Abschreibung von Beamern, bzw. Nutzungsdauer

  • Hat sich hier zufällig schonmal jemand über das BMF-Schreiben zur geänderten Nutzungsdauer von PCs und Datenausgabegeräten mit seinem örtlich zuständigen Finanzamt "ausgetauscht"?

    Konkret meine ich das hier: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung (bundesfinanzministerium.de)


    Das gibt es ja nun schon länger und hat natürlich insbesondere Freunde der Obst- oder HighPowerLaptops sehr erfreut.


    Aber was sagt das örtliche Amt dazu, wenn man den neuen 30T€ Beamer mit Objektiven für 20T€ mit einer Nutzungsdauer unter einem Jahr (also im Ergebnis einer sofortigen Abschreibung) versehen will?

    Hat das zufällig schonmal jemand ausprobiert?

  • Warum kommen die jetzt damit. Solange wie in den letzten Jahren waren Computer schon lange nicht mehr nutzbar.


    Aber was sagt das örtliche Amt dazu, wenn man den neuen 30T€ Beamer mit Objektiven für 20T€ mit einer Nutzungsdauer unter einem Jahr (also im Ergebnis einer sofortigen Abschreibung) versehen will?

    Das würde ich nicht als klassische IT einordnen.

  • das fiele ja quasi schon unter Geringwertige Wirtschaftsgüter mit sofortiger AfA Abschreibung.


    Da meckert das Finanzamt wieder rum bei Verlusten aus dem Gewerbebetrieb. 50 K€ AfA allein für 1 Gerät ? (das entfällt ja bei Kapitalgesellschaften, da hier ein privater Charakter wie bei Einzelunternehmen nicht gegeben ist)


    Ist mir auch neu. Bis dato 5 Jahre Abschreibung bei mobiler Nutzung von PA Boxen etc. Beamer habe ich selbst nicht. Also 20% lineare Absetzung für Abnutzung.

  • Ist doch nett, dass die Finanzverwaltung jetzt auch im 21. Jahrhundert angekommen ist... 8)


    Da steht aber auch "kann... zugrunde gelegt werden". Hoffentlich ist da auch "kann" gemeint. Grundsätzlich sollte das funktionieren.

    Frag doch mal im Hause nach ;)

  • ... die Befürchtung könnte auch sein, daß mit Beamern im 399,95€ - 999,95€-Bereich das problemlos funktioniert, wenn man aber mit einem Barco XDX ankommt der Sachbearbeiter erst mal Schluckauf bekommt...

  • Bis 999,95 ist doch sowieso GWG.
    Ich lese es so, dass sich das kann auf den Steuerpflichtigen bezieht, d.h. Du hättest ein Wahlrecht, ob Du sofort oder halt über die Laufzeit nach Nutzungstabelle abschreiben möchtest.

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  • Naja, eben nicht "Sofortabschreibung", sondern Nutzungsdauer EIN Jahr als Wahlrecht für den Steuerpflichtigen. Aber das ist jetzt halt Steuerecht... kommt aber im Ergebnis auf´s Gleiche raus. ;)

  • Ui.

    Es geht in der Tat um die Grundfrage, also ob der Bearbeiter nachfragt, wenn man nen richtigen Beamer kauft und damit mal eben den Gewinn eindampft und ob es Diskussionen bei mehreren Objektiven gibt.


    Zum Rest:

    Man muss abschreiben, wenn die Nutzungsdauer über ein Jahr ist. Da die Nutzungsdauer von einem Jahr aber ausdrücklich akzeptiert wird, KANN man abschreiben. Natürlich kann man den Betrag auch auf 3 Jahre oder mehr verteilen.

    Aber eben auch alles auf einmal bei Anschaffung abschreiben, weil es eben nur ein Jahr und nicht mehr als ein Jahr ist.


    Man könnte auch einen Schritt weiter gehen und Geräte, die 2020 angeschafft wurden im

    Jahr 2021 dann komplett bis auf 0 abschreiben, aber das geht jetzt hier alles zu weit und ist zu speziell.


    Am Rande: die GWG Grenze ist in Deutschland nach wie vor 800 Euro netto, die 1000 gibt es nur in Österreich…

  • Man könnte natürlich mittels 7g EStG in Vorjahren die Anschaffungskosten eines (nicht zu teuren) Wirtschaftsgutes über 800 Euro auf unter 800 euro drücken, aber sicher nicht bei dem Beamer, um den es hier beispielhaft geht…


    Aber langsam wird es nerdig… ;)

  • Was für die meisten hier interessanter sein dürfte, ist die Tatsache, dass bei Eingabegeräten explizit Mikrofon und bei Ausgabegeräten explizit Lautsprecher steht.


    Mikrofone, die ich für mein Recordingsetup nutze(n kann) wären dann ja prinzipiell alles "Eingabegeräte"!?

    Da eröffnen sich für Schoepse und Neumänner interessante Abschreibungsoptionen. Damit erfasse ich Daten für die Recordingsoftware...


    Der Lautsprecher bzw. die PA, die hinter dem DJ mit Dj-Software steht "Ausgabegeräte"!?