Zitat von "Gudel"Im Stromverteiler waren zwar die üblichen 16A/380V Sicherungen (weiß grade nicht wie man die nennt^^), aber die haben wohl nichts gegen die Überspannung gemacht.
Leitungsschutzschalter lösen nicht bei Überschreitung der Betriebsspannungsgrenzen aus, sondern bei Überschreitung des zulässigen Nennstromes gemäß Charakteristik. Wenn da nicht die "benötigten" Ströme fließen, damit der LSS fällt, kann sich die Spannung sonstwie gestalten, da kann der LSS nix zu (I = P/U bleibt gültig).
Wenn es richtig amtliches Feuerwerk in den Geräten geben hat, sehen die jetzt von innen aus wie Grillkohle. Mal reingeschaut? Das ist unwirtschaftlich und Totalschaden, also können die nur den Weg in den Alteisenkübel antreten. Schade um die schöne Industrieelektronik auf hohem Niveau, aber sowas passiert eben.
Die spannendste Frage wurde schon gestellt: *wer* ist versichert? Wogegen? Und ist *er* überhaupt haftbar zu machen?
Das kann sehr unbequem werden, da an sein Geld zu kommen :?