Hallo,
ich wurde leider angehalten...
Es ist allgemein verbreitet, dass ein Fahrtenschreiber bei einem zGG von über 3,5t benötigt wird.
Aktuell:
Auto: zGG: 1700kg
Auto: darf zusätzlich ziehen: 1300kg
Anhänger: zGG: 2000kg
Anhänger: Realgewicht ca. 1000kg
Welches Zulässige Gesamtgewicht gilt für das Gespann?
1700 + 2000= 3700 --> laut Polizei
1700 + 1300 = 3000 --> laut meiner Auffassung
Ich darf doch zulässigerweise nicht mehr als die 3000kg ziehen, alle anderen Angaben sind doch unrelevant!!
Um Hilfe währe ich sehr Dankbar! Es wurde eine Strafe in Höhe von 1500 Euro vorausgesagt.
VG
Daniel