Hallo alle zusammen,
ich habe da mal eine generelle Frage, da ich mich persönlich mal ein wenig über die Stiftung ear informiert habe, welche für die Anmeldung von hergestellten elektrischen Gütern zuständig ist, um die Entsorgung dieser zu regeln.
Wie sieht das denn eigentlich bei selbstgebauten Lautsprechern aus, welche normal Vermietet werden? Um das Gesetz zu umgehen, haben wohl (laut einiger Angaben im Internet) Hersteller ihre Elektrogeräte an den Endkunden vermietet, woraufhin dieser Leitfaden angepasst wurde.
Ich selber habe mal die Stiftung ear angeschrieben und nachgefragt ob Lautsprecher der Regelung des Elektrogesetzes unterliegen und die Antwort war eindeutig, dass man diese anmelden müsste (allerdings war meine Frage auf den Verkauf von Lautsprechern bezogen).
Auf der Internetseite http://www.elektrogesetz.de steht der folgende Absatz beschrieben:
"Ein Produkt wird in den Verkehr gebracht, wenn es erstmalig bereitgestellt wird. “Bereitstellen” bedeutet das Überlassen des Gerätes, d.h. entweder den Übergang des Eigentums an diesem Gerät oder die körperliche Übergabe des Gerätes durch den Hersteller, seinen im Geltungsbereich des ElektroG niedergelassenen Bevollmächtigten oder den Importeur an die für den Vertrieb des Gerätes im Geltungsbereich des ElektroG verantwortliche Person oder die entgeltliche oder unentgeltliche geschäftsmäßige Weitergabe an den Endverbraucher oder Benutzer unabhängig von dem Rechtsgrund, auf dem das Überlassen beruht (Verkauf, Leihgabe, Vermietung, Leasing, Schenkung oder jede sonstige Art eines im Geschäftsverkehr üblichen Rechts)."
Wie würdet ihr das deuten? Bzw ist es nun erlaubt selbstgebaute Lautsprecher zu vermieten ohne diese bei der Stiftung ear anzumelden? Da müssten doch einige der hier Anwesenden was zu sagen können, immerhin wird hier ja viel solches Material vermietet.
Freue mich von euch zu hören!
Schöne Grüße von Marcel