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Personenschaden durch Sturz von der Bühne

  • skyworker
  • 14. Juni 2013 um 12:51
  • marcoboy
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    • 17. Juni 2013 um 08:25
    • #21

    Richtig und das besteht auch für die Bühnenkannte. Wäre die Dame vorne heruntergefallen bestünde das selbe Problem.

    Deshalb gehören Unbefugte nicht auf die Bühne und alle anderen werden Belehrt. Die BGV gilt nur für Mitarbeiter nicht für Publikum. Da wäre das Baurecht zuständig.

    Als erstes haftet der Veranstalter und der kann sich das vom Bühnenbauer in einen weiteren Prozess zurückholen.

  • mringhoff
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    • 17. Juni 2013 um 08:58
    • #22
    Zitat von "Audiowerk"


    Für mich ist klar, dass hier unentschuldbar gepfuscht wurde. Oder seht ihr das anders?

    Also allein aus diesem Zeitungsartikel heraus wage ich mir kein Urteil zu fällen. Viele Dinge werden hier nur vermutet bzw. unterstellt. Wir wissen ja kaum Fakten und selbst das was geschrieben steht, hat ein fachfremder Journalist irgendwie zusammengefasst.


    Zur Schuldfrage allgemein bei einer Veranstaltung:

    Der Geschädigte wendet sich natürlich zuerst mal an den Veranstalter bzw. den Betreiber der Veranstaltungsstätte. (Woher soll er auch wissen, wer jetzt für das einzelne Gewerk zuständig war?).

    Dann wird versucht zu klären, wer hier welche Schuld hatte. Zunächst hat der Betreiber der Location eine Verkehrssicherungspflicht. Er sorgt mittels Verträgen, Hausordnungen und Personal, daß alles ordnungsgemäß abläuft. Nicht umsonst muss der "Verantwortliche für Veranstaltungstechnik" vom Betreiber der Location gestellt bzw. organisiert werden.
    In diesen Verträgen werden auch üblicherweise bestimmte Pflichten auf den Veranstalter übertragen. Dieser wiederum engagiert Fachfirmen für die Ausführung diverser Arbeiten.

    Der Veranstalter hat also hier auch eine gewisse Mitverantwortung. Würde er einen Auftrag beispielsweise aus Budgetgründen einer unqualifizierten, fachfremden Firma oder Personengruppe übertragen, dann handelt dieser fahrlässig. Er muss sichergehen, daß die Firma auch den Aufgaben gewachsen ist.

    Am Ende der Kette ist dann natürlich die Fachfirma für ihren Murks verantwortlich. Die Verantwortung wird im Innenverhältnis weitergereicht.

    Warum hier in diesem Fall die Geschädigte direkt mit der Bühnenfirma vor Gericht steht, weiß ich nicht. Hier gibt es sicherlich entsprechende Gründe und juristische Möglichkeiten. Allein von der Praxis her gesehen würde ich sagen: wenn sonst keiner eine erkennbare Schuld trägt, außer die Bühnenbaufirma, liegt es nahe den Betreiber der Location und/oder den Veranstalter außen vor zu lassen und direkt mit dem Verursacher zu verhandeln.
    Sollte der Verursacher nicht mehr zu greifen sein (z.B. tourende ausländische Firma oder Konkurs etc.) dann dürfte sicherlich wieder der Veranstalter oder der Betreiber vor Gericht zitiert werden.

