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Widerruf von Verträgen

  • sp123
  • 4. Dezember 2008 um 14:24
  • sp123
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    69
    • 4. Dezember 2008 um 14:24
    • #1

    Widerruf von Verträgen

    Silvester Veranstaltung wurde vom Veranstalter nach eingegangener Auftragsbestätigung abgesagt. Mein Wissensstand ist bis jetzt, das der Vertrag 14 Tage nach Unterschrift widerrufen werden kann. (Unterschrift erfolgte vor 3 Wochen)

    Der Veranstalter sagt, das gesetzlich geregelt ist, dass er bis zu 14 Tage vor Veranstaltung den Vertrag widerrufen kann.

    Stimmt das?

  • hell&dunkel
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    • 4. Dezember 2008 um 15:17
    • #2

    Man verzeihe mir den Shoplink:
    http://www.terrashop.de/125268/isbn-3423050012/bk_info.php
    §671 Abs. 1
    Was sagen deine AGB? Was wurde vertraglich vereinbart?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • test
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    • 4. Dezember 2008 um 16:12
    • #3

    was bringt es dir, wenn du mit einem auftraggeber rum streitest?
    sei froh, das er nicht ne woche vorher kam. du hast immerhin noch genug zeit dir einen neuen silvester job zu bekommen.

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • slaytalix
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    • 4. Dezember 2008 um 17:01
    • #4

    Das kannst Du in Deinen AGB regeln. Vielleicht verwechselt der Kunde dies mit dem Fernabsatzgesetz § 312 d BGB, wobei man im Internet 14 Tage Rückgaberecht hat, das gilt nicht bei Ladengeschäften etc :wink:

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • hell&dunkel
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    • 4. Dezember 2008 um 17:56
    • #5

    Ich gehe von B2B aus.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • ADMIN
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    • 4. Dezember 2008 um 19:12
    • #6
    Zitat von "sp123"

    Der Veranstalter sagt, das gesetzlich geregelt ist, dass er bis zu 14 Tage vor Veranstaltung den Vertrag widerrufen kann.

    Das ist so nicht richtig.

    Sofern keine anderweitigen Regelungen rechtswirksam getroffen sind, kann ein Vertrag nur in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben werden.


    Ich würde mit dem dann gar nicht lange rumdiskutieren, sondern im empfehlen, sich mal gründlich mit dem eigenen Anwalt zu unterhalten und dann ein Angebot für einen Auflösungsvertrag zu machen. Bis dahin hat an Abnahme- und Leistungspflicht.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • skyworker
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    • 4. Dezember 2008 um 19:39
    • #7

    Sollten wir vielleicht zunächst mal klären, um welche Größenordnung es geht? Ob es AGBs gibt? Wenn nein besteht sicherlich grundsätzlich Abnahme- und Leistungsverpflichtung... aber bei vier Parkannen und zwei Aktivlautsprechern den Anwalt befragen??? An anderer Stelle muss nun die Berechtigung einer Warnung nachgewiesen werden, weil das Warnungsbrett nicht für einen verschluderten Spesensatz herhalten soll und hier wird mit großer Kanone auf alles geschossen, was geht?!

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • sp123
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    • 5. Dezember 2008 um 08:35
    • #8

    Veranstaltungsgröße 600 Personen. Also ein bisschen mehr als 2 Aktivlautsprecher und 4 Par-Kannen :wink:

    Sehe das im grunde genauso wie test. Wenn der Veranstalter von Anfang an schon eine schlechte Einstellung hat, kann die Veranstaltung unsererseits richtig gut werden und er wird dennoch nicht zufrieden sein und uns nicht weiterempfehlen, nochmal mieten oder sonst ein positives Wort über unsere Firma verlieren.

    Wollte aber trotzdem gern Wissen wie es rechtlich gesehen ist. AGB's gab es keine.

  • djobi
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    • 5. Dezember 2008 um 21:00
    • #9

    Ansonsten herrscht in D Vertragsfreiheit. Zwischen Geschäftsleuten greifen auch die ganzen lästigen Paragraphen nicht, die den armen Verbraucher vor dem bösen Geschäftsmann schützen sollen ... :D

    Liebling-Juristenantwort "Es kommt drauf an" - also was genau wurde vereinbart?

