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Generalunternehmer - Sub - Kunde - Rechnung gekürzt ...

  • julian-k
  • 12. Dezember 2015 um 01:25
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    julian-k
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    • 12. Dezember 2015 um 01:25
    • #1

    Angenommen: Generalunternehmer G beauftragt Subunternehmer (Techniker) S mit der Betreuung einer Veranstaltung des Kunden K ...

    S weißt K am Vorabend in die Anlage ein (3 Sicherungen an einer Verteilung mit drei Sicherungen einschalten und spielbereit).

    S kommt am Morgen 15 Minuten zu spät (Bahn, hat versäumt sich bei K zu melden) nach Einlass bei K an und stellt fest dass die Anlage läuft.

    Nach der Veranstaltung beschwert sich K bei G darüber und möchte die Rechnung drastisch kürzen. G geht darauf ein und möchte den Ausfall von S erstattet haben, da K einen wohl speziell für vor der Veranstaltung (während Einlass) "produzierten Film" nicht komplett zeigen konnte.

    Ist das Ok oder hat G hier klar überreagiert und hätte die Kürzung der Rechnung nicht in diesem Umfang zugelassen werden dürfen? Was meint ihr?

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • SebastianJaeger
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    • 12. Dezember 2015 um 03:32
    • #2

    Hm, natürlich kann es immer passieren das man mal zu spät kommt.
    Aber ich bin in der Regel eine Stunde vor Einlass am Start, egal wie gut der Job vorbereitet ist.
    Das heißt bei 15 Min Verspätung hätte ich immer noch 45 Minuten Zeit.

    In dem Fall würde ich sagen völlig gerechtfertigt. Ich würde nicht nur die Rechnung kürzen, sondern hätte den Kollegen auch zum letzen Mal gebucht. Warum sollte K den vollen Preis zahlen wenn die von ihm gebuchte Dienstleistung nicht erbracht wurde?

    Gruß

    Sebastian

    Jäger-Audiosolutions - Tools vom Tontechniker für Tontechniker
    http://www.jaeger-audiosolutions.de Cat Multicores, Speakon Multicores, Rednerpultmulticores etc., CNC Bearbeitung

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    • 12. Dezember 2015 um 11:43
    • #3

    Es war ja tatsächlich ein Puffer von 30 Minuten eingeplant welchen die Bahn halt leider vollgas gefressen hat. Für den Fall der Fälle wurde der Kunde ja auch extra eingewiesen und hat es ja auch geschafft sein Bild auf die Wand zu bringen.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

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  • niko remy
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    • 12. Dezember 2015 um 12:11
    • #4

    Es muss erstmal das Vertragsverhältniss untereinander geklärt werden. Werksvertrag oder Dienstleistungsvertrag?
    K hat einen Vertrag mit G
    G hat einen unabhängigen Vertrag mit S (für die Erfüllung des Vertrages mit K)
    Zwischen S und K besteht kein Vertrag

    G hat K die Durchführung einer Veranstaltung (nach Absprache in welchem Umfang?) vertraglich zugesichert, diese Durchführungspflicht durch einen weiteren Vertrag zwischen G und S an S übertragen. Der Durchführungspflicht ist S durch sein schuldhaftes Versäumen (S hätte pünktlich da sein müssen, egal wie S das macht das ist sein Problem) nicht nach gekommen.

    In erster Linie haftet G für den Schaden weil nur G hat einen verbindlichen Vertrag mit K. Inwiefern dann G den Schaden an S in zweiter Instanz weiter geben kann ist wieder die Frage des Vertragsumfangs. Bei einem Dienstleistungsvertrag kann er die nicht geleistete Dienstleistung aufgrund der Verspätung nicht entlohnen, bei einem Werksvertrag muss erst geklärt werden, ob die Filmpräsentation auch Bestandteil des Werkvertrages war. Sollte dies der Fall sein ist der Werksvertrag nicht erfüllt worden und G haftet für den Schaden, den er bei entsprechender Vertragsgestaltung an S weiter geben kann.

    Fazit:
    G muss eine Kürzung von K akzeptieren (Umfang ist entsprechend verhandelbar je nach Dienstleistungs- oder Werksvertrag)
    G kann den Ausfall bei S abziehen aufgrund des Verschuldens von S

  • Sam Razr
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    • 12. Dezember 2015 um 12:13
    • #5

    Ich weiss ja nicht was du hören willst?