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    • 17. Juni 2013 um 10:46
    • #23

    Mal abgesehen davon dass der Artikel wirklich schlecht geschrieben ist (sachlich falsche Aussagen wie z.B. die des Anwalts der Versicherung werden einfach wörtlich zitiert ohne zu hinterfragen) ist das für mich ein eher erschreckendes Beispiel wie solche Prozesse eben nicht dazu beitragen dass offensichtlich inkompetente Anbieter vom Markt verschwinden. Die 6300€ sind Peanuts und decken realistisch betrachtet nicht mal die Behandlungskosten, d.h. die Allgemeinheit in Form der Krankenkasse darf wieder mal für das Versagen eines Einzelnen blechen. Es kam gar nicht erst zu einem Prozess sondern es wurde ein Vergleich geschlossen, d.h. die Beteiligten haben sich zu Lasten der Geschädigten und der Öffentlichkeit (Verstoss gegen die Verkehrssicherungspflicht ist ein Straftatbestand!) auf einen Kuhhandel eingelassen damit der Beklagte ohne Vorstrafe davon kommt. Und da offensichtlich auch noch die Haftpflichtversicherung des Bühnenbauers (und damit alle Beitragszahler) das Schmerzensgeld zahlt kommt er für den

    Zitat von "rockline"

    Schwachsinn

    den er da abgeliefert hat auch noch ohne wirtschaftlichen Schaden davon.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • tufkamar
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    • 17. Juni 2013 um 11:07
    • #24

    und im Endeffekt, solange keiner von hier dabei war bleibt alles Spekulation.

    Und - wir wissen doch auch alle, wie es abläuft: Bühnenbauer stellt eine ordentlich Bühne hin, rumum vergeländert. Übergabe an der Veranstallter mit Sichtabnahme - nö, weil der Bühnenbauer baut auf von 7-10, der VA hat keine Zeit / wichtigeres zu tun / ....

    1h später schlägt der PA-Fritze auf und macht an der hinteren Seit der Bühne erst die Gaze auf und die Geländer weg, weil er sonst seine Cases nicht aus dem Sprinter auf die Bühne bekommt und vorn vorne stehen schon Biertische und an über die Treppe kann man nicht vernünftig laden. Die Geländer landen unter der Bühne, Casedeckel oben drauf, Aufbau, Gaze zu, Sprinter weg. Alles gut.

    Dann kommt gegen 12 Uhr der FOHler, der die VA betreut, bekommt als Hinweis "Essen gibt's beim Schützenverein, Getränke am Stand dort drüben, Kanal 24 ist die Moderationsfunke, 20/21 CD, Ablaufplan liegt auf jedem Tisch herum. Kabelkiste mit Mikros steht auf der Bühne. Off. Ende 22 Uhr. Viel Spaß".

    In der Zwischenzeit hat schon der Kindergarten mit seiner Theatergruppe aufgebaut (oder versucht es zumindest) und die Erzieherin steht mit einer Kassette für Einspielungen da, der Bürgermeister will noch spontan doch was sagen, die VA läuft und die Gellegenheit, mal pissen zu gehen ist auch schon wieder vorbei und das Apfelsaftschorle drückt aber echt... Also nutzt man die Zeit der OB-Rede für eiinen Spring nach Dixieland, kommt zurück, die Bühne voller Menschen und gerade plumpst so eine Alte hinten runter, die der FOHler noch nie gesehen hat...

  • Online
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    • 17. Juni 2013 um 11:35
    • #25

    Aus dem Artikel geht durchaus hervor das dem nicht so war sondern der Baumangel zumindest nach Ansicht des Gerichts von Anfang an bestand. Im von dir geschilderten Fall stünde auch nicht die Bühnenbaufirma vor dem Kadi sondern der für die Gesamtdurchführung zuständige VfV. Ersatzweise ein Vertreter der Gemeinde die es unterlassen hat einen solchen zu benennen. Und der hat dann hoffentlich Zeugen die den PA-Fritzen beim Entfernen des Geländers beobachtet haben.

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  • marcoboy
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    • 17. Juni 2013 um 17:21
    • #26

    Deswegen ja der Vergleich. Denn die Rechtslage ist wirklich schwierig.

    Der Veranstalter sitzt auf jeden Fall mit im Boot und hätte haften müssen. Wenn die Bühne zu klein gewesen ist hätte dieser verhindern müssen das weitere diese betreten. Kleine Bühnen fallen nicht einmal unter dem Baurecht. Zwar müssen Sie statisch halten aber ein Geländer schreibt keiner vor.