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • mringhoff
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    • 7. Dezember 2008 um 22:00
    • #10

    Wenn nichts spezielles diesbezüglich vereinbart worden ist (z.B. in den AGB), dann gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    Zwischen Kaufleuten (ich vermute mal stark, daß ein Veranstalter, der ein Silvesterevent für 600 PAX organisiert, gewerblich handelt) sieht der Gesetzgeber keine Auflösungen zwischen geschlossenen Verträgen vor.

    Wie heißt es so schön: Pacta sunt servanda („Verträge sind einzuhalten“)

    Wenn man einen Vertrag aufheben will, dann müssen hierfür auch wiederum beide einverstanden sein.
    Der Micha (Admin) hat das ja schon erwähnt.

    Da wir ja als Gewerbetreibende auch unsere Kunden nicht unnötig knebeln wollen oder ihnen grundsätzlich ein paar Möglichkeiten des Vertragsrücktritts gewähren möchten, können wir so etwas im Vertragsschluss gleich mit einarbeiten. Dies geschieht üblicherweise gleich in den AGB.
    Da wir ja mit heranrückendem Termin selber vielleicht in Vorleistung gehen oder feste Verträge mit Verpflichtungen (z.B. Techniker, Anmietungen) eingehen werden wir die Vertragsauflösung u.U. in Abhängigkeit mit der verbleibenden Zeit zum Auftragstermin verbinden, vielleicht das ganze auch gestaffelt.

    Ansonsten kommt es natürlich bei jedem Kunden gut an, wenn man in diesen Dingen Kulanz walten lässt. Und mit positiven Erinnerungen an einem Dienstleister sind weitere (dann auch stattfindende) Aufträge nicht unwahrscheinlich.

    Hier muss jeder aber selber ein gewissen Gespür aufbringen, welcher Kunde wieviel Toleranz verdient...
    Man muss sich ja nicht von jedem Spaßkopf alles gefallen lassen...

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  • studiovan
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    • 15. September 2009 um 17:36
    • #11

    Sorry das ich das Thema nochmal hochhole, aber es ist das erstbeste was halbwegs passt:

    Folgendes Szenario:

    Ich betreute nunmehr um die 2 Jahre als fester Mischer eine Band aus der EU, die innerhalb der EU Jobs hat...(zwischen 30-40/Jahr)

    Die Buchung/Terminvergabe erfolgte in der Regel immer weit im Voraus per E-Mail - Gesonderte AGB gibt es keine...

    Nun begab es sich, das sich bei der Auftragsvergabe ZUR Band, etwas grundlegendes änderte - Nämlich das der feste PA Partner es geschafft hatte von den Veranstaltern der wiederkehrenden Jobs DIREKT gebucht zu werden und dann die Band beauftragte zu spielen, anstatt umgekehrt wie vorher - das die Band gebucht wurde und den Beschaller nebst meiner Wenigkeit buchte.

    Die Band hat die Entwicklung durch Management und Beschaller schlicht verpennt, stand vor dem Ergebnis das der Beschaller lieber seine eigenen, weil billigeren, Freelancer einsetzte und hat mir im Juli ( 2 Tage vor dem nächsten Job), erstmal 8 Jobs bis Mitte August gecancelled, und soeben komplett alles bis zum Jahresende, sprich, sich aus meinem Kundenstamm verabschiedet.

    (Pikantes Detail: Der billigere Mischer wurde von der Band für die Sommerjobs schon Wochen vorher gebucht, bevor man mir absagte)

    Summa Summarum wurden mir also ca. 20 Jobs durch Buchung per Mail bestätigt, und nun unter Angabe obiger Gründe, teils sehr kurzfristig, und nun auch langfristig entzogen...

    Was das für den Jahresumsatz bedeutet muss ich wohl nicht extra erwähnen - Und wie schwer es wird den Kalender mal eben wieder zu füllen, wohl auch nicht.

    Ich habe bis zuletzt das Gespräch mit allen Parteien gesucht und versucht die Aufträge zu retten, aber niemand fühlt sich wirklich zuständig, und auf die Erwähnung, wenigstens für die mega kurzfristig abgesagten Jobs im Sommer, eigentlich eine Ausfallsrechnung schreiben zu müssen, erntet man nur flapsige Bemerkungen à la "Mach doch, ich zahl sie eh nicht"...

