Anmeldung Nebengewebe, Minijob, Stundenlohn

  • Hallo, führe als Nebentätigkeit arbeiten im Bereich Veranstaltungstechnik durch. Hauptsächlich Auf- und Abbautätigkeiten inkl. Truss, Bühnen, Licht- und Tontechnik.


    Aktuell läuft alles über Minijobbasis mit max. 520€ da ich Hauptberuflich in der Industrie als Elektroniker angestellt bin.


    Aufgrund von Rechnungsdarlegung ist die Überlegung ein Nebengewerbe diesbezüglich anzumelden und entsprechend dadurch dem Auftraggeber Rechnungen für die Dienstleistung stellen zu können.


    Dazu folgende Fragen, da ich mich damit überhaupt nicht auskenne:


    1. Welche Nachteile würden sich dadurch für mich Steuerlich/Einnahmenmäßig ergeben?

    2. Welchen Stundenlohn setzt man dafür in Ostbrandenburg an?

    3. Welche Behördengänge müssen erledigt werden?


    Da es Saisonbedingt natürlich unterschiedlich ist, wieviel ich im Monat nebenbei gehe, ist es nicht genau absehbar wie oft ich eingesetzt werden kann.


    Bin auf eure Meinung dazu gespannt, vielen Dank


    Mfg Ronny

  • Minijob oder Angestellter dürfte die bessere Wahl sein - es ist leider recht komplex, die von Dir genannten Tätigkeiten so abzubilden, dass Dir nicht der Verdacht der Scheinselbständigkeit droht...

  • marce Danke, hab mir die Punkte mal durchgelesen, demzufolge wäre es doch ein "Freier Mitarbeiter / Freelancer" oder? Siehe unten:



    Freie Mitarbeiter oder auch Freelancer hingegen haben in der Regel ein Gewerbe angemeldet, sind folglich beim Gewerbeamt gemeldet und müssen Gewerbesteuer abführen. Sie sind auf der Grundlage eines Dienst- oder Werkvertrages tätig, führen Aufträge persönlich durch, ohne bei dem Auftraggeber angestellt zu sein. So sind sie weder weisungsgebunden noch sozialversicherungspflichtig tätig.

  • Hast Du mehr als einen Auftraggeber?

    Warum wechseln, wenn es jetzt als Minijob läuft?

    Abrechnung auf Basis Stundenlohn verträgt sich nicht so richtig mit dem was Du vorhast. (Ansonsten kommt man nach Rechtsprechung und auf Basis einer Kostenrechnung relativ leicht auf >40€/h, kannst Du die erzielen? Wenn ja dann könnte es was werden).


    Behördengänge sind simpel und würden sich auf Gewerbeanmeldung und einen Fragebogen Finanzamt erstrecken - und Du musst Steuererklärungen elektronisch abgeben. ABER: Damit fängt ein anderer Ratenschwanz an Folgen an, die meist nicht auffällen und jahrelang gut gehen können. Aber wenn die Dir auf die Füße fallen (und Scheinselbstständigkeit ist nur eine Sache, für denen Auftraggeber schmerzhafter), dann kann das schnell zu ernsthaften finanzellen Folgen führen.

    Du haftest für Dich und Deine Geräte, wie werden Arbeitsunfälle abgedeckt, usw.


    Damit sollte man sich beschäftigt haben und sicher drin wandeln - sonst ist das ein doofes Abenteuer.

    Beim Minijob bist Du all die Themen los. Und wenn Du mehr machen willst, guck' Dich nach einen guten Handagentur um, die Dich auf dieser Basis anstellen können.


    Das Thema weisungsgebunden ist enger zu fassen, als man zunächst denkt. Vereinfacht gesagt, setzt man voraus, dass Deine Tätigkeit für Dich ein wirtschaftliches Risiko beinhaltet (du also z.B. nicht für soviele Stunden wie man Dich braucht bezahlt), die Tätigkeit muss qualifiziert genug sein und Du musst wenigstens etwas Freiheit dabei haben WIE Du Deine Arbeit erledigst. Und das jedesmal.

  • Ja hätte 2 Arbeitgeber die mich "Buchen". Aktuell bin ich da bei 15€ die Stunde, was wäre den aktuell verlangbar in der Branche und mit dem Wissen das man sich Jahrelang kennt und wir in Ostbrandenburg sind.

    Wenn man mit dem Stundensatz hochgeht kommt man ja recht schnell an die 520€/Monat....was mach ich mich den Rest dann, falls es mehr sein würde?


