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Defektes Material zugemietet

  • WoMü
  • 13. Februar 2012 um 18:07
  • WoMü
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    • 13. Februar 2012 um 18:07
    • #1

    Hallo,

    habe gerade einen etwas sonderbaren Fall.

    Habe mir im Sommer 2010 für eine Produktion Material zugemietet (Pult).

    Beim Aufbau stellt sich heraus, dass das Pult defekt ist. (Digital-Pult - fährt nicht hoch).

    Rufe den Besitzer an und weise ihn auf den Fehler hin (Antwort des Besitzers: Das ist das erste Mal, noch nie gehabt, etc. etc.)

    Besorge mir für die Produktion noch schnell ein Ersatzpult (Fahrtstrecke ca. 250 km)

    Am nächsten Tag gebe ich das Pult dem Besitzer zurück. Der erzählt etwas von Überspannung wodurch der Defekt aufgetreten sei. Weise ihn darauf hin, dass an diesem Stromkreis noch andere Geräte (mehrere Shure-Sender, Amps, etc.) betrieben worden seien, aber kein anderes Gerät defekt sei. War auch kein Generatorbetrieb.

    Nach einer Woche erzählt er dann etwas von Feuchtigkeitsschaden und ich müsste die Reparaturkosten in Höhe von fast 1000,00 € incl. MWSt. übernehmen, da ich den Schaden verursacht hätte. Meine Antwort war "nein", warum soll ich für einen Schaden zahlen, den ich nicht zu verantworten habe.

    Es kam, was kommen musste. Rechnung - Mahnung - Mahnbescheid - Widerspruch (im Dezember 2010).

    Gestern (nach fast 1,5 Jahren) flattert mir nun die Klage auf Zahlung der Reparatur ins Haus.

    Darin schreibt sein Rechtsanwalt (im Februar 2012) unter anderem, dass er neben den Reparaturkosten plus Zinsen auch die Anwaltskosten geltend mache, obwohl sein Mandant (also der Vermieter des Mischpultes) die diesbezügliche Rechnung in Höhe von ca. 150,00 € vom Oktober 2010 bis dato noch nicht ausgeglichen hätte.

    Für mich stellen sich nun mehrere Fragen:

    1) Ich habe das dumpfe Gefühl, das hier jemand versucht auf meine Rechnung sein defektes Material zu reparieren.

    2) Wie führt der Vermieter den Nachweis, dass das Mischpult bei der Übergabe in Ordnung war. Übergabe erfolgte wie immer. Hier ist das Case mit dem Pult - hier bitte Unterschrift (auf den Lieferschein aus dem Zweckformblock). Für das defekte Pult bei der ersten Inbetriebnahme gibt es Zeugen.

    3) Ich frage mich, ob ich von diesem "Vermieter", der es nicht schafft seit 1,5 Jahren seine Anwaltsrechnung in Höhe von 150,00 € auszugleichen im Falle des Obsiegens vor Gericht meine, für meinen Anwalt vorgelegten, Anwaltskosten zurück bekomme.

    Was meint ihr dazu?

  • tufkaleho
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    • 13. Februar 2012 um 18:18
    • #2

    Besorg die selbst einen Anwalt, lass deine Zeugen schnellstmöglich ihr Wissen niederschreiben nebst Adresse, je länger sowas her ist, desto mehr geht vergessen.
    Sei dir sicher dass die Zeugen auch vor Gericht aussagen würden (gibt da die tollsten Dinger wo Zeugen auf einmal nicht erscheinen und sich nicht melden, da sie die Gegenseite auf einmal nicht in Misskredit bringen wollen).

    Dann kram die Rechnung vom Ersatzpult raus und zieh den Typen vor Gericht.
    Dein Anwalt kann dir sagen wie gut die Chancen stehen, aber auf den ersten Blick doch garnicht mal so übel.
    Wenns klappt kannst du dem Vermieter noch Schadenersatz rausklagen, bzw. Ersatz für die Fahrtkosten und Mehraufwendungen.

    Auf alle Fälle, selbst einen Anwalt suchen.