    Sowas ist mir in mittlerweile über 20 Jahren noch nicht untergekommen...

    Das musste mal raus, sorry...

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  • mringhoff
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    • 15. September 2009 um 18:14
    • #12

    Doofe Situation.
    Rein rechtlich hat die Band Dich ja fest gebucht gehabt, also ein Vertrag geschlossen. Mittels der E-Mails sogar ja einigermaßen glaubwürdig beweisbar.
    Du kannst also auf die Erfüllung des Vertrages bestehen, aber es hört sich doch stark nach Streitfall an.

    Vielleicht kann man sich ja dahingegen einigen, daß Du nicht für die 20 bereits schon fest gebuchten Aufträge eine Rechnung stellen wirst, sondern eben nur für die innerhalb 1-2 Monaten abgesagten Jobs.
    Eventuell wird die Band zahlungs/diskussionswilliger, wenn dieser Vorschlag auf einem Anwaltspapier per Post eingeht.
    Als Kunde hast Du sie sowieso schon verloren, insofern muss man jetzt auch nicht um jeden Preis die gute Stimmung erhalten.

    Du hast aber erwähnt, daß die Band "aus der EU" kommt. Das hört sich so an, daß es sich hier nicht um deutsche Vertragspartner handelt und das verkompliziert die Sache einmal mit dem Rechtbekommen und einmal mit dem Geldbekommen je nach Land doch etwas.

    Bleibt dann nur die Frage: Will man hier etwas durchkämpfen, was vielleicht viel Nerven und Geld kosten könnte oder sagt man sich: Dumm gelaufen, Schwamm drüber, in Zukunft wird das besser gemacht. Und in der Zwischenzeit freut man sich über die kurzfristig gewonnene Freizeit...

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  • studiovan
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    • 15. September 2009 um 18:45
    • #13

    Ja, die Band kommt nicht aus Deutschland...

    Ich bin weniger darauf aus "schlechtem Geld" noch gutes hinterherzuwerfen, weil ich es fast für aussichtslos halte ohne unabsehbare Querelen wenigstens einen Teil des Geldes zu bekommen.

    Wären die Chancen realistischer, hätte das jeder andere schon sicher vor Monaten getan, und zwar zu Recht, wie ich finde...

    Mails sind alle noch da...

    Sollte es irgendwelche Tricks geben den Ausfall geltend zu machen die ich noch nicht kenne? :o

    Dein Gedanke "es in Zukunft besser zu machen", birgt irgendwo nur die Lösung bei anderen Kunden auf Vorauskasse zu bestehen - Das ist kaum durchsetzbar...

    Verträge/schriftliche Absprachen sollten eingehalten werden, und wenn ein Partizipant das nicht schafft, sollte er wenigstens so früh wie möglich absagen - Anstatt jemand anders zu buchen und einen dermassen durch Schluderei der "Nicht Info" auflaufen zu lassen.

    Nur, wie will man das verhindern?

    Gerade in unserer Branche wo ja oft ein halbes Jahr im Voraus geplant wird?

    Über die Freizeit kann ich mich nicht freuen - Sie ist ja a) aufgezwungen und b) eigentlich non existent weil man versuchen muss den Ausfall zu kompensieren, sprich, neue Kunden zu suchen.

    Mund abputzen, weitermachen! (Wutrunterschluckmodus)

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  • tufkaklto
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    • 15. September 2009 um 19:21
    • #14

    Wenn man mit der Band nichts mehr machen wird ( und davon ist fast auszugehen ) könnte man schon mal rumstreiten.

    Ich empfehle jedem mal eine Rechtsschutzversicherung, gewerblich für Kleinunternehmer.
    Sowas hilft wirklich.

    Und geh doch mal zu eiern Rechtsberatung .
    Bei uns kann man sich bei der Rechtsanwaltskammer eine einmalige kostenlose Auskunft holen.
    Auf Gerichten auch am Amtstag.
    Sowas gibt es sicher bei Euch auch.

    Verarschen muß man sich nicht lassen.

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  • andy006
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    • 15. September 2009 um 22:11
    • #15

    Hi studiovan,

    Du hast es doch schon gesagt. Wirf kein gutes Geld schlechten Menschen hinterher. Vergiss Alles ... ist halt so.

