1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Veranstaltungssicherheit

Wenn sich DJs nicht am Platz aufhalten

  • DJ-JAJA
  • 29. Februar 2016 um 07:18
  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 29. Februar 2016 um 07:18
    • #1

    Inwiefern kann man den DJ für den Abbruch des Konzertes haftbar machen? Was denkt ihr?
    Aktuell: https://www.youtube.com/watch?v=1gulOYf5W7g
    Älter: https://www.youtube.com/watch?v=xq45niP0D-w

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • zegi
    Verifiziert
    Reaktionen
    2.039
    Beiträge
    7.237
    Marktplatz Einträge
    2
    • 29. Februar 2016 um 08:49
    • #2

    Das wird davon abhängen, was als Vertrag schriftlich vorliegt, ggf. auch als Rider.

    Steht da nix, wird es auf eine juristische Auseinandersetzung hinauslaufen. Dort wird man abwägen, ob das Problem bei einer unzureichend abgesicherten/konstruierten Bühne liegt, oder bei einem nicht angepassten Verhalten des DJs.

    Könnte ein langes Hickhack werden, vor allem, wenn sich der DJ beim Sturz stark verletzt, stirbt oder in der Folge behindert ist. Dann geht es um sehr viel Geld.

    Der Ton macht die Musik.

  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 29. Februar 2016 um 15:15
    • #3

    Ich bin ja kein Jurist,
    aber grade der Kollege Dyk steigt ja deutlich auf Teile der Bühne, die nicht für die Künstler gedacht sind.

    Mir gehts mal um ne Umkehrung der Sicht. Es gilt ja das Verusacherprinzip beim Schaden. Der Abbruch einer Veranstaltung kostet ja schließlich kalkulatorisch auch entgangene Einnahmen, nur weil ein DJ denkt er müsse ohne PSA rumklettern. Muss so was im Vertrag stehen, oder ergibt sich das aus den üblichen Pflichten eines Dienstleisters auf der Bühne?

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • WoMü
    Profi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    204
    • 4. März 2016 um 11:57
    • #4

    Was das van Dyk-Video angeht:

    So wie ich das in dem Video sehe ist die vordere Bühnenkante durch Bühnenelemente o.ä. (Geländer-Ersatz) gesichert. (Sieht man später, wenn die zweite Person auch auf so ein Teil klettert und dort oben steht.) Der DJ klettert da ja bewusst drauf.

    Daher ist der Geschädigte in meinen Augen hier selbst schuld. Was nutzt das tollste Geländer, wenn jemand darüber klettert, sich also bewusst einer Gefahr aussetzt und runterspringt oder dann aus irgendwelchen Gründen runterfällt. Hier Haftungs- oder Schadenersatzansprüche seitens des Abgestürzten durchzusetzen dürfte meines Erachtens schwierig werden.

    Die entstandenen Kosten/Verluste für den Veranstalter .... Zumindest handelte der Abgestürzte grob fahrlässig.

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 9. März 2016 um 22:39
    • #5

    PvD; ok, sollte nicht sein... wird er wahrscheinlich auch nicht so gewollt haben....

    Video 2, ganz klares Selbstverschulden, jedes weiß, dass beim Trampolin schon viel zu viel passiert ist und Sicherungspersonal da sein sollte.....

    man erinnerst sich noch an Pink (glaub Nürnberg wars) wo sie nicht richtig angeseilt war und von der Bühne stürzte; sie hat eindeutiges von sich gegeben....
    https://www.youtube.com/watch?v=DNa0-PXDZmA
    iss passiert, trotz eindeutigem Kreuz mit den Armen

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • ThoSchu
    Administrator
    Reaktionen
    1.585
    Beiträge
    2.758
    Termine
    5
    Einträge
    6
    Marktplatz Einträge
    7
    • 29. Januar 2019 um 23:31
    • #6
    Zitat von DJ-JAJA

    Inwiefern kann man den DJ für den Abbruch des Konzertes haftbar machen? Was denkt ihr?

    Der DJ bekam ein nicht unerhebliches Schmerzensgeld.

    https://mixmag.net/read/paul-van-dyk-awarded-12-million-news

  • DJ-JAJA
    Reaktionen
    16
    Beiträge
    4.137
    • 30. Januar 2019 um 07:07
    • #7

    Bei der Summe für mich nicht mehr nachvollziehbar.

    Werde also in der Konsequenz als Veranstalter dem DJ in den Vertrag schreiben, wo seine 2 Quardatmeter sind in denen er sich aufhalten darf. Alles andere ist dann als gefährliche Baustelle, oder so angegeben.

    Unglaublich an der echten Situation vorbei geurteilt, hat das Gericht da aus meiner Sicht.

