Hallo,
habe gerade einen etwas sonderbaren Fall.
Habe mir im Sommer 2010 für eine Produktion Material zugemietet (Pult).
Beim Aufbau stellt sich heraus, dass das Pult defekt ist. (Digital-Pult - fährt nicht hoch).
Rufe den Besitzer an und weise ihn auf den Fehler hin (Antwort des Besitzers: Das ist das erste Mal, noch nie gehabt, etc. etc.)
Besorge mir für die Produktion noch schnell ein Ersatzpult (Fahrtstrecke ca. 250 km)
Am nächsten Tag gebe ich das Pult dem Besitzer zurück. Der erzählt etwas von Überspannung wodurch der Defekt aufgetreten sei. Weise ihn darauf hin, dass an diesem Stromkreis noch andere Geräte (mehrere Shure-Sender, Amps, etc.) betrieben worden seien, aber kein anderes Gerät defekt sei. War auch kein Generatorbetrieb.
Nach einer Woche erzählt er dann etwas von Feuchtigkeitsschaden und ich müsste die Reparaturkosten in Höhe von fast 1000,00 € incl. MWSt. übernehmen, da ich den Schaden verursacht hätte. Meine Antwort war "nein", warum soll ich für einen Schaden zahlen, den ich nicht zu verantworten habe.
Es kam, was kommen musste. Rechnung - Mahnung - Mahnbescheid - Widerspruch (im Dezember 2010).
Gestern (nach fast 1,5 Jahren) flattert mir nun die Klage auf Zahlung der Reparatur ins Haus.
Darin schreibt sein Rechtsanwalt (im Februar 2012) unter anderem, dass er neben den Reparaturkosten plus Zinsen auch die Anwaltskosten geltend mache, obwohl sein Mandant (also der Vermieter des Mischpultes) die diesbezügliche Rechnung in Höhe von ca. 150,00 € vom Oktober 2010 bis dato noch nicht ausgeglichen hätte.
Für mich stellen sich nun mehrere Fragen:
1) Ich habe das dumpfe Gefühl, das hier jemand versucht auf meine Rechnung sein defektes Material zu reparieren.
2) Wie führt der Vermieter den Nachweis, dass das Mischpult bei der Übergabe in Ordnung war. Übergabe erfolgte wie immer. Hier ist das Case mit dem Pult - hier bitte Unterschrift (auf den Lieferschein aus dem Zweckformblock). Für das defekte Pult bei der ersten Inbetriebnahme gibt es Zeugen.
3) Ich frage mich, ob ich von diesem "Vermieter", der es nicht schafft seit 1,5 Jahren seine Anwaltsrechnung in Höhe von 150,00 € auszugleichen im Falle des Obsiegens vor Gericht meine, für meinen Anwalt vorgelegten, Anwaltskosten zurück bekomme.
Was meint ihr dazu?