Zitat von "Scanzy"...ja, außer es fällt dir beim Auspacken schon auseinander, dann wird`s schwer! :grin:
MfG
1. schwierig
2. Nein, denn dann muss der Hersteller beweisen das der Käufer es Grob-fahrlässig puttemacht hat, da die Beweispflicht innerhalb der ersten 6 Monate beim Verkäufer liegt, zu beweisen dass die Ware, so wie sie gebaut wurde, auch hätt funktionieren können.
Pe ess: Wenns scho nachm auspacken putt is schick es besser gleich zurück...-.- :grin: