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Geschäftspraktiken Artlogic Düsseldorf

  • djobi
  • 14. Januar 2011 um 21:17
  • falcocgn
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    • 13. April 2011 um 22:41
    • #21

    "Lieber einmal öfter telefoniert, als einfach nur davon ausgegangen". Tarife werden vorher vereinbart. Ganz besonders, wenn das erste Mal für einen neuen Kunden gearbeitet wird. Ich kann doch nicht davon ausgehen, dass mein neuer Auftraggeber den von mir gewünschten Tarif, sagen wir mal per Handauflegen oder Channeling, erspürt (Sorry, aber das musste jetzt sein). Der selbständige Einzelunternehmer (fälschlicherweise auch als Freiberufler benannt) ist nunmal Unternehmer und muss sich auch so verhalten und das notwendige Wissen haben oder sich draufschaffen. Dazu gehört auch das Prinzip von Antrag und Annahme, die deckungsgleich sein müssen. (Ende der Belehrung)

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • djobi
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    • 14. April 2011 um 08:26
    • #22

    Danke für die Belehrung ...

    Ja, wir hätten nochmal drüber sprechen können. Das werde ich in Zukunft auch tun, und das Ganze auch schriftlich. Geht ja leider nicht anders.

    Mein Tarif sind jedoch deutlich auf meiner Homepage ausgewiesen, ein Link zur Homepage findet sich auch in jeder meiner Emails als Signatur - einem Unternehmer darf man wohl zumuten sich dort zu informieren - genau wie es einem Unternehmer zugemutet wird sich über die AGB seines Gegenüber zu informieren.

    Ich darf an mein Beispiel mit dem Maler erinnern. Oder nehmt ne KFZ Werkstatt .. in jeder anderen Branche zahlt ein Kunde die ausgewiesenen Preise des Dienstleisters. Nur in der VT ist das mal wieder Verhandlungssache?
    Und dann ist der Dienstleister noch Schuld wenn er nichts gesagt hat?

    Von seiten Artlogic wurde niemals ein Wort verloren. Mir hier zu unterstellen ich hätte nicht aufgepaßt (Holly) oder mir am Telefon vom Sachbearbeiter erklären lassen zu müssen es wäre ein Satz X vereinbart worden (was definitiv NICHT der Fall ist!) finde ich dreist, sorry. Genauso dreist wie die Sache mit der geforderten Ausfallgebühr, für die ich nie einen Buchungsbeleg erhalten habe.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • tufkaklto
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    • 14. April 2011 um 09:51
    • #23
    Zitat

    Mein Tarif sind jedoch deutlich auf meiner Homepage ausgewiesen, ein Link zur Homepage findet sich auch in jeder meiner Emails als Signatur - einem Unternehmer darf man wohl zumuten sich dort zu informieren - genau wie es einem Unternehmer zugemutet wird sich über die AGB seines Gegenüber zu informieren.

    Ich gehe davon aus, das sich keiner die Mühe nimmt, auf Deiner HP nachzusehen.
    Es wäre viel einfacher, Du würdest das in dein Email schreiben, dann könnten die leichter reagieren.

    Aber allgemein ist es schon üblich, das bei Handagenturen die Agentur die Preise vorgibt.

    Ich würde nie auf die Idee kommen, das ich ungefragt meine Tarife schreibe, ohne das vorher abgeklärt zu haben

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  • falcocgn
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    • 14. April 2011 um 12:24
    • #24

    Die Preise auf Deiner HP sind eine unverbindliche Anpreisung, mehr nicht. Ein Vertrag kommt nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (Antrag und Annahme). Stimmt die annhame nicht mit dem Antrag überein, ist die Annahme als neuer Antrag zu werten usw.

    Hier sehe ich, wie in weiten Teilen der Branche, noch Nachholbedarf bei den kaufmännischen Grundlagen. Bei der IHK gibt es tolle Kurse.

    Übrigens, Du wirst nicht wirklich Verleihen? Verleih ist ohne Entgelt...

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  • unknown_artist
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    • 15. April 2011 um 14:52
    • #25
    Zitat von "falcocgn"

    Die Preise auf Deiner HP sind eine unverbindliche Anpreisung, mehr nicht. Ein Vertrag kommt nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (Antrag und Annahme). Stimmt die annhame nicht mit dem Antrag überein, ist die Annahme als neuer Antrag zu werten usw.


    Warum sollte die Annahme in dem Fall nicht mit dem Antrag übereinstimmen? Warum sollte es sich bei der Buchung nicht um eine konkludente Willenserklärung halten?