    Schau Dir mal die ganzen Selbstdarsteller der EDM-Szene an...da ist mit allem zu rechnen:
    https://www.youtube.com/watch?v=YqNBP7Xbnj8

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

    Einmal editiert, zuletzt von DJ-JAJA (30. Januar 2019 um 15:58)

  • MRspeaker
    Reaktionen
    183
    Beiträge
    5.030
    • 2. Februar 2019 um 08:13
    • #8

    Also in der Industrie ist es durchaus normal, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, daraus eine "Hausordnung" abzuleiten, und diese muss dann unterschrieben werden bevor überhaupt jemand das Gelände betritt.

    DJs sind mein Lieblingsthema. Rauchen am Arbeitsplatz, trinken am Arbeitsplatz, Gehörschädigende Pegel ohne Sinn und Verstand und dazu ein akrobatisches Höchstprogramm in einer Gefahrenzone.

    Ich sehe das Problem von außen betrachtet beim Veranstalter, so blöd es klingt.

    Der DJ hat unüberlegt einfach dass gemacht, was vermutlich viele machen. Klettern. Also ist er doch irgendwo eine "dumme" schutzbedürftige Person auf die man aufpassen muss. Er kennt die Gefahren vor Ort nicht (Ja er kennt sie, aber das interessiert ja keinen Juristen, die gehen von einem DAU aus...)

    Man hätte den DJ einfach vermutlich per Unterschrift auf Gefahren hinweisen müssen.

    Wenn ich als Veranstalter weiß, dass die Person in einen Gefahrenbereich absichtlich eindringt, muss Sie halt angeleint werden. Absturzsicherung unters T-Shirt und fertig.

    Es scheint auf diesen Festivals absolut normal zu sein, auf einen Tisch zu klettern, also muss ich daraus eine Konsequenz ableiten.


    Wenn mir manchmal Disco-Anlagen aufbauen gibt es immer wieder Trottel die die Traverse hochklettern wollen, oder andere Sachen ersteigen wollen.

    Licht 100% an (Movingheads sind auf die Truss-Steher Positionen programmiert), Musik aus.

    Dann wird aus dem geilen Klettertypen vor 500 Leuten die größte Lachnummer in 2m Höhe g*****. Funktioniert bestens.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

    Einmal editiert, zuletzt von MRspeaker (2. Februar 2019 um 08:20)

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 2. Februar 2019 um 11:08
    • #9
    Zitat

    Werde also in der Konsequenz als Veranstalter dem DJ in den Vertrag schreiben,

    "Schriftlich unterweisen" lautet das Zauberwort. Genau deshalb unterweist der Arbeitgeber auch seine Arbeitnehmer. Irgendwo im Vertrag ist das womöglich zu versteckt.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • DJheini
    Moderator
    Reaktionen
    503
    Beiträge
    13.788
    Marktplatz Einträge
    4
    • 2. Februar 2019 um 12:00
    • #10
    Zitat von hell&dunkel

    "Schriftlich unterweisen" lautet das Zauberwort. Genau deshalb unterweist der Arbeitgeber auch seine Arbeitnehmer. Irgendwo im Vertrag ist das womöglich zu versteckt.

    So ist es, und alle 2 Jahre Arbeitsschutz Fortbildung als Pflichtprogramm.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • MRspeaker
    Reaktionen
    183
    Beiträge
    5.030
    • 2. Februar 2019 um 21:28
    • #11

    Wie gesagt, in der Industrie absolut standart.

    In der Veranstaltungstechnik sind das oft Fremdworte, und unter DJs sowieso.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • foh-platz
    Reaktionen
    12
    Beiträge
    97
    • 3. Februar 2019 um 00:10
    • #12
    Zitat

    So ist es, und alle 2 Jahre Arbeitsschutz Fortbildung als Pflichtprogramm.

    Das nützt aber rein gar nichts, wenn sich ein Superkünstler für den Darwin Award qualifizieren will.

    Die, die sagen "es geht nicht", sollten die nicht stören, die es gerade versuchen!

  • e-on
    Reaktionen
    578
    Beiträge
    2.841
    • 3. Februar 2019 um 00:35
    • #13
    Zitat von hell&dunkel

    "Schriftlich unterweisen"

    hat da vielleicht schon jemand einen Entwurf zum download ?

    :?:

  • wora
    Profi
    Reaktionen
    5.414
    Beiträge
    27.258
    Einträge
    10
    Marktplatz Einträge
    11
    • 3. Februar 2019 um 10:32
    • #14

    „der Aufenthalt ausserhalb der markierten Bereiche ist nicht gestattet und erfolgt dann auf eigene Gefahr“

    oder so: „Du nix rumklettern!“

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • MRspeaker
    Reaktionen
    183
    Beiträge
    5.030
    • 3. Februar 2019 um 22:45
    • #15

    Beispiel, kann man einiges raus entnehmen;

    https://www.baua.de/DE/Die-BAuA/Au…icationFile&v=1


    http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_…03_a10-2011.pdf

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • e-on
    Reaktionen
    578
    Beiträge
    2.841
    • 4. Februar 2019 um 00:06
    • #16

    Da stehen ganz gute Sachen drin. Allerdings fürt das dann auch noch auf unsere Branche bezogen, ins Unendliche. Nehmen wir mal 6.3 aus der baua. Demnach kann ich jeden Musiker der keine gültige Prüfplakette auf seinem Verstärker kleben hat, von der Bühne verweisen. Wir dürfen ja auch noch nichtmal ein Popelstativ ohne Papiere und Prüfplakette aufstellen.

    Hier ist auch noch ein interessantes Vorhaben der ETTE (European Theatre Technicians Education)

    Handbuch runterladen

    http://stage-tech-edu.eu/page/index.html

    :?:

  • MRspeaker
    Reaktionen
    183
    Beiträge
    5.030
    • 4. Februar 2019 um 19:58
    • #17

    Ja, mir ist schon bewusst, dass die Veranstaltungsbranche meint, sich nicht an "normale" Regelungen halten zu müssen, die Diskussion hatten wir hier im Forum bereits. Aber bei 6m Bühnenhöhe hört der Spaß irgendwo auf g***

    Auf Baustellen jagt die BG bei Kontrollen die Firmen einfach vom Hof wenn die Ihre Gefährdungsbeurteilung und Prüfungen nicht vorweisen können. Kleine Mängel oder Unstimmigkeiten werden akzeptiert, aber wenn einer so rein Garnichts vorweisen kann.. Ab nach Hause...

    Auch in jeder Größeren Industriefirma, ist das normal.

    In einigen Messehallen und Eventhäusern ist man ja bereits soweit, dank fest angestellter Fachkräfte. Finde ich persönlich auch gut, das bereinigt den Markt im oberen Segment und hält die Hobby Firmen gezielt dort wo sie hingehören. Ein paar Stufen niedriger.

    Letztes Jahr hat mir eine sehr teure Band einen halben Liter Bier in eine Mehrfachsteckdosenleiste (von denen) gekippt (unsere haben Deckel zum verschließen).

    -> betrunken am Arbeitsplatz

    -> nicht geprüftes Equipment

    -> Nicht zugelassenes Equipment, (mehrere 3fach Dosen hintereinander, kleiner Querschnitt, nicht Wasserfest...)

    Ich habe daraus gelernt, der Veranstalter auch. g*

    Es bleibt jedem Unternehmer selbst überlassen, wie kleinkariert er seine Fremdfirmenordnung organisiert. Das Ziel ist ja Arbeitsschutz und Koordination auf beiden Seiten.

    Und wenn irgendein dahergelaufener Mega Super Star DJ meint, auf ein temporär errichtetes Layer / Bühnen Konstrukt zu stolzieren, dann gehe ich von Ahnungslosigkeit aus und unterweise die Person schriftlich bezüglich der Örtlichkeiten.

    Wenn der sein DJ Pult mitbringt, dann wird es wohl kein Problem sein, diese 8,99 netto / Summe X für ein Pult zu investieren bei Gagen weitaus größere Höhe...

    Ein schriftlicher Vertrag und auch die Fremdfirmenordnung versendet man im Voraus, man könnte es in unserem Slang auch "Rider" nennen. g****

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

    2 Mal editiert, zuletzt von MRspeaker (4. Februar 2019 um 20:08)

  • ThoSchu
    Administrator
    Reaktionen
    1.585
    Beiträge
    2.758
    Termine
    5
    Einträge
    6
    Marktplatz Einträge
    7
    • 4. Februar 2019 um 20:44
    • #18

    Ein 6m hohes Bühnenposdest zu bauen, bei dem leicht erreichbare Oberflächen nicht tragend sind, sondern nur aus einer Moltonabdeckung bestehen, ist aus meiner Sicht nicht so glücklich...

    Will sagen, zu Unglücken gehören meist mehrere Dinge.

  • wora
    Profi
    Reaktionen
    5.414
    Beiträge
    27.258
    Einträge
    10
    Marktplatz Einträge
    11
    • 4. Februar 2019 um 21:58
    • #19

    kleiner themen - seitensprung:

    Zitat von MRspeaker

    Letztes Jahr hat mir eine sehr teure Band einen halben Liter Bier in eine Mehrfachsteckdosenleiste (von denen) gekippt (unsere haben Deckel zum verschließen).

    ich habe meine steckdosen mit deckel wieder ins lager gepackt. also zumindest die für die bühnenstromversorgung.

    es gab damit einfach zu viele beschwerden von musikern, weil ihre handyladegeräte und steckernetzteile nicht reingepasst haben...X/

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • MRspeaker
    Reaktionen
    183
    Beiträge
    5.030
    • 5. Februar 2019 um 18:37
    • #20

    Die sollen ja auch arbeiten und nicht am Handy rumspielen g****.

    Im größerem Amprack habe ich eine 19" Mehrfachsteckdosenleiste, da können sie sich dann einstecken..

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™