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Verantwortlichkeiten

  • timotimo
  • 30. Juli 2010 um 19:11
  • Mister.Lange
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    • 10. August 2010 um 08:30
    • #21

    Soweit schön ins Horn geblasen...

    Nur was ist denn wenn die Polizei das Unglück vorher kommen sieht und nicht gehört wird von den Zuständigen. Hat sie dann nicht trotzdem in irgendeiner Form die Pflicht und auch die Möglichkeiten ihrerseits Maßnahmen zu ergreifen schlimmeres zu verhindern?
    Bei so genannter Gefahr im Verzug müssen sie ja z.B. auch keine Rücksicht auf privaten Wohnraum nehmen.
    Bei sonstigen großen Demos lenken sie doch auch große Menschenströme.

  • rockline
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    • 10. August 2010 um 09:03
    • #22

    Die Polizei hat bereits weit vorher gesagt das es so nicht funktioniert. Der frühere Polizeipräsident Cebin ist sogar vorzeitig pensioniert worden, weil er sagte das Duisburg das überhaupt nicht auf die Reihe bekommt, egal wie und wo.
    Es wird ja oft geschrieben, das OB S. diese Veranstaltung unbedingt wollte - egal wie!

    Einmal editiert, zuletzt von rockline (10. August 2010 um 12:48)

  • Mister.Lange
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    • 10. August 2010 um 10:03
    • #23

    Vorzeitige Pensionierung ist vielleicht eine Unterstellung? Schließlich ist Herr Cebin pünktlich zum 65. Lebensjahr ausgeschieden. Soweit ich das sehe sind das Mutmaßungen. Die Polizei untersteht dem Innenministerium.
    Mit der Behauptung der vorzeitigen Pensionierung zeigt man auch gleich mit dem Finger auf das Innenministerium und hätte einen nächsten Verantwortlichen mit im Boot!

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    • 10. August 2010 um 11:41
    • #24

    Wollen wir die Schuldfrage nicht lieber den Gerichten überlassen?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • rockline
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    • 10. August 2010 um 11:52
    • #25
    Zitat von "Mister.Lange"

    Vorzeitige Pensionierung ist vielleicht eine Unterstellung? Schließlich ist Herr Cebin pünktlich zum 65. Lebensjahr ausgeschieden. Soweit ich das sehe sind das Mutmaßungen. Die Polizei untersteht dem Innenministerium.
    Mit der Behauptung der vorzeitigen Pensionierung zeigt man auch gleich mit dem Finger auf das Innenministerium und hätte einen nächsten Verantwortlichen mit im Boot!

    Dazu hier mehr: http://brieselangerpirat.wordpress.com/2010/07/28/bri…mdb-screenshot/

    Zur "Schuldfrage": das wird ein Showprozess über 4 Wochen Dauer mit Justizbühne für Promianwälte mit TV und Bilderzeitung Beteiligung. Nach dem 748ten Gutachten kommt man zum Schluss das alle keine Schuld haben, und das die Besucher den Fehler gemacht haben sich "regelkonform" verhalten zu haben.
    So einfach wird das werden.
    Adolf S. & Co sind zwischenzeitlich auch dezent dem Interesse der Öffentlichkeit entrückt, und es wird auch hinsichtlich Rücktitt und dergleichen mit wachem Blick auf die Pensionsbezüge keine Veränderungen geben.

    Nur mal rein hypotetisch: wenn beim Sommerfest des 1.FC Tischfussballer 21 Menschen zu Tode gekommen wären, dann säße mit 100% Sicherheit bereits jemand in U-Haft. Und zwar jemand von den "kleinen Leuten"!

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    • 10. August 2010 um 12:15
    • #26

    Ja, und zwar entweder der Fahrer des Bierlasters der volltrunken beim Rangieren drei besetzte Bierbankgarnituren niedergewalzt hat, oder 'LJ Hein Blöd' dessen günstiger Laser aus Miltärbeständen sich leider während der Show etwas dejustiert hatte oder der Verleiher X aus Y dessen von einem Chemiestudenen gemischtes Nebelfluid doch nicht so ganz ungefährlich war.
    Bei 21 Toten beim 2 Fc. Tischfußball 011 gibts einen klaren Schuldigen. Bei der Loveparade gibt's ihn eben nicht, weil es sich um ein Systemversagen handelt, bei dem viele Rädchen mitgespielt haben.