    Steuererklärung mach ich aktuell auch Online mit dem TAX Programm selbst, da kommt ja dann bestimmt was dazu was man eintragen muss. Da ich dieses Jahr auch das erste Mal als Nebenverdienst den Minijob drin hab, muss ich da bereits in der Steuererklärung auch was angeben oder entfällt das da unter die max. Grenze von 520€/Monat?

  • 15€ pro Stunde in Rechnung zu stellen (selbst zzgl. MwSt.) ist unter dem Begriff "Scheinselbstständigkeit" zu parken, da dies kein für das Finanzamt annehmbarer Betrag ist, der zu einem selbstständigen Einkommen führen kann...


    ...wenn Deine "Kunden" bereit sind mindestens 40€ netto zu zahlen pro Stunde, nimmt Dir das Finanzamt das dann auch ab, und erstattet keine Anzeige wegen Verdacht auf Scheinselbstständigkeit...

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • Hallo, führe als Nebentätigkeit arbeiten im Bereich Veranstaltungstechnik durch. Hauptsächlich Auf- und Abbautätigkeiten inkl. Truss, Bühnen, Licht- und Tontechnik.

    Klingt nach klassischer Hand-Tätigkeit. Diese gilt als weisungsgebunden und ist somit nicht als selbstständige Tätigkeit einzuordnen. Wenn ich mich nicht irre, dann sind vor einigen Jahren deswegen mehrere Firmen hopps genommen worden (mit Razzia und allem Pipapo).

    Es gibt heutzutage genug Möglichkeiten sich anstellen zu lassen, Kontakte zu knüpfen und dann vllt. zu Firmen wechseln die u.U. besser zu einem passen.

    Freelancer für Audio Beschallung/Recording seit 2003 - Alle Beiträge spiegeln meine persönliche Meinung/Erfahrung als von Herstellern & Vertrieben unabhängiger Tonmensch wieder

  • Ich denke auch, für einen Nebenverdienst als Angestellter kann man 15€ vereinbaren, wenn das für alle so ok ist.


    Wenn man aber als Selbständiger/ Betrieb auftritt, dann hat man ja auch weitergehende Verpflichtungen, Risiko, Werkzeug, Räumlichkeiten , Urlaub/Ausfallzeiten und Verwaltungstätigkeiten, die eingepreist werden müssen.


    Als Faustregel hab ich da mal "Stundenlohn x 3 " genannt bekommen. Was in der Praxis ganz gut hinzukommen scheint.

  • eine Betriebshaftpflicht für Riggingtätigkeiten sind dann auch nicht gerade günstig. Dazu kann man Staplerfahrer als Risiko zubuchen.


    Bei nur 2 Auftraggebern würde ich auch eher von Scheinselbständigkeit ausgehen.


    Die Gewerbeanmeldung kostet 20 €. Das ist nicht das Problem. EÜR sowie Umsatzsteuer-Voranmeldung, Gewerbesteuererklärung. Übliche Buchhaltungsprogramme extrahieren dann die EÜR aus den Buchungen mit Ein- & Ausgaben


    Freiwillige Unfallversicherung über die Verwaltungs BG


    Da würde ich an Deiner Stelle beim Minijob bleiben & Du hast nicht das Risiko

  • Ok, dann klingt das mit dem Minijob für mich jedenfalls einfacher und ich bin dann "freier" mit den ganzen Haftpflichten, Versicherungen etc...Muss ich halt nur den Auftraggebern verklickern das das die sinnvollere Variante ist....



    mfg Ronny

  • ... und solltest Du dauerhaft in Konflikt mit der 520€-Grenze kommen ist ggf. eine Teilzeitanstellung bei den beiden Firmen eine Überlegung wert - spätestens da muss aber der reguläre Arbeitgeber auch mitspielen...

  • und was ist dabei der Unterschied gegenüber der Selbstständigkeit/Nebengewerbe?


    Beim aktuellen Arbeitgeber ist mein Nebenjob angemeldet und geduldet da kein kongurierendes Unternehmen.

  • Dass Du dann nicht selbständig bist sondern ein regulärer Mitarbeiter des Unternehmens. Sprich Du bist auch über den Laden versichert, Steuern werden gezahlt, Renten und Sozialbeiträge, ...


    Du hast dann halt X reguläre, sozialversicherte Arbeitgeber und jeweils einen Arbeitsvertrag bei jedem.


    (sehr grob zusammengefasst)

  • also auch dann 2 weitere steuererklärungen die mit angegeben werden müssen sowie dann 3 Arbeitsverträge.... aber geht das dann so einfach, gibt ja bestimmt wie gesetztliche Ruhezeiten auch maximale Stundenanzahl oder?