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Abmahnung wegen fehlendem Website-Impressum

  • Abgemahnter
  • 19. April 2003 um 20:11
  • Abgemahnter
    Beiträge
    1
    • 19. April 2003 um 20:11
    • #1

    Abend zusammen!

    Erstmal entschuldige ich mich, dass ich in diesem Thread keinen Namen und keine Adresse von mir veröffentliche, ihr werdet aber sicher nach dem Lesen des Threads verstehen, dass ich meine Daten noch nicht kundtun kann! Ich hoffe, dass der Admin den Eintrag trotzdem erstmal gewähren lässt!

    Wie der Titel schon sagt wurde ich vor wenigen Tagen wegen meines angeblich fehlenden Websiteimpressums abgemahnt. Offenbar hat sich jetzt eine Rechtsanwaltskanzelei auf Eventservice, Veranstaltungsfirmen, DJ's und ähnliche spezialisiert.

    Hierbei reden sie von einer Wettbewerbsverzerrung wegen dem fehlenden Impressum. Wie allerdings diese Verzerrung zu der klagenden, in Duisburg angesiedelten Maas Eventservice GmbH, aussehen soll, weiß ich nicht. Meine Firma ist nämlich mehrere hundert Kilometer entfernt und operiert nur lokal!

    Der entstandene Schaden wird auf einen Betrag zwischen 10.000 und 15.000 Euro DURCH DAS FEHLENDE IMPRESSUM beziffert und ich soll eine Anwaltsgebühr zwischen 400 und 600 Euro bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die mich im Falle eines weiteren "Vergehens" sofort einen Betrag zwischen 3000 und 6000 Euro an die Firma zahlen lässt. (Die genauen Zahlenwerte verschweige ich, um der Rechtskanzelei keine Möglichkeit zu geben, mich zu identifizieren, falls sie hier reinstolpern sollten).

    Die Forderungen sind natürlich absolut lächerlich und rechtlich nicht im Geringsten haltbar. Deswegen möchte ich Anzeige gegen die RA-Kanzlei und den Eventservice erstatten. Um ihnen die Betrugsabsicht nachweisen zu können, muss ich jedoch mindestens noch einen Abgemahnten finden.

    Die RA-Kanzlei heisst:

    Ingendahl - Rust
    Wer lachen will (man bemerke, mein Impressum auf meiner Website fehlt angeblich!), hier die Website der RA-Kanzlei:
    http://www.ingendahl-rust.de

    Für mehr Informationen zum aktuellen Status der Maas Eventservice GmbH wäre ich dankbar. Momentan war nur herauszufinden, dass diese Firma GAR KEINEN Webauftritt hat und Ende 2002 mit einem Verlustvortrag von 45.000 Euro für 8.000 Euro zum Verkauf stand!

    Also, wenn ihr auch eine Abmahnung bekommen habt, schickt mir sofort eine Private Message oder postet hier!!!

  • ADMIN
    Administrator
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    1
    • 19. April 2003 um 23:41
    • #2
    Zitat von "Abgemahnter"

    Ich hoffe, dass der Admin den Eintrag trotzdem erstmal gewähren lässt!

    Bitte die eigene Adresse an mich als PM, dann mache ich mal 'ne Ausnahme.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Sound-Klinik
    Verifiziert
    Beiträge
    7.900
    • 29. April 2003 um 08:46
    • #3

    ... im Quelltext der "noch-in-Arbeit-befindlichen" Anwalts-Kanzlei-"Website" steht übrigens kein Hinweis auf Autor, Copyright etc. - schon dubios.

    Viele Grüsse sendet

  • Würfel
    Beiträge
    39
    • 29. April 2003 um 09:30
    • #4

    Hallo
    Habe von einem Freund folgende Info zum Thema bekommen. Sollte die Vielleicht Helfen. Ist ein bischen viel. :)

