Richtig und das besteht auch für die Bühnenkannte. Wäre die Dame vorne heruntergefallen bestünde das selbe Problem.
Deshalb gehören Unbefugte nicht auf die Bühne und alle anderen werden Belehrt. Die BGV gilt nur für Mitarbeiter nicht für Publikum. Da wäre das Baurecht zuständig.
Als erstes haftet der Veranstalter und der kann sich das vom Bühnenbauer in einen weiteren Prozess zurückholen.