    Auch mit Druck auf Vertragseinhaltung wirst Du nicht verhindern können das dann doch die Rechnung nicht bezahlt wird mit dem Hinweis auf "schlechten Ton" den Du abgeliefert hast. Da hättest Du noch die Arbeit und den Aufwand auf der Miesenliste.

    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • treibsand
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    • 16. September 2009 um 12:15
    • #16
    Zitat von "andy006"

    Auch mit Druck auf Vertragseinhaltung wirst Du nicht verhindern können das dann doch die Rechnung nicht bezahlt wird mit dem Hinweis auf "schlechten Ton" den Du abgeliefert hast. Da hättest Du noch die Arbeit und den Aufwand auf der Miesenliste.


    Was ist denn das für eine Argumentation? Hier geht es doch mindestens um einen mittlleren vierstelligen Betrag, da kann man ein wenig (neu erworbene) "Freizeit" investieren, um noch etwas zu retten!

    Mein Tip wäre hier auch der Weg zu einem Anwalt, gerne zu einem Fachanwalt für innergemeinschaftliches / europäisches Recht, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass es auf EG Ebene deutlich anders geregelt ist, als in D.
    Letztendlich wird es wohl auf einen Vergleich hinauslaufen. Aber wenn der ein paar hundert Euro bringt, sollte man das mitnehmen.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • mringhoff
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    • 16. September 2009 um 15:07
    • #17

    Das mit dem hinterhergeworfenem Geld mag zwar stimmen, aber ich warne gerne vor allzuhäufigem Gebrauch.
    Es gibt viele einfache Schritte, die nur sehr wenig Geld kosten. Man muss immer Erfolgchancen zum Betrag abwägen.
    Wie schon erwähnt, hilft ja vielleicht schon ein schriftliches Drohen auf Anwaltspapier mit hohen Summen und die erkennbare Bereitschaft, einen Vergleich anzustreben.


    Zitat von "studiovan"


    Wären die Chancen realistischer, hätte das jeder andere schon sicher vor Monaten getan, und zwar zu Recht, wie ich finde...


    Verstehe ich jetzt nicht. Gibt es noch andere Leute, die offene Forderungen bei der Band haben?
    Wie "realistisch" die Chancen sind, kann man als juristischer Laie gar nicht wirklich abschätzen. Hängt neben dem Land auch vom Gläubiger selbst ab. Falls das eine renommierte, erfolgreiche Gruppe mit professionellem Management ist, dann ist dort vermutlich auch wieder mehr an Kooperation zu erwarten, wenn sie juristisch im Nachteil sind.
    Wenn der Anwalt nach der Fallschilderung nur "oh je" sagt, dann würde ich auch die Finger von allem lassen, was unverhältnismässig viel Geld kostet...
    Aber ein paar Euros für die Erstberatung oder das Anschreiben würde ich vielleicht doch noch investieren.

    Zitat von "studiovan"


    Dein Gedanke "es in Zukunft besser zu machen", birgt irgendwo nur die Lösung bei anderen Kunden auf Vorauskasse zu bestehen - Das ist kaum durchsetzbar...


    Ist ja auch absolut unüblich. Nein, ich meinte da eher etwas anderes. Verfasse mal so etwas wie einen Vertragsmuster für solche Serienjobs. Dort stehen dann klare Aussagen was passiert, wenn man reservierte Jobs wieder absagt.
    Beispielsweise kann man dort erwähnen, daß Stornierungen 3 Monate vorher möglich sind, danach kann man sich eine Staffelung vorstellen bis zu einem Zeitraum, ab dem dann der Job voll zu bezahlen ist.
    Dann gibts klare Regelungen für beide Seiten.
    In dieser Vertragsvorlage haben dann auch andere Regelungen Platz, z.B. was mit der Verpflegung oder mit den Spesen passiert, wie komfortabel das Hotel sein soll (Einzelzimmer etc), welches Zahlungsziel eingehalten werden muss usw.

    Ich finde solche klare Regelungen vorab wichtig und hilfreich. Das erspart manche Diskussion im Nachhinein.

