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Ordnungsamt erlaubt 80dBa.

  • Jonnytrance
  • 24. September 2010 um 18:29
  • Jonnytrance
    Gast
    • 24. September 2010 um 18:29
    • #1

    Hallo zusammen,

    laut einem Ordnungsamt darf der Pegel im Diskothek nicht 80dBa überschreiten, und draussen (Gewerbegebiet) in eine Richtung 55 und in andere NUR 35dBA + 20 für Peak (da angeblich dort eine Familie in eigenem Betrieb auch wohnt).
    Ist es normal (drinnen und draussen)?
    Wie kann ich draussen den Pegel überwachen?

  • tufkaklto
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    • 24. September 2010 um 22:09
    • #2

    Bei 20 dBa in einer Disco brauchen wir garnichtmal weiter diskutieren.

    Ich würde mir da einen Anwalt und einen Sachverständigen zu Rate ziehen.

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • Mechwerkandi
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    • 25. September 2010 um 11:50
    • #3
    Zitat von "Jonnytrance"


    Wie kann ich draussen den Pegel überwachen?


    Das wird schwierig.
    Nach meinen Erfahrungen wird schon der übliche Fahrzeugverkehr die genannten Grenzwerte outdoor überschreiten.
    Das kannst Du bestenfalls über einen längeren Zeitraum monitoren, um einen Eindruck der Gesamt-Lärmemissionen zu bekommen und den wiederum Dritten zu vermitteln.
    Du kannst die Leute nicht dazu bringen, "leiser" zu fahren.

    Ich denke mal, das ist auch nicht originär Deine Aufgabe. Wenn der gemessene Lärmpegel am Schlafzimmerfenster der genannten Familie zu hoch ist, dann kannst Du da messen und überwachen, so viel Du willst.

    Ich habe aber noch einen anderen Verdacht:
    Die Disco da ist politisch nicht gewollt, es macht sonst eigendlich keinen Sinn, seitens der Verwaltung mit solch absurden Grenzwerten zu hantieren.
    Wenn Du selber da engagiert bist, versuch mal herauszufinden, wer dahintersteckt. Da ergeben sich manchmal erstaunliche Querverbindungen.
    Sonst: Einfach sein lassen, den Aufwand zahlt Dir kein Mensch.

  • wora
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    • 25. September 2010 um 13:14
    • #4

    bei diesen angaben kann man sofort erkennen, das die disco unerwünscht ist.
    die angabe, das in einer bestimmten richtung im gewerbegebiet eine familie in ihrer firma wohnt, braucht euch eigentlich nicht interessieren.
    in einem gewerbegebiet gilt die TA-lärm für´s gewerbegebiet (50dBA von 22:00 - 6:00).
    das liesse sich vor gericht sicher erstreiten.

    aber die angabe mit 80dBA IN der disco geht dann völlig eindeutig in die richtung "wir wollen euch hier nicht haben!"

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • bemi
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    • 25. September 2010 um 13:51
    • #5

    80dBa über 24h (oder sogar eine Woche) gemittelt ist doch machbar ;)

    Allein die ungenaue Angabe spricht vom Sachverstand des Ordnungsbeamten.


    Die Disco darf auch bestimmt nur 9 groß sein. (9m breit, hoch, lang, 9m2, 9 Personen, 9 Toiletten, 9m3???)


    VG bemi

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

  • ADMIN
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    • 25. September 2010 um 22:58
    • #6
    Zitat von "Jonnytrance"

    Hallo zusammen,

    laut einem Ordnungsamt darf der Pegel im Diskothek nicht 80dBa überschreiten, und draussen (Gewerbegebiet) in eine Richtung 55 und in andere NUR 35dBA + 20 für Peak (da angeblich dort eine Familie in eigenem Betrieb auch wohnt).
    Ist es normal (drinnen und draussen)?
    Wie kann ich draussen den Pegel überwachen?