    Das ganze geht dann zwischen den Beteiligten hin und her bis der Kläger auf den kosten sitzen bleibt. In dem Fall hat die Dame Glück das sie überhaupt Geld gesehen hat. Da es kein Urteil gibt werden wir weiter darüber rätseln können wie ein Urteil hätte aussehen können.

    Offensichtlich war ja hier ein Anwalt einer Versicherung im Spiel. Die Prüfen ganz genau was für Sie günstiger kommt. Am Ende hätte der Erbauer der Bühne sowie so zahlen müssen. Der Veranstalter hätte dann den Bühnenbauer verklagt.

    So ging man offenbar den kurzen weg.

    Das dumme an eine Haftpflichtversicherung ist das man Schuld sein muss damit diese Zahlt. Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist zahlt diese nicht. Erst wenn man das per Urteil bis in die letzte Instanz durch hat dann zahlt sie. So lange nicht irgendwo das Wort "grob Fahrlässig steht" oder eine Straftat vorliegt.

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    • 17. Juni 2013 um 17:50
    • #27
    Zitat von "marcoboy"

    Deswegen ja der Vergleich. Denn die Rechtslage ist wirklich schwierig.

    Der Veranstalter sitzt auf jeden Fall mit im Boot und hätte haften müssen. Wenn die Bühne zu klein gewesen ist hätte dieser verhindern müssen das weitere diese betreten. Kleine Bühnen fallen nicht einmal unter dem Baurecht. Zwar müssen Sie statisch halten aber ein Geländer schreibt keiner vor.


    Die Verkehrssicherungspflicht gilt für jeden der in Deutschland im öffentlichen Raum ein Bauwerk errichtet. Sei es ein Marktstand, ein Umzugslift, eine Hüpfburg oder eben eine noch so kleine Bühne. Auch für Bühnen die noch nicht unter die spezifischen Vorschriften der FlBauR fallen gelten die anerkannten Regeln der Technik, und da steht ganz oben die bauliche Gefahrenabwehr.

    Zitat

    Das ganze geht dann zwischen den Beteiligten hin und her bis der Kläger auf den kosten sitzen bleibt. In dem Fall hat die Dame Glück das sie überhaupt Geld gesehen hat.

    Bisschen zynisch, findest du nicht? Immerhin wurde hier ein Mensch schwer verletzt. Mit 77 verdaut man einen Sturz halt nicht mehr so einfach. Und chronische Leiden kosten in dem Alter sehr schnell viel Geld das die Krankenkasse nicht immer zu 100% zahlt.

    Zitat

    Offensichtlich war ja hier ein Anwalt einer Versicherung im Spiel. Die Prüfen ganz genau was für Sie günstiger kommt. Am Ende hätte der Erbauer der Bühne sowie so zahlen müssen. Der Veranstalter hätte dann den Bühnenbauer verklagt.


    Rechtlich läuft das genau anders herum. Der Anwalt der Geschädigten erstattet Anzeige gegen den Betreiber, dieser verweist auf den Bühnenbauer als Verursacher des Schadens und der wiederum meldet den Fall an seine Haftpflichtversicherung die nun einen eigenen Anwalt schickt.

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  • rockline
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    • 17. Juni 2013 um 18:40
    • #28
    Zitat von "niggles"


    Rechtlich läuft das genau anders herum. Der Anwalt der Geschädigten erstattet Anzeige gegen den Betreiber, dieser verweist auf den Bühnenbauer als Verursacher des Schadens und der wiederum meldet den Fall an seine Haftpflichtversicherung die nun einen eigenen Anwalt schickt.


    ...........und der dann feststellt "das eine Bühnenfläche ohne dreiseitig umlaufendes Geländer, und unten lose wehender Gummi-Plane grober Unfug ist".
    Warum sollte so ein Bauwerk jemand versichern, der von den Gewerken seiner Kunden ganz andere Vorstellungen hat?