    Informationspflichten für gewerbliche Homepages Die Gesetzesänderungen
    durch das neue E-Commerce-Gesetz beinhalten weitreichende Folgen für
    gewerbliche Homepages. So wurden die Anbieterkennzeichnungspflichten
    erheblich erweitert und jeder Domaininhaber sollte seinen
    Internet-Auftritt diesbezüglich prüfen.
    Das am 21.12.2001 in Kraft getretene Gesetz über die rechtlichen
    Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)
    beinhaltet u.a. Änderungen des Teledienstgesetzes (TDG). Die aktuellen
    Gesetzestexte sind unter http://www.iukdg.de abrufbar.
    Während nach der bisherigen Regelung grundsätzlich die Angabe von Namen
    und Anschrift auf der Homepage ausreichend war, gelten nun eine Reihe
    von weiteren Informationspflichten. Geschäftsmäßige Dienstanbieter haben
    nach $ 6 TDG n.F. nunmehr mindestens folgende Informationen leicht
    erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar auf der Homepage
    darzustellen:
    Name und Anschrift des Anbieters, bei juristischen Personen zusätzlich
    Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten Angaben, die eine
    schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation
    ermöglichen, einschließliche E-Mail-Adresse. Auch die regelmäßige
    Prüfung des Posteingangs wird gefordert. Angaben zur Aufsichtsbehörde,
    soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht
    wird, die der behördlichen Zulassungen bedarf. Registerangaben
    (Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder
    Genossenschaftsregister), sofern der Anbieter eingetragen ist.
    Umsatzsteueridentifikationsnummer, soweit vorhanden. Ein Verstoß gegen
    die Informationspflichten des § 6 TDG stellt eine Ordnungswidrigkeit
    dar, die gemäß § 12 Abs. 2 TDG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro
    geahndet werden kann. Zugleich kann ein Verstoß gegen die
    Anbieterkennzeichnungspflicht nach dem TDG eine wettbewerbsrechtliche
    Abmahnung unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch nach
    § 1 UWG begründen.
    Es ist daher allen Homepagebesitzern anzuraten, den Inhalt ihrer
    Internet-Präsenz mit der neuen Rechtslage abzugleichen udn
    gegebenenfalls an die neue Gesetzeslage anzupassen.

    Gruß Würfel

  • uifei
    Profi
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    787
    • 2. Mai 2003 um 12:25
    • #5

    8)
    "
    Name: Joachim Ingendahl
    Kontakttyp: PERSON
    Adresse: Dr. Joachim Ingendahl und Partner
    Rheinstrasse 18
    PLZ: 47495
    Stadt: Rheinberg
    Land: GERMANY
    "
    Zu finden unter http://www.denic.de für alle die es Wissen wollen! Ohne www. eintippen im Bereich "Who is" und fertig!

    Hier ist die Adresse dieser "netten" Kanzlei!
    Dieser Webauftritt sagt ja schon alles aus, oda?

    Solltet Ihr auch so eine Fenster mit "Hier entsteht schreiben..." vorerst haben, dann bitte unbedingt Adresse und Ansprechpartner draufschreiben!


    EDV-Jura
    U. Ziegler
    Universitätstr.24
    86159 Augsburg

    @ Jungs schreibt Eure Adressen dazu! Sonst wird der Eintrag gelöscht!

    __________________________________________________________________

    D-Typ BoXo , PowerCon , Powercon True1 und Zubehör

    http://www.uifei.de

    BoXo Gehäuse

    Bezugsmöglichkeit des BoXo siehe: http://www.happareute.de

  • slaytalix
    Verifiziert
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    55
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    4.906
    Marktplatz Einträge
    1
    • 7. März 2005 um 17:50
    • #6

    Hallo

    auch schon vorgekommen.

    UST ID nebst Steuer Nr. muß auf Briefköpfen, Rechnungen sowie im Impressum auf den Homepages angegeben werden.

    Sonst lauern Abmahnvereine auch diesbzgl. :twisted:

    Stage Services
    K. Richter
    Reinholdstr. 15
    33649 Bielefeld

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • christian_thomas
    Verifiziert
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    1.001
    • 7. März 2005 um 20:14
    • #7

    Bitte Löschen!

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von christian_thomas (10. März 2005 um 19:55)

  • Fossi
    Beiträge
    2.034
    • 8. März 2005 um 00:26
    • #8
    Zitat von "slaytalix"

    UST ID nebst Steuer Nr. muß auf Briefköpfen, Rechnungen sowie im Impressum auf den Homepages angegeben werden.


    Tausche "nebst" gegen "oder" dann stimmt es.
    Die UstIDNr. brauchst Du nur bei Geschäften mit ausländischen Firmen. Wer diese nicht hat, kann sie auch nicht angeben.
    Andersrum reicht die Angabe der UstIDNr. , wenn vorhanden, aus.

    Thomas Heber
    An der Märchenwiese 38
    04277 Leipzig

    blubb.

  • KoKo
    Beiträge
    265
    • 8. März 2005 um 12:26
    • #9

    Hallo,

    hab eben auch mal die Denic befragt bzgl. der "dubiosen" Domain....
    Dort steht "Steuerbüro" und nichts von einer Anwaltskanzlei ist schon irgendwie komisch. Schlage vor du unterhälst dich mal mit dem Anwalt deines Vertrauens.