    Fakt ist: S war nicht pünktlich vor Ort, hat damit seine Dienstleistung nicht vollends erbracht und ich finde die Kürzung gerechtfertigt.
    30 min. sind halt a) kein ordentlicher Puffer, vor allem, wenn man mit der Bahn fährt und b) ist das weit entfernt von höherer Gewalt o.ä. und somit sowieso total irrelevant.

  • chris216
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    • 12. Dezember 2015 um 15:41
    • #6

    Wie um alles in der Welt kann es denn passieren, dass S zu spät kommt und sich dazu noch nichtmal bei K meldet?! Wäre ich G, hätte ich S zum allerletzten Mal gebucht.

    Gruß,
    Christoph Holdinghausen

  • HenrySalayne
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    • 12. Dezember 2015 um 16:33
    • #7

    Noch eine Frage: Warum musstest du erst zum Veranstaltungsbeginn da sein? Üblicherweise ist doch Schichtbeginn 1 h früher um evtl. Fragen und Probleme noch zu klären.

    Wenn natürlich die Puffer- und Standbyzeit vor Veranstaltungsbeginn und nach Veranstaltungsende nicht bezahlt wird, ist eine Verspätung zwar nicht entschuldigt, aber irgendwie auch von G billigend in Kauf genommen.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • hermste
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    • 12. Dezember 2015 um 20:56
    • #8

    Wenn du Pech hast, sagt der Veranstalter möglicherweise, dass er das Video am Anfang nicht zeigen konnte und daher die Produktionskosten des Films in der Höhe von x.yyyy,-- Euro von der Rechnung abzieht bzw. einklagt.
    Hängt halt von den einzelnen Menschen ab, mit denen du zu tun hast - "normal" gibt es da nicht. Je eher du da in Agenturrichtung gehst, desto problematischer, je eher in Endkunden-Richtung mit freundlichem Kontakt, desto unproblematischer.

    Wenn du etwas nicht einhältst, was besprochen ist, gilt es die Situation im Einvernehmen zu klären.

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    • 12. Dezember 2015 um 23:28
    • #9

    Das war ne open air Kirchveranstaltung mit 1000 Leuten aus den umliegenden Dörfern. Auf der LED-Wand wurde ein Film mit Zusammenschnitten des letzten Kirchenjahrs gezeigt, während die Leute sich gelangweilt haben und 1,5 Stunden auf den Beginn der Vorstellung gewartet haben. S war im Grunde nur für Koordination Auf und Abbau durch Kirchenleut, aufpassen falls was ausfällt und einschalten der drei Sicherungsautomaten verantwortlich - was der Kunde nach Einweisung am Vorabend ja auch hinbekomemn hat.

    Im Grunde wollte ich nur mal eure Meinung dazu hören, habe ich ja nun auch :)

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

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  • Teddytaste
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    • 12. Dezember 2015 um 23:46
    • #10

    Nicht pünktlich vor Ort: Kürzung ok, wird jeder Richter so unterschreiben.

    An alle Nachwuchs-Ton-& Lichtartisten: Plant Pünktlichkeit mit allen Konsequenzen ein, ja ich schlafe manchmal auch nur 5 Stunden weil ich der erste sein will. Ansonsten kürzt schon mal jemand meine Rechnung weil ich zeitlich versagt habe und mangels Auto mit Bus&Bahn fahren wollte um Geld zu sparen. Das Taxi hätte mit seinen Kosten die Rechnungskürzung fast aufgefressen, aber dann wären alle entspannt gewesen...


    just my 50 Cents...

    peter birkholz

    pb-showtechnik.de

  • ThoSchu
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    • 13. Dezember 2015 um 02:26
    • #11

    Ich muss hier leider mal wieder das Leidige Thema "Scheinselbständigkeit" hervor holen.
    Der Kunde war aufgeklärt; alles in seinem Auftrag aufgebaut. Der Kunde eingewiesen.
    Die Durchführung scheiterte an 30 Minuten Verspätung des "selbständigen" Unternehmers.

    Ich habe gerade mein Bad umbauen lassen. Der beauftragte Unternehmer hat das alles fertig bekommen. Er wollte Personal am nächsten Morgen schicken für Restarbeiten. Aber ich wurde noch aufgeklärt, wie ich das Wasser für die Dusche gefahren los aufdrehen kann. Das wollte er am Abend nicht machen, weil die Lötstellen noch weich waren. Druckprüfung hatte er gemacht.