  • madmax
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    • 17. Juni 2013 um 20:09
    • #29

    Nunja; mag alles sein wie es ist.
    Aber eine Haftpflichtversicherung sollte eigentlich erstmal den Schaden bezahlen.

    Wenn ich betrunken jemanden über'n Haufen fahre; muß sie das ja auch. Obwohl das nichtmal mehr nur fahrlässig ist.
    Selbst bei "richtigem" Vorsatz ist sie in der Pflicht.
    Sie soll ja dem Geschädigten helfen und der kann nix für den Grund seines Zustandes.
    Zumindest ist das mein Rechtsverständnis und im Straßenverkehr läufts auch so.

    Was die Versicherung dann allerdings in Richtung Regress gegenüber ihrem Versicherungsnehmer macht; steht auf einem anderen Blatt...

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  • skyworker
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    • 17. Juni 2013 um 20:16
    • #30
    Zitat

    Wenn ich betrunken jemanden über'n Haufen fahre; muß sie das ja auch.

    - deinen Glauben hätte ich auch gerne!

    Den Haftpflichtversicherer, der einen Personenschaden bei Trunkenheitsfahrt reguliert, möchte ich sehen! Selbst bei 0,3 hört schon die Haftung für Sachschäden auf - da geht nicht mal mehr die Versicherung in Vorleistung.

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  • marcoboy
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    • 17. Juni 2013 um 20:17
    • #31

    Mag ja alles sein. Aber ob die Maßnahmen ausreichend waren ist wieder fraglich. Man kann ja sagen sie waren es nicht weil die Dame herunter viel. Oder auf der Bühne waren zu viele Leute. Es könnte auch der Weinachtmann eine Mitschuld tragen, der sie ja von der Bühne drängte.

    Die Dame war 77 Jahre, eben und da warten die Versicherungen gerne mal ob sich das Problem natürlich löst. Man kann den Prozess sehr langwierig gestalten. Die Versicherung hat zeit die alte Dame nicht mehr so viel. Deswegen hatte sie Glück im Unglück.

    Fakt ist eins. Eine Bühne ist eine Sonderfläche die Gefahren mit sich bringt. Man kann ja auch vorne herunterfallen und da ist üblicherweise kein Geländer. Bei 1,50 Stehbühne haben sich so manche Kollegen und Künstler schon die Knochen gebrochen. Auch auf der Treppe kann man sich so richtig hinlegen. Oder sich die Birne am Truss stoßen.

    Heute ist mir auch was dummes passiert. Ich bin gegen ein riesiges Bauschild gelaufen :roll: Weil mich die Sonne blendete mein Gedanken schon beim nächsten Gig waren. Knallte es eben ganz laut. Die Nase schmerzt mir jetzt noch, die Brille ist leicht verzogen.

    Ich könnte jetzt die Baufirma verklagen, weil das Schild viel zu niedrig und weit in den Gehweg stand.

  • madmax
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    • 17. Juni 2013 um 21:11
    • #32
    Zitat von "skyworker"

    Den Haftpflichtversicherer, der einen Personenschaden bei Trunkenheitsfahrt reguliert, möchte ich sehen! Selbst bei 0,3 hört schon die Haftung für Sachschäden auf - da geht nicht mal mehr die Versicherung in Vorleistung.

    Ich glaube, das siehst du falsch.
    Auch darum sind ja die Beiträge so hoch.
    Es geht auch nicht um Sachschäden. Das ist ein riesiger Unterschied.

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  • simonstpauli
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    • 17. Juni 2013 um 22:32
    • #33
    Zitat von "skyworker"

    - deinen Glauben hätte ich auch gerne!

    Den Haftpflichtversicherer, der einen Personenschaden bei Trunkenheitsfahrt reguliert, möchte ich sehen! Selbst bei 0,3 hört schon die Haftung für Sachschäden auf - da geht nicht mal mehr die Versicherung in Vorleistung.