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
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  • rockline
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    • 10. August 2010 um 12:26
    • #27

    Es gibt auch bei der LoPa einen der das Fest veranstaltet, und einen der das genehmigt. Der eine kann ohne den anderen nicht, und niemand (?) hat diese Leute gezwungen das Fest auf die Beine zu stellen.
    Beim 1.FC ist die Reihe der Zuständigen nur schneller beleuchtet, bei solchen Politnummern wie der LoPa sind vorher alle ganz vorne dabei - und hinterher, wenn es nichts zu feien gibt, hat niemand etwas damit zu tun gehabt. Typisch!

    Zitat von "TomyN"

    Bei der Loveparade gibt's ihn eben nicht, weil es sich um ein Systemversagen handelt, bei dem viele Rädchen mitgespielt haben.
    Tomy


    Tomy, wer hat das System denn geplant, und wer hat es so durchgehen lassen? Soviele Rädchen hat dieses System nicht.

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    • 10. August 2010 um 12:32
    • #28

    Du denkst an eine Art Gefährdungshaftung (wie im Straßenverkehr), also wer die VA verantwortet, hat erstmal den schwarzen Peter, denn ohne das Event hätte es den Vorfall nicht gegeben?

    Nur, da geht's ja schon weiter: Wer ist nun dran? Der Durchführer ( = Veranstalter) oder der, der das genehmigt?
    Veranstalter hat primär die Verkehrssicherungspflicht, egal wer was genehmigt hat.

    Bei wem siehst du im Moment Flucht- oder Verdunkelungsgefahr?


    Tomy

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  • rockline
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    • 10. August 2010 um 12:44
    • #29

    Man soll ja hier keine Namen nennen. Es gibt aber sowohl in der Politik als auch bei dem kommerziellen Veranstalter führende Persönlichkeiten.
    Es darf auf keinen Fall darauf hinauslaufen, dass Angestellte die im Auftrag und Interesse ihres Auftrag/Arbeitgebers handeln für schadhafte Folgen alleine haftbar gemacht werden. In letzter Instanz muss der Chef der jeweiligen Firma oder Behörde eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen können, und nachhaltig vertreten.
    Die führenden Figuren (die mit den höchsten Nettogagen) sind ja schnell zu benennen.

  • Hamster
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    • 11. August 2010 um 19:29
    • #30
    Zitat von "Mister.Lange"

    Sehr interessant zu lesen. Es war wirklich eine Verkettung unendlich vieler kleiner Fehler.

    Nur zum Teil, denn als das Unheil seinen Lauf nahm, waren Fehler nicht mehr vermeidbar. Entscheidend ist, wer dem Unheil vorher den Weg geebnet hat. Das sollte man nicht aus den Augen verlieren.

    Sonst haben am Ende noch der Salzburger Bischof und Frau Hermann Recht und es war doch eine Strafe Gottes - und damit nicht eine Ansammlung von Menschen begangener Fehler...?

    Zitat von "TomyN"

    Bei wem siehst du im Moment Flucht- oder Verdunkelungsgefahr?

    Es gibt da jemanden, bei denen muss man sich eher Sorgen machen, dass er sich im Strassenverkehr selbst umbringt.

    Sorry, das lag mir auf der Zunge. Aber der Admin hat recht, kommt mal wieder auf den Teppich.

  • Mechwerkandi
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    • 11. August 2010 um 20:39
    • #31

    Die einzig wirklich brauchbare Tatsache bis jetzt ist der Umstand, das in dem Umfeld der Organisation und Durchführung ganz offensichtlich eine Reihe von Leuten so ihre Leichen im Keller haben.
    Massgeblich in dem Zusammenhang bleibt die Frage, inwieweit überhaupt bei den verschiedenen Stellen ein Interesse daran besteht, die Leichen auszubuddeln.