    Und nochwas lernt man aus so etwas: man darf sich nicht nur von wenigen Kunden abhängig machen lassen, auch wenn es lukrativ ist.
    Gut, Leute, die in das VT-Business einsteigen, fangen halt so an. Ich habe aber schon das ein oder andere Mal Kollegen kennengelernt, die nur für 2 oder 3 Kunden/Bands tätigt sind - oder wo 80% des Umsatzes mit einem Großkunden getätigt wird. Das ist langfristig sehr risikoreich. Im Laufe der Zeit kann immer wieder etwas passieren (neue Ansprechpartner, ungewollter Streit, finanzielle Probleme / Budgetstreichungen etc.).

    Wer einen breiten Kundenmix hat und von vielen Seiten angefragt wird, für den sind 20 Jobs im Jahr natürlich auch nicht unwichtig, aber zumindest nicht bedrohlich, wenn sie wegfallen.

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  • studiovan
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    • 16. September 2009 um 18:01
    • #18

    Meines Wissens hat da sonst keiner offene Forderungen - Meine Aussage bezog sich darauf, das ich nach der Streichung der Sommerjobs noch die Hoffnung hatte, die restlichen würden bestehenbleiben...

    Daher die Vermutung das wohl nahezu jeder Andere an meiner Statt unmittelbar mit dem Anwalt gekommen wäre...

    Ein Vertragsmuster zu verfassen oder Mails mit bestätigten Aufträgen zu haben - Wenn sich an Beides nicht gehalten wird, fliesst kein Geld und man muss eh zum Anwalt.

    Der Kunde brachte mir 40 Jobs im Jahr, zusätzlich zu anderen Kunden und den anderen Dingen die ich als Studiobesitzer, Live-Recording-Mobil-Betreiber, und Teilzeit-Hauptschullehrer mache...

    Nur dieser Sommer war halt mehr oder minder durch die Band ausgebucht - Und selbst wenn nicht, rechtfertigte es nicht diese Verhaltensweise...

    Und denjenigen den man gerade veräppelt hat auch noch zu fragen "ob man denn nix Anderes habe" entbehrt jeglicher Selbstkritik...

    Ich fahr demnächst auch mal nen Fussgänger um und frage ihn dann ob er etwa kein Auto hat - Ist irgendwie der falsche Rechtfertigungsansatz wenn man was verbockt hat...

    Wie gesagt, sowas ist mir in 20 Jahren Praxis noch niemals untergekommen...

    Ob ich noch nach dem Geld zu greifen versuche und erstmal in Vorkasse gehe - Werde ich mir noch durch den Kopf gehen lassen...

    Mein Rechtschutz könnte ja auch mal was für mich tun :)

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  • mringhoff
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    • 16. September 2009 um 22:29
    • #19
    Zitat von "studiovan"


    Ein Vertragsmuster zu verfassen oder Mails mit bestätigten Aufträgen zu haben - Wenn sich an Beides nicht gehalten wird, fliesst kein Geld und man muss eh zum Anwalt.


    Natürlich nicht, aber einmal hat so ein ausformulierter Vertrag etwas offizielleres, also scheinbar eine höhere Wichtigkeit. Und auf der anderen Seite werden hier klar und deutlich Dinge angesprochen und fixiert (z.B. Stornierungsbedingungen), die bei einem gewöhnlichen E-Mail-Kontakt untergehen.

    Musiker sind Künstler und weniger Kaufleute. Über den Vertragsschluss haben die vielleicht ganz andere Vorstellungen. Vermutlich sehen sie ihre Mails eher also unverbindliche Reservierungsanfrage, vor allem wenn die Jobs noch ein paar Monate hin sind. Vielleicht gabs ja früher schon Jobs, die wieder gestrichen wurden, weil die Band doch nicht aufgetreten ist. Da hattest Du ja sicherlich auch keine Stornierungsgebühr verlangt. (Wer würde das bei einem wichtigen Stammkunden auch machen?)
    Das soll natürlich jetzt keine Entschuldigung für das unkollegiale und vermutlich unrechtmäßige Verhalten sein, aber vielleicht wäre das Bewusstsein der Künstler in Bezug auf Deine Buchung ein anderes gewesen, wenn es einen ausformulierten, schriftlichen Vertrag gegeben hätte.

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