Bezahlung von Aushilfskräften - Angabe beim Finanzamt?

  • Hallo zusammen,


    hätte gerne mal gewuß wie Ihr die Bezahlung von Aushilfskräften, Stagehands, Schüler, Studenten,... die nicht fest angestellt sind abwickelt.
    Wie werden solche Personen die nur ab und zu aushelfen von Euch beim Finanzamt angegeben, gemeldet? Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz aus? Stichwort Berufsgenossenschaft (Wer von Euch ist denn da überhaupt Mitglied?)?
    Vielleicht ist ja zufällig einer von Euch auch Steuerberater und kann hier mal ein klärendes "Wort" schreiben!


    MfG


    Christian

  • Zitat von "autochris"

    Vielleicht ist ja zufällig einer von Euch auch Steuerberater und kann hier mal ein klärendes "Wort" schreiben!


    MfG


    Christian


    Ich nicht, aber meine bessere Hälfte... :D


    Die korrekte Abrechnung von Aushilfen ist wohl mittlerweile das gruseligste, was es auf dem Lohnsektor gibt, ausgenommen Baulohn, vielleicht.


    Bis 400,- € p.M.= geringfügig Beschäftigte, anmelden Bundesknappschaft
    400-800,-= "Gleitzoni", anmelden Krankenkasse, die sind auch für alle Auskünfte in solchen Angelegenheiten die Ansprechpartner.


    Ohne Anmeldung, keine Versicherung. Und lass' Dir schriftlich bestätigen, das die Aushilfen nicht noch einen versicherungspflichtigen Job nebenher haben, die Krankenkassen checken das quer, und Du darfst dann die ganzen Beiträge nachentrichten.
    In der BG bist Du in dem Moment automatisch Mitglied, wo Du einen versicherungspflichtig beschäftigten Angestellten hast.


    Dann gibt's noch ein paar Extras, Studenten und so... :D
    Viel Spass!

  • ich mache es so das ich nur leute nehme die ein gewerbe angemeldet habe und die schreiben mir dann ne rechnung! dann hat man nämlich auch keinen stess mit versicherung und so denn die sind verpflichtet sich selbst zu versichern!

  • wieso?



    hab mit den leuten mit denen ich zusammen arbeite (auch Schüler und studenten) das ganze so ausgemacht , das sie ner gbr machen und ich sie dann nach stunde bezahle (ist närtürlich etwas teurer, das sie sich dann selbst versichern müssen) kommt aber in etwa auf selbe raus wie wenn ich sie versichern würde und so ist es für mich einfacher!

  • Hallo,
    da musst du aber aufpassen das dir da die BFA nicht im Nacken sitzt. Es gibt immer noch das Gesetzt gegen Scheinselbstständigkeit, und wenn die Jungs nur für dich arbeiten, kannst du da mal ganz schnell der Dumme sein. Siehe Bfa.de für Info's


    stefan

  • hallo!



    nun ja was heist hier die können mir im nacken sitzen! wenn man eine gbr beantragt kann man dort angteben, das man nur seine arbeitskraft anbietet und das ist liegitim sonst würde man das beim beantragen der gbr nicht durchgehen lassen!

  • es ist ja nicht so,d as die nur für mich arbeiten sondern noch für ein zwei befreundete verleihfirmen mit denen ich auch zusammen arbeite daher fällt das bei mir schonmal weg! desweiteren machen diese leite auch selbst mal was in kleineren rahmen und leihen dann zeug und besitzen selber teilweise sachen!

  • also offiziell machen sie ein unbezahltes Praktikum sie bekommen kein Geld sondern irgendwann rein zufällig mal irgend n Gerät oder so.... also,m die, die mir helfen, sind sowieso in dem Bereich interessiert!

  • zusammenarbeit mit anderen companys, rechnungen schreiben lassen. lieber nen ordentlichen preis bezahlen, als viel bürogedöns und vor allem fähige leute vom fach, die uns wesentlich besser unterstützen als unerfahrene schüler/studenten. ein tech einer anderen company bekommt im schnitt 200 eur am tag. alle djs, die für uns arbeiten haben ebenso gewerbe, und stellen auch anderen firmen rechnungen aus.


    damit nicht zuviel papierkram zustande kommt, stellen mir die freelancer monatsweise für getane arbeit ne gesamtrechnung aus.


    schwarz-hobby-dj können wir nicht gebrauchen. ich kann gar nicht verstehen, wie manche es schaffen, jahrzehntelang am fiskus vorbei in der branche tätig zu sein, da heute jeder ne rechnung will, selbst privatleute.

  • Zitat von "mrphips"

    also offiziell machen sie ein unbezahltes Praktikum sie bekommen kein Geld sondern irgendwann rein zufällig mal irgend n Gerät oder so.... also,m die, die mir helfen, sind sowieso in dem Bereich interessiert!


    Moin,


    und dies geht, sozialversicherungsrechtlich betrachtet regelmäßig in die Hose! Kriterium für eine, der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit ist immer noch § 7 SGB IV. Ohne lange Gesetze zu zitieren und abgesehen von den Kriterien wie Weisungsgebundenheit und Arbeitsbereitschaft kann man verbal sagen, dass Tätigkeiten, für die üblicher weise Arbeitsentgelt gezahlt wird eine Beschäftigung i.S.d. Gesetzes sind. Geht man noch genauer rein (§ 7 Absatz 2) fallen auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse im Rahmen betrieblicher Berufsbildung unter diese "Beschäftigung".
    Ist übrigens eine sehr oft anzutreffende Ausrede "ich mache hier nur ein Praktikum" oder "ich bin hier nur weil mich das alles interessiert" von Betroffenen im Rahmen von Prüfungen, nur zieht diese nicht :roll:
    Noch nebenbei bemerkt, dass anschließende Überlassen von Gerätschaft stellt einen geldwerten Vorteil dar, mithin trägt das Entgeltcharakter! Gleiches gilt für Kost und Logie.
    Rechtlich hingegen sauber scheint mir die Lösung mit Selbständigen zu sein, die sozusagen als Subunternehmer tätig werden, da hier dann ein Dienstvertrag nach § 627 BGB vorliegen würde, welcher explizit nicht unter § 7 SGB IV fällt.


    Grüße an die Profis der Nation


    Uwe


    p.s.: Sollte dieser Thread nicht bei Cash&Co stehen?

    Party-DJ im Ruhestand