  • marcoboy
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    • 13. Februar 2012 um 18:31
    • #3

    Das ist egal. Was in seinen AGBs steht ist viel Interessanter. Grundsätzlich kann man davon Ausgehen das der Mieter für das Material verantwortlich ist. Hier geht es um einen Schaden durch Fremdeinwirkung "Flüssigkeit" verursacht wurde. Da wird es schwierig sein es Nachzuweisen das es schon bei der Übergabe defekt war. Auch wird es nach so langer Zeit noch schwieriger sein nachzuweisen ob es wirklich Flüssigkeit war.

    Tja Leergeld zahlen und das nächste mal auf einen Funktionsprobe bestehen. Um den Schaden zu begrenzen würde ich mir die Reparaturrechnung zeigen lassen. Weil da mit Sicherheit drauf steht was es war und auch wie teuer es wirklich gewesen ist. Denn dein Vermieter hat ja nur das Recht den Schaden bezahlt zu bekommen und nicht sich daran gesund zu stoßen.

    Man lernt aus Fehlern. Kann kann nie Ausschließen das nicht doch einer beim Transport seine Flasche Wasser da rein gekippt hat.
    Auf eine Verhandlung würde ich mich persönlich nicht einlassen. Man weiß nie wie das ausgeht auch wenn man glaubt die Karten stehen gut.

    Alles das frage deinen Anwalt. :D

  • tufkaklto
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    • 13. Februar 2012 um 18:35
    • #4

    Ich kann nur raten, nimm einen Anwalt und rede auf keinen Fall mit dem gegnerischen Anwalt.
    Die wissen, wie die das mit Gesprächs undAktennotizen im Nachhinein vor Gericht wasserfest bekommen, was Du gesagt hast.

    Stell ihm die Gegenrechnung vom Pult

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  • marcoboy
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    • 13. Februar 2012 um 19:01
    • #5

    Das sind völlige blödsinnige Tipps dessen Ausgang völlig offen steht und am Ende mit einer noch größeren Kostennote endet.

    Entscheidend ist was in den AGBs steht und wie die Beweislast hier ausschaut. Das sehr zum Ungunsten des Mieters. Sicher das Pult kann vorher schon kaputt gewesen sein durch einen Vormieter. Aber wie willst du es beweisen? Spätestens nach dem Unterschreiben vom Lieferschein bist du dafür bis zur Übergabe verantwortlich. Kaputt ist kaputt. Ein Schaden der durch Fremdeinwirkung geschieht hat der Vermieter noch bessere Karten als bei einen Elektronischen Defekt. Selbst bei diesen obliegt es dem Mieter nachzuweisen das er an diesen nicht Schuld ist.

    Deswegen schau was auf der Reparaturrechnung oben steht und wie hoch diese wirklich ist. Wenn du jemanden einen Schaden zufügst musst du diesen begleichen. Sollte der Vermieter in der Reparaturzeit weitere Mieter für das Gerät haben und muss dazu einen Ersatz anmieten wirst du ihn auch die kosten ersetzen dürfen. Aber er muss seinen Schaden genau nachweisen. Da liegt dann meist der Fehler. Im überreifer wird dann ein Geschäft daraus gemacht.

    Ich frage mich warum man bei solchen Sachen immer so Lange wartet? Es ist doch abzusehen das hier am Ende zu zahlen ist. Dazu hat man eine Haftpflichtversicherung. Mein Gott da wird schon irgend ein Mitarbeiter seine Flasche Wasser aber das Case geschüttet haben.

    Wie man sich so lange mit so etwas beschäftigen kann? Dann natürlich auch die Anwälte.

  • mringhoff
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    • 13. Februar 2012 um 19:56
    • #6

    Fakt ist: auch wenn es in den AGB so drinsteht, daß das Gerät fehlerfrei herausgegeben wurde, muss es lange nicht so gewesen sein.
    Wenn Ihr jetzt nicht direkt bei der Abholung das Gerät gemeinsam getestet habt, bzw. er vorab unter Zeugen oder mit einem glaubhaften Prüfprotokoll etc. dann besteht die Chance, durch entsprechenden, glaubhaften eigenen Nachweis das Gegenteil festzustellen. (Zeugen beim Aufbau, zeitnaher Anruf beim Vermieter etc.) Der Schaden war ja augenscheinlich bei der Abholung nicht zu erkennen gewesen.