    Hm... Also ich habe nach einem Unfall sowohl Sach- als auch Personenschaden und Verdienstausfall von einer KfZ-Haftpflichtversicherung reguliert bekommen. Und das gar nicht mal so langsam. Die Versicherung hat dann wohl versucht, sich so viel wie möglich vom Verursacher zurückzuholen.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • Rolf Gille
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    • 18. Juni 2013 um 00:08
    • #34
    Zitat von "simonstpauli"


    Hm... Also ich habe nach einem Unfall sowohl Sach- als auch Personenschaden und Verdienstausfall von einer KfZ-Haftpflichtversicherung reguliert bekommen. Und das gar nicht mal so langsam. Die Versicherung hat dann wohl versucht, sich so viel wie möglich vom Verursacher zurückzuholen.


    Nachdem wir hier im Tread der Rechtsirrtümer sind, hier mal etwas zur Trunkenheitsfahrt (grob Fahrlässig!), aber auch zum Thema:

    Zitat

    § 81 VVG Herbeiführung des Versicherungsfalles

    Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.

    Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

    War es grob Fahrlässig die Bühne so aufzubauen?
    Wurde sie auf Anweisung des Veranstalters so gebaut, weil ein weiteres Teil später durch eine andere Firma angebaut werden sollte, was dann auch die Absturzsicherung darstellen sollte?
    So könnte man weitermachen.
    Grundsätzlich halte ich Zeitungsartikel nicht für eine Rechtsfindung geeignet.

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • mringhoff
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    • 18. Juni 2013 um 08:35
    • #35
    Zitat von "Rolf Gille"

    Grundsätzlich halte ich Zeitungsartikel nicht für eine Rechtsfindung geeignet.

    und diesen schon gleich gar nicht.
    Und weil kaum Fakten drinstehen, kann man hier über drei Seiten wunderbar diskutieren... (und vermutlich werden es noch mehr).

    Wie ja schon erwähnt, wissen wir kaum etwas über die Hintergründe, wir kennen nichtmal die Bühne und deren Aufbau.

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  • treibsand
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    • 18. Juni 2013 um 17:07
    • #36
    Zitat von "mringhoff"

    Wie ja schon erwähnt, wissen wir kaum etwas über die Hintergründe, wir kennen nichtmal die Bühne und deren Aufbau.

    Mir hat eine 25cm hohe Bühne gereicht, um 3 Wochen mit Muskelfaserriß auszufallen - und ich bin knappe 40 Jahre Jünger als die Dame! Eine Bühne kann auch eine 4m² Szenenfläche sein.

    Im Übrigen stand doch heute in der Zeitung, dass eine Frau beim FKK-Baden vomn Hecht gebissen wurde... Ich glaub, es ist Sommerloch und nicht jeder Artikel enthält die Ganze Wahrheit.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • skyworker
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    • 18. Juni 2013 um 17:25
    • #37

    Hatte der Hecht eine Haftpflicht? Und was, wenn es eine Forelle "Blau" gewesen wäre? Vorsatz? Fahrlässigkeit?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • marcoboy
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    • 18. Juni 2013 um 20:58
    • #38

    In meinen Fall stand heute am Schild eine 3 stufige Barke. :D Die Brille werde ich morgen richten lassen :roll:

  • treibsand
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    • 19. Juni 2013 um 13:29
    • #39
    Zitat von "skyworker"

    Und was, wenn es eine Forelle "Blau" gewesen wäre?

    Zitat von "Grundgesetz Artikel 3

    Niemand darf wegen [...] seiner Abstammung, seiner Rasse [...] benachteiligt oder bevorzugt werden.

    Es ist eindeutig zu heiss heute.
    Aber dieser Fred führt sich ja eh selbst ad absurdum...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • hell&dunkel
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    • 19. Juni 2013 um 15:18
    • #40
    Zitat von "marcoboy"

    In meinen Fall stand heute am Schild eine 3 stufige Barke. :D Die Brille werde ich morgen richten lassen :roll:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Barke
    Und warum steht da jetzt ein Boot?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

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