    Soll ich dem Unternehmer jetzt die Rechnung kürzen? Nur weil ich vor dem Eintreffen seines Personals als Eingewiesener Duschen wollte?

    Gut, Details kenne ich in diesen Fall nicht, aber G,S,K ist schon der falsche Ansatz.

  • audiobo
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    • 13. Dezember 2015 um 14:59
    • #12
    Zitat von "Teddytaste"

    An alle Nachwuchs-Ton-& Lichtartisten: Plant Pünktlichkeit mit allen Konsequenzen ein, ja ich schlafe manchmal auch nur 5 Stunden weil ich der erste sein will.

    Das kann ich von mir aus leider so nicht unkommentiert stehen lassen:

    Pünktlichkeit ist wichtig, vernünftige Ruhezeiten sind mindestens genauso wichtig. Besonders bei den Leuten die dann wirklich die Woche durch schaffen, z.B. für Konferenzzeugs

    Jedes Transportmittel, welches über die eigenen 2 Beine auf der Erde hinausgeht, ist in Bezug auf zeitliche Absprachen potenziell unzuverlässig. Tendenz steigend.

    Wer sicher gehen will, dem bleiben eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
    1. Die "USV" für eine sichere Betreuung einer Veranstaltung lautet immer noch - lieber 1-2 Leute zuviel einplanen (die sollten dann allerdings nicht alle im gleichen Fahrzeug anreisen) - es kann sich schliesslich auch mal jemand verletzen, einen Unfall haben, etc.
    2. eine Unterkunft in unmittelbarer Umgebung buchen

    kurze Anmerkung am Rande: Nachdem ein Kollege vor kurzem nachts noch die Leitplanke auf dem Nachhauseweg (ca. 1. Stunde Autobahnfahrt) erwischt hat, ist mein Auftraggeber von diesem Wochenende nachdenklich geworden - Ergebnis: Obwohl ich nachts und am Wochenende für die Strecke zur Location nur 20min brauche, gab´s Hotelzimmer. Punkt. Ist zwar etwas teurer, aber definitiv viel sicherer für den zeitigen Beginn. Und ich kann mindestens 40min länger schlafen, früheres losfahren wg. Staugefahr noch nicht mit eingerechnet.


    Bei der von Julian genannten Geschichte klingt es ein bisschen nach " Wie man in den Wald hineinruft..." Ich würde mir überlegen, ob ich mit G (und vor allem K) überhaupt noch weiterhin geschäftlich aktiv sein möchte und auf dieser Basis eine Entscheidung treffen. Wenn man in seinem Job gut ist und genug Aufträge von verschiedenen Kunden hat (wovon man bei einem Selbstständigen ausgehen MUSS :wink: ), kann man so etwas auch in 2 Richtungen spielen.
    Z.B., sobald eine Regressforderung ansteht, indem man auf ein Gutachten besteht, ob der Zweck der Veranstaltung durch den persönlichen Fehler (Verspätung) beeinträchtigt wurde oder sonstige unzumutbare kapitale Schäden entstanden sind, für die S (bzw. G) haftbar gemacht werden kann.

    Alles andere hat einen Nebengeschmack, der in die Richtung von "ausgenutzter Scheinselbstständiger" geht. Und verwundert nicht, wenn die Ämter immer mehr "regulieren" wollen... was wiederum die gesamte Branche stresst.

  • mringhoff
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    • 13. Dezember 2015 um 17:07
    • #13
    Zitat von "niko remy"

    (...)
    In erster Linie haftet G für den Schaden weil nur G hat einen verbindlichen Vertrag mit K. Inwiefern dann G den Schaden an S in zweiter Instanz weiter geben kann ist wieder die Frage des Vertragsumfangs. Bei einem Dienstleistungsvertrag kann er die nicht geleistete Dienstleistung aufgrund der Verspätung nicht entlohnen, bei einem Werksvertrag muss erst geklärt werden, ob die Filmpräsentation auch Bestandteil des Werkvertrages war. Sollte dies der Fall sein ist der Werksvertrag nicht erfüllt worden und G haftet für den Schaden, den er bei entsprechender Vertragsgestaltung an S weiter geben kann.

    So etwa sehe ich das auch.
    Es hat sich offenbar aber um einen "Techniker" gehandelt, der von G gebucht wurde. Es ist anzunehmen, daß das Equipment auch von G gestellt wird und der Techniker ein von G entworfene technische Planung umzusetzen war. Das sind eher Anzeichen für einen Dienstleistungsvertrag. Die Entlohnung des Technikers erfolgt ja üblicherweise auch in (zeitabhängigen) Tages- oder Stundensätzen.

    Insofern steht dem G nur zu, dem Techniker seiner Fehlzeit entsprechendem Entgeld abzuziehen. Also, wer zu spät zur Arbeit kommt, bekommt dann auch nicht den vollen Tagessatz. Einen darüber hinausgehenden "Schadensersatz" geltend zu machen, wird nur dann möglich sein, wenn der Techniker vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Bei einer Verspätung der Bahn ist das wohl eher nicht der Fall.

    Vielmehr hätte G das aus der Wichtigkeit der Veranstaltung erkennen müssen, daß der Techniker pünktlich auf der Baustelle zu erscheinen hat und ihn beispielsweise eine Stunde früher dorthin bestellen und auch entsprechend höher entlohnen müssen.

    Wenn der Techniker trotz Anweisung von G eine Stunde vor Beginn anwesend zu sein, dennoch erst mit einer späteren Bahn angereist ist, weil er der Meinung war, daß es auch gereicht hätte, dann hat er meiner Meinung nach schon vorsätzlich gehandelt, zumindest grob fahrlässig, da sich Verkehrsmittel sich immer verspäten können. Wenn man eine Stunde vorher da sein muss, dann ist diese Stunde nicht der "Puffer" sondern eine klare Anweisung. Wenn man eine längere Anfahrt hat, dann hat man zusätzlich einen entsprechenden Puffer einzurechnen.

    Zudem gehört es zu den Aufgaben des Technikers im Falle eines Schadenseintritts (durch Nichtanwesenheit) zu einer Schadensminimierung beizutragen. Das bedeutet rechtzeitig G und K über die drohende Verspätung zu informieren. Hier kann dann G zusammen mit K über weitere Maßnahmen entscheiden (beispielsweise mit Telefonsupport, kleine Programmänderung, anderer Techniker etc.).

    Inwieweit hier der Techniker schadensersatzpflichtig ist, kann man nur beurteilen, wenn man die näheren Details ansieht. Und selbst das dürfte eher Ansichts- und Auslegungssache sein, die notfalls ein Gericht entscheiden muss...

    Eine pauschale Aussage ist so nicht möglich.

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  • djobi
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    • 13. Dezember 2015 um 20:51
    • #14

    so richtig schlüssig hört sich das für mich nicht an.

    Wenn dem Kunden der Film so wichtig war, wieso hat er nicht direkt den Techniker angerufen?
    Oder mit dem Einlass gewartet?
    Ich mein 15 min Verspätung ist was anderes als 2 Stunden.
    Daß der Techniker sind nicht gemeldet hat, finde ich blöd, aber als Kunde hätte ich bei einer "so wichtigen" Sache doch sofort Theater gemacht?

    Warum wurde der Kunde in die Bedienung eingewiesen, obwohl ein Techniker hätte anwesend sein sollen? Und warum konnte er dann die Anlage einschalten, und scheinbar ja auch den Film starten? Und wenn der Tech nur für Auf/Abbau gebucht war, wo ist dann das Problem?

    Mir scheint es hier irgendwie nur um nachträgliche Geldsparerei zu drehen ..

    Und ja, ich kenn auch so halb ehrenamtliche Kirchenjobs - soll alles nichts kosten, man trifft daher Kompromisse (Helfer vom VA, was auch immer), und am Ende gibts irgendwie immer Theater ... Kunde ist unzufrieden, Auftragnehmer auch.
    Oder der Auftragnehmer sagt - wie hier - zu allen Kundenforderungen "ja und amen"

    Auf der anderen Seite kenn ich noch so Helfer-Verträge, wo z.B. bei 15 Min Verspätung 2 Stunden als Strafe abgezogen werden. Sowas sollte aber vorher vereinbart werden, damit es für die Strafe auch eine Rechtsgrundlage gibt.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • Bodo Felusch
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    • 17. Dezember 2015 um 08:56
    • #15

    wegen Typen wie Dir müssen alle anderen 3 Stunden vor Einlass antanzen und dürfen nachher wegen Überstunden diskutieren.

    http://www.felusch.de

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