    Nach Medieninformationen haben ja einige Personen Anzeige erstattet, also zivilrechtliche Konsequenzen gezogen.
    Wen haben die da eigendlich angezeigt?

  • ADMIN
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    • 12. August 2010 um 00:15
    • #32
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Nach Medieninformationen haben ja einige Personen Anzeige erstattet, also zivilrechtliche Konsequenzen gezogen.

    Also: Wenn Anzeigen erstattet werden, dann ist es Strafrecht.

    Wenn vor Gericht geklagt wird, dann ist es Zivilrecht.


    Zitat

    Wen haben die da eigendlich angezeigt?

    Vielleicht Anzeige gegen Unbekannt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Mechwerkandi
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    • 12. August 2010 um 08:08
    • #33

    Erbsenzähler. :D
    Streiche "Anzeige erstattet", setze "Klage erhoben". :wink:

  • Mister.Lange
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    • 12. August 2010 um 21:20
    • #34

    Offensichtlich fragen sich auch andere inzwischen wie die Zuständigkeit der Polizei so war.

    Zitat

    Bestehe bei Veranstaltungen Gefahr für Leib und Leben, sei die Polizei verantwortlich, sagte der CDU-Politiker. So stehe es im Landespolizeigesetz, und das zeige auch der Polizeibefehl.

    Zitat

    Ihm zufolge gab es bei der Großlage in Duisburg drei Einsatzabschnitte (EA) mit insgesamt fast 2900 Beamten, die deutlich weitergehende Aufträge für die Mega-Feier erhielten. So sollte der EA "Schutz der Veranstaltung" sowohl "Anzahl, Bewegung, Verhalten und Stimmung" der Teilnehmer aufklären als auch den Veranstalter "lageabhängig" unterstützen, "insbesondere zur Gewährleistung eines sicheren und kontrollierten Zugangs/Abgangs zum/vom Veranstaltungsgelände". Außerdem hatten die Beamten "in enger Zusammenarbeit mit dem Ordnerdienst" das Übersteigen von Sicherheitseinrichtungen und das Besteigen von Objekten zu verhindern.

    Der ganze Artikel: http://www.spiegel.de/politik/deutsc…,711585,00.html

  • rockline
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    • 16. August 2010 um 22:10
    • #35

    Einer der Zuständigen hatte am Sonntag Gelegenheit im WDR Fernsehen sich selbst zu beweihräuchern.
    http://www.wdr.de/themen/panoram…ll/100815.jhtml

  • Mechwerkandi
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    • 17. August 2010 um 08:42
    • #36

    Interessant an seiner Aussage ist ein Nebensatz, es habe "einen politischen Willen" gegeben, diese Veranstaltung durchzuführen.
    Dieser Nebensatz beschreibt ein fundamentales Problem in der politischen Meinungsbildung:
    Hat irgendeine Aktion, egal um was es da geht, auf der politischen Ebene erst mal Fahrt aufgenommen und Mehrheiten gefunden, ist das faktisch nicht mehr zu stoppen.

    Spricht man die Politiker auf diesen Zusammenhang an,kriegt man unisono zu hören, das sei ja gute demokratische Tradition, vorab breit darüber zu diskutieren, nach einer mehrheitsbehafteten Meinungsbildung (Abstimmung) das Ding aber nicht mehr in Frage zu stellen.
    Die Verwaltung, durch die Weisungsbefugnis der politischen Entscheider gebunden, darf bestenfalls noch im Rahmen ihrer Möglichkeiten Einsprüche erheben, das ändert aber am grundsätzlichen Ablauf überhaupt nichts mehr.

    Es gibt haufenweise Beispiele für solche Abläufe, ob das unsere Elbphilharmonie, das Atomendlager in Gorleben oder eben auch die Loveparade ist. Das nach aussen hin oft unverständlich sture Festhalten an offensichtlich fragwürdigen Projekten (Stuttgarter Bahnhof!) ist einzig dem oben geschilderten Zusammenhang geschuldet.

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