    Da in diesem Fall beide Parteien fest der Überzeugung sind, den vermeintlichen Wasserschaden nicht begangen zu haben, wird vermutlich nur eine gerichtliche Entscheidung die Lösung bringen.
    Hier könnte derjenige als Gewinner herausgehen, der die nachvollziehbarsten, beweisfestesten Argumente vorbringen kann und nicht, was in den AGB steht. Möglich ist aber auch, daß das alles nicht sicher zu beweisen ist, weshalb der Richter vermutlich auch eine neutrale Entscheidung (z.B. jeder zahlt die Hälfte) treffen könnte.
    Mit den Anwaltskosten, den Gerichtskosten etc. könnte dies dennoch auch für beide Seiten den ursprünglichen Rechnungsbetrag bei weitem überschreiten....

    Zitat von "WoMü"

    Darin schreibt sein Rechtsanwalt (im Februar 2012) unter anderem, dass er neben den Reparaturkosten plus Zinsen auch die Anwaltskosten geltend mache, obwohl sein Mandant (also der Vermieter des Mischpultes) die diesbezügliche Rechnung in Höhe von ca. 150,00 € vom Oktober 2010 bis dato noch nicht ausgeglichen hätte


    könnte aber jetzt auch einfach nur eine einfache Möglichkeit sein, daß der Rechtsanwalt seine Kosten durch ein Briefchen reinholen möchte...

    Zitat von "WoMü"

    1) Ich habe das dumpfe Gefühl, das hier jemand versucht auf meine Rechnung sein defektes Material zu reparieren.


    Das muss nicht sein. Der Schaden kann genausogut ohne Wissen des Vermieters passiert sein. Das ist sogar ziemlich wahrscheinlich. Wer gibt denn schon absichtlich ein defektes Gerät heraus, nur damit er jemanden den Schaden reindrücken kann? Gerade bei einem Mischpult weiß man doch, daß es ein sehr wichtiges Teil ist, mit dem eine Veranstaltung steht und fällt.
    Woher der Schaden dann wirklich gekommen ist, wird vermutlich dann keiner mehr so wirklich feststellen können.

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  • WoMü
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    • 13. Februar 2012 um 22:58
    • #7

    Soviel ich weis sind seine AGB's grundsätzlich egal, solange sie mir nicht zugänglich gemacht worden sind. Am besten mit Empfangsbestätigung.

    Soweit zu de AGB's.

    Auf dem Lieferschein steht nur ein Mischpult. Keine Bemerkungen über den Zustand. Der Lieferschein ist auch das einzige was unterschrieben ist. Eine Funktionsprüfung bei Übergabe fand auch nicht statt. Ist ja auch nicht üblich. Würde bei größeren Anlagen auch lustig werden alle Funktionen zu überprüfen.

    Am besten ist ja, dass sein Anwalt noch schreibt, dass die Anwaltsrechnung aus Oktober 2010 bis heute (Datum der Klageschrift ist der 07.01.2012) noch nicht beglichen ist. Das lässt Rückschlüsse auf seine Zahlungsfähigkeit zu. Wenn er jetzt klagt und verliert, kann es passieren, dass ich auf meinen durch ihn verursachten Kosten sitzen bleibe.

    Es lebe der Rechtsstaat. Wenn ich pleite bin riskiere ich einen oder mehrere dicke Prozesse und reisse noch viele mit in den Abgrund. Verliere zwar, aber bei mir ist ja nichts mehr zu holen und die Anwälte bekommen immer ihr Geld. Je höher der Streitwert, desto dicker die Summe.

  • tufkaklto
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    • 14. Februar 2012 um 08:55
    • #8

    Komische Rechtsmeinungen findet man teilweise hier.

    Wenn er nachweisen kann, das das Gerät beim Einschalten kaputt war ( Zeugen, sofortiger Anruf ) dann kommt er normal da gut raus.

    Warum eine Anwaltsrechnung nicht beglichen ist, das muß ja nicht stimmen!!!
    Denn nun kann er Zinsen verrechnen!!!!!