    Maßgeblich ist die Immission beim Nachbarn und dessen Gebietsausweisung in der Bauleitplanung.

    Üblicherweise macht man das so, dass man da einmalig Differenzwerte ermittelt und dann nur noch Pegel innen ermittelt (ggf. plus gelegentliche Kontrolle, ob sich die Außenwanddämpfung verwändert hat, weil z.B. eine Lüftung eingesetzt wurde).

    Einfach mal die Bescheid von einem Profi durchsehen lassen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • madmax
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    • 26. September 2010 um 18:46
    • #7

    Man will das dort nicht haben, völlig klar.
    Eigentlich der Anfang vom Ende. Bis jetzt hat man damit noch alles in die Knie gezwungen. Jedenfalls hier.

    Den "störenden" Lärm verusacht nämlich nicht die Tonanlage, sondern die Besucher.
    Knallende Autotüren, grölende Trunkenbolde, klirrende Flaschen, Aftershowpartys mit fett Caraudio, Kavalierstarts mit quietschenden Reifen, Vandalismus, Müll, leckere Gerüche wie am 3.Tag auf 'nem (Rock)festival.....

    Das sind alles Sachen, gegen die der Betreiber so gut wie nix machen kann.

    Wer will das schon jedes WE vor seiner Haustür?
    Ich hatte mal Bekannte in München nähe Theresienwiese. Die haben alljährlich zur Wies'n ihren Jahresurlaub genommen und sind verreist..

    Never stop a running System

  • zegi
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    • 27. September 2010 um 10:51
    • #8

    80dB in der Disco ist ja kaum machbar. Da ist wohl schon der Grundpegel der Leute, die sich unterhalten lauter. Bei uns in der Schweiz gibt es so niedrige dB-Vorgaben im Zusammenhang mit Veranstaltungen für Kinder (da machts meiner Meinung nach auch Sinn).

    Wenn allerdings die Ämter und die Anwohner gegen den Betrieb der Disco sind, würde ich es lassen, egal welche Vorgaben gemacht wurden. Sollten die dB-Werte nach oben korrigiert werden, findet sich sicher ein anderer Grund, euch zu vertreiben. Wenn die Sache dann noch vor Gericht kommt, wirds eh sehr teuer und dazu noch sehr Zeit- und Nervenraubend.


    Übrigens, bei uns musste auch mal eine Disco geschlossen werden, weil sie zu laut war. Allerdings war nicht die Musik schuld an der Schliessung, sondern die Lüftung des Lokals!

    Der Ton macht die Musik.

  • Jonnytrance
    Gast
    • 28. September 2010 um 18:45
    • #9

    Ja die Disse ist nicht gewollt, es gab mal zwischen Vorbesitzer und Ordnungsamt Probleme. Jetzt bekommt neuer Inhaber sowas.
    Aber darf der Ordnungsamt überhaupt solche unrealistische Werte vorschreiben? Von wo werden solche Werte bezogen?
    Die "Ausrede" dass da ne Familie wohnt kann jeder Rechtsanwalt schnell kippen, da Gewerbepark. Aber drinnen 80dBA und 100dBA beim Peak... da könnte man diesen Club gleich geschlossen zu lassen.

  • Kracky
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    • 28. September 2010 um 18:51
    • #10

    Wenn du viel Geld, gute Anwälte, Experten und nen langen Atem hast kannst du da auf dem Rechtsweg bestimmt etwas bewirken so das man unter gewissen Auflagen wie permanente Messung usw. schon was geregelt bekommt aber ich glaube einfach das der Hebel der anderen Seite sehr lang ist.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Mechwerkandi
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    • 29. September 2010 um 08:56
    • #11
    Zitat von "Jonnytrance"


    Ja die Disse ist nicht gewollt, es gab mal zwischen Vorbesitzer und Ordnungsamt Probleme. Jetzt bekommt neuer Inhaber sowas.


    Woher weiss ich so was immer? :D
    Frage ist, wenn der Zusammenhang bekannt war, warum sich überhaupt ein neuer Betreiber damit auseinandersetzt.
    99% der mir bekannten Gastronomen sind so schmalspurig aufgestellt, das sie nicht mal mit dem eigenen Personal zielführend interagieren können, wie soll das dann mit einer Behörde funktionieren?

    Mach da einen Kulturschuppen draus und veranstalte Dichterlesungen und Konzerte mit Zithermusik, dann wird da noch was draus. So nicht.

  • Jonnytrance
    Gast
    • 29. September 2010 um 18:55
    • #12
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Frage ist, wenn der Zusammenhang bekannt war, warum sich überhaupt ein neuer Betreiber damit auseinandersetzt.


    Es gibt Betreiber die es schlampig machen und auch solche die es "richtig" versuchen. :wink:
    Wenn bei einem nicht geklappt hat, kann anderer evtl. besser. Davon will aber Ordnungsamt nix wissen, bzw. nicht diese Risiko eingehen und schreibt unrealistische Bedingungen vor.
    Ich habe mit diese Disse nix zu tun, ich habe nur mit Ton geholfen.
    Gibts beim Lärm irgendwelche Anhaltspunkte, Vorschriften, Gesetze?

  • Mechwerkandi
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    • 30. September 2010 um 08:33
    • #13
    Zitat von "Jonnytrance"


    Wenn bei einem nicht geklappt hat, kann anderer evtl. besser.


    Wunschdenken.
    Warum ist denn der Typ der überhaupt Gastwirt geworden?
    Ein echter Profi hätte schon nach der ersten, oberflächlichen Prüfung abgewunken...

    Zitat von "Jonnytrance"


    Ich habe mit diese Disse nix zu tun, ich habe nur mit Ton geholfen.


    Was denn nun? Nichts zu tun oder geschäftlich engagiert?

    Zitat von "Jonnytrance"


    Gibts beim Lärm irgendwelche Anhaltspunkte, Vorschriften, Gesetze?


    Reichlich. Die formaljuristische Auseinandersetzung damit kostet viel Sachverstand, Zeit und Geld.
    Also genau das, was Deinem Kunden fehlt.

  • ADMIN
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    • 30. September 2010 um 09:06
    • #14
    Zitat von "Jonnytrance"

    Ja die Disse ist nicht gewollt, es gab mal zwischen Vorbesitzer und Ordnungsamt Probleme. Jetzt bekommt neuer Inhaber sowas.
    Aber darf der Ordnungsamt überhaupt solche unrealistische Werte vorschreiben? Von wo werden solche Werte bezogen?
    Die "Ausrede" dass da ne Familie wohnt kann jeder Rechtsanwalt schnell kippen, da Gewerbepark. Aber drinnen 80dBA und 100dBA beim Peak... da könnte man diesen Club gleich geschlossen zu lassen.

    Darf das Ordnungsamt das? Das kommt darauf an.

    Die Gebietsausweisung in der Bauleitplanung ist Grundlage für den Wert beim Nachbarn. (Und zwar die Gebeitsausweisung, wo der Nachbar wohnt, nicht dort, wo die Disco steht)

    Der Wert drinnen ist meist ein Erfahrungswert, da war mal ein Gutachter da, der hat gleichzeitig drinnen und draußen gemessen und danach weiß man, was innen möglich ist - zumindest solange, bis der Betreiber ein wenig in das Gebäude investiert.

    Und je nach Zuverlässigkeit des (alten) Betreibers hat man dann auch noch ein wenig Abschlag nach unten, so nach dem Motto "die machen ja eh lauter".

    Das wäre alles legales Verwaltungshandeln, und natürlich will ein Ordnungsamt keine Disco, wegen der immer Beschwerden reinkommen, denn die machen Arbeit und Ärger. Dass eine Behörde in dieser Frage unter sachfremden Gesichtspunkten überzogene Auflagen macht, ist extrem selten.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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