    Viele Grüße
    Philipp


    Galaxy Veranstaltungstechnik
    Lechner&Hasenberger GbR
    Philipp Lechner
    Einsteinstr.41
    73479 Ellwangen

    Spaß macht eine Digam 7000 an Concert Audio !!!!

  • CaptainChaos
    Profi
    Beiträge
    236
    • 8. März 2005 um 16:04
    • #10

    ist Euch eigentlich Aufgefallen das der Thread aus 2003 ist ?!

    Holger Steppke
    Nordernyweg 16
    48159 Münster

    Gruss

    Holger Steppke

  • KoKo
    Beiträge
    265
    • 8. März 2005 um 21:02
    • #11

    Ähm nein :roll: :oops:

    Spaß macht eine Digam 7000 an Concert Audio !!!!

  • christian_thomas
    Verifiziert
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    1.001
    • 10. März 2005 um 19:53
    • #12
    Zitat von "CaptainChaos"

    ist Euch eigentlich Aufgefallen das der Thread aus 2003 ist ?!

    Hmm, nö, stimmt! Aber für nen Aprilscherz aus der MySql-Datenbank des Forums isses eigentlich doch noch zu früh!

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • SO LONG AUDIO
    Verifiziert
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    117
    • 12. März 2005 um 20:42
    • #13

    Was auch für Micha interessant sein kann:

    http://www.kefk.net/Network/Abmahn…ldorf/index.asp

    Nein, meinen Namen schreib ich nicht.

    Grüße
    SLA

    Sag "SO LONG" zu Deinem Geld...

  • Wolfpack
    Beiträge
    905
    • 15. April 2005 um 09:09
    • #14

    VERJÄHRT!!!
    Soo, genau das zweite Jahr ist nun vergangen, seitdem diese unverschämte Forderung an MICH gerichtet wurde, es kam nichts mehr nach und ich habe auch nie wieder das geringste von dieser schönen Kanzlei gehört, geschweige denn von MAAS EVENTSERVICE. Schade, dass ich das Schreiben nicht mehr finde... ich wollte es eigentlich zum zweiten Jahrestag einscannen und hier einstellen! :(

    Dafür hat mich diese Mahnung nur weiter darin bekräftigt, Jura zu studieren, wofür ich mich an dieser Stelle bei der Kanzlei bedanken möchte! :wink: Jetzt brauch ich mich nimmer von solchen "Luftschloss GbRs" durch die Gegend schubsen lassen und Angst haben, vor'm Kadi zu landen... *schönes Gefühl*

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • ferryot
    Beiträge
    11
    • 16. Februar 2006 um 14:06
    • #15

    Sehr schade finde ich jedoch, daß Du deine Ankündigung der Anzeige nicht realisiert hast.
    Ich bin selbst mehrmals abgemahnt worden, aber dank meiner fleisigen Anwältin wurde nie etwas daraus. Die meisten Abmahnungen dienen nur um Geld zu machen und sind daher oft leicht rückgängig zu machen.
    Im Falle einer Anzeige kann sogar die Zulassung entzogen werden.
    Daher wäre es schön gewesen, einem dieser Wegelagerer mehr, den Spass an den Abmahnungen zu verderben.
    T. Lembeck
    45131 Essen
    Virgiliastr.

    Bin selbsständig und immer auf der Suche nach Arbeit :)

  • Marc_W
    Beiträge
    26
    • 13. Dezember 2006 um 14:52
    • #16

    Ich weiß dass das Thema alt ist aber trotzdem, hat sich eigentlich jemand mal die "Personalseite" angeschaut?

    Inkasso, Zwangsvollstreckung
    Silvana Maaß: Durchwahl: 34

    gruß
    Marc

    http://www.light-co.com

  • DJ Detto
    Profi
    Beiträge
    2.178
    • 13. Dezember 2006 um 22:37
    • #17

    Tach zusammen,

    das ist so ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite ist es richtig, das es gewisse Vorschriften für Internet gibt, die zu beachten sind - google hilft.

    Dann hat ein Gericht entschieden, das ein fehlendes Impressum Aufgrund der geringen Kosten keinen nennenswerten Wettbewerbsvorteil darstellt. Wieder google fragen.

    Auf der anderen Seite hat die "Zentrale gegen den Unlauteren Wettbewerb e.V." kürzlich einen Rechtstreit bis zum Bundesgerichtshof geführt. In der Klage ging es im Prinzip um 2 bepisste Mouseklicks!!!
    Wie gesagt BGH!!! Das kostet ZEIT NERVEN und GELD!!