    Lass Dich nicht Im Forum beraten, hier gibt es viele Möchtegernanwälte mit verdrehter Rechtsmeinung.
    Frag einen Anwalt und lass Dich beraten, das ist dem sein Beruf.
    Und selbst wenn das Erstgespräch was kostet, dann hast Du eventuell viel gespart.
    Oft hilft auch schon,wenn ein Anwalt was schreibt, damit der Andere Ruhe gibt.

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  • smitty
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    • 14. Februar 2012 um 10:23
    • #9

    Also ich kann auch nur dazu raten das anwaltlich prüfen zu lassen.

    Zitat von "marcoboy"

    Ich frage mich warum man bei solchen Sachen immer so Lange wartet? Es ist doch abzusehen das hier am Ende zu zahlen ist. Dazu hat man eine Haftpflichtversicherung.

    Vorsicht! Die allgemeine Haftpflicht kommt nicht für gemietete Gegenstände auf.
    Eine Elektronikversicherung mit Einschluss von Mietsachen wäre hier das Richtige.

    Simon@fye-service.de

    http://www.fye-service.de

  • test
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    • 14. Februar 2012 um 13:15
    • #10

    gedenke aber auch:
    ein Rechtsanwalt will natürlich auch geld verdienen !!

    ich würde den Kollegen anrufen und versuchen mich gütlich mit ihm zu einigen. das wird mit den meisten gehen. wichtig ist, das man in so einer Verhandlung nie erwarten sollte alles 'durch zu bekommen', was man sich so vorstellt. das ist ein geben und nehmen.
    z. b. wäre zaheln der Rechnung und dann ein verbilligtes mieten eine Idee

    http://www.crystal-hannover.de
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  • Sam Razr
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    • 14. Februar 2012 um 14:48
    • #11

    Für solche Fälle hat man eine Rechtsschutzversicherung. Die kosten dafür haben sich nach der ersten Nutzung schon wieder rentiert. Hat mir bisher jedes mal geholfen!

  • mringhoff
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    • 14. Februar 2012 um 14:56
    • #12
    Zitat von "test"


    ich würde den Kollegen anrufen und versuchen mich gütlich mit ihm zu einigen

    Das ist, wie schon erwähnt, die wahrscheinlich preiswerteste Möglichkeit für beide.
    Weitere Alternative: man teilt sich den Rechnungsbetrag (wenn man den Geschäftskontakt in Zukunft meiden möchte)
    1000,- EUR brutto = 840,- EUR netto -->420,- für jeden
    Da dürfte man je nach Dauer des Muskelspiels mit den Anwälten und einer Gerichtsverhandlung wesentlich mehr zahlen, auch wenn man einen Teilerfolg erringt.

    Ein gerichtlicher Streit lohnt sich nur dann, wenn die Beweislage eindeutig ist. Das aber ist sie ja leider nicht...

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    • 14. Februar 2012 um 15:31
    • #13
    Zitat von "Sam Razr"

    Für solche Fälle hat man eine Rechtsschutzversicherung. Die kosten dafür haben sich nach der ersten Nutzung schon wieder rentiert. Hat mir bisher jedes mal geholfen!

    Zitat von "smitty"

    Eine Elektronikversicherung mit Einschluss von Mietsachen wäre hier das Richtige.

    +1!
    Ohne die beiden Zettel ist es heutzutage dank solchen "Spezialisten" leider ein unkalkulierbares Risiko als Unternehmer ohne Haftungsbeschränkung Material zu mieten. Da gehört schon lange eine gesetzliche Versicherungspflicht ähnlich wie bei Autovermietungen her... :twisted:

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • MRspeaker
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    • 14. Februar 2012 um 22:03
    • #14

    Wir hatte sowas auch schon mal,
    ich schrieb hier einen Bericht.

    Da hatte ein Kollege Lampen mit viel zu alten Leuchtmitteln vermietet, eine Lampe platzte beim einschalten und zeriss den Moving Head.
    Ich kann ja auch schlecht alle MHs prüfen beim zumieten.

    Es folgten Rechnungen, Mahnungen, Anwaltsschreiben, Drohungen vom Anwalt das ganze vor Gericht gehen zu lassen... Bis jetzt nach über einem Jahr ist alles noch heiße Luft.

    So lange du nicht vor Gericht gezogen wirst, kannst du bei allen Schreiben Widerspruch einlegen. Du widersprichst der Forderung in Grund und Höhe heißt das auf bürokratisch.
    Ein Anwalt will Geld verdienen, also schreibt er dir böse Texte.

    Wenn die Sache schon 1,5 Jahre her ist, kann die Angelegenheit nicht so wichtig sein.
    Wenn der Vermieter vor Gericht geht, muss er den Anwalt und die Gerichtskosten zahlen. Wenn er nicht zahlungsfähig ist, zieht er womöglich auch nicht vor Gericht.

    Sollte es vor Gericht gehen, wird es interessant.
    Dann ist es wichtig das das Gerät bereits beim einschalten defekt war. Dann hast du eine Changse.
    Wenn es erst kurz hochgefahren ist, und dann ausstieg, hast du es erstmal beschädigt.

    Da du es gemietet hast, musst du es auch wieder funktionierend zurück bringen, das hat auch nichts mit AGBs zu tun.

    Auf irgendwelche Absprachen mit "nur die hälfte bezahlen" und telefonieren usw. würde ich mich nicht einlasse, das kostet Zeit und nerven.
    Die Gegenseite will das doch nur.

    Bleib stur bei deinem Recht.
    Mit Glück kommt nichts mehr, mit Pech zahlst du ein paar Euro für die Gerichtskosten und bei Bedarf den eigenen Anwalt.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

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    • 14. Februar 2012 um 22:13
    • #15

    Tschuldigung, aber das ist doch reichlich naiv. Leider steht das Schuldrecht des BGB in diesem Fall ziemlich eindeutig auf der Seite des Vermieters (sonst hätte er wohl kaum einen Anwalt gefunden der bereit wäre ihn so aggressiv zu vertreten). Dagegen hilft nur entweder a) aussergerichtliche Einigung unabhängig von der Schuldfrage oder b) sich einen guten Anwalt zu nehmen, der das bis zum bitteren Ende durchknüppelt. Letzteres wiederum kann ziemlich teuer werden wenn es nicht klappt...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • tufkaklto
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    • 15. Februar 2012 um 00:11
    • #16

    Einen Anwalt der Blödsinn macht findet man schnell.

    Ich kann hier nur aus eigener Erfahrung berichten, da hat eine Firma, die Ich im Warnungen Brett erwähnt hatte ( ok, inzwischen schon 2 Firmen, um genau zu sein , wobei die 2. trotz Drohung immer noch kein Verfahren am Gericht angestrengt hat ) doch tatsächlich einen Anwalt gefunden der meinte, mich mit Streitwert 10.000 Euro verklagen zu müßen.
    Mit Eidesstattlicher Erklärung vom Gegner.
    Mein Anwalt hat nur was erwähnt von wegen, der hat zu heiß geduscht......

    Also, Anwälte die was probieren findet man schnell.
    Solange man nichts entgegnet greift genau das, was sie wollen, nämlich einschüchtern und doch lieber auf einen vergleich einlassen und die Hälfte zahlen.....

    Damit haben die gewonnen

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  • mringhoff
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    • 15. Februar 2012 um 09:39
    • #17

    So wie wir hier unterschiedliche Meinungen zu diesem Fall haben, so gehts den Anwälten ebenso.
    Wir haben also im Angebot:

    (1) Zahle die Rechnung und verbuche es als "Lehrgeld", dann hast Du Ruhe

    (2) Versuche eine Regelung ohne Anwälte zu finden, handele einen Kompromiss aus und spare Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Zeit und Nerven. Es geht hier nur um wenige hundert Euro.

    (3) Setze Dein Recht durch, zahle nichts, das Anwaltsschreiben ist nur heiße Luft. Es kommt sicher nicht zum Prozess, da der Kläger vermutlich kein Geld hat...

    (4) Nimm Dir auch einen Anwalt und mach, was der sagt. (meine Prognose: ebenfalls ein Schreiben an die generische Seite, kleine Kostennote an den Beklagten)


    Man kann ja Weg (3) wählen und sehen, was passiert. Dann kann man immer noch versuchen, auf Weg (2) eine Möglichkeit zu finden. Falls das scheitert, dann wird wohl an Weg (4) oder (1) nichts vorbeiführen.
    Risiko aber: ist der generische Anwalt sehr engagiert, treibt man nur die Kosten in die Höhe und eine Lösung auf Weg (2) wird schwieriger bzw. teurer. Weiteres Risiko: durch selbst verfasste Schreiben / Telefonate etc. könnte man sich in eine juristische Falle begeben und eventuelle Chancen auf einen positiven Ausgang verspielen. Hier wäre ein rechtzeitiger Gang des Weg (4) vielleicht besser gewesen...

    Also: schönes Strategiespiel mit ungewissem Ausgang...

    Falls ich noch eine Prognose abgeben darf:
    Wenn sich beide Seiten nicht einigen können und die Anwälte weiter ein paar Rechnungen schreiben möchten, wird es wohl auf eine Gerichtsverhandlung herauslaufen.
    Der zuständige Richter wird erstmal die Augen rollen: es geht um rund 800,- EUR !
    Genervt wird der die Akte durchlesen: "Der Beklagte hat das Mischpult beschädigt" - "Nein, ich war das nicht, das war vorher schon, ich habe Zeugen." - Beweislage also ziemlich unklar (Schaden kann ja auch auf dem Transport geschehen sein).
    Wie bekommt der Richter den Fall wieder schnell vom Tisch?
    Vermutlich durch ein Urteil: "jeder zahlt die Hälfte" zusammen mit "Gerichtskosten werden geteilt, eigene Anwaltskosten werden selbst getragen"

    Spätestens hier wird für jeden (!) der Betrag vierstellig sein, falls man nicht eine gute Rechtsschutzversicherung hat.

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  • thc
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    • 15. Februar 2012 um 22:22
    • #18
    Zitat

    Vermutlich durch ein Urteil


    Ziemlich sicher nicht.
    Wer einmal die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) studiert hat, wundert sich nicht mehr, warum ganz viel Prozesse mit einem Vergleich enden.
    Dabei gewinnen nämlich alle entscheidenden Beteiligten - und das sind nicht die beiden Parteien:
    Die Anwälte haben Anspruch auf die doppelte Gebühr.
    Und der Richter bzw. die Richterin muss kein Urteil fällen, sondern kann einen Beschluss verkünden.
    Das bedeutet, einmal noch während der Verhandlung den Beschluss ins Diktiergerät zu sprechen.
    Andernfalls gilt es, eine schriftliche Begründung zu verfassen.
    Die Interessenlage der Juristenzunft ist also grundsätzlich nicht unbedingt mandantenorientiert geprägt...

    Gruß
    Claus

    P.S.: Wenn es wirklich zu einer Verhandlung kommt, berichte doch bitte davon.

  • tufkaklto
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    • 16. Februar 2012 um 11:31
    • #19

    Ich würd auf jeden Fall mal eine Gegenrechnung stellen, für zugenietetes Pult, KM Geld für abholen und zurückbringen, ein Mann mehr, der das gemacht hat usw.

    Dann wird neu gemischt.....

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  • mringhoff
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    • 16. Februar 2012 um 14:37
    • #20

    ob solche Forderungen nachträglich noch zu stellen sind? Es ist ja doch schon fast 1 1/2 Jahre her...
    Man kann es ja mal probieren...
    Ob man das zugemietete Pult in Rechnung stellen kann, hängt auch davon ab, ob man für das defekte Pult Miete bezahlt hat bzw. gefordert wird.
    Im Prinzip kann man nur die Mehrkosten als Schadensersatz geltend machen, aber da ist ja genug angefallen (v.a. die Fahrt)
    In den AGB steht aber oft drin, daß man bei einem Gerätedefekt als Vermieter keinen darüber hinausgehenden Schaden übernimmt, den der Ausfall verursacht hat. Mehr als die Erstattung eventuell bezahlter Gerätemiete ist im Normalfall nicht drin. Aber wer weiß, was einem findigen Rechtsanwalt dazu wieder einfällt.

    Zitat von "klauston"

    zugenietetes Pult


    Oh Gott... wer macht denn sowas? das arme Pult... :)

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