1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

selbstständig vs. scheinselbstständig

  • raymund bollinger
  • 7. Juni 2008 um 13:30
  • raymund bollinger
    Beiträge
    9
    • 7. Juni 2008 um 13:30
    • #1

    Hi,

    ich habe vor, mich bei einer Event-Agentur als Stagehand "engagieren" zu lassen. Laut deren Auskunft machen die alles über Selbstständige (d.h. Dienstverträge). Ich wollte nun fragen, wie der aktuelle Gesetzesstand in Sachen Scheinselbstständigkeit ist.
    Ich vermute mal, dass 90% der "selbstständigen" Stagehands, aus Sicht der Rentenversicherung, scheinselbstständig sind und somit jederzeit mit Nachforderungen von der Rentenversicherung zu rechnen haben. Ich hoffe meine Vermutung stimmt nicht ;)

    Deswegen meine Fragen:
    Wie kann man sich dagegen absichern (evtl. durch einen bestimmten Wortlaut in der Gewerbeanmeldung)?
    Reicht es, mehrere Auftraggeber und eigenes Werkzeug zu haben, um gegen eine nachträgliche Einstufung als Scheinselbstständiger "gewappnet" zu sein? Ich sehe halt ein großes Problem in der "Weisungsgebundenheit" und befürchte, dass das KO-Kriterium für eine Scheinselbstständigkeit ist.
    Vielleicht sehe ich das aber auch "zu eng" oder mache mir zuviele Gedanken über "ungelegte Eier". Wie ist eure Meinung zu dem Thema

    Ich hoffe, das Thema "nervt" nicht.
    Der letzte Thread zu dem Thema ist schon 2 Jahre alt und die Links zur (Ex)BfA-Seite funktionieren nicht mehr.

    Gruß

    Raymund

  • slaytalix
    Verifiziert
    Reaktionen
    55
    Beiträge
    4.907
    Marktplatz Einträge
    1
    • 7. Juni 2008 um 16:13
    • #2

    Willkommen bei uns im Forum :)

    Über den VPLT (Verband d. L & TT) gab es zumind. einmal eine Art Arbeitnehmerüberlassung für unsere Branche. Nannte sich http://www.pdlt.de

    Je nach Tätigkeitsbereich konnte man sich registrieren lassen.

    Das wären auch Leute, die sozialversichert seien.

    Wenn man nur für 1 Agentur arbeitet, kommt immer der Verdacht der Scheinselbst(st)ändigkeit auf, wenn man mit Gewerbeschein auftritt.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • raymund bollinger
    Beiträge
    9
    • 7. Juni 2008 um 20:42
    • #3

    Danke, der link war schonmal sehr gut :)
    Hier: http://www.pdlt.de/warum.html?sel_rub=2
    wird exakt das Problem beschrieben, das ich meinte.
    Die Lösung, aus Sicht des Personalverleihers, klingt logisch.

  • g.sanner
    Profi
    Beiträge
    212
    • 8. Juni 2008 um 04:57
    • #4
    Zitat von "slaytalix"


    Wenn man nur für 1 Agentur arbeitet, kommt immer der Verdacht der Scheinselbst(st)ändigkeit auf, wenn man mit Gewerbeschein auftritt.

    Dann ist der Verdacht auch berechtigt 8)

  • raymund bollinger
    Beiträge
    9
    • 8. Juni 2008 um 09:45
    • #5

    Sorry, ich glaube der Rentenversicherung (so wie ich deren Publikationen verstehe) ist das vollkommen wurscht, wieviele Auftraggeber man hat.

    vg

    Raymund

  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 8. Juni 2008 um 12:10
    • #6

    Wenn Auftraggeber den Plural bedeutet, hast Du Recht!
    Sonst arbeitest Du ja nur für einen, und der könnte Dich ja dann auch genau so gut anstellen und versichern.