    Als "mediavivo" kann ich allen nur raten, sich vorher schlau zu machen!! Und bitte nicht immer auf den "Webdesigner" verlassen. Die haben oft nur Ahnung vom programmieren aber nicht von der rechtlichen Seite.

    Es ist relativ simple den Großteil "wasserdicht" zu machen. Und wenn es halbwegs in Ordnung ist, macht sich auch so ein Verein nicht mehr die Mühe. Die Richter sind auch gelangweilt.

    So nebenbei gab es vor kurzem bei uns einen TV Bericht über einen Anwalt, der sich bei Geschäften die Schaufenster genau anschaut. Auch da gibt es irgendwelche Vorschriften über Öffnungszeiten und Inhaber. Bei Verstößen verklagt er die Besitzer.

    Er war völlig entsetzt über die Leute die sich über Ihn aufregen. Aber es ist nun mal Gesetz und WIR regen uns doch auch über HKS auf, die sich ganz und gar nicht an die BGVs halten - oder???? Kann man einem Anwalt es dann übel nehmen das er das tut was er kann? Es ist nun mal GESETZ.

    Wie habe ich hier letztens im Forum gelesen. "lernen durch schmerzen". Die Kollegen die keine korrekte Page haben, hätten ja auch mal Leute fragen können, die sich damit auskennen. Das kostet auch nciht die Welt sich beraten zu lassen. Ich hol mir ja auch einen "Fachkraft" bei größeren Gigs und mach das nicht mehr allein, weil mir das zu riskant ist in der heutigen Zeit.

    Natürlich ist es nervig, aber es ist nicht ganz falsch.
    So und nun prügelt auf mich ein.

    Achja die Adresse
    DRW Disco
    Detlev Weniger
    Mainstr. 18
    47051 Duisburg

    Frage an die MODs: Warum wird der Beitrag von SO LONG AUDIO nicht gelöscht? Wir haben hier doch die Regel - keinen Beitrag OHNE Name und Adresse - oder irre ich??

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • marco heller
    Beiträge
    94
    • 13. Dezember 2006 um 22:59
    • #18

    @detto hast du mal auf das Datum geschaut ... So long Audio "Verfasst am: 12.03.2005, 20:42 Titel:"

    he he ... dürfte hinfällig sein

  • DJ Detto
    Profi
    Beiträge
    2.178
    • 13. Dezember 2006 um 23:17
    • #19
    Zitat von "marco heller"

    @detto hast du mal auf das Datum geschaut ... So long Audio "Verfasst am: 12.03.2005, 20:42 Titel:"

    he he ... dürfte hinfällig sein


    Manchmal gehts auch nur ums Prinzip - wie den Abmahnern 8)8)8)

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 14. Dezember 2006 um 10:45
    • #20

    Das Thema Abmahnungen hat aber einen eher faden Beigeschmack.

    Grundsätzlich ist es richtig, sich an die Gesetze zu halten, in diesem Punkt gebe ich Detto einfach recht. Gerade wer als Gewerbetreibender eine Website öffentlich macht, sollte die entsprechenden Gepflogenheiten kennen.

    Was mir eher sauer aufstösst ist, daß manche Rechtsanwälte und von ihnen gegründeten Vereinen etc. das einfach als lukrative Einnahmequelle sehen. Sie suchen sich quasi ihren Auftraggeber (ein potentiell Geschäditer) selbst, bieten ihm eine evtl. sogar kostenlose Hilfe an und schreiben dann einfach quer Beet Abmahnungen. Es gibt sogar Kanzleien, die beauftragen sogar deshalb die ein oder andere Hilfskraft, die aktiv nach Vergehen im Internet recherchiert. Hier wird also weniger auf das Gesetz geachtet, sondern meiner Meinung nach richtig abgezockt.

    Hier ist es einfach ein schlecht ausgearbeitetes Gesetz. Würde eine Abmahnung immer einen zuerst kostenfreien Hinweis an den Beschuldigten voraussetzen, dann würden sicher sofort ein ganz großer Teil ihre Fehler schnell beheben und das Abmahnen würde nicht mehr als Einnahmequelle sondern als rechtliches Handwerkszeug bei Streitigkeiten verwendet werden, wie es ja eigentlich gedacht war.

    Die einzelnen Methoden und Vorgehensweise werden mit der Zeit immer ausgetüftelter und mit den ein oder anderen erzielten Urteilen immer mehr abgesicherter...

    Infos gibts z.B. unter: http://www.abmahnwelle.de

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