• Gut sagen wir mal es ist Öffentlich. Muss ich das Gerät anmelden, Sicherheitsbestimmungen sind eingehalten, Zertifikat natürlich vorhanden.


    5mw: nein
    10mw?
    20mw?


    Es handelt sich um einen spooky und kein china oder sonst was kram!

  • eben ...
    das Missverständnis, dass bei vielen im Kopf ist, dass die TÜV Bescheinigung ein Freifahrtschein ist - wenn man allerdings nachdenken würde, würde man genau sehen, dass das keinen Sinn macht.


    Er ist ledigntlich eine Hilfe, durch eine Abnahme (nix ohne .. es sei denn man hat <5mW) zu kommen (wenn man die Bedingungen einhält). Nicht mehr und nicht weniger.


    Ein TÜV Gutachten befreit nicht von der Tatsache, dass Laser kein Kinderspielzeug sind ... Merkt euch das!
    (den Vergleich mit dem Auto sollte jeder verstehen)

  • HI
    Nur mal zur info !!!
    Für jede Öffen.VA muß ein Laserschutzbeauftragter bei der Show anwesend sein um im Notfall den Laser per notausschalter zu stoppen.


    Gruß Andreas

  • Morgen

    Zitat

    Außerdem darfst du den Projektor nicht einfach selber steuern! Dazu musst du im Besitz eines LSB- Scheins sein (Laserschutzbeauftragter).
    _________________
    Ciao
    Sofam - Boardsofa


    Falsch!!! der LSB muß anwesend sein solang die vorführung ist. Den kann man sich auch mieten.


    schaut mal hier rein
    http://www.laserfreak.net/forum/viewforum.php?f=2


    ich versteh euch teilweise nicht,habt teilweise tolle internetseiten und schreibt beiträge mit gefärlichem halbwissen.