Nunja es bleibt dir ja überlassen eine Sondernutzung zu beantragen.
Möglichkeit zwei du bist Funkamateur zu Messzwecken darfst du sie betreiben.
Die letzte ist du machst es wie vor der Allgemeinzuteilung, einfach betreiben "mein Name ist Hase" :roll:
Ich gehe davon aus das die meisten auch so verfahren werden, so lange sie laufen werden sie weiter betrieben.
In den Knast wird wohl keiner wandern :wink: doch darauf ankommen lassen würde ich es nicht.