"Neuwertig" und "Gebraucht"

  • Ave,


    Aus eigener Erfahrung hätte ich da eine Frage / Bitte an den "Ehrenkodex", sofern man das in der heutigen Gesellschaft überhaupt noch findet:


    Als Beispiel habe ich einen TS-7B von eBay, aber bitte nicht sofort losmeckern...


    Also, zum "Ehrenkodex": Was versteht man unter "Neuwertig", also konkret, was sind legitime Gebrauchsspuren?

    • Verbogene Shutterblende, die klappert und klemmt (aufgrund der Erwärmung passiert)
    • Ein gesplitterter Farbfilter, was aber im Beam nicht zu sehen ist
    • Verbogene Gehäuse, z.T. wegen fehlender Wäremereflektoren usw.
    • Fehlende Anleitung und/oder Seriennummer


    MfG Sven

  • Das sind für mich alles K.O.-Kriterien für die Verwendung des Wortes "neuwertig" in Verbindung mit einem Artikel.
    Fehlende Seriennummer bei Ebähverkäufen hat für mich den üblen Beigeschmack von Hehlerware.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Hallo,


    also für mich bedeutet ein neuwertiger Zustand auch, dass das Gerät wirklich in einem Zustand ist, der entsprechender Neuware gleichkommt.
    Leichte Gebrauchsspuren in Form kleiner Kratzer am Gehäuse oder so lasse ich mir da noch eingehen.


    Alle anderen von dir aufgeführten Punkte sind nun wirklich alles andere als ein neuwertiger Zustand.
    Bei solchen Mängeln würde ich auch nie auf die Idee kommen, soetwas unter der Bezeichnung "neuwertig" zu verkaufen, bzw. würde im Falle eines Kaufes die Ware sofort zurückgehen lassen.


    MfG Marcel

  • also für mich bedeutet neuwertig, dass das gerät vielleicht 1-2 mal benutzt wurde und keinerlei gebrauchsspuren sichtbar sind.
    an deiner stelle würde ich das geld zurückverlangen und dann das gerät wieder zurückschicken.

  • Ganz genau!


    Im Falle eines gesprungenen Farbfilters würde ich die Kiste auch dann zurückschicken, wenn sie als "gebraucht, aber komplett in Ordnung" verkauft würde.


    In dem Fall hätte der Verkäufer seine Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller durchsetzen können... Hat ers nicht gemacht -> Pech gehabt :wink:



    Neuwertig bedeutet : Vom Verkäufer ausgepackt -> Eingeschaltet -> Testbetrieb (natürlich nicht in einer Installation)... dann wieder RICHTIG zusammengepackt und verkauft....


    Dazwischen keinen Verleih, keine starken Gebrauchsspuren (z.B. durch Montage an ner Truss) und auch kein Öffnen des Gerätes...


    mfg


    tob
    :wink:

    Ich hasse Leute, die einen Satz beginnen und ihn nicht....

  • Zitat von "Sven Pauli"


    was sind legitime Gebrauchsspuren?

    • Verbogene Shutterblende, die klappert und klemmt (aufgrund der Erwärmung passiert)
    • Ein gesplitterter Farbfilter, was aber im Beam nicht zu sehen ist
    • Verbogene Gehäuse, z.T. wegen fehlender Wäremereflektoren usw.
    • Fehlende Anleitung und/oder Seriennummer


    zu 1.
    -> das Gerät war offen oder es wurde modifiziert, denn alleine von der Wärme verzieht sich die Shutterblende nicht, ich habe selber vier Stück von den Geräten und da erwärmt sich nix so sehr, dass es sich verziehen könnte!


    zu 2.
    -> Vermutung: das Gerät war offen und die Farbscheibe ausgebaut oder bei einer sehr unvorsichtigen Reinigung müsste der Reinigende mit mind. einem Schraubenzieher den Filter durchstoßen haben.
    -> alleine durch die Erwärmung splittert der Filter nicht!
    -> Fremdkörper im Gerät??? (Lüfterblätter etc.)


    zu 3.
    -> verbogenes Gehäuse? Alle meine vier TS-7 haben ein Kunststoffgehäuse ... :?


    zu 4.
    -> fehlende Betriebsanleitung -> Gebrauchtgerät und schlampiger Käufer!
    -> keine SN -> Hehlerware?


    Fazit: dein Gerät ist weder als neuwertig noch als gebraucht zu bezeichnen! Ich vermute fast, dass der Scanner abgestürzt ist oder der Käufer ein nicht zugelassenes LM eingebaut hatte, was auch die Überhitzung erklären würde!
    Probier das Gerät zurückzugeben und dein Geld zu bekommen!

  • Zitat von "Spitfire2XLC"


    -> alleine durch die Erwärmung splittert der Filter nicht!


    Naja, das ist nicht gesagt :wink:


    Dieses Problem kenne ich z.B. vom Geni-Nimbus2, bzw. auch von etlichen Futurelight DJ-Scans...


    Wobei man fairerweise sagen muss, dass beim Geni ein fehlendes Heatshield (IR-Filter) Schuld waren :wink:


    gruß, tob


    :wink:

    Ich hasse Leute, die einen Satz beginnen und ihn nicht....

  • Zitat von "DJ Sawtooth"


    Dieses Problem kenne ich z.B. vom Geni-Nimbus2, bzw. auch von etlichen Futurelight DJ-Scans...


    Geni Nimbus:
    "für den Einsatz der Entladungslampe
    Osram HSD 200 (bzw. Philips MSD 200) konzipiert"



    Wir sprechen beim TS-7B aber von 250W Halogen ;)


    Viele Grüße
    Spitfire2xlc

  • Den Nimbus 2 gabs ebenso mit 250W HLX (Halogen) Lampe :wink:


    In dieser Version hab ich ihn auch besessen, bevor ich auf Roboscans umgestiegen bin :wink:


    gruß, tob


    :wink:

    Ich hasse Leute, die einen Satz beginnen und ihn nicht....

  • gebrochen farbfilter habe ich auch bei den Dj scans auch beim transort im case- allerdings sehen ich das es nach ca 30-40 einsäten auch mal oassieren kann- zur not werden neue farbräder bestellt

  • Ich hab mir angewöhnt, vor dem Ausstecken der Scanner eine Szene anzufahren, die Gobo-Offen, Farbe-Weiss und Shutter auf enthält.... damit möglichst keine Farbfilter im Hitzewall der abkühlenden Lampe stehen... bis jetzt noch keine gebrochenen Farbfilter ;)


    Beim Geni damals wars ein fehlendes IR-Schild...


    Vielleicht sollte man sich auch angewöhnen, möglichst bei längeren Blackouts keine Farbe vor der Lampe zu lassen, sondern entweder weiss, oder auf Farbrad-Rotation einzustellen... wäre wohl auch für die Schrittmotoren besser :wink:


    gruß, tob

    Ich hasse Leute, die einen Satz beginnen und ihn nicht....

  • Das Gerät war definitiv nicht so, wie beschrieben (neuwertig ist neuwertig und sicher nicht in irgendeinerweise beschädigt) also:


    Zurückschicken und Geld zurück. So privat kann der Verkauf garnicht gewesen sein, dass das nicht geht.

  • Zitat von "Mike J."

    So privat kann der Verkauf garnicht gewesen sein, dass das nicht geht.


    Auch Privatpersonen verkaufen defekte Geräte :wink: .


    @Threadsteller - wie schauts denn nun aus mit den Geräten?


    Viele Grüße
    Spitfire2xlc

  • hmmm...evtl passt es nicht ganz zum Thema aber ich geh mal das Risiko ein.


    Habe seit ca 20 Jahren einen Helium-Laser im Lager liegen. schön in Luftpolsterfolie eingepackt und nur 1 Std. gelaufen. Nun könnte ich das Teil als neuwertig anbieten ...oder ?


    Keine Angst...ich will nix anbieten, ist nur ein Beispiel...aber meiner Meinung nach ist das Teil obwohl so gut wie unbenutzt und von einem neuen Teil nicht zu unterscheiden alles Andere als neuwertig.


    Schätze mal das es auch ne Menge Ausnahmen bei der Vereinheitlichung von "gebraucht" und "neuwertig" gibt.


    ina

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  • ich habe mir einen TS-255 gekauft. auch als neuwertig. jedoch klackt die Shutterblende. habe dort angerufen und die schicken mir gerade freeway- marken zu, damit ich den Scanner kostenlos einschicken kann. Er wird repariert und gut is.


    hoff ich mal ;)