@ Julian: Da bin ich auch Billbo's Meinung. Wenn da so ein halbes Poster an der Lampe klebt, liest der Durchschnittsmensch garantiert nicht mehr mit. Auch wenn da immer jeder Hafenkäse (à la Amerika) dort steht so im Sinne "nehmen Sie die Lampe nicht in die Badewanne", hört man auf zu lesen und denkt sich, dass man ja nicht blöd ist.
Es müsste also nur die wichtigste Information kurz und knackig drauf, der Rest steht im Manual. Zum Beispiel: "Das Produkt kann Ihre Augen schädigen! Halten Sie den Mindestabstand von XYcm ein!"
Dass man aber für alles eine spezielle Fachkraft braucht, finde ich auch dämlich. Ob das, wie vorgeschlagen, für jede Lichtshow ein Laserschutzbeaftragter ist, oder ein Pyrotechniker, sobald eine gemeine Kerze brennt... Man kann auch einfache Effekte verunmöglichen mit dem Reglementierungswahn. Ich würde dann eher darauf plädieren, dass "laserverwante" Geräte nur mit Auflagen gekauft/verkauft werden dürften. Chinalaser, Laserpointer und der ganze Schwachsinn kann man nur mit dem entsprechenden Schein kaufen und verkaufen - Problem (weitgehend) gelöst.
BTT: Ich finde PAR Kannen an Discoveranstaltungen schon immer fehl am Platz. Die konnte man früher noch für Grundlicht einsetzen, sofern nix eleganteres vorhanden war. Aber nicht als Effektlicht.
Heute sehe ich gar keine Rechtfertigung mehr für klassische PAR 64 und 56 mit Ausnahme von Konzerten. Für Disco's sind bereits billige LED-Kannen den klassichen Heizstrahlern weit überlegen. Meine Meinung. Mein Geschmack.