    Da s Thema Scheinselbständigkeit wurde ja vor allem deshalb ein Thema, weil einige Arbeitgeber versucht haben, die Lasten auf den Arbeitnehmer abzuwälzen, die der Sozialstaat nun mal mit sich bringt und die durch den Arbeitgeber zu tragen sind.

    Bofrost war da ein klassisches Beispiel.
    Da könnte es so gewesen sein: "Entweder du machst das nun auf Gewerbeschein, oder du machst das gar nicht mehr!" Mit dem Erfolg, dass der Angestellte danach selbständig war, nicht versichert, aber den gleichen Job macht.....für weniger Personalkosten.

    Schau einfach, dass Du noch ein paar Kunden dazu hast.

    Dass man mit 20% seiner Kunden 80% Umsatz macht, ist ein BWL Prinzip :wink: , da sagt dann auch die Steuer nix!

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • falcocgn
    Profi
    Reaktionen
    273
    Beiträge
    1.251
    • 8. Juni 2008 um 12:28
    • #7

    Hallo Raymund,

    der Rentenversicherung ist das überhaupt nicht egal, wie viele Auftraggeber Du hast. Benutze doch bitte auf der Seite der Rentenversicherung http://www.bfa.de die Suchfunktion "selbständig". In der Folge findest Du viele interessante Infos zu dem Thema.

    Zu Deiner Eingangsfrage: Du musst Dich eigentlich garnicht absichern. Sollte Dein Auftraggeber zweifel an Deinem Status als selbständiger haben, kann er Dich auffordern, eine Statusklärung bei der DRB durchführen zu lassen. Sollte herauskommen, daß Du scheinselbständig bist, bist Du angestellt und Dein Auftraggeber hat einen Angestellten mehr, für den er bis zu 4 Jahre nachwirkend die Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten muss.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • raymund bollinger
    Beiträge
    9
    • 8. Juni 2008 um 15:07
    • #8

    Hallo Falco,

    ich meinte das auch etwas anders: mehrere Auftraggeber zu haben, bedeutet nicht automatisch, rentenversicherungsmässig als selbstständig anerkannt zu sein, oder?

    vg

    Raymund

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 8. Juni 2008 um 23:48
    • #9

    Noch ein interessanter Thread zum Thema:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=66650

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • raymund bollinger
    Beiträge
    9
    • 9. Juni 2008 um 00:27
    • #10
    Zitat von "mringhoff"

    Noch ein interessanter Thread zum Thema:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=66650

    Ja, hatte ich alles gelesen, ebenso wie alle Publikationen auf der RV-Seite.
    Ich stolpere nur immer wieder über die Formulierung, dass die RV jede einzelne Tätigkeit, im Zweifelsfall, gesondert beurteilen möchte.

    Nunja, dann ist es halt so ;)

    vg

  • raymund bollinger
    Beiträge
    9
    • 10. Juni 2008 um 14:10
    • #11
    Zitat von "FalcoCGN"

    Hallo Raymund,

    Zu Deiner Eingangsfrage: Du musst Dich eigentlich garnicht absichern. Sollte Dein Auftraggeber zweifel an Deinem Status als selbständiger haben, kann er Dich auffordern, eine Statusklärung bei der DRB durchführen zu lassen. Sollte herauskommen, daß Du scheinselbständig bist, bist Du angestellt und Dein Auftraggeber hat einen Angestellten mehr, für den er bis zu 4 Jahre nachwirkend die Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten muss.

    Grüße,
    Falco

    Also ein Bekannter von mir, hat jetzt bei mehreren Konzerten, mit seinem "alten" Gewerbeschein (Handel und Dienstleistung aller Art) als Hand ausgeholfen, schreibt jetzt ne Rechnung.
    Meiner Meinung nach ist das der klassische Fall, bei dem die RV sagen würde, dass er nicht selbstständig ist (zumindest nicht als Hand) und das im Nachhinein als (mündliches) Arbeitsverhältnis deklarieren würde.
    Mir wäre das zu heikel, ehrlich gesagt.