    Für eventuell enthaltene Ironie übernimmt der Verfasser dieses Beitrags keine Haftung

  • falcocgn
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    • 15. April 2011 um 15:08
    • #26

    Weil eine Preisangabe auf der Webseite eben kein konkretes Angebot ist.
    Weil es konkludente Handlungen nur bei bestehenden Geschäftsbeziehungen (Hast Du Zeit? Ja! Kostet? So wie immer!) gibt. Hier war es ein Erstgeschäft.

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  • djobi
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    • 15. April 2011 um 15:32
    • #27

    Gut, die rechtliche Betrachtung ist in der Tat interessant. Das ist die eine Komponente.

    Wie gesagt, wo ist der Unterschied zu einer Autowerkstatt, wo die Preise aushängen? Wenn da steht "Ölwechsel 9,99 €" dann zahl ich den auch. Da verhandel ich ja auch nicht wenn ich mein Auto dort abgebe!
    Oder ein mobiler Friseur der ins Haus kommt und mit bestimmten Preisen ob per Internet oder per Flyer wirbt? Wer verhandelt denn da vorher? Warum sollte *ich* als Dienstleister der auf die Baustelle kommt denn dann vorher verhandeln, wenn ich meine Preise bekannt gebe? Wo ist der Unterschied? Rechtlich, wohlgemerkt!

    Klaus: deine Haltung vorher alles zu vereinbaren finde ich vernünftig. Wie gesagt, mich interessiert die rechtliche Seite. Daneben gab es halt keine emails, sondern nur das Telefonat bzw. SMS.

    Andere Agenturen bieten halt Jobs direkt mit konkreten Preisangaben dabei an - da kommen solche Problem erst gar nicht auf. Dies war hier jedoch nicht der Fall!

    Die andere Komponente ist schlichtweg die Art und Weise:
    Die Frage "kostet?" wurde halt nicht gestellt. Und nachher heißt es, es wäre etwas vereinbart gewesen. Es wäre ja nicht der erste Job gewesen. Und Artlogic selbst fordert genau das von falco beschriebene konkluente Handeln für sich selbst ein - und das stimmt schlichtweg nicht!
    Und der oder die Disponenten habe auch nicht den Mumm ihren Fehler einzugestehen.
    Eine Ansage wie "oh, sorry, haben wir wohl vergessen zu vereinbaren, paß mal auf .. so und so .. " hätte seriöser gewirkt, als einfach Unwahrheiten in die Welt zu setzten und sturr darauf zu beharren.
    Das ist das eigentlich ärgerliche!

    Dazu kommt halt noch die Geschichte mit der Absage, einer Strafgebühr, die erst nach Monaten und auch ohne jeglichen Beleg gefordert wird und der Hick Hack mit den SMS.

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  • david anhäuser
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    • 15. April 2011 um 15:54
    • #28

    ich frag mal ganz bescheiden!

    um wieviel geht es in der sachen ( für den ausgeführten job) ohne den abzug dieser strafgebühr?

    denke vielleicht solltest du dir einfach sagen okay leck mich am a... behalt den scheiß.

    aber in zukunft nur zu dem satz das ganze schriftlich hinschicken, und wen man dich wieder bucht, dan nur zu dem satz, oder willst du dich weiter grün und blau ärgern wegen eines ( deiner meinung "das denk ich mir jetzt so" nach unfähigen Mannes der irgendwo im Callcenter sitz und leute bucht)

    der punkt zu einer autowerksatt ist das steht meistens hinter dem Angebot ein sternchen ( * ) und das wiederum usw........

  • tufkaklto
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    • 15. April 2011 um 20:49
    • #29

    @ dj obi:

    Ich denke mal, eine rechtssichere Auskunft zum Thema wirst Du nur haben, wenn DU das ganze gerichtlich durchziehst, dann weißt Du, wer Recht hatte.

    Ob das aber so sinnvoll ist?

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  • DJ-JAJA
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    • 27. April 2011 um 17:34
    • #30

    Nur mal so in den Raum geworfen.

    Invitatio ad offerendum! Ich empfehle dringend mal nachzulesen, was sich dahinter verbirgt! :wink:

    Hier gabs aus meiner Sicht keinen Vertrag im ersten Schritt, da keine übereinstimmende Willenserklärungen vorhanden sind.
    Nun ist aber Deine Arbeitsangebot ja angenommen worden. Da könnte man ja auch das konkludente Handeln dem Unternehmen unterstellen.

    Aber auch hier gilt: 2 Anwälte 3 Meinungen. :?

