Sicht der Rentenversicherung, scheinselbstständig sind und somit jederzeit mit Nachforderungen von der Rentenversicherung zu rechnen haben. Ich hoffe meine Vermutung stimmt nicht ![]()
Deswegen meine Fragen:
Wie kann man sich dagegen absichern (evtl. durch einen bestimmten Wortlaut in der Gewerbeanmeldung)?
Reicht es, mehrere Auftraggeber und eigenes Werkzeug zu haben, um gegen eine nachträgliche Einstufung als Scheinselbstständiger "gewappnet" zu sein? Ich sehe halt ein großes Problem in der "Weisungsgebundenheit" und befürchte, dass das KO-Kriterium für eine Scheinselbstständigkeit ist.
Vielleicht sehe ich das aber auch "zu eng" oder mache mir zuviele Gedanken über "ungelegte Eier". Wie ist eure Meinung zu dem Thema
Ich hoffe, das Thema "nervt" nicht.
Der letzte Thread zu dem Thema ist schon 2 Jahre alt und die Links zur (Ex)BfA-Seite funktionieren nicht mehr.
Gruß
Raymund