    Meine Eingangsfrage meinte ich eigentlich so: können "Hände" überhaupt selbstständig sein (aus Sicht der RV)? Hat schonmal jemand ein Statusfeststellungsverfahren durchgezogen und einen positiven Bescheid (pro Selbstständigkeit) bekommen?

    sorry, ich "nerve" weiter, ich weiss ;)

    vg Raymund

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 10. Juni 2008 um 15:04
    • #12
    Zitat von "Raymund Bollinger"


    Meine Eingangsfrage meinte ich eigentlich so: können "Hände" überhaupt selbstständig sein (aus Sicht der RV)?

    Meiner Meinung nach können sie es schon, es kommt halt auf die Situation an.

    Folgende Kriterien sprechen für eine Scheinselbständigkeit:

    Bindung an einen Auftraggeber
    Hat er weniger als 3 Auftraggeber im Jahr und / oder macht er mit einem Auftraggeber mehr als 5/6 seines Umsatzes, dann ist das ein Kriterium für Scheinselbständigkeit.

    Unternehmerische Tätigkeit
    Ist der Freie Mitarbeiter gebunden an Preisvorgaben seines Auftraggebers (also kann er auch mal einen Job ablehnen weil er zu niedrig bezahlt ist oder ist er dann gleich "arbeitslos"?)
    Ist er in der Wahl der Werkzeuge/Maschinen/Personal/Kapitaleinsatz gebunden? Hat er zwar ein unternehmerisches Risiko, aber keine unternehmerische Chance? Oder ist er wie ein "Unternehmen" am Markt tätig? (Werbung, Kundenaquise etc.)

    Arbeitnehmertypische Arbeitsleistung:
    wenn er seine Leistung persönlich erbringen muss
    wenn die Auftragsabwicklung (Rechnung/Zahlungsmodalitäten etc.) vom Auftraggeber vorgegeben werden
    wenn der Mitarbeiter wie ein fest Angestellter eingesetzt und behandelt wird (z.B. feste Arbeitszeiten, Routinetätigkeiten etc.)
    dann spricht das eher für eine Scheinselbständigkeit


    Am besten möglichst viele Auftraggeber ("Kunden") haben, den Umsatz auf mehrere Kunden verteilen, also auf vielen verschiedenen Baustellen jobben. Dann ergeben sich auch weniger Probleme bei den beiden letzten Kriterien.
    Daneben würde ich auf alle Fälle div. "Werbemassnahmen" ergreifen: Eigene Internetpräsenz, eigene AGB, professionelle E-Mail-Adresse (also mit eigener Domain), Visitenkarten usw...
    Dann sieht im Falle des Falles der Sozialversicherer, daß man sich redlich nach Neukunden bemüht, sprich wie ein Unternehmer handelt..

    Existenzgründer haben übrigens noch eine Schonfrist und bei Gesellschaftsunternehmen (GBR, GmbH u.a.) hat man auch keine Vermutung der Scheinselbständigkeit.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • skyper
    Profi
    Reaktionen
    1.276
    Beiträge
    3.534
    Termine
    1
    Marktplatz Einträge
    2
    • 10. Juni 2008 um 15:26
    • #13

    egal was passiert, die RV wird Dich immer als Scheinselbständig deklarieren...
    (Mich hatten sie mit dieser Masche auch schon am Arsc*, als der Bescheid rechtskräftig wurde,
    hatte ich bereits zwei Jahre lang nix mehr für die betreffende Firma gemacht :) )

