Verleih (wie regeln?)

  • ich würde gerne mein Equipment verleihen.
    Bisher habe ich es nur an Bekannte verliehen, aber nun habe ich eine Anfrage von einer mir unbekannten Person.


    Wie sorgt man dafür dass man sein Equipment wieder bekommt?
    Wie regelt man es, wenn was defekt zurück kommt?
    Wie macht ihr das?


    Gibt es dafür schon fertige Verträge?
    (ich hab ein Kleingewerbe angemeldet)

  • Zum Verleihen brauchst Du kein Kleingewerbe, da "Verleih" eine unentgeltliche Überlassung bedeutet.


    Was Du sicherlich vor hast, nennt sich "Vermietung", also die Überlassung gegen einen Geldbetrag.


    Bei Neukunden würde ich nur Material herausgeben, was Du selbst anlieferst und auch in Zusammenarbeit mit dem Kunden aufbaust. Wenn der Kunde sich dann als vertrauenswürdig herausstellt, bekommt er es das nächste Mal so.


    Trotz Vertrag bist Du meistens der Dumme, wenn etwas kaputt zurückkommt. Das muß man bei der Preisgestaltung berücksichtigen.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • Wie sorgt man dafür dass man sein Equipment wieder bekommt?


    Durch den Vertrag und der Vorlage eines gültigen Personalausweises. Mach dir am besten davon eine Kopie.


    Wie regelt man es, wenn was defekt zurück kommt?


    Wenn der Kunde etwas mieten möchte muss er die Ware bei dir auf volle Funktion getestet haben, vertraut er dir und testet es nicht und es kommt defekt wieder zurück ist es sein Problem. Er muss für ein Neugerät aufkommen oder für den wiederbeschaffungsbetrag Ersatz leisten.


    Gibt es dafür schon fertige Verträge?


    Ja im Forum gibt es ein paar Vertäge allerdings sind das nur Muster, wenn du wirklich auf der Sicherein Seite sein möchtest dann setz sich mit einem Anwalt zusammen. Dieser soll dir ein Vertrag nach deinen Wünschen anfertigen. Sowas macht man nur einmal daher kann es auch einwenig etwas kosten.


    Wie macht ihr das?


    Sobalt bei einer von mir vermieteten Anlage mindestens 2 Subwoofer gewünscht sind bin ich als Aufsicht den Abend über dort und baue auf und ab. Ich gebe meine Subwoofer nur mit mir raus. Da ich keine lust habe auf durchgebrannte Spulen.... Kennt sich jemand wirklich mit meiner Anlage aus dann vertraue ich auf sein Wissen und gebe sie auch ohne mich herraus. Allerdings stelle ich dann den Limiter etwas härter ein.


    Beim Licht ist es eh kein Thema, wird kurz angetestet geht raus und wenns wieder kommt wirds wieder angetestet.

  • ich möchte halt mein DJ Rack und Plattenspieler verleihen.
    Darin enthalten: Pioneer DJM, Denon Doppel CD Player, Serato, PC, Funkmikro, Bildschirm,...


    Bei den Nadeln vom Plattenspieler bin ich mir noch nicht sicher.
    Die gibt man ja normal nicht mit raus.

  • Zitat von "Seibel"

    Sobalt bei einer von mir vermieteten Anlage mindestens 2 Subwoofer gewünscht sind bin ich als Aufsicht den Abend über dort und baue auf und ab. Ich gebe meine Subwoofer nur mit mir raus.


    und das alles als kostenloser Zusatzservice zum Mietpreis der 2 Subwoofer oder wieviel kostet das dann bei dir extra ?


    Sheep

  • Was du letzt entlich vermietest ist egal hauptsache der Vertrag ist Rechtskräftig und der Mieter hat die Sachen als Vollfunktionsfähig getestet ist min. 18 Jahre alt und setzt die Unterschrift unter den Vertrag.


    SheepSound:


    Ich bereichne nur die Preise für das Material, Service Kräfte werden bei mir nicht berechnet da Hobby

  • Wie denn nun?
    Verleih oder Vermietung?
    Verleih = unendgeldlich
    Vermietung = endgeldlich


    Was Du brauchst bei einer VERMIETUNG sind AGB´s, Mietvertrag, Preisstruktur,....
    Deine AGB´s bzw. dein Geschäftskonzept kann auch eine Sicherheitsleistung (Kaution) beinhalten.
    Du solltest Dir ein gutes Konzept überlegen und das nicht übers Bein brechen.
    Es ist halt eine Vermietung - und da wird auch anders mit dem Material umgegangen als Du es vielleicht persönlich sonst tust. Wenn Du einen Kratzer im Case hinterher hast, kannst Du das kaum dem Mieter berechnen.
    Wenn Material defekt heim kommt, hast Du so oder so erst mal den Ärger.