    Jedenfalls seh ich das mit der Entschädigung auch entspannt. Da ja kein Vertrag zustande gekommen ist. Oder was hast Du da bestätigt?
    Bedenke, dass Du als Kaufmann andere Pflichten hast.

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  • mringhoff
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    • 30. April 2011 um 22:27
    • #31

    Bevor der Startbeitrag zum vierten Mal geändert wurde, stand hier das noch:

    Zitat von "djobi"

    Schnell noch den Crewguide bestätigt und hochgeladen, Gewerbeanmeldung hocheladen, Bescheinigung des Finanzamtes hochgeladen, Versicherungpolice hochgeladen. Ordnung muss ja sein, fertig.

    Hatte damals am 30.1. 2011 auch schon geantwortet:

    Ich kenne jetzt den "Crewguide" nicht, aber es scheint mir so etwas wie ein vorformulierter Vertrag zu sein. Eventuell steht hier ja was drin, was Rückschlüsse auf den Stundensatz ziehen lässt. Oder vielleicht hat man hiermit ja auch irgendwelche AGB der Firma bestätigt, in denen wiederum so etwas drinsteht.

    Damit wäre doch alles klar oder?
    Das war ein Jobangebot von der Firma zu deren Bedingungen. Die hast Du akzeptiert. Irgendwo muss da vermutlich auch ein Passus zur Vergütung drinstehen. Oder ein Hinweis darauf, daß dieser in dieser oder jenen Tabelle zu finden sei....

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  • DJ-JAJA
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    • 30. April 2011 um 22:45
    • #32

    Ja wenn das so da stand, dann hast Du wahrscheinlich etwas in der Art eines Rahmenvertrages gemacht.

    Du solltest wissen was da drin stand! Insbesondere zur Vergütung! :?

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  • djobi
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    • 30. April 2011 um 23:55
    • #33

    ja: nix

    kein Hinweis, keine Tabelle, kein Passus.

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  • DJ-JAJA
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    • 2. Mai 2011 um 15:43
    • #34

    wie ja nix.. :shock: .

    und das macht DICH nicht stutzig? Was bist Du denn für ein Kaufmann? Du musst Dich doch informieren, was Du für Verträge eingehst. Stell Dir mal vor, es passiert was?
    Nochmal, das ist doch ne Holschuld, wen das nicht von alleine kommt.

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  • Mechwerkandi
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    • 3. Mai 2011 um 08:43
    • #35

    Ich fände das schon extrem eigenartig, wenn da überhaupt jemand in gewerbsmässigen Abläufen nach einer Anmeldung frägt, oder sie mir unaufgefordert zuschickt.
    Achtung: Persönliche Ansicht, hat keinen anspruch auf Allgemeingültigkeit.

    Der ursprüngliche Thread ist ohnehin verloren, ich habe mehr den Eindruck, das sich da jemand übervorteilt vorkommt und jetzt nach einem Weg sucht, dem Geschäftspartner eins überzubraten.

  • djobi
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    • 3. Mai 2011 um 11:31
    • #36

    mringhoff: dein Zitat steht da immer noch.
    andi: der ist nicht verloren. der ist gespeichert.

    und die aktuelle Version unterscheidet sich (bis auf eine Datumskorrektur) auch nicht von meiner ursprünglichen Version.

    DJ-JAJA: Wie schon mehrfach gesagt, ging ich davon aus, daß meine Sätze gelten, da nichts anderes vereinbart.

    Gut, für mich ist die Sache hier im Forum eigentlich erledigt.
    - eine rechtssicher Auskunft kann mir hier keiner geben,
    - die Leute, die regelmäßig für Artlogic arbeiten, werden hier wohl nichts zu sagen oder zumindestens nur positives, weil sie dies auch weiterhin tun wollen (dazu zähle ich auch einfach mal Holly und eds-germany).
    - schwammige Andeutungen wie von Julian bringen keinem was
    - und eine Stellungnahme von Artlogic erfolgt offenbar auch nicht.

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  • skyworker
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    • 3. Mai 2011 um 12:21
    • #37

    Nur mal ganz nebenbei - von welcher Größenordnung sprechen wir eigentlich? Wenn ich das so frank und frei erfragen darf?

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • falcocgn
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    • 3. Mai 2011 um 12:56
    • #38

    Hallo sky, wenn ich mir den Anfangsbeitrag so durchlese, sollte es bestenfalls um 150€ gehen. Jammern auf allerhöchstem Niveau. Aber es ist ja besser, hier den Michael Kohlhaas http://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Kohlhaas zu geben und sich bei potentiellen Auftraggebern unmöglich zu machen, als sich im stillen Kämmerlein mal über die eigene Rolle bei diesem kaufmännischen Lehrstück klar zu werden...

    So, Sarkasmus aus. Es gibt hier eigentlich nichts mehr zu sagen außer, dass die Sonne jeden Tag neu aufgeht und es ein schöner Tag wird.

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  • audienceblinder
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    • 6. Mai 2011 um 18:14
    • #39

    Du bist gewerblich und nicht privat, wo zB. der Verbraucherschutz auch sehr vieles regelt.
    siehe Dein Beispiel mit dem Ölwechsel/Friseuse

    Ob das jetzt eine ehrbare kaufmännische Leistung der Gegenseite war, sei mal dahingestellt,
    es ist leider rechtens, Du wurdest einfach kaufmännisch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgezogen.
    Der einzige Ansatzpunkt den Du hast, ist daß Sie Dir anscheinend gar kein Geld überwiesen haben, somit lehnt sich die Firma aber für meine Begriffe ziemlich weit aus dem Fenster.

  • hsli
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    • 20. Mai 2011 um 16:57
    • #40

    Hallo bin neu hier in dem Forum und gerade auf diesen Beitrag gestossen.
    Da ich und Kollegen von mir auch schon verschiedenste Erfahrungen machen durften, die sich mit der Schilderung von djobi decken, möchte ich gar nicht großartig auf für oder gegen artlogic einsteigen.

    Ich finde die Schilderung von djobi sehr Objektiv und kann aus Erfahrung sagen das man auf den Geldbetrag wohl verzichten muss.
    Nicht weil er im Unrecht ist, sondern weil artlogic mit Ausfallpauschalen sehr viel Geld verdient.
    Auch die Rechnungskorrekturen erfolgen auf die skurillsten Arten. Email -> "Nachricht im Memberbereich" , Einloggen im Memberbereich -> "Die Rechnung stimmt nicht", Übersicht zu dem was berechnet werden darf.
    Ansprechpartner für Probleme oder ähnliches haben keine Zeit oder sind überlastet.
    Falls man seine Rechnung tatsächlich und nachweislich richtig gestellt hat, muss man trotzdem warten bis sich jemand damit begnügt sich dem Problem anzunehmen. Das tritt dann ein wenn Not am Mann ist und man arbeiten sollte aber verweigert.
    Alle anderen Wege verlaufen im Sand, jegliche Kosten sein Geld zu bekommen auf rechtlichen Wegen übersteigen häufig den Rechnungsbetrag.
    Also schreibt man dann die Rechnung um, um wenigstens ein Teil Geld zu bekommen.
    Und schon ist artlogic / Simon Stürtz (Geschäftführer) wieder um einiges reicher.
    Denn wenn das jede X Rechnung mit ein paar Euros ist ....

    Das nennt sich System und damit wirbt artlogic, wie man in der Presse lesen kann.

    Die webbasierte / Server Software ermöglicht eine Einbahnstraßen Kommunikation von artlogic zu einem.
    Zurück geht es nur über eine teure Telefonnummer, über einen Sprachcomputer mit Auswahl und zu wenig Mitarbeitern.

    Zugeben muss man allerdings, das wenn man seine Rechnung korrekt stellt es sehr schnell geht.
    Doch ob die Rechnung korrekt ist entscheidet man meist nicht selber, sonder die Software und wer weiß was noch...

    Der Klageweg wird von einzelnen Freelancern Personen usw. nicht genutzt, solang es keine schriftliche Kommunikation gibt / gab und der Streitwert nicht hoch genung ist.
    Das ist nicht nur in der Veranstaltungsbranche so, sondern überall. Ob das von artlogic genutzt wird oder es sich immer nur um zufällig wiederholte Situationen handelte die ich / wir kennenlernen durfte, können wir nur mutmaßen.


    Wir arbeiten inzwischen nicht mehr für ArtLogic und das Softwaresystem.
    Seit dem sind zumindest meine Rechnungen wieder korrekt.

    Aber seit neuestem gibt es wohl eine Facebook - Seite http://www.facebook.de/crewpool die dazu einläd seine Probleme objektiv zu schildern, vielleicht hat dort jemand schneller Zeit ;)
    Oder Kunden denken drüber nach, ob Sie weiterhin Softwarebasierten Dienstleistern sozialkompetente Teamarbeit vergeben, wenn Sie das lesen.
    Ein Versuch ist es Wert, zumindest schneller Antwort auf Fragen zu bekommen.

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