    Die Sache mit der Weisunsebundeneit legt die RV (ehemals BfA) übrigens so aus:
    Dein Auftraggeber gibt Dir Zeit & Ort Deiner Tätigkeit vor, damit bist Du weisungsgebunden,
    auch wenn diese Anforderung von anderer Stelle kommt.
    Logo, die Firma XY macht Ihre Weinachtsfeier bestimmt im August,
    wenn ich viel Zeit habe... Was ein Blödsinn.
    (Das hieße also im Rückschluß, ein "selbständiger" Fensterputzer müsste immer mittwochs den Fußboden putzen
    weil er sonst weisungsgebunden wäre, wenn man Ihn beauftragt, dienstags die Scheiben zu reinigen... komplett weltfremd.)
    Von einer "der Gesamtheit der Umstände" entsprechenden Betrachtung wie von der VR propagiert
    würde ich da jetzt nicht unbedingt sprechen wollen, eher von dem verzweifelten Versuch da irgendwo noch Kohle rauszukratzen.
    (dafür liefert mir mein "Fuhrunternemer XY" im Auftrag der Deutschen Post mit seinem eigenen,
    aber in gelb mit Postlogo beklebten Sprinter die Päckchen, soviel dazu...)

    Erst vor Gericht sieht das dann u.U. ganz anders aus - die RV prüft immer nur das einzelne Verhältnis (und damit bist Du natürlich fällig...),
    der Richter hebt den Vertreter der RV dann mal kurz am Schlawittchen über den Tellerrand hinaus,
    und zeigt ihm, dass Du auch noch für andere Arbeiteber tätig bist, eine eigene Homepage, eigene Visitenkarten,
    eine freie Zeitgestaltung, das Recht jemanden in Vertretung zu schicken, die Möglichkeit Jobs abzulehnen
    oder bei zeitgleichen Anfragen auszuwählen etc. hast.,
    dafür eigene Kosten, eigene Buchhaltung, eigenes Werkzeug, eigene Versicherungen zu finanzieren hast und so weiter.
    (sie reiten gerne auf dem Unternehmerischen Risiko herum, d.h. eigentlich solltest Du für ein bisschen Geld
    irgendwelches Material herumstehen haben, welches Du (theoretisch) vermietest,
    oder mach einen gefakten onlineshop auf oder sonstwas.)

    Das ist zwar ätzig, weil da jahrelanger Papierkrieg dahintersteht, einschüchtern sollte man sich davon aber nicht lassen.
    Bevorzugt schon mal eine private Rente anlegen, dann hast Du einen weiteren Argumentationspunkt.
    (Bei mir ging es übrigens um einen Streitwert von exakt "0" sprich "Null" Euro -
    dafür drei Jahre Nerverei, vier Sachbearbeiter durchgefüttert, ein Leitzordner voll Altpapier,
    und danach wurde das Verfahren vor Gericht nach zehn Minuten als niemals stattgefunden unter den Teppich gekehrt...)

    Dein größter Vorteil an der Angelegenheit ist, dass ein Rechtsstreit vor dem Sozialgericht ausgetragen wird, da kostet Dich das Klagen nichts.


    @mringoff: eine GbR schützt keinesfalls vor einem Statusfeststellungsverfahren, verdoppelt aber das Papiervolumen,
    selbst bei einer GmbH kann auf den Gesellschafter durchgegriffen werden -
    ist also auch keine Allheilmittel.
    Am sichersten ist vermutlich einmal im Jahr das Gewerbe ab- und wieder anzumelden,
    dann kann die RV aufgrund der einjährigen Schonfrist nix machen :)

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • raymund bollinger
    Beiträge
    9
    • 10. Juni 2008 um 16:47
    • #14

    skyper,

    ich will zwar nicht in alten "Wunden bohren", aber was genau wollte die RV denn damals von Dir? Einen bestimmten %-Satz vom Rechnungsbetrag, als nachträgliche RV? Oder nehmen die einen fiktiven Lohn an? Wurde der Auftraggeber ebenso "in die Mangel genommen"? Müsste doch nach der Logik der RV so sein ;)

    Grüße

    Raymund

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 10. Juni 2008 um 18:35
    • #15
    Zitat von "Skyper"

    eine GbR schützt keinesfalls vor einem Statusfeststellungsverfahren, verdoppelt aber das Papiervolumen,
    selbst bei einer GmbH kann auf den Gesellschafter durchgegriffen werden - ist also auch keine Allheilmittel.

    so soll ja auch nicht verstanden werden, es ist halt ein weiteres Kriterium.
    Das ganze Feststellungsverfahren ist eine ziemliche Kaugummigeschichte, wie das ganze Thema an sich natürlich auch. Da hängt man sich an gewissen "Kriterien" auf, die mal für ein paar Branchen entwickelt wurden (v.a. Speditionsgewerbe), und wer dann da reinfällt, der darf wieder argumentieren, warum er nicht scheinselbständig ist. Es wírd wohl immer auf eine Individualentscheidung geben, notfalls vor dem Sozialgericht...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • skyper
    Profi
    Reaktionen
    1.276
    Beiträge
    3.534
    Termine
    1
    Marktplatz Einträge
    2
    • 10. Juni 2008 um 19:20
    • #16

    @Raymund:
    vor etlichen Jahren gab es mal die Möglichkeit zur Amnestie - da konnte der Unternehmer alle seine (schein)selbständigen einem
    Statusfestellungsverfahren unterziehen lassen, und hatte damit einen Freifahrtschein für alles was vor der Prüfung lag, egal
    wie das Verfahren ausgeht.

    (sonst kann die BfA/RV bei einer Prüfung für drei Jahre rückwirkend vom Unternehmer bzw. drei Monate vom Auftragnehmer die
    Rentenversicherungsbeiträge nachfordern, was was wohl für die meisten Firmen den finanziellen Exitus bedeutet hätte,
    daher hatte die betreffende Firma in meinem Fall die ganze Kac*e erst angezettelt.
    Da hatten auch plötzlich Leute Ärger an der Backe, die mal einen einzigen Tag als Abbauhelfer geschafft hatten...
    Steuerverschwendung ohne Sinn und Verstand... wie gesagt, bei mir mehr Portokosten als Streitwert...)

    Wenn ich nicht total daneben liege werden an Abzügen für die Rentenversicherung pauschal 20% der Rechnungssumme abgeschöpft,
    wie sich das mit den Nachzahlungen auf Arbeitgeber/-nehmer verteilt habe ich aber verdrängt.
    Unter dem Strich geht es da aber um einen beträchtlichen Klumpen Geld, von dem Du im Nachhinein effektiv aber nix hast,
    wenn Du nicht ein Leben lang einzahlst. Von ein paar Cent Rente kann ich schließlich nicht leben...

    In meinem Fall habe ich bedauerlicherweise zwei Verfahren gleichzeitig bemüht (einmal durch den Auftraggeber und einmal privat),
    wodurch es dann aufgrund einer Fehlinterpretation meinerseits im Amtsdeutsch zu einem endgültigen Bescheid kam -
    demnach bin ich dort in einem "arbeitnehmerähnlichen Verhältnis" beschäftigt
    [obwohl ich dort seit einem halben Jahrzehnt nix mehr mache], und müsste da zukünftig Kohle abdrücken.
    Ist insofern auch wieder Schachsinn, weil seit der Aktion mehrere Jahre vergangen sind, und sich meine Rahmenbedingungen
    ggü. der RV wieder massiv geändert haben.
    Sollte ich wieder für die betrefende Firma arbeiten wollen, muss ich denen also fiktiv Equipment vermieten,
    oder mal wieder Steuergelder mutwillig vernichten und erneut ein heiteres Feststellungsverfahren einleiten ;-).

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • nikita
    Beiträge
    83
    • 15. Juni 2008 um 16:16
    • #17
    Zitat

    Ist insofern auch wieder Schachsinn

    Als SCHACHsinn würde ich das nun wirklich nicht bezeichnen, dem Schachspiel liegt doch eine gewisse Logik zu Grunde.... :wink: :D:D:D

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™