    Seibel: So einfach ist es nicht! Geräte können auch ohne Fremdeinwirkung defekt sein nach einer VA! Das kann nicht einem Mieter belastet werden (Beispiel Leuchtmittel).
    Was im Endeffekt rechtskräftig ist im Mietvertrag und Deinen AGB´s ist eine gaaaaaanz andere Sache! Sehr viele der HKS AGB´s besitzen Klauseln die nicht gesetzteskonform sind und somit keine Rechtsgültigkeit haben! Hier ist wirklich ein Anwalt gefragt.
    Gruß
    Christian

  • Klar sind Leuchtmittel verschleißteile sowas wird in den Preis einkalkuliert genau so wie bei den Billigneblern.


    Wenn ich jetzt aber nen Amp oder nen Sub raus gebe und sowas kommt defekt zurück kann ich feststellen ob damit unfug getrieben wurd und ersatz geleistet werden muss.


    Aber ums wirklich kurz und knapp zu halten, der Anwalt ist das wichtigste in diesem Fall und wenn du dir sicher sein willst kommst du um den nicht rum

  • natürlich meinte ich Vermietung ;)


    hat jemand einen Link zu einem Muster Vertrag?
    (über die Suchfunktion finde ich leider nix)
    Zum Rechtsanwalt schaffe ich es wohl zeitlich nicht mehr.

  • Nur noch eins von mir :)
    Auch wenn der Amp defekt zurück kommt und Du meinst es sei Schuld des Kunden, heisst es nicht das Du auch aus dem Schneider bist!
    Im Zweifel trifft man sich vor Gericht mit Sachverständigen wieder. Dinge können sehr kompliziert und zeitaufwändig werden :roll:

  • Zitat von "dennis.ackermann"

    hat jemand einen Link zu einem Muster Vertrag?
    (über die Suchfunktion finde ich leider nix)


    Dann schau doh mal bei anderen Verleihern auf die Webseite, da wirst du sicher fündig. :wink:

    MfG Heini


    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • Zitat von "Christian Ever"


    Verleih = unendgeldlich
    Vermietung = endgeldlich


    Das gibt es beides nicht - man schreibt das nämlich mit 't': 'Entgelt'. Und sowas will seriöser Geschäftsmann sein... keine drei Wörter ohne Rechtschreibfehler :oops:

  • Zitat von "Laurin Niemeyer"

    keine drei Wörter ohne Rechtschreibfehler :oops:


    Habe ich mir gerade auch gedacht. :arrow: :|

    --- I've been mad for fucking years, absolutely years, been over the edge for yonks, been working me buns off for bands. ---
    (Chris Adamson)


    Blog: Optinal Mittelgrund

  • Neukunden mit Kaution, nicht zu unterschätzen ist das Unterschlagungsrisiko, dh. kein Diebstahl, sondern sog. "Unterschlagung" aus dem Mietverhältnis heraus.


    Persokopie. Bei mir steht dann: "Vorschäden am Equipment - keine" - bei durch Kunden verursachten Schäden muß der Mieter haften. Eine Privathaftpflicht des Kunden zahlt i. d. R. nicht bei gemieteten Gegenständen.


    Also lieber selbst liefern und aufbauen vor Ort.


    Meine AGB kann ich Dir mal zukommen lassen oder Du guckst auf meine www.

  • OK, AGB´s habe ich nun gefunden.


    Aber wie muss ein Mietvertrag aussehen?
    Ich habe nur ein Rechnungsvorlage, aber die nutzt mir ja nix weil der Mieter darauf nicht unterschreibt.

  • das regelst du normalerweise mit nem Lieferschein aufdem der Kunde unterschreiben muss, dass er die Waare in tadellose Zustand...blabla

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • Reicht da eine einfache Excel-Liste wo man die einzelnen Poitionen mit Preisen aufführt und am Ende schreibt:
    "Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
    "Ware Wurde im ordnungsgemäßen Zustand erhalten"
    "Der Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart"


    Habe ein wenig Angst, dass der Kunde den Lieferschein als Kaufvertrag deuten könnte :D


  • Aber das kann ich ja nicht alles auf dem Lieferschein schreiben, oder?
    Ist ja wie der Name schon sagt nur ein Lieferschein.


    Brauche doch sicher noch einen (Ver)Mietvertrag?
    Bei dem bin ich mit nicht sicher wie man den gestalten soll.


    Im Internet findet man nur Mietverträge für Wohnungen.