hallo zusammen,
folgendes szenario:
veranstaltungsart: konferenz
freelancer übernimmt durch andere installiertes audiosystem...
aufgabenstellung: konferenzbeschallung (rednermics, laptopaudio, q&a), recording per fieldrecorder mit miniklinkeinput, recordingfeed zum videorecording...
folgendes ist passiert: die miniklinke vom fieldrecorder steckte ein millimeterchen zu wenig in der inputbuchse des fieldrecorder, fieldrecorder schaltet automatisch auf interne mics um, die levelmeter suggerieren jedoch einen brauchbaren recordingprozess...
ergebnis: recording unbrauchbar
videorecording ebenfalls unbrauchbar, wegen hardwarefehler (anderes gewerk)
die company stellt nun diesen angebotsposten dem (audio)freelancer in rechnung, da der kunde den posten zu recht nicht bezahlen möchte. begründung: anteilig nicht erbrachte leistung
der freelancer hatte keine gestaltungsmöglichkeiten in hinsicht redundanz & equipmentauswahl.
mich würde hier mal die rechtslage interessieren. also wirklich die rechtslage,- nicht das bauchgefühl...
danke & cheers
r