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Problem mit Stromverteilung - Gerät abgebrannt

  • markus maier
  • 17. Dezember 2012 um 16:43
  • markus maier
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    67
    • 7. Januar 2013 um 07:21
    • #41

    Das mit dem Furmann ist einfach:
    Da hats den Varistor zerlegt. Ausgelegt für 250V magt der halt keine 400V länger als ein paar ms...

    Mich wundert vielmehr, dass die anderen Geräte nix abbekommen haben. Weder das gute alte 01v noch die T.Amp Chinaböller... Nur das 01v hat mit lautem Brummen vom Trafo reagiert.

  • marcoboy
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    • 8. Januar 2013 um 15:26
    • #42

    Normaler Weise zerlegt es diesen nicht. Denn dieser bildet Parallel zum schützenden Verbraucher einen Kurzschluss und bevor es den Varistor oder das Gerät zerlegt löst die davor befindliche Sicherung aus.

    Da hat der Schutz nicht funktioniert. Denn nach dem der Varistor aus dem Weg war lag die Überspannung wieder an.
    Ich vermute das jemand die Feinsicherung davor mal ausgetauscht hat. Gegen etwas größeres oder die Charakteristik stimmt nicht. Mich würde Interessieren ob der Furman den defekten Überspannungsschutz anzeigt?

    In Geräten ist so ein Varistor Standard es fliegt dann eben die Vorsicherung raus.

  • test
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    • 8. Januar 2013 um 16:55
    • #43

    du hättest bei dem 01v nur noch etwas länger warten müssen. da wäre dann auch eine qualmwolke raus gekommen. meist gibt ja der glätter vor dem zerhacker im schaltnetzteil auf, wenn
    es spektakulär sein soll :D

    wenn man als chef nicht versichert sein möchte, dann darf man auch alles machen. ich bin freiwillig in der bg versichert. damit muß ich mich auch nach ihren regeln richten 8)

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • markus maier
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    67
    • 24. Januar 2013 um 20:36
    • #44

    marcoboy:
    Gut möglich, dass der Schutz nicht funktioniert hat. Die Sicherung hat jedenfalls nicht ausgelöst. Das Gerät war kein halbes Jahr alt. War auch noch nie jemand dran, das kann ich 100%ig sagen. Feinsicherung hat der keine. Da ist so ein kleiner Sicherungsautomat drin. Für 10A. Die Sicherung der Zuleitung hat ebenfalls nicht ausgelöst.

    Dennoch ist mir klar, dass der Varistor einen Kurzschluss gegen Masse bildet. Deshalb wundert es mich auch, dass die Sicherung nicht ausgelöst hat... Da hats schon ein paar Sekunden lang gequalmt, bis das Gerät wieder aus war.

    Zur Anzeige kann ich nichts konkretes sagen. Der Qualm hat mich abgelenkt ;) Ich bin aber der Meinung, dass die LED weiterhin geleuchtet hat. Wenn man sich den Aufbau des Conditioniers anschaut auch ganz logisch. Die liegt einfach nur parallel zum Ausgang (also hinter dem Filter). Da die Geräte hinten dran ebenfalls noch liefen, muss die LED also auch noch geleuchtet haben...

  • falcocgn
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    • 3. Februar 2013 um 21:47
    • #45

    Ich kann den Quatsch nicht mehr hören, dass ein Selbständiger sich nicht an BG-Vorschriften halten muss! Wer sowas verbreitet, hat Null (!!!) Ahnung und sollte dringend wenigstens die BGV A1 "Grundsätze der Prävention" lesen:

    BGV A1, § 1 -Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften-

    Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und...

    Ein selbständiger ist ein Selbständiger Einzelunternehmer! Peng! Ende der Diskussion! Ein Selbständiger, der sich nicht an die UVV halten will, verlässt meine Baustelle.

    In § 6 -Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer- Abs. 1 findet sich dann noch: Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbständige Einzelunternehmer an einm Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (...) zusammenzuarbeiten. (...)

    Noch Fragen?

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • jaan2204
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    • 4. Februar 2013 um 11:45
    • #46

    Vor Gericht würde immer der Schutzzweck einer Vorschrift im Raum stehen. Als Straftat ständen ja Körperverletzung, Sachbeschädigung, fährlässige Tötung etc. etc. im Raum wozu die BGVs dann rangezogen werden, um herauszufinden, wer welche Garantien hätte bringen müssen. (Garantenstellung - war er dafür verantwortlich???)

    Wenn ich in einem öffentlichen Gebäude Dosen habe, kann ich nach dem Rechtsrahmen schon davon ausgehen, dass diese nach Vorschrift montiert und abgenommen wurde. In öffentlichen Gebäuden, wie Schulen, Behörden etc. wird dazu sogar jährlich eine Prüfung durchgeführt. Ausnahme bilden natürlich, wenn man schon augenscheinlich sehen muss, dass hier was nicht stimmt. Als Fachkraft wird mir natürlich unstellt, dass ich das nötige Wissen besitzen muss, um eventuell auch durch einfache Prüfungen den Fehler festzustellen. Ich steht einfach nur die Frage im Raum - hätte man den Fehler vermeiden können. JA-durch einfaches Prüfen, der da Veranstaltungstechniker gebildet sein sollt - ABER - er trägt nicht die alleinige Schuld bzw. den größten Anteil - da schon vorher was bei der Installation oder Prüfung falsch gelaufen ist....

    Die BGV stellt hier eindeutig klar, dass man halt als Fachkraft einfach nochmal vorher prüfen soll, was ein Normalo nicht kann.

    Bei korodierten Kontakten fraglich. Ich kann mir jetzt eigentlich nicht konkret vorstellen, wie ich auf eine 32A 7000W Last bringen soll, um dann beim Messen festzustellen, dass die Spannung abpfeift, weil dann ist es doch schon zu spät..

    Außerdem kann man sich das messen dann auch sparen, da man das eigentlich bei jeden einigermaßen brauchbaren Stromrack (und diese Verteiler gibt es ja auch schon günstig) sofort am Voltmeter ablesen kann. Schneller messen kann man auch nicht, ABER den Punkt würde ich im Rahmen des Lernens nochmal gern näher erläutert haben wollen.

    Danke euch im voraus...

  • niggles
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    • 5. Februar 2013 um 15:14
    • #47
    Zitat von "jaan2204"

    Bei korodierten Kontakten fraglich....
    Schneller messen kann man auch nicht, ABER den Punkt würde ich im Rahmen des Lernens nochmal gern näher erläutert haben wollen.
    ...


    Schleifen- und Netzinnenwiderstand messen.
    In einem korrekt funktionierenden TN-C-S oder TN-S Netz sind die Werte annähernd gleich. Wenn Zi deutlich über Zs liegt ist irgendwo mit dem Neutralleiter was faul.
    Um den Fehler vernünftig eingrenzen zu können braucht man Erfahrungswerte aus der Praxis welche Anschlussgrössen und Querschnitte im Normalfall welche Werte haben. Dann kann man aber mit ein paar Messungen ziemlich genau sagen bei welcher UV oder welcher Zuleitung das Problem liegt. Alles wohlgemerkt ohne Last!

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • jaan2204
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    • 5. Februar 2013 um 16:30
    • #48

    Vielen Dank, jetzt habe ich es auf den Schirm...

  • buzz
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    • 5. Februar 2013 um 20:16
    • #49
    Zitat von "jaan2204"

    Wenn ich in einem öffentlichen Gebäude Dosen habe, kann ich nach dem Rechtsrahmen schon davon ausgehen, dass diese nach Vorschrift montiert und abgenommen wurde. In öffentlichen Gebäuden, wie Schulen, Behörden etc. wird dazu sogar jährlich eine Prüfung durchgeführt.

    Ich bitte um Entschuldigung, aber ich halte obiges bestenfalls für einen frommen Wunsch.
    Insbesondere der zweite Satz entspricht definitiv nicht der Realität - auf Basis welcher Verordnung / Regel etc. sollte das denn so sein..?

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

    Hier geht's weiter...

  • yamaha4711
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    • 6. Februar 2013 um 12:18
    • #50

    Tacho!

    Zitat

    auf Basis welcher Verordnung / Regel etc. sollte das denn so sein..?


    Vielleicht auf derselben wie auch wir unsere Betriebsmittel jährlich prüfen müssen/sollen.

    Leider ist es wirklich meist ein frommer Wunsch, obgleich ich es auch wirklich erlebt habe, dass dies auch gelebt wird. Einmal im Jahr geht ein Rudel Elektriker mit Messequipment durch die Gebäude und prüfen die Steckdosen, RCD's und Betriebsmittel - selbst die Kaffeemaschine der Sekräterin wird da nicht ausgenommen.

    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • falcocgn
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    • 7. Februar 2013 um 11:02
    • #51

    Ich wundere mich schon, dass hier immer noch nach dem ganz kleinen 1x1 der Arbeitssicherheit gefragt wird, bzw. ganz offen nicht-wissen zutage tritt. Die Regeln zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel sind in der VDE 0100-200 und der BGV A3 festgeschrieben. Die Regeln zur Prüfung aller anderen Betriebsmittel finden sich in der Betriebssicherheitsverordnung und auch anderen Regeln. Grundsätzlich ist ALLES zu prüfen und zwar wenigstens jährlich. Und ja, von Mitarbeitern eingebrachte Kaffeemaschinen, Radios und Wasserkocher sind auch zu prüfen. Da kann das Prüfintervall jedoch 2-jährlich sein.

    Meine Erfahrung als Auch-Arbeitsschützer zeigt, dass es manche kleinen Vermietbetriebe gibt, die sehr vorbldlich agieren und manche sehr großen Betreiber mit mehreren Häusern dafür erst mit meiner Beauftragung mit der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben anfangen. Darunter auch Betriebe, die das Wort "Nachhaltigkeit" ganz groß propagieren...

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • andi.bt
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    • 2. März 2013 um 00:12
    • #52
    Zitat von "falcocgn"

    Die Regeln zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel sind in der VDE 0100-200 und der BGV A3 festgeschrieben

    Ich will dir da jetzt mal grundsätzlich nicht in den Text reinreden da ich ihn bis auf eine Kleinigkeit auch so unterschreiben würde - aber meinst du nicht die VDE 0701-0702?
    Die 0100-200 ist für die Elektrische Anlagen von Gebäuden und die sind alle 3 Jahre zu überprüfen..

  • Audiowerk
    Verifiziert
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    2.757
    • 2. März 2013 um 10:50
    • #53
    Zitat von "yamaha4711"

    Leider ist es wirklich meist ein frommer Wunsch, obgleich ich es auch wirklich erlebt habe, dass dies auch gelebt wird. Einmal im Jahr geht ein Rudel Elektriker mit Messequipment durch die Gebäude und prüfen die Steckdosen, RCD's und Betriebsmittel - selbst die Kaffeemaschine der Sekräterin wird da nicht ausgenommen


    Das ist richtig - wenn es denn stattfindet, dieses seltene Event. Ich arbeite hauptberuflich auch in einer öffentlichen Anstalt und habe eine solche umfassende Prüfung der Betriebsmittel und der fest installierten Anlagen in den letzten acht Jahren nur ein einziges Mal erlebt. Dabei wurde dann auch wirklich auf jede Verlängerungsschnur und jede Dreierdose eine gelochte Plakette geklebt. Mittlerweile haben sich die Märkchen über die Jährchen allerdings wohl auch mehrheitlich in Staub aufgelöst, und es gibt da und dort leidlich funktionierende Projektoren, anderswo schauen blau, braun und grüngelb hinten aus dem Stecker heraus... tja, Wunsch & Wirklichkeit :?

    Nach einer Brandschau vor anderthalb Jahren wurden in dieses Gebäude allerdings spontan über 200.000 Euro investiert, seitdem hängt sogar auf jedem Lokus ein Brandmelder, ein akkugepuffertes Notlicht (LED-basiert, sehr hübsch) und ein ELA-Lautsprecher. Dazu eine ELA mit CEAG vom Feinsten. Ist auch ein schönes Spielzeug... man kann via Auxeingang zonenweise Musik einspielen. Das Pluginmodul hatte ich damals beantragt :D :D

  • mringhoff
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    5.262
    • 4. März 2013 um 18:47
    • #54
    Zitat von "markus maier"


    Verstehe das aber nicht ganz: Wäre der Neutralleiter abgerissen, dürfte doch garnichts funktionieren. Vielleicht noch ein Hinweis zu unserem Verteiler: Ist ein 19" Teil von K&M. Macht aus CEE16 einfach nur 3x mal 230V mit jeweils 2 Steckdosen.


    mit dieser Aussage belegt man leider, daß man die essentiellsten Dinge des Drehstroms noch nicht ganz verinnerlicht hat. Umso erschreckender, daß diese Aussage von einem Student der Elektrotechnik stammt. Und Drehstrom ist ganz klar Inhalt der ersten beiden Semester im Fachbereich Elektrotechnik (zumindest bei uns in Bayern) und in Grundzügen nebenbei auch im Fach Physik der letzten beiden Jahre vor dem Abi (zumindest früher...).

    Zweitens:
    wir sind Gewerbebetriebe, keine Laien (auch wenn manche Betriebe mal laienhaft arbeiten). Wir haben uns an entsprechende andere Regeln zu halten. Schutzregeln für Laien gelten für uns nicht. Wer erzählt, daß die berufsgenossenschaftlichen Verordnungen nur für die in der BG versicherten Betrieben gelten, hat die Hälfte nicht verstanden.
    Ja, es sind keine Gesetze, sondern nur Verordnungen. Daraus ergibt sich, daß man zwar direkt nicht bestraft werden kann, wenn man sich nicht daran hält. Aber: es sind sogenannte "anerkannte Regeln der Technik". Das bedeutet, daß jeder, der sich nicht daran hält, grob fahrlässig (oder evtl. sogar vorsätzlich) handelt und zur Verantwortung gezogen wird , wenn es zu einem Schaden kommt. Wenn wir verantwortlich arbeiten wollen, MÜSSEN wir uns also in Konsequenz daraus an diese Regeln halten.
    Nach BGV A1 §§2ff im Allgemeinen und der BGI 813 (SP 25.1/5) im Speziellen gibt vor, daß wir als Unternehmer die elektrische Anlage entsprechend vor der Nutzung zu prüfen haben.

    Im Gegensatz zu Laien, die auf die Elektrofirma oder den Hausherren schimpfen dürfen, die eine fehlerhafte Steckdose zur Verfügung stellen, gilt das für uns Unternehmer nicht! Uns wird die nötige Fachkompetenz zugeschrieben, das vorher zu prüfen. Aus diesem Grund sind alle Überlegungen der Haftung oder des Schadensersatzes sinnlos.

    Drittens:
    wenn wir hier schon technische Ursachenforschung betreiben sollen, dann fehlt für mich eine ganz klare Info: was (und wie) wurde denn an der CEE-Steckdose gemessen?
    Die Aussage "es hat geknallt und geraucht" reicht für eine Ferndiagnose via Forum nur für Spekulationen.
    Wurde denn überhaupt gemessen, nachdem der Schaden